- Lausitz [1]
Lausitz (v. poln. Luzyce, die Moräste), 1) (diebeiden Lausitzen), sonst zwei Markgrafthümer in Obersachsen, dem Könige von Sachsen gehörend, zwischen Brandenburg, Schlesien, Böhmenn. Sachsen, gegen 200 (n. A. 224) QM. mit 490–500,000 Ew. Seit langer Zeit getheilt in die Ober- u. Nieder-L. Beide standen als Theile von Sachsen in besondern[171] landschaftlichen Verhältnissen, die Stände hatten das Recht, zu höheren Landesämtern Personen zu wählen od. vorzuschlagen, sich nach eigenen Gesetzen (theils geschriebenen, theils Gewohnheitsgesetzen etc.) zu richten u. waren dem Geheimen Conseil untergeben. a) Die Niederlausitz, 80 QM., 130,000 Ew. (ausschließlich Kottbus), grenzte an Brandenburg, Schlesien, Sachsen u. die Oberlausitz; die Verfassung war eigenthümlich; die Städte theilten sich in Kreis- u. Landstädte (jene waren Luckau, Guben, Lübben, Kalau, mit besonderen Vorrechten), das Land zerfiel in 5 Kreise, die Stände, in die vom Lande (Prälaten, Herren u. Ritter) u. der Städte getheilt, hielten Landtage, alle 6 Jahre einen großen Bewilligungstag. Die Landesregierung lag in den Händen des Oberamtsregierungspräsidenten, eines Landeshauptmanns, mehrer Landesältesten, eines Landsyndicus u. mehrer anderer Beamten, das Landgericht war das oberste Tribunal. b) Die Oberlausitz, 1074 (n. A. 981 od. 100) QM. mit 324,000 Ew. Unter den Einwohnern befanden sich etwa 80,000 Wenden mit eigenthümlicher Sprache, Kleidung u. Sitte; der Religion nach 1/5 der Einwohner katholisch, 4/5 Protestanten; begrenzt von der Niederlausitz, Schlesien, Böhmen u. dem sächsisch Meißner Kreise. Der Adel der Oberlausitz genoß besondere Vorrechte, darunter den Vorritt od. Rittersprung (s.d.). Verfassung u. Regierung ähnlich der der Niederlausitz, nur hatten die Städte einige Rechte mehr; eben so waren den Sechsstädten (Bautzen, Görlitz, Lauban, Zittau, Löbau, Kamenz), große Rechte eigen. Durch die Theilung Sachsens wurde der ganze Verband der L. zerrissen, nicht nur kam die ganze Niederlausitz, sondern auch der nordwestliche Theil der Oberlausitz mit 3 Sechsstädten an Preußen u. zwar an den Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O., u. Liegnitz, u. die Verfassung u. Einrichtungen wurden dadurch völlig umgestürzt. Zwar behielt der sächsisch gebliebene Theil noch den Namen 2) Kreis L., er war jedoch auf 175,000 Ew. reducirt u. bildet seit 1835 mit Zuziehung des Amtes Stolpen, den Kreisdirectionsbezirk Bautzen, s.d.
Beide L-en waren nach der Völkerwanderung von Slawen, die Oberlausitz von den Milzienern, die Niederlausitz von den Lusizern bewohnt. Diese, die Stammväter der heutigen lausitzer Wenden, lebten damals unter freien Häuptlingen u. wurden 922 vom Kaiser Heinrich I. zinsbar gemacht, aber erst von Otto I. völlig besiegt u. zum Christenthume bekehrt. Dabei wurde die jetzige Niederlausitz in eine Mark verwandelt (Östliche [Ost-] Mark, Marchia orientalis), die Benennung Ober- u. Niederlausitz kam erst nach der Mitte des 15. Jahrh. auf. Der erste Besitzer dieser östlichen Mark soll Gero, ein Sachse, gewesen sein, welcher dem Deutschen Reiche den Herzog Micislaw I. von Polen unterwarf; er st. 965. Ihm folgte wahrscheinlich sein Schwager Dietmar I. als Markgraf der Ostmark bis 978. Unter seinem Sohn Gero II. wurde die L. 1015 vom Herzog Boleslaw II. von Polen erobert, Gero II. selbst fiel in der Schlacht im Gaue Didesi, aberdas Land wurde 1018 durch Vermittlung des Kaisers Heinrich II., an Geros Sohn, Ditmar II., zurückgegeben, mit dessen zweitem Sohn Otto dieses Geschlecht 1031 erlosch. Hierauf wurde Graf Dedo v. Wettin mit der Niederlausitz belehnt, nach dessen Tode 1075 Kaiser Heinrich IV, dieselbe dem Herzoge Wratislaw von Böhmen übertrug, zur Belohnung für den gegen die Sachsen u. Thüringer ihm geleisteten Beistand; als aber Wratislaw 1092 starb, ging sie wieder auf Dedos Sohn, Heinrich den Älteren von Wettin, über. Dieser starb aber schon 1103 u. hinterließ eine schwangere Gemahlin, die bald nach her von einem Prinzen, Heinrich dem Jüngeren, entbunden wurde, welcher 1123 die L. an den Graf sen Wiprecht v. Groitzsch, den Schwiegersohn Wratislaws, verlor. Diesem folgte sein Sohn Hein rich v. Groitzsch, welcher bis 1131 mit dem Grafen Adelbert von Sachsen über den Besitz derselben stritt. Nach seinem Tode fiel sie an den Markgrafen Konrad von Meißen, bei dessen Hause sie bis 1303 blieb, wo Markgraf Dietrich der Jüngere (s. Diezmann) sie an den Markgrafen von Brandenburg verkaufte. Friedrich der Gebissene, Markgraf von Meißen, suchte sie später zwar wieder zu gewinnen, gerieth aber dabei in Gefangenschaft des Markgrafen Waldemar u. mußte zu Tangermünde 1312 allen Ansprüchen auf dieselbe entsagen. Nach dem Erlöschen des Askanischen Hauses in Brandenburg kam die L. mit Brandenburg 1323 an die Wittelsbach' sche Familie, von welcher sie 1364 Kaiser Karl IV., König von Böhmen, kaufte, wodurch sie mit der Oberlausitz einerlei Regenten erhielt. Denn diese, welche vorher aus mehreren einzelnen, meist von der Krone Böhmen abhängigen Herrschaften, als Bautzen, Görlitz u.a., bestanden hatte, war 1234 durch die Vermählung der böhmischen Prinzessin Beatrix mit dem Markgrafen Otto III. von Brandenburg größtentheils an Brandenburg gekommen, hatte sich aber, nach dem Erlöschen der dasigen Askanischen Linie, freiwillig wieder dem böhmischen Könige Johann von Luxemburg unterworfen; daher dieser dieselbe mit ausgezeichneten Freiheiten begnadigte u. dadurch Veranlassung zum Aufkommen der Sechsstädte (Bautzen, Löbau, Kamenz, Görlitz, Lauban u. Zittau) gab, welche am 21. Aug. 1346 zu Löbau den Sechsstädtebund, zur Steuer des Unwesens der Raubritter schlossen. In den Hussitischen Unruhen blieben beide L-en den böhmischen Königen treu, erlitten aber dafür große Verwüstungen. 