Verschwörung

Verschwörung

Verschwörung (Conjuratio), 1) im Allgemeinen ein Complott (s.d.) zur Verübung eines Verbrechens, bei welchem die Theilnehmer sich mittelst eidlichen Gelöbnisses zur gemeinschaftlichen Ausführung verpflichtet haben. Nach den neueren Gesetzgebungen 2) ein Complott, bei welchem es sich um die gemeinschaftliche Ausführung eines bestimmten hochverrätherischen Unternehmens (s. Hochverrath) handelt, ohne daß dagegen weiter an dem Erforderniß, daß die Complottanten sich mittelst Eides verbindlich gemacht haben, festgehalten worden ist. Manche Gesetze stellen dabei die V. ganz dem wirklich zur Ausführung gelangten hochverrätherischen Angriff in der Strafbarkeit gleich, wie z.B. die Criminalgesetzbücher von Hannover u. Württemberg; andere, z.B. Preußen u. Sachsen, trennen die hochverrätherische V. noch vom wirklichen Hochverrath als ein besonderes Verbrechen, bedrohen sie aber doch mit fast nahezu gleichen Strafen, welche bis zu lebenslänglichem Zuchthaus ansteigen können. Die Verheimlichung der Kenntniß von einer bestehenden V. gehört zu den Fällen, in denen auch eine Unterlassung zum Verbrechen werden kann (s.u. Verheimlichung). Dagegen sichern noch manche Gesetze den Theilnehmern, welche freiwillig von der V. wieder abstehen u. zeitig bei der Obrigkeit Anzeige bewirken, Straflosigkeit zu. Vgl. Concursus ad delictum.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Verschwörung — (Conjuratio), geheime Verbindung zur Herbeiführung einer Revolution (s. d.), von dem Eidschwur so genannt, durch den sich meist die Verschwornen zur Durchführung und Geheimhaltung des Planes verpflichten (»verschwören«). Vom Standpunkte des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verschwörung — Verschwörung, die geheime Verbindung mehrerer zu unerlaubter Umgestaltung des Staates, seiner Verfassung und seiner Regierung. Das Reichsstrafgesetzbuch kennt den Ausdruck V. nicht mehr; § 83 bedroht jenes Verbrechen, welches man gewöhnlich als V …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verschwörung — hochverrätherische geheime Verbindung von Staatsbürgern, s. Hochverrath …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verschwörung — ↑Komplott, ↑Konspiration …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verschwörung — Eine Verschwörung (Lehnübersetzung von lat. coniuratio; auch: Konspiration) ist eine heimliche Verbündung mit dem Zweck, einen Plan auszuführen, der ein selbstsüchtiges, verwerfliches Ziel verfolgt und dessen Umsetzung zum Schaden anderer… …   Deutsch Wikipedia

  • Verschwörung — Konspiration; Ränke; Intrige; Komplott * * * Ver|schwö|rung [fɛɐ̯ ʃvø:rʊŋ], die; , en: gemeinsame Planung einer Unternehmung, die gegen jmdn. oder etwas (besonders gegen die staatliche Ordnung) gerichtet ist: die Verschwörung wurde aufgedeckt.… …   Universal-Lexikon

  • Verschwörung — die Verschwörung, en (Mittelstufe) die heimliche Verbindung von Personen gegen jmdn. oder etw. Synonym: Konspiration (geh.) Beispiel: Er war in eine Verschwörung verwickelt. Kollokation: eine Verschwörung gegen den König anzetteln …   Extremes Deutsch

  • Verschwörung — Intrige, Komplott; (bildungsspr.): Konspiration; (veraltend): Geheimbündelei; (veraltet): Konjuration. * * * Verschwörung,die:1.〈heiml.Zusammenschlussgegenjmdn.〉Konspiration·Komplott+Geheimbündelei·Palastrevolution;auch⇨Anschlag(2)–2.eineV.beginne… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verschwörung — Ver·schwö̲·rung die; , en; eine Verschwörung (gegen jemanden / etwas) ein geheimer Plan, mit dem mehrere Leute besonders einem politischen Gegner schaden wollen ≈ Konspiration: die Verschwörung gegen den König …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verschwörung — verschwören, Verschwörer, Verschwörung ↑ schwören …   Das Herkunftswörterbuch

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