- Kragen [1]
Kragen, 1) Ansatz an verschiedenen Kleidern da, wo sie sich an den Hals anschließen, entweder aufrechtstehend (Stehkragen), zur Bedeckung des Halses, od. herabhängend (Hamlet); 2) eigenes Kleidungsstück von Weißzeug u. verschiedener Form, bes. für Frauenzimmer u. Kinder, od. von starkem wollenem Zeuge, Art Mantel ohne Ärmel; 3) so v.w. Bäffchen; 4) (Fleischer), so v.w. Gekröse; 5) an Flaschen, Lauten u. ähnlichen Instrumenten, so v.w. Hals; 6) (Her.), so v.w. Einfassung, s.u. Ehrenstücke B) e); 7) (K. am Stag), ein Auge od. Knoten, um dieses starke Tau vorwärts unten an den Gallion, od. Bogspriet etc. fest zu legen; 8) K. der Masten u. Pumpen, Stücke von getheertem Segeltuch (Persenning), welche an der Fischung eines Mastes, wo er durch das Verdeck führt, festgespickert werden, um das Eindringen des Wassers zu verhindern; bevor man diesen festmacht, wird ein breiter Reif um den Mast u. ein schmälerer auf Deck genagelt, welcher Spielkragen (Wandelkragen) heißt u. dem Mastenkragen mehr Sicherheit u. Festigkeit gibt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.