Ungarn [1]

Ungarn [1]

Ungarn (tat. Hungaria, magyar. Magyar Ország, d.h. das Land der Magyaren, slaw. Vengria, böhm. Uhry, türk. Madyaristan, franz. Hongrie, engl. Hungary), 1) U. od. Ungarische Staaten bezeichnete man sonst a) den ganzen Ländercomplex der Österreichischen Monarchie, welcher östlich der deutschen Staaten derselben u. des Gouvernements Venedig liegt, also das eigentliche Königreich U., Kroatien (nebst dem von Illyrien herübergezogenen Theile an der adriatischen Küste), Slawonien, Dalmatien, Siