Zuchthaus

Zuchthaus

Zuchthaus, 1) im Allgemeinen ein Haus, in welches Verbrecher gebracht werden, um sie darin unter obrigkeitlicher Aufsicht in Zucht u. Ordnung zu halten u. sie so zu einem geordneten Leben, zur reuigen Erkenntniß ihrer Verbrechen u. zur Besserung zu führen. Da das Hauptmittel dazu Arbeit ist, so pflegte man sonst wohl Z. u. Arbeitshaus für gleichbedeutend zu gebrauchen, auch wohl beides in dem Ausdruck Zwangsarbeitshaus zu verbinden. In neuerer Zeit wird jedoch, mit Rücksicht auf das ausgebildetere Strafsystem, unter Z. nur die schwerste Art der Freiheitsstrafe, welche in besonderen, von den sonstigen Gefängnissen abgesonderten Häusern zu verbüßen ist, unter Zuchthausstrafe verstanden u. daher auch die Benennung Z. nur auf 2) solche Häuser bezogen, in denen die schwersten Verbrecher mit besonderer Strenge detinirt werden. Das Z. unterscheidet sich daher in dieser engeren Bedeutung ebenso sehr von dem Arbeitshaus, in welchem zwar ebenfalls Verbrecher, aber mit leichterer Zwangsarbeit, besserer Kost etc. detinirt werden, als von dem einfachen Gefängniß, dessen Zweck mehr in bloßer Freiheitsentziehung besteht, u. von den Correctionshäusern, in welche nur solche Subjecte eingebracht werden, welche, ohne gerade Verbrecher zu sein, sich einem liederlichen, arbeitsscheuen Leben ergeben haben. Neben der strengeren Arbeit besteht das Auszeichnende der Zuchthausstrafe auch noch zuweilen in besonderer (zweifarbiger) Kleidung, in dem Tragen von Fesseln, in geringerer Kost, in der Applicirung eines Willkomms (s.d.), in bürgerlicher Hinsicht in dem Verlust der bürgerlichen Ehre (nach dem Sprichwort: Z. macht unehrlich). Eine Besonderheit ist auch, daß meist nur bei Z. auf eine lebenslängliche Detention erkannt werden kann, während bei bloßem Gefängniß od. Arbeitshaus die Strafe nur auf Zeit erkannt werden darf. Ebenso liegt eine Unterscheidung von anderen Freiheitsstrafen darin, daß schon der Minimalsatz der Zuchthausstrafe meist einen größeren Zeitraum umfaßt, z.B. ein od. zwei Jahr, unter welchem Satz überhaupt nicht auf Z. erkannt werden kann. Baden läßt Z. nicht unter drei, Württemberg nicht unter fünf, Baiern sogar nicht unter acht Jahr zu. Nach manchen Gesetzen wird der Züchtling, einem Geisteskranken gleich, während der Dauer seiner Strafe unter Curatel gestellt. Dies verordnete z.B. Preußen u. Baiern, indem sie dem Züchtling die Selbstverwaltung seines Vermögens unter Lebenden (in Baiern sogar auch von Todeswegen) entziehen. Von selbst versteht sich hiernach, daß die Einbringung in ein Z. nur auf den Grund eines ordentlichen Erkenntnisses erfolgen kann. Die innere Einrichtung der Zuchthäuser ist im Allgemeinen dieselbe, wie bei jedem größeren Gefängniß, daher auch von den Zuchthausbeamten dasselbe gilt, was von den Gefängnißbeamten; s. Gefängniß, Gefängnißbeamte u. Strafe. Nach dem gemeinen Sprachgebrauch nennt man wohl Zuchthäusler auch einen Menschen, welcher durch sein Betragen sich des Zuchthauses würdig erweist.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zuchthaus — Zuchthaus,das:1.⇨Strafvollzugsanstalt–2.⇨Freiheitsstrafe–3.imZ.sitzen:⇨gefangen(2) Zuchthaus 1.→Gefängnis 2.→Freiheitsentzug …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Zuchthaus — Zuchthaus, ursprünglich Bezeichnung für polizeiliche Besserungsanstalten, in denen die darin festgesetzten »durch Zucht« gebessert werden sollten; jetzt Bezeichnung für diejenigen Strafanstalten, in denen die schwerste Art der Freiheitsstrafe… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zuchthaus — Zuchthaus, s. Gefängnis, Bd. 4, S. 337 …   Lexikon der gesamten Technik

  • Zuchthaus — Zuchthaus, gegenwärtig die schwerere der 2 Hauptgattungen der Strafgefängnisse (s. Gefängniswesen). Die Zuchthausstrafe ist entweder lebenslänglich oder auf Zeit (mindestens 1 Jahr bis höchstens 15 Jahre), verbunden mit Arbeitszwang, hat dauernde …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zuchthaus — Haus, worin Züchtigung. Bestrafung vollzogen wird und strenge Zucht u. Ordnung herrschen soll. so viel wie Strafanstalt, Gefängniß schwererer Art. Die Z. strafe ist in der Regel entehrend, die Züchtlinge, mit auszeichnender Kleidung und schmaler… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Zuchthaus — Sm schweres Gefängnis erw. obs. (17. Jh.) Stammwort. Im 17. Jh. werden nach dem Vorbild des niederländischen tuchthuis (dieses seit dem 16. Jh.) Anstalten zur Besserung von Leichtfertigen und Haltlosen errichtet. Diese Häuser dienen auch als… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Zuchthaus — Das Zuchthaus war ein Gefängnis mit strafverschärfenden Haftbedingungen für Häftlinge, die wegen nicht mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren. Wesentlicher Bestandteil der Zuchthausstrafe war der Zwang… …   Deutsch Wikipedia

  • Zuchthaus — Häfen (österreichisch); Kittchen (umgangssprachlich); Haftanstalt; Haftort (fachsprachlich); Strafvollzugsanstalt; Loch (derb); Gefängnis; Knast (umgangssprachlich); …   Universal-Lexikon

  • Zuchthaus — * Der ist im Zuchthaus in die Schule gegangen. Lat.: De lapide emptus. (Erasm., 174; Philippi, I, 113.) [Zusätze und Ergänzungen] *2. Mit dem Aermel das Zuchthaus streifen …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Zuchthaus — Zucht: Das westgerm. Substantiv mhd., ahd. zuht, niederl. tucht, aengl. tyht ist eine Bildung zu dem unter ↑ ziehen behandelten Verb. Es bedeutet eigentlich »das Ziehen«. Daraus entwickelten sich früh die Bedeutungen »das Aufziehen, Erziehung,… …   Das Herkunftswörterbuch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”