- Finnland [1]
Finnland, ein Großfürstenthum, das seit 1809 zum Russischen Reiche gehört, aber durch eigene Verwaltung, eigene Gesetze u. Privilegien von demselben getrennt ist. Grenzen: im O. Altrußland,[291] im N. das norwegische Lappland, im NW. das schwedische Lappland u. die schwedische Provinz Westerbotten, im W. der Bottnische Meerbusen, im S. der Finnische Meerbusen. Areal: 6883,53 QM. (nach Engelhardt); ein Drittel desselben wird durch Seen u. Sümpfe eingenommen, welche das Land zu einem der am reichsten bewässerten der Erde machen. Eigentliche Gebirge findet man in F. nicht; nur im nördlichen Lappland einzelne größere Erhebungen, wie der Peldoivi von 2000 Fuß, der Ounastuntur von 1031 Fuß etc.; das ganze Land durchzieht Maanselkä (d.i. Landesrücken), eine 350–500 Fuß aufsteigende sandige Höhenreihe, welche zuerst den norwegischen Felsenrücken unter dem Namen Lapintunturit durch Kemi-Lappmarken bis zur altrussischen Grenze bei dem Taikunadivi fortsetzt, sich dann an dieser Grenze südlich bis Jonkarinkivi hinzieht u. von hier zwischen Osterbotten einerseits u. Karelien, Savolaks, Tawastland u. Satakunta andererseits als Wasserscheide bis zum Bottnischen Meerbusen streicht. Im letzten Drittel seines Zugs sendet Maanselkä mehrere Zweige südwärts, so daß F. in fünf Wassersysteme zerfällt wird: das nördliche od. arktische, dessen Hauptsee, der Enara, durch den Patsjokifluß ins Eismeer mündet: das nordwestliche od. oster-bottnische mit dem Uleåsee (Oulujärvi) u. den Flüssen Torneåelf, dem Grenzflusse gegen Schweden, dem Kemijoki, Jijoki, Uleå (Abfluß des Uleåsees) u. Kyrijoki; das südwestliche mit dem Centralsee Pyhäjärvi, mit welchem zahlreiche größere Seen in Verbindung stehen u. durch den Kumo in den Bottnischen Meerbusen abfließt; das mittlere mit dem Hauptsee Päjäne, welcher durch den Kymmenefluß mit dem Finnischen Meerbusen in Verbindung steht; das ausgedehnte östliche Wassersystem mit dem Centralsee Enonvesi, der viele andere größere Seen aus dem Nordosten u. Osten aufnimmt u. sich südlich in den berühmten Saimasee ergießt. Der letztere steht durch den berühmten Imatrafall mit dem Wuoxen u. durch diesen wieder um mit dem großen Ladogasee in Verbindung, von welchem 143 QM. zu F. gehören. Durch den Saimakanal ist seit 1854 dieses Wassersystem direct mit dem Finnischen Meerbusen (von Wilmanstrand bis Wiborg) in Verbindung gesetzt. Der Auban des Landes kann noch sehr wachsen; die Äcker u. Wiesen umfassen nur 3,335,000 Tonnen Landes, dennoch ist in guten Jahren aus den fruchtbarsten Landschaften, Südfinnland u. dem südlichen Osterbotten, Korn ausgeführt worden. Am meisten angebaut sind überall nur die Küsten. Man berechnet den Ernteertrag jährlich auf 21/2 Mill. Tonnen Roggen, 11/2 Mill. Gerste, 800,000 Hafer, 11/2 Mill. Kartoffeln; Weizen, Buchweizen u. Erbsen gewinnt man nur in geringen Quantitäten. Der Gewinn aus der Viehzucht beträgt jährlich etwa 50 Mill. Pfund Butter, die zum Theil nach Rußland geht, u. 2000 Centner Wolle. Die Wälder (Birken u. Nadelholz) mit den Producten der Jagd u. Fischerei, bilden den Hauptreichthum des Landes; Theer u. Breter werden bes. nach England ausgeführt. Von Bergproducten finden sich nur Bleierz, Schwefel, Arsenikkies u. verschiedene Eisenerze, bes. Sumpfeisen; bergmännisch gewonnen wird Kupfer u. Eisen. Fabriken bestehen für Baumwollenwaaren, für Spielkarten, Lederwaaren, Lichte u. Seife, Segeltuch, Tabak, Tuche etc. Von größerer Wichtigkeit sind Schifffahrt u. Handel; 1852 bestand die finnische Handelsflotte gus 470 Schiffen mit 53,103 Last; die Ausfuhr nach Rußland betrug 566,282 Rubel Silber, nach Schweden u. Norwegen 307,249, nach anderen ausländischen Orten 1,662,409, zusammen 2,535,940 Rubel Silber; die Einfuhr: aus Rußland 2,144,844, aus Schweden u. Norwegen 562,588, aus anderen Ländern 3,997,843, zusammen also 6,705,275 Rubel Silber. In Beziehung auf dem Waarenumsatz folgen die 22 finnischen Häfen in folgender Ordnung: Åbo, Helsingfors, Wiborg, Christinestad, Uleåborg, Björneborg, Borgå, Wasa (jetzt Nikolaistad), Lowisa, Frederikshamn, Nystad, Gamla Karleby, Brahestad, Ekenäs, Raumå Jakobstad, Ny-Karleby, Degerby, Kaskö, Torneå, Nådendal u. Eckerö. Die Ausfuhr ist am größten von Wiborg, dann von Åbo u. Uleåborg. Der Binnenhandel benutzt im Winter die Schlittenbahn, im Sommer die Wasserzüge (bes. des Uleå- u. des Saimasees) u. die Küstenschifffahrt. 