- Reformation
Reformation (v. lat.), 1) Umänderung, Verbesserung; 2) die auf Grund der Heiligen Schrift 1517 im Abendlande durch Luther begonnene Reinigung der Kirche von eingeschlichenen Irrthümern u. Mißbräuchen in Lehre, Cultus, Verfassung u. ehlichem Leben. Die durch die immer mehr ausgebildete Hierarchie eingeführten Mißbräuche bezogen sich bes. auf die Lehre von der Verdienstlichkeit der guten Werke u. des Klosterlebens, von der Tradition mit gänzlicher Vernachlässigung der Heiligen Schrift, vom Papst als Statthalter Christi auf Erden, von der Anbetung der Heiligen, von den sieben Sacramenten, vom Ablaß, vom Fegfeuer etc. Gegen einzelne dieser unbiblischen Lehren u. Einrichtungen waren schon während des ganzen Mittelalters einzelne Männer u. ganze Parteien aufgetreten, welche eine Verbesserung der Kirche (eine R.) wollten, so die Mystiker Amalrich von Bena, David von Dinanto, die Brüder u. Schwestern des freien Geistes, die Katharer, Albigenser, Waldenser in Südfrankreich u. Italien, der Franciscaner Segarelli von Parma mit dem Apostelorden. Ja im 14. u. 15. Jahrh. wurde bei dem herrschenden Verderben der Geistlichkeit von allen Völkern u. Ständen, bes. auch von Fürsten, Karl VIII. in Frankreich u. Maximilian I. in Deutschland, eine R. an Haupt u. Gliedern verlangt u. von Bischöfen, Cardinälen, Päpsten u. Kirchenversammlungen (z.B. zu Pisa, Basel, Costnitz) versprochen u. auch versucht. Am regsten betheiligten sich an einer solchen R. der Minorit Alvarus Pelagius um 1330, Peter de Ailly, Gerson, Nikolaus von Clemange, Nikolaus von Cusa, Nikolaus Wlasenic, der Cardinal Julian (1430) u. bes. Hieronymus Savonarola. Erfolgreicher waren die eine gänzliche Reinigung der Kirche bezweckenden Bestrebungen Joh. Wicleffs, Joh. Huß' u. der Böhmischen u. Mährischen Brüder, wenn sie auch den Verfolgungen unterlagen, u. nachhaltend der Einfluß des erwachten Studiums des klassischen Alterthums, welches in den neu gegründeten Universitäten Deutschlands eine Stätte der Pflege fand u. bes. durch Männer wie Erasmus u. Reuchlin gefördert wurde, an welche sich Joh. von Goch, Joh. Wessel, mit den Brüdern des gemeinsamen Lebens u. A. anschlossen, welche mit Recht als Reformatorische Männer vor der R. (vgl. Ullmann, Reformatoren vor der R., Hamb. 1841, 2 Bde.) bezeichnet werden u. einen gänzlichen Umschwung der religiösen Ansichten in ihrer Zeit bewirkten. Bei aller Anhänglichkeit an die kirchlichen Satzungen genügten diese doch den besseren Geistern nicht mehr, u. während sie den alten Cultus noch beobachteten, thaten sie demselben in gelehrten Untersuchungen, durch Spottgedichte u. Satyren über Mönchswesen u. Papstthum bei dem Volke immer mehr Abbruch. Die Zeit bedurfte blos eines Anführers, um einen bedeutenden Theil der Christenheit von der Römischen Kirche loszureißen. Dieser fand sich in Martin Luther (s.d.). Dieser, damals Professor in Wittenberg, wurde bei aller Anhänglichkeit an den Papst doch tief ergriffen von dem Unfug, welchen Joh. Tetzel mit dem Ablaß trieb. Sein Auftreten dagegen war der Anfang der R., welche man von dem Anschlag der 95 Thesen (gegen den Ablaß) an die Thür der Schloßkirche zu Wittenberg, den 31. Oct. 1517, an datirt. Diese Thesen hatten den Titel: Disputatio Mart. Lutheri theologi pro declaratione virtutis indulgentiarum u. waren in vier Abtheilungen getheilt, von denen die drei ersten je 25, der vierte 20 Sätze enthielt. Anfangs erschien in den Augen des Papstes Leo X. die Sache als ein Streit der Augustiner u. Dominicaner, als ihm aber endlich die Gefahr einleuchtete, war es zu spät. Die Schriften, worin Conrad