Landesverweisung

Landesverweisung

Landesverweisung (Ausweisung, Relegatio, Exilium), die Wegweisung aus dem Staatsgebiet, bei eigenen Staatsangehörigen wohl auch mit dem Verluste der persönlichen Staatsbürgerrechte verbunden. Bei den Römern bildete die L. die härteste Strafe, welche den römischen Bürger treffen konnte; auch im Mittelalter wurde sie häufig angewendet, dagegen ist sie im heutigen Strafrecht gegen Inländer fast ganz verschwunden u. nur gegen Ausländer kommt sie noch, allein mehr als eine Strafe polizeilicher Natur, in Anwendung, namentlich gegen solche, welche zu einer Zuchthaus- od. Arbeitshausstrafe od. wegen Vergehen verurtheilt worden sind, die eine Gemeingefährlichkeit des Verbrechers kund geben, wie Gaunerei, Landstreicherei, Hurerei, Gewohnheitsbetteln etc. Die L. wird dann entweder für immer, od. auch nur auf bestimmte Zeit ausgesprochen. Kehrt der des Landes Verwiesene dennoch wieder ohne Erlaubniß in das Land zurück, so trifft ihn wegen solchen Bruches der L. in der Regel eine Strafe von 1 bis 2 Jahren Gefängniß, nach manchen Landesgesetzen auch wohl Arbeits- od. Zuchthausstrafe, die dem Verwiesenen meist noch vor dem Vollzug der L. noch bes. angedroht zu werden pflegt. Neben dieser Strafe hat der Bruch der L. nach Ablauf der Strafzeit abermalige L. zur Folge.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Landesverweisung — Landesverweisung, die Ausweisung aus dem Landes oder Reichsgebiet, s. Ausweisung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landesverweisung — Landesverweisung, s. Verbannung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Landesverweisung — Landesverweisung, s. Verbannung …   Herders Conversations-Lexikon

  • Landesverweisung — Landesverweisung,die:⇨Ausweisung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Landesverweisung — Lạn|des|ver|wei|sung 〈f. 20〉 Ausweisung aus einem Land, Verbot des weiteren Aufenthaltes in einem Land * * * Lạn|des|ver|weis, der (schweiz.), Lạn|des|ver|wei|sung, die (österr., schweiz.): Ausweisung. * * * Landesverweisung,   Sanktion des… …   Universal-Lexikon

  • Landesverweisung, die — Die Landesverweisung, plur. die en, die gerichtliche Verweisung des Landes. Daher der Landesverwiesene …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Landesverweisung — Lạn|des|ver|wei|sung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verbannung und Landesverweisung — Verbannung und Landesverweisung, nahe verwandte Strafen, bald auf gewisse Orte und Gegenden, bald auf gewisse Zeiträume beschränkt, im modernen Straf und Polizeirecht nur noch in der Form der Deportation (s.d.) und der Ausweisung vorkommend …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Habsburgergesetz — Basisdaten Titel: Habsburgergesetz Langtitel: Gesetz vom 3. April 1919, betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg Lothringen. Typ: Bundesverfassungsgesetz Geltungsbereich: Republik Österreich …   Deutsch Wikipedia

  • Otto von Habsburg — (2004) Otto von Habsburg – in Österreich amtlich Otto Habsburg Lothringen, kurz meist Otto Habsburg – (* 20. November 1912 in Reichenau an der Rax; † 4. Juli 2011 in Pöcking[1]) war ein österreichisch …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”