Erbordnung

Erbordnung

Erbordnung, s.u. Erbrecht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Dispositio Achillea — Als Dispositio Achillea (auch Constitutio Achillea, dt. Achilleisches Hausgesetz) wird die testamentarische Festlegung bezeichnet, mit der Markgraf Albrecht Achilles von Hohenzollern 1473 die Rangfolge unter seinen Erben regelte. In der… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbpacht — Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Familienfideikommiss — Gedenktafel über den Fideikommiss des Amtsrates Johann Christian Degener im Landschaftspark Degenershausen (Falkenstein/Harz) Das Familienfideikommiss (lateinisch fidei commissum, „zu treuen Händen belassen“) ist eine Einrichtung des Erb und… …   Deutsch Wikipedia

  • Zaltbommel — Gemeinde Zaltbommel Flagge Wappen Provinz …   Deutsch Wikipedia

  • Baden [2] — Baden, Großherzogthum (Geschichte). I. Älteste Geschichte. Das jetzige Baden wurde nach der Völkerwanderung von Alemannen bewohnt, welche in der letzten Hälfte des 4. Jahrh. n.Chr. die Römer aus den von denselben gegründeten Colonien vertrieben u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erblichkeit — Erblichkeit, die Eigenschaft eines Rechtsverhältnisses, vermöge deren dasselbe nicht mit dem Tode des jeweiligen Berechtigten erlischt, sondern entweder nach einer im Voraus gesetzlich feststehenden Erbordnung od. nach der speciell… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bevölkerung — Bevölkerung, die einem bestimmten Gebiet (Land, Provinz, Wohnort, Stromgebiet etc.) angehörende Volksmenge. Dieselbe wird gewöhnlich nur für ein geschlossenes Staatsgebiet oder einen administrativen Teil desselben statistisch erhoben, und zwar… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbpacht — (Erbzinsleihe, Emphyteusio), eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes, bei der Eigentums und Nutzungsrecht derart dauernd voneinander getrennt sind, daß das Nutzungsrecht ein veräußerliches und vererbliches dingliches Recht gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fideikommiss — Fi|dei|kom|miss 〈[ de:i ] n.; es, se; im früheren Dt. Reich〉 unveräußerl., meist aus Grundbesitz bestehende, nur als Ganzes vererbl. Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihren Ertrag verfügen konnte [<lat. fideicommissum „auf Treu u. Glauben …   Universal-Lexikon

  • Erbfolge — Gesamtrechtsnachfolge des ⇡ Erben in Vermögen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. E. vollzieht sich, ohne dass der Erbe irgendeine Handlung vornehmen müsste und ohne Kenntnis vom Tod des ⇡ Erblasser. E. beruht auf Gesetz (gesetzliche E.) oder …   Lexikon der Economics

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