Wimpina (im Namen Tetzels), Sylvester Prierius, Jakob Hoogstraten, Eck u. A. die unbedingte Macht des Papstes u. die Kraft des Ablasses anpriesen, verfehlten ihren Zweck, Luthers Predigten u. Schriften, worin er die Mißbräuche in der Kirche angriff, fanden dagegen Anklang u. machten seine Sache bald zur Sache des Deutschen Volkes, seine Disputationen in Heidelberg 1518 gewannen ihm unter den Studirenden, bes. in Bucer, Brenz, Schnepf u. A. Anhänger, welche sein Bestreben kräftig unterstützten, ebenso seine Gespräche mit den päpstlichen Legaten Cajetan im Oct. 1518 zu Augsburg, mit Miltiz im Jan. 1519 zu Altenburg, mit Eck u. Carlstadt im Juni 1519 zu Leipzig, auf welchem letzteren schon nicht mehr allein von dem Mißbrauch des Ablasses die Rede war, sondern wo Luther bereits die Auctorität des Papstes u. der Concilien verwarf u. allein die der Heiligen Schrift anerkannt wissen wollte. Immer mehr erstarkten die Freunde der R.; direct u. indirect unterstützt von Männern wie Reuchlin, Erasmus u. Pirkheimer, Melanchthon, Ulrich von Hutten, Franz v. Sickingen etc., vermochten sie bei den gleichzeitigen Reformversuchen in der Schweiz u. Frankreich (s. Reformirte Kirche) das päpstliche Joch abzuschütteln. 1520 brach Luther, welcher vorher immer noch zu einer gütlichen Beilegung die Hand geboten hatte, förmlich mit dem Papste, indem er am 10. Dec. in Wittenberg die gegen ihn erlassene Bannbulle sammt den päpstlichen Canones u. Decretalen öffentlich verbrannte. Der Muth, womit er am 17. April 1521 auf dem Reichstag zu Worms jeden Widerruf feierlich verweigerte, wofern er nicht durch klare Gründe der Vernunft u. Stellen der Heiligen Schrift überwiesen worden wäre, machte tiefen Eindruck auf die Anwesenden. Das Wormser Ediet vom 8. Mai, durch welches Luther in die Reichsacht erklärt wurde, gegen deren erste Wirkungen ihn aber sein Exil auf der Wartburg sicherte, vermochte ihn um so weniger zu erreichen, als der Papst u. Kaiser, weil. sie Beide auf einander eifersüchtig um die Gunst deutscher Fürsten werben mußten, gute Gründe hatten glimpflich gegen dieselben zu verfahren. Die sächsischen Kurfürsten hatten die gewichtvollste Stimme bei der Wahl des Kaisers, welcher, jetzt Karl V., ohnehin mit Frankreich in Krieg verwickelt, zu viel zu schaffen hatte, als daß er den deutschen Religionshändeln[913] mehr Aufmerksamkeit hätte zuwenden können. Um so mehr konnte der Kurfürst Friedrich der Weise Luthern schützen, u. die deutschen, selbst die katholischen Stände dem Papst Hadrian VI. auf das Ansinnen, die lutherische Ketzerei auszurotten, auf dem Reichstage zu Nürnberg 1522 mit 100 Beschwerden antworten. Wenig bekümmert um das Edict setzten daher die Reformatoren in Sachsen ihr Werk fort u. gaben 1523 eine neue Gottesdienstordnung heraus. Wie Luther durch seine Bibelübersetzung im Volke, so wirkte Melanchthon durch seine Loci communes in den Kreisen der Wissenschaft kräftig für die Verbreitung evangelischer Erkenntniß. Und obschon 1522 die Sorbonne Luthers Sätze verdammte, so bildete sich doch schon in Frankreich selbst eine lutherische Gemeinde. Während der Reichstag zu Nürnberg 1524 u. der Convent zu Regensburg auf Vollziehung des Wormser Edicts drangen, die Herzöge Georg von Sachsen u. Heinrich von Braunschweig, ferner Österreich, Frankreich, Spanien u. fast alle geistlichen Fürsten strenge Verfolgungen gegen die R. verhängten, lösten sich Klöster auf, heiratheten Geistliche u. erklärten sich der Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen, der Landgraf Philipp von Hessen u. der Herzog Albrecht von Preußen für evangelische Fürsten.
