- Augustiner
Augustiner (Augustinereremiten, Einsiedler des St. Augustinus). Die in Italien zerstreuten Einsiedlercongregationen der Johann-Boniten u. Britinianer vereinten sich 1256 mit 6 kleineren Congregationen im Kloster S. Maria del Popolo zu Rom, stifteten den neuen Einsiedlerorden nach der Regel St. Augustins u. erwählten Lanfranc Septala zum Ordensgeneral. Die Sackträgermönche traten ihnen einige Klöster ab, Papst Alexander IV. bestätigte sie am 9. April 1256, gab ihnen weiße Unterkleider, Hauskleider u. Scapuliere schwarze Kutten mit Kaputzen, Alles von Wolle, u. lederne Gürtel zur Ordenstracht; 1257 ertheilte er ihnen Exemtion von der Gerichtsbarkeit der Bischöfe u. theilte die Klöster in 4 Provinzen: Italien, Spanien, Frankreich u. Deutschland. Die Verfassung der A. ward auf besonderen Generalcapiteln 1287, 1290, 1575 u. bes. 1580 näher bestimmt. Grundregeln: daß ein Generalprior, welchen das alle 6 Jahre zu haltende Generalcapitel wählen u. absetzen kann, dem Ganzen vorsteht, daß er Definitoren als Räthe bei sich hat, u. daß jede Provinz von 1 Provinzial mit 4 Definitoren u. 1 od. mehreren Visitatoren, jedes Kloster von 1 Prior geleitet wird. Die Klosterregeln, namentlich die Fasten, waren mild. Mit der Zeit entstanden aus weitern Milderungen Unordnung. Dagegen erhoben sich im Orden Eiferer, verlangten Rückkehr zu der ursprünglichen Strenge, ja Schärfung derselben, z.B. statt der Schuhe Sandalen zu tragen. Hierdurch zerfielen die A. in 2 Haupttheile: a) Conventualen, die bei der gemilderten Regel blieben, u. b) Observanten (Barfüßer, Recollecten), die der ursprünglichen Strenge anhingen u. noch strengere Regel übten. Aus den Conventualen wird der Ordensgeneral gewählt, die A. der strengen Observanz stehen unter Generalvicarien. Später beschäftigten sich die A. mit Unterricht u. theilen sich in 3 Congregationen, eine spanische, italienisch-deutsche u. französische. Sie hatten auch eine Congregation A-Einsiedler von Sachsen, gestiftet 1493 von Simon Lindmers u. Andreas Proles u. über ganz Deutschland verbreitet, welche in vielen ihrer Satzungen von der ursprünglichen Regel abwich u. nicht unter dem Ordensgeneral stand; 1506 vollkommen von dem Orden getrennt, erhielt sie in Pater Johann Staupitz einen eigenen General u. bald in ihrem Kloster zu Erfurt ihren berühmtesten Bruder Martin Luther, durch den die Mehrzahl ihrer Klöster der katholischen Kirche verloren ging. Im 16. Jahrh., wo der Orden von Pius V. (1567) die Rechte der übrigen 8 großen Bettelorden erhielt, waren die A. am blühendsten; es soll damals 2000 A-Mönchs- u. 300 A-Nounenklöster, mit 35,000 Personen, die Profeß gethan hatten, gegeben haben. Die neuere Zeit hat ihnen vielen Eintrag gethan, u. ihre Klöster sind in Frankreich, N- u. WDeutschland, Spanien, Portugal ganz, in Österreich u. Italien größtentheils aufgehoben. Constitutiones ord. FF. Eremitarum St. Augustini, Madr. 1852.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.