Erbpacht

Erbpacht

Erbpacht, 1) Rechtsverhältniß, vermöge dessen Einem der Gebrauch u. die Benutzung einer Sache gegen Entrichtung eines, gleich bei Antretung des E. zu erlegenden Erbschillings u. eines jährlichen Pachtgeldes (Erbpachtgeld, Kanon) erblich zugestanden worden ist. Wie sich aus der Natur des Pachtes ergibt, kann dieser E. eigentlich nie ein Eigenthumsrecht, sondern nur ein Nutzungsrecht an der Sache selbst geben, u. unterscheidet sich vom gewöhnlichen Pacht dadurch, daß dieser ein zeitiger, jener aber ein in der Familie forterbender ist. Gewöhnlich wird über einen E. ein schriftlicher Vertrag geschlossen, u. es muß der E. meist bei Veränderungen in der Person des Eigenthümers od. Erbpachters erneuert u. ein Laudemium von Letztrem entrichtet werden. Sollte sich der Erbpachter in Entrichtung des Erbpachtgeldes säumig finden, od. die Lehen zur bestimmten Zeit zu erneuern unterlassen, so kann der Obereigenthümer den Erbpachter eines Erbpachtguts entsetzen. Zuweilen nähert sich der E. aber auch dem Erbzinsrecht (s.d.), u. wird die Bezeichnung für Fälle gebraucht, in denen der Erbpachter ein dingliches Recht am Gute besitzt. Das Österreichische Gesetzbuch unterscheidet Erbpacht vom Erbzinsrecht hauptsächlich durch die Größe des Zinses, welches beim ersteren im Verhältniß zum Fruchtertrag, bei letzterem mehr nur als ein Bekenngeld zu betrachten sei; 2) die in E. gegebene Sache; 3) (Zins), die Summe, welche der Erbpachter für den E. zahlt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Erbpacht — (Erbzinsleihe, Emphyteusio), eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes, bei der Eigentums und Nutzungsrecht derart dauernd voneinander getrennt sind, daß das Nutzungsrecht ein veräußerliches und vererbliches dingliches Recht gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbpacht — Erbpacht, erbliches, nur unter Beschränkungen veräußerliches Nutzungsrecht an Bauerngütern, bei dessen Begründung der Erbpächter eine gewisse Anzahlung (Erbbestandgeld), außerdem jährlich einen Erbzins (Kanon) und bei Wechsel des Vererbpächters… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbpacht — Erbpacht, ein Pachtvertrag, vermöge dessen der Pächter das vollständige Nutzungsrecht eines fremden Grundeigenthums gegen einen verhältnißmäßigen Zins erhält …   Herders Conversations-Lexikon

  • Erbpacht — Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbpacht — Erbbau * * * Ẹrb|pacht 〈f. 20〉 Form des Grundbesitzes, bei der das Nutzungsrecht (nicht das Eigentumsrecht) gegen bestimmte Leistungen vererblich u. veräußerlich ist; Sy Erbzinsleihe * * * Ẹrb|pacht, die: a) (früher) erbliches Recht, ein… …   Universal-Lexikon

  • Erbpacht, der — Der Êrbpacht, des es, plur. die e, ein Pacht, nach welchem jemanden eine Sache zum erblichen Eigenthume eingeräumet wird, zum Unterschiede von dem Jahr und Zeitpachte; im Oberdeutschen der Erbbestand, Erbstand, an andern Orten der Leibpacht.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbpacht — Ẹrb|pacht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erbbau — Erbpacht …   Universal-Lexikon

  • Ketscher Fahr — Die Skyline von Speyer Nord wird von zwei Kirchtürmen geprägt. Vom hier abgebildeten sternförmigen Turm der protestantischen Christuskirche und vom unten abgebildeten Turm der kath. Kirche St. Konrad. Im Turm lebt ein Falkenpärchen, das man oft… …   Deutsch Wikipedia

  • Kurpfalz-Kaserne — Die Skyline von Speyer Nord wird von zwei Kirchtürmen geprägt. Vom hier abgebildeten sternförmigen Turm der protestantischen Christuskirche und vom unten abgebildeten Turm der kath. Kirche St. Konrad. Im Turm lebt ein Falkenpärchen, das man oft… …   Deutsch Wikipedia

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