So ruhig, während der Abwesenheit des Kaisers in Spanien, die R. in Sachsen u. Deutschland fortschritt, so fehlte es doch schon in dem Innern der neuen Kirche nicht an Mißverständnissen u. Streitigkeiten. 1524 entzweite sich Luther mit Carlstadt u. Zwingli wegen der Abendmahlslehre (s. Abendmahl); 1525 brach der Bauernkrieg (s.d.) in Schwaben, Elsaß u. Lothringen aus, der namentlich im Mißverständniß der Lehre von der evangelischen Freiheit seinen Grund hatte; auch bedrohten die Wiedertäufer (s.d.) das Werk der R. in seinem Innern. Der Kurfürst von Sachsen u. der Landgraf von Hessen schlossen sich durch das Torgauer Bündniß 1526 fester an einander, um sich einer Vergewaltigung seitens ihrer Gegner erwehren zu können. Die durch den Kanzler Otto von Pack (s.d.) erregte Besorgniß wegen eines geheimen Bündnisses der Katholischen Stände gegen die Evangelischen vermehrte die Spannung zwischen beiden Theilen u. veranlaßte 1528 eine festere Verbindung der Evangelischen Stände. Außer in Sachsen (wo der Kurfürst Johann der Beständige schon 1527 eine Kirchenvisitation halten u. das Kirchenwesen nach den Grundsätzen der R. einrichten ließ) u. Hessen hatte sich nämlich die R. bereits in Pfalz-Zweibrücken, Magdeburg, Lüneburg, Nürnberg, Strasburg, Frankfurt a. M., Nordhausen, Bremen, Braunschweig, Ostfriesland u. Holstein ausgebreitet, eben so seit 1525 in dem neuen Herzogthum Preußen; in Schweden durch Olaf u. Lorenz Petri bereits seit 1519 u. durch Gustav Wasa 1527, in Dänemark durch Christian II. 1525, in Frankreich, in den Niederlanden, in Ungarn bes. durch Mart. Cyriakus u. Math. Devay 1530, in Siebenbürgen durch Joh. Honter, auch in Polen, wo schon lange vorher viele Hussiten waren, u. in England. Selbst in Spanien u. Italien hatte die R. Anhang gefunden. Auf dem Reichstage zu Speier wurde beschlossen, daß Jeder bis zu einer nächstens zu haltenden Synode in Religionssachen sich so verhalten solle, wie er es vor Gott u. seinem Gewissen verantworten könne, u. die Anhänger der R. erhielten dadurch freiere Hand. Auf dem neuen Reichstage zu Speier 1529 jedoch wurde nach sehr ernstlichen Debatten dieser Beschluß wieder zurückgenommen u. in dem Abschied bis zu einer allgemeinen Synode jede Neuerung in Religionssachen bei nachdrücklicher Ahndung verboten. Die Evangelischen Stände thaten alles Mögliche, um diesen Beschluß, welcher der R. ein Ziel setzen mußte, abzuwenden, u. als sie das nicht erreichen konnten, überreichten Sachsen, Hessen, Brandenburg, Anhalt, Lüneburg u. 14 Reichsstädte am 25. April eine Protestation, worin sie sich gegen jede Folge des Beschlusses verwahrten, s. u. Protestanten. Zugleich traten die Evangelischen Stände zu einem Vertheidigungsbündniß zusammen.