1376 empfing Johann, jüngster Sohn des Kaisers Karl IV., die Lehn über die L. u. nahm den Titel Herzog von Görlitz an. Nach Erlöschen des Luxemburgischen Kaiserhauses, kamen die L-en nach u. nach an Sigismunds Schwiegersohn, Albrecht von Österreich, dessen Sohn Wladislaw, Georg Podiebrad u. Matthias Corvinus (s.u. Böhmen, Gesch.). Der Letztere ertheilte den Lausitzern verschiedene Freiheiten u. erlaubte den Sechsstädten die Er neuerung ihres alten Bundes, wodurch sie fast die Rechte unmittelbarer Reichsstädte erhielten, daher sie auch ihre eigenen stehenden Truppen hatten u. sich in den Kriegen jener Zeit meist auf eigene Faust vertheidigten. Matthias I. st. 1516 u. hinterließ einen neunjährigen Prinzen, Ludwig, welcher 1526 im Kriege gegen die Türken blieb. Die beiden L-en kamen daher an seinen Schwager, Ferdinand von Österreich, Bruder Karls V., welcher dieselben wegen hin u. wieder erfolgter eigenmächtiger Einführung der protestantischen Lehre hart bedrückte u. den Sechsstädten, wegen Verweigerung von Hülfstruppen für den Schmalkaldischen Krieg, einen großen Theil ihrer Freiheiten entzog. Seitdem blieben die L-en gegen 100 Jahre bei dem Hause Österreich. Als aber nach dem Tode des Kaisers [172] Matthias II. 1619 die Böhmen u. mit ihnen conform die L-en den Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zu ihrem König erwählten, dieser aber 1620 geschlagen u. geächtet wurde, besetzte 1620 Kurfürst Johann Georg von Sachsen beide L-en nebst Schlesien u. nahm sie für den neuerwählten Kaiser Ferdinand II. in Besitz, ließ sich aber erstere für alle demselben geleisteten Kriegsdienste, für welche er eine Summe von 7 Mill. Thaler liquidirte, kurz darauf unterpfändlich verschreiben. Als endlich Sachsen am 30. Mai 1635 mit dem Kaiser den Separatfrieden zu Prag schloß, erhielt Johann Georg I. die beiden Markgrafschaften Ober- u. Niederlausitz als Mannslehn der Krone Böhmen zu erblichem Besitz, mit der Bestimmung, daß nach dem Erlöschen der sächsischen Kurlinie dieselben auf die herzogliche Linie zu Altenburg, od. wenn diese früher aussterben sollte, auf die ehelichen Töchter des Kurfürsten u. deren männliche Nachkommen übergehen, im letzteren Falle aber der Krone Böhmen freistehen sollte, entweder diese Succession zu ge-statten, od. die liquidirte Summe von 72 Tonnen Goldes zu bezahlen. Nach dem Erlöschen aller dieser Linien aber sollte der Krone Böhmen der unentgeldliche Rückfall beider L. gesichert sein. Zugleich erhielten die Katholiken in beiden L-en die Garantie aller bisherigen Rechte, so daß sie in Religionssachen von aller weltlichen Gerichtsbarkeit eximirt sein, unter dem obersten Schutze des Königs von Böhmen stehen u. die katholischen Stifter weder aufgehoben werden noch aussterben sollten. Seitdem theilte die L., als ein von den kursächsischen Erblanden gesondertes, zu keinem Reichskreise gehöriges Nebenland, alle Schicksale Sachsens, bis durch die 1815 erfolgte Theilung Sachsens die ganze Niederlausitz u. der größere nordöstliche Theil der Oberlausitz an Preußen fiel, welcher dann den Rcgierungen zu Frankfurt u. Liegnitz u. in Justizsachen den Oberlandesgerichten zu Frankfurt u. Glogau untergeben wurde. Der bei Sachsen bleibende Theil der Oberlausitz bildete seit dem 12. März 1821 einen besonderen Kreis, welcher Anfangs Lausitzer Kreis hieß u. seit 1835 den Kreisdirectionsbezirk Bautzen bildet. Vgl C. G. Schmidt, Briefe über die Niederlausitz, Wittenb. 1789; Reise durch Kursachsen in die Oberlausitz, Lpz. 1805; Oberlausitzsche Urkunden, Görlitz 1799; G. C. Käuffer, Oberlausitzsche Geschichte, ebd. 1803, 3 Thle.; Sintenis, Die Oberlausitz, Zittau 1812; K. G. Anton, Lausitzsche Monatsschrift, Görl. 1798–1808; I. G. Neumann, Lausitzer Magazin, ebd. 1821; Köhler, Codex diplomaticus Lusatiae, ebd. 1857 ff.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.