Petitionsrecht

Petitionsrecht

Petitionsrecht, das Recht, Wünsche u. Bitten unmittelbar bei dem Landesfürsten, den höheren Staatsbehörden od. den Landständen auszusprechen. Das P. bildet eine der hauptsächlichsten Grundlagen für die Gestaltung eines freieren Staatswesens, insofern dadurch auch dem Einzelnen die Befugniß eröffnet wird, auf vorhandene Übelstände, Rechtsverletzungen etc. aufmerksam zu machen u. durch die Bitte um deren Abhülfe zum Wohle des Ganzen beizutragen. Das P. findet sich daher auch in allen neueren Verfassungsurkunden ausdrücklich anerkannt, u. alle Beschränkungen, welche demselben früher auferlegt waren, sind jetzt in Wegfall gekommen, insoweit sie sich nicht durch die Natur der Sache od. entschiedene Zweckmäßigkeitsrücksichten nothwendig machen, so sollen z.B. den landständischen Versammlungen Petitionen nur schriftlich zukommen. Das P. der Landstände hat sich nach manchen Verfassungen zum Rechte der landständischen Initiative (s.d.) erweitert.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Petitionsrecht — Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Es handelt sich meist um Bitten von Bürgern an Parlamente, Gesetze zu ändern bzw. zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Petitionsrecht — Pe|ti|ti|ons|recht 〈n. 11; unz.〉 durch die Verfassung garantiertes Recht, sich mit einem Gesuch an die zuständigen Behörden od. die Volksvertretung zu wenden * * * Pe|ti|ti|ons|recht, das <Pl. selten>: verfassungsmäßiges Recht, sich mit… …   Universal-Lexikon

  • Petitionsrecht — Pe|ti|ti|ons|recht 〈n.; Gen.: (e)s; Pl.: unz.; Rechtsw.〉 durch die Verfassung garantiertes Recht, sich mit einem Gesuch an die zuständigen Behörden od. die Volksvertretung zu wenden …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Petitionsrecht — Pe|ti|ti|ons|recht [peti...] das; [e]s, e <zu ↑Petition> verfassungsmäßig garantiertes Recht eines jeden, sich einzeln od. in Gemeinschaft mit anderen mit Bitten od. Beschwerden an die zuständigen Stellen u. die Volksvertretung zu wenden;… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Petitionsrecht — Pe|ti|ti|ons|recht (Bittrecht, Beschwerderecht) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Petition — Unterschriftensammlung für eine Petition Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Ersuchen oder Beschwerde, veraltet auch Adresse) an eine zuständige Behörde oder an den Petitionsausschuss einer Volksvertretung …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 17 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Es handelt sich meist um Bitten von Bürgern an Parlamente, Gesetze zu ändern bzw. zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Petent — Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Es handelt sich meist um Bitten von Bürgern an Parlamente, Gesetze zu ändern bzw. zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliche Petition — Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Es handelt sich meist um Bitten von Bürgern an Parlamente, Gesetze zu ändern bzw. zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Petition — Bitte; Bittgesuch; Gesuch * * * Pe|ti|ti|on 〈f. 20〉 Bittschrift, Eingabe [<lat. petitio „das Verlangen, das Bitten, Gesuch“; zu petere „zu erlangen suchen, bitten“] * * * Pe|ti|ti|on, die; , en [lat. petitio, zu: petere (2. Part.: petitum) =… …   Universal-Lexikon

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