1850 hatte F. 7 Feuerhaken. Bevölkerung: 1,660,762 Seelen (nach Köppen im Jahre 1851), darunter etwa 1000 Lappen, 125,000 Schweden (Finnländer), 8,00 Russen, 400 Deutsche u. 1000 Zigeuner; das übrige der Nationalität nach reine Finnen. Mit Ausnahme der 8000 Russen u. von 39,144 Finnen (in den Länen Wiborg u. Kuopio), die der Russisch-Griechischen Kirche angehören, sind alle Lutheraner Die Verwaltung F-s ist begründet durch die Manifeste vom 15. März 1809 u. 9. Febr. 1816, welche Kaiser Nikolaus I. am 12. Decbr. 1825 u. Alexguder II. am 3. März 1855 bestätigten. Seit dem 6. Decbr. 1834 werden die Angelegenheiten F-s durch einen Ministerstaatssecretär des Großfürstenthums vor den Monarchen gebracht; das Ganze verwaltet ein Generalgouverneur, unter ihm fungiren die Gouverneure der geht Läne od. Gouvernements. Ist der Generalgouverneur abwesend od. behindert, so wird er durch seinen Adjuncten vertreten. Regierungssitz ist Helsingfors; daselbst tagt guck der finnländische Senat, der aus 16 Mitgliedern besteht, von denen je 7 mit einem Vicepräsidenten das Justiz- u. das Ökonomiedepartement bilden. Die Provinzialverwaltung der acht Läne beschränkt sich vornehmlich auf die oberste Ökonomie- u. Polizeiverwaltung u. die Ausübung der Executivgewalt. Die acht Läne sind: Wiborg (771,7 QM. mit 275,953 Ew.), Åbo (482,3 QM. mit 295,603 Ew.), Kuopio (815,3 QM. mit. 200,201 Ew.), Nyland (208,9 QM. mit 160,878 Ew.), St. Michel (430,7 QM. mit 149,850 Ew.), Tawastehus (358,8 QM. mit 154,421 Ew.), Uleåborg (3040 QM. mit 160,172 Ew.) u. Wasa (775,8 QM u. 263,685 Ew.). Inkirchlicher Beziehung zerfällt F. in die drei Bisthümer Åbo, Borgå u. Kuopio, denen 38 Propsteien, 487 lutherische Kirchen, 219 Pastorate, 515 Capellanstellen u. 223 Schulstellen untergeordnet sind. Die Justizpflege üben drei Hofgerichte zu Åbo, Wasa u. Wiborg, denen sämmtliche Untergerichte in den Städten u. auf dem Lande untergeordnet sind. Die unterste Instanz auf dem Lande bilden die Häradsgerichte; in zweiter entscheidet das Lagmansgericht, deren sich in jedem Lagsaga od. Gerichtssprengel eins befindet. Von Unterrichtsanstalten bestehen in F.: eine Universität in Helsingfors mit 45 Lehrern u. etwa 350 Studenten (bis 1829 in Åbo), 3 Gymnasien (Borgå, Åbo u. Wiborg), 13 Pädagogien[292] od. höhere Elementarschulen, eine Cadettenschule mit 21 Lehrern u. 140 Schülern. Unter den Gelehrten Gesellschaften sind die Societät der Wissenschaften (gestiftet 14. [26.] April 1838) u. die Finnische Literaturgesellschaft (seit 16. März 1831), beide in Helsingfors, hervorzuheben. Ebendaselbst besteht auch seit 1847 ein Kunstverein. F. hat seine besondere Militärverfassung; das Militär recrutirt sich aus Freiwilligen u. besteht aus dem Scharfschützenbataillon der Leibgarde von vier u. der ersten finnischen Seeequipage von acht Compagnien. Das russische Militär, welches im Lande liegt. steht unter den allgemeinen russischen Autoritäten, jedoch so, daß der Generalgouverneur zugleich Commandirender der russischen Truppen in F. ist. Die wichtigsten Festungen des Landes sind: Sweaborg (das nordische Gibraltar), Hangönd u. das 1854 zerstörte Bomarsund. Die Einkünfte des Landes, etwa 21/2 Mill. Rubel Silber, übersteigen die Ausgaben; der jährliche Überschuß von etwa 80,000 Rubeln wird zu gemeinnützigen Unternehmungen verwendet. Das Wappen zeigt einen mit Rosen umgebenen goldenen Löwen, in der vorderen Tatze ein Säbel tretend, Alles in rothem Felde. Vgl. Rühs, F. u. seine Bewohner, Lpz. 1809; Knorring, Gamla Finland, Åbo 1833; Derschau, F. u. die Finnländer, Lpz. 1843; Meier, Russische Denkmäler, Hamb. 1837, 2 Bde.; Galitzin, La Finlande, Par. 1852, 2 Bde; Rein, Sta. istische Darstellung des Großfürstenthums F. Helsingf. 1853, 3. Aufl.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.