So traten die Evangelischen als eine politisch abgesonderte Partei auf; aber noch fehlte es an einem öffentlichen Ausdrucke ihrer Grundsätze, welche alle der R. geneigten Stände anerkannten u. womit sie vor Kaiser u. Reich ihr gutes Christenthum beweisen konnten. Daher wurde von Melanchthon ein von Luther gebilligtes Bekenntniß aufgesetzt, u. dasselbe auf dem Reichstag zu Augsburg am 24. Juni 1530 dem Kaiser übergeben. Dieses Glaubensbekenntniß, worin nur die Heilige Schrift als Regel des Glaubens anerkannt u. zugleich die evangelischen Lehren nebst der die Verwerfung der außerbiblischen Lehren u. Einrichtungen in der. Kirche aufgezählt waren, wurde von dem Ort der Übergabe die Augsburgische Confession (s.d.) genannt; sie war unterzeichnet von dem Kurfürsten Johann von Sachsen, Markgrafen Georg von Brandenburg, Herzog Ernst von Lüneburg, Landgrafen Philipp von Hessen, Fürsten Wolffgang von Anhalt u. den Städten Nürnberg u. Reutlingen, wurde auf Andringen der Protestanten am 25. Juni vor den versammelten Ständen in deutscher Sprache vorgelesen u. durch unzählige Abschriften u. Übersetzungen in andere Sprachen verbreitet. Der Kaiser u. die Katholischen Stände ließen eine Widerlegung (Confutationsbuch) abfassen, wobei es sein Bewenden haben sollte. Auf gleiche Weise wurden die schweizer Reformatoren bedeutet, welche dem Kaiser am 11. Juni ihre Confession (Confessio tetrapolitana, s.d.) überreicht hatten. Die von Melanchthon gegen diese Confutation verfaßte Apologie (s.d.) wollte der Kaiser gar nicht annehmen, u. indem er wiederholt auf Abstellung der Religionsneuerungen u. auf Execution des Wormser Edicts drang, scheiterten alle Vereinigungsversuche. Da dieses Drängen nur zu einem engeren Zusammentritt der Evangelischen Stände führte u. der Kaiser sah, daß sich diese nicht fügten, so kam es 1532 zu Nürnberg zu einer Übereinkunft (Erster Religionsfriede), kraft welcher das Wormser Edict, so wie die Beschlüsse des Reichstages zu Augsburg einstweilen suspendirt u. den Protestanten bis zur Entscheidung auf einer allgemeinen Synode od. auf dem nächsten Reichstage völlig freie Religionsübung zugestanden wurde. Da so die R. sich immer weiter, namentlich in Württemberg 1534, ausbreitete, schrieb endlich Papst Paul III. 1536 eine Synode nach Mantua aus. Die Evangelischen Stände versammelten sich deshalb 1537 in Schmalkalden, vereinigten sich zwar über mehre Artikel, welche dieser Synode überreicht werden sollten, schlossen aber auch den bes. durch den Beitritt von Hannover, Württemberg, Pommern, Anhalt, Frankfurt u. Augsburg verstärkten Bund (Schmalkaldischer Bund) fester. Die Katholischen Stände schlossen 1538 einen Gegenbund in Nürnberg; man[914] unterhandelte ohne Erfolg, denn obgleich der Kaiser selbst eine Reformation der Kirche für nothwendig hielt u. dieselbe, selbst wider Willen des Papstes, zu unternehmen versprach, wogegen er in dem Regensburger Interim (s. Interim a) 1541 nur einstweilige Abstandnahme von weiterer Änderung in Lehre u. Cultus von den Protestanten verlangte: so verwarfen doch die, dem Kaiser mißtrauenden Evangelischen Stände dieses Interim. Der seit dem Reichstage zu Speier u. bei dem freundlichen Verhältniß zwischen dem Kaiser u. dem Römischen Hofe vorhergesehene Krieg wurde durch das Concil zu Trient nur immer wahrscheinlicher. Luther starb vor Ausbruch desselben 1546. Die Evangelischen hatten sich aber durch den Zwiespalt, vorzüglich über die Abendmahlslehre u. Gnadenwahl, wobei beide Theile ihre Ansichten fest hielten, in die Lutherische u. Reformirte Kirche (s. b.) geschieden, wodurch ein nachdrückliches, gemeinsames Handeln verhindert wurde. Eine Stütze aber erhielt die R. durch ihre Ausbreitung in England seit Heinrich VIII.
