- Buchdrucker [1]
Buchdrucker, der die Buchdruckerkunst erlernt hat u. ausübt. Die B. betreiben eine Kunst, kein Handwerk; sie führen ein vom Kaiser Friedrich III. verliehenes Wappen, einen schwarzen, einköpfigen, bei den Setzern in beiden Krallen Tenakel u. Winkelhaken, bei den Druckern Ballen haltenden Adler in deutschem Felde; aus dem offenen Helme wächst ein Greif, der zwei Ballen hält. Sie stehen in Condition, nicht in Lohn, u. sind zu einer Gesellschaft vereint, an deren Spitze der Buchdruckereibesitzer, Principal, steht. Unter dem Principal besorgt ein Factor die Leitung des Ganzen, die Vertheilung der Arbeiten, die Beaufsichtigung der Arbeiter, die Niederlagen, die Führung der Primanota u. einiger Controlbücher, das Abzählen des Papiers etc. Die Glieder der Gesellschaft[400] heißen losgesprochen Mitglieder (Gehülfen) u. Herren. Sie sind Schriftsetzer (Setzer), die das Zusammensetzen der Buchstaben zu Zeilen, Seiten, Formen u. Bogen besorgen; u. eigentliche Buchdrucker (Drucker), die sich sonst wieder in Ballenmeister, welcher die Farbe auftrug, die Ballen (Walzen) im Stande hielt u. die Formen wusch, u. in Preßmeister (Zubereiter, Zurichtemeister, Zurichtegespan), welcher das Ziehen mit dem Preßbengel u. das Zurichten der Formen besorgte, theilte; jetzt ist das Abwechseln der beiden Drucker (Gespane) bei der Arbeit üblich. Wer Drucken u. Setzen zugleich versteht, heißt Schweizerdegen. Die Correctoren u. die Lagenbursche (s. Buchdrucken) gehören nicht zu der Gesellschaft. Die B. haben meist fünfjährige Lehrzeit. Der Lehrbursche kommt zuerst in die Bücherstube u. von da, od. zuweilen auch gleich an den Setzerkasten od. die Presse. Bei beiden wird er einem Gehülfen (Anführegespan) zur Unterweisung gegeben; an anderen Orten hat der Factor die Setzerlehrlinge unter seiner Aufsicht. Beim Eintritt pflegte sonst der Lehrbursche an die Gesellschaft eine festgesetzte Summe zur Ergötzlichkeit u. außerdem dem Anführegespan ein gewisses Anführegeld zu zahlen, u. beim Lossprechen läßt er meist dem Lehrherrn sein mitgebrachtes Bett zurück od. zahlt ein bestimmtes Bettgeld dafür. Das Einschreiben u. Lossprechen geschieht jetzt ohne weitere Feierlichkeit, indem der Principal od. Factor der Gesellschaft das, was geschehen soll, bekannt macht u. dem Lehrling beim Einschreiben seinen Eintritt verkündet, beim Lossprechen aber ihn seiner Lehrzeit entläßt. Dieser gibt nun jedem Mitglied die Hand, u. der Act wird in ein eigenes Buch, in das auch der Lehrling bei seinem Eintritt unter gleichen Formen eingeschrieben wurde, mit Unterschreiben aller Mitglieder verzeichnet. Ehedem wurden bei diese Gelegenheit Reden gehalten, dem loszusprechenden Lehrling ein Kranz aufgesetzt u. dergl. Auch waren mit diesem Lossprechen verschiedene eigenthümliche Gebräuche verbunden, die jedoch so ausarteten, daß der deutsche Reichstag in der Mitte des 18. Jahrh. mehrere Verordnungen dagegen erließ. Diese Handlung hieß Postulat (Deposition). Zunächst wurde der Lehrling nach einer gewissen Lehrzeit zum Cornuten gemacht, als der er eine Mütze mit Bockshörnern, hinten mit einem Fuchsschwanz u. Schellen, trug u. ein bestimmtes Geld (meist 6 Gr.) wöchentlich an die Gesellschaft zahlte. Bei dem Lossprechen selbst hieß der Lehrling der Postulirende, der die Feierlichkeiten leitende, Depositor. Der Depositor, mit Pritsche u. Beil gerüstet, redete erst die Gesellschaft, dann den ihm durch einen Gehülfen zugeführten Postulirenden, der dabei jene Mütze trug, an. Der Postulirende mußte sich niederlegen u. empfing mit der Pritsche einige Streiche; dann wurde ihm mit dem Beil die Mütze von dem Kopf geschlagen. Zuletzt erfolgte die Confirmation, die Ertheilung einiger Backenstreiche, worauf der so Geweihete in die Gesellschaft eintrat u. derselben einen Schmaus gab. Die B. werden gewöhnlich nach der gelieferten Arbeit bezahlt; die Setzer nach den gesetzten Bogen, wobei die enger laufende Schrift, Noten, Marginalien u. schwierige Correcturen höher vergütet werden; die Drucker meist nach der Zahl der Abdrücke. Nur wenige B. stehen in festem Gelde, d.h. werden wöchentlich bezahlt; meist ist dies bei dem Accidenzsetzer u. Accidenzdrucker der Fall, welche die kleineren Arbeiten, als Gedichte, Rechnungen, Plakate, Visitenkarten u. dergl., setzen u. drucken. Auch bei Druckarbeiten, die sehr gut ausfallen sollen, wie Congrevedruck, Prachtausgaben, stehen die Drucker in festem Gelde. Die neuere Zeit hat eine eigene, von den Franzosen entnommene Art der Zahlung für Setzer gebracht. Der Satz wird nämlich nach Tausenden von n, die auf die Columne gehen, berechnet u. hiernach auch der Bogen bezahlt; nur dies besorgt der Stücksetzer (Packetsetzer), das Umbrechen, Setzen der Rubriken, Marginalien, Columnentitel, Titel, des Inhalts u. dgl. der Metteur en pages (Formbilder), der ebenfalls in festem Gelde steht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.