Austrag

Austrag

Austrag (Rechtsw.), 1) gütlicher A., schiedsrichterliche Entscheidung, s. Austrägalgerichte; 2) in Baiern ein Häuschen auf dem Lande ohne Acker; Besitzer eines solchen Austrägler; 3) so v.w. Leibzucht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Austrag — steht für: den bäuerlichen Altenteil, das Ausgedinge Emission im Umweltschutz, siehe Emission (Umwelt) Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe …   Deutsch Wikipedia

  • Austrag — Austrag, s. Altenteil …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Austrag — Austrag,der:1.⇨Austragung(1)–2.⇨Altenteil(1)–3.zumA.bringen/kommenlassen/gelangenlassen:⇨austragen(2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Austrag — Etwas zum Austrag bringen: durch eine Entscheidung das Ende herbeiführen; meist von Streit und Zwist gesagt. ›Austragen‹ ist ein alter Rechtsausdruck und bedeutet: bis zu Ende tragen, zum Ende, zu einer Entscheidung bringen (1342: »daz wir ...… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Austrag — Aus|trag 〈m. 1u〉 1. Erledigung, Entscheidung 2. Vergleich 3. Altenteil ● gerichtlicher Austrag Entscheidung vor Gericht; einen Streit zum Austrag bringen 〈besser〉 einen S. entscheiden, beenden, austragen; ein Streit, Wettkampf kommt zum Austrag… …   Universal-Lexikon

  • Austrag — Aus|trag, der; [e]s (süddeutsch und österreichisch auch für Altenteil); zum Austrag kommen (Amtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Austrag, der — Der Austrag, des es, plur. die träge. 1) Die Handlung des Austragens, so fern dieses Wort entscheiden bedeutet, die Entscheidung einer zweifelhaften Sache, besonders eine gerichtliche Entscheidung, ehedem auch Austracht, Ußtrack, und im Nieders.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Austrag, der — [Ausdråg] Austrag, Altenteil …   Bayrische Wörterbuch von Rupert Frank

  • Austrag — Aus·trag der; (e)s; nur Sg, südd ≈ Altenteil …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Austrag — Austräge sind Austräge. – Pistor., III, 2. Unter Austrägen ist im ersten Sinne ein Gericht für deutsche Immediaten zu verstehen, von Karl V. gebildet, um Streitfälle zu schlichten, ehe sie ans Reichskammergericht gelangten. Insofern diese… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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