Da die Evangelischen die Beschlüsse des Trienter Concils 1546 verwarfen, so erklärte der Kaiser, welcher indeß seine übrigen Händel glücklich beendigt sah, den Schmalkaldischen Bund in die Reichsacht, ließ ein Heer gegen dessen Truppen anrücken, schlug dieselben, unterstützt von dem protestantischen Herzog Moritz von Sachsen, 1547 bei Mühlberg an der Elbe u. nahm den Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen gefangen. Der jetzt allein. stehende Landgraf von Hessen mußte die härtesten Bedingungen unterschreiben, um sein Land u. seine Freiheit zu erhalten, u. wurde dessen ungeachtet später noch gefangen genommen. Nachdem so der Schmalkaldische Bund so gut wie aufgelöst war, versammelte der Kaiser 1547 einen neuen Reichstag zu Augsburg, wo er von den Protestanten unbedingte Unterwerfung unter die Beschlüsse des Trienter Concils forderte. Da sich dieser inzwischen auf einige Zeit auflöste, so erließ der Kaiser 1548 das Augsburger Interim (s. Interim b), kraft dessen die Evangelischen Alles auf den Fuß zurückführen sollten, wie es vor der R. gewesen war, ausgenommen den Kelch im Abendmahl, die Ehe der Geistlichen u. einige Festtage. Dagegen ließ Moritz, welcher für seine Hülfe gegen seine Glaubensgenossen vom Kaiser zum Kurfürsten von Sachsen erhoben worden war, das Leipziger Interim (s. Interim c) entwerfen, kraft dessen die Evangelischen das kaiserliche Interim nur in gleichgültigen Dingen befolgen sollten. Moritz, besorgt um die deutsche Freiheit u. entrüstet über die fortgesetzte Gefangenschaft seines Schwiegervaters Philipp von Hessen, verband sich endlich gegen den Kaiser mit Frankreich u. einigen deutschen Reichsfürsten, nahm Magdeburg, welches sich dem Leipziger Interim widersetzte, ein, überfiel 1552 den Kaiser in Innsbruck u. zwang denselben im Passauer Vertrage (s.d.) zu der Loslassung des Kurfürsten u. Landgrafen, zur Aufhebung des Augsburger Interims u. zur Anerkennung freier Religionsübung für die Protestanten, mit welchen auf dem nächsten Reichstage eine Religionsvereinigung versucht werden sollte. Zwar schlug auch diese auf dem Reichstage zu Augsburg 1555 fehl, aber es kam hier zum Zweiten Religionsfrieden, worin sich beide Theile ihre Freiheiten garantirten. Die Lutheraner wurden von der Gerichtsbarkeit des Papstes u. der Bischöfe frei gesprochen u. jedem Deutschen das Recht zugestanden, sich zur Evangelischen od. Katholischen Kirche zu halten; die von den Lutheranern bis zur Zeit des Passauer Vertrags eingezogenen Kirchengüter sollten ihnen verbleiben, doch ferner Jeder, welcher sich im Besitz eines geistlichen Beneficiums befinde, solches, wenn er von der Katholischen Kirche abtrete, verlieren (Reservatum ecclesiasticum). Über den weiteren Fortgang der R. s. u. Protestantische Kirche.
Vgl. Sleidan, Comment. de statu rel., Strasb. 1555; A. Scultetus, Annales evang. etc., 1618; V. L. v. Seckendorf, Comment. histor et apolog. de Lutheranismo, Lpz. 1691; W. E. Tenzel, Historischer Bericht vom Anfang u. ersten Fortgang der R., Gotha 1717 f., 2 Thle.; Planck, Geschichte der Entstehung, Veränderung u. Bildung des protestantischen Lehrbegriffs etc., Lpz. 1781–1800, 6 Bde.; Woltmann, Geschichte der R. in Deutschland, Altona 1800 ff., 5 Bde.; C. W. Spieker, Geschichte Luthers u. der Kirchenverbesserung in Deutschland, Berl. 1818;, Planck, Geschichte der protestantischen Theologie von der Concordienformel bis in die Mitte des 18. Jahrh., Gött. 1831; Marheinecke, Geschichte der deutschen R., Berl. 1816–1834, 4 Bde.; Ranke, Deutsche Geschichte im Zeitalter der R., Berl. 1839 ff., 3. A. 1852, 5 Bde.; Urkunden 1847; I. H. Merle d'Aubigné, Histoire de la Reformation du XVIème siècle, Par. 1837, 2 Bde.; L. Villers, Versuch über den Geist u. den Einfluß der R. Luthers etc., aus dem Französischen von K. F. Cramer, 2. Aufl., Hamb. 1828; Hagenbach, Vorlesungen über Wesen u. Geschichte der R., Lpz. 1834–43, 6 Bde., 3. A. 1856 ff.; Neudecker, Geschichte des evangelischen Protestantismus, Lpz 1844–46, 2 Bde.; Brückner, Geschichte des Reichstags zu Worms, Heidelb. 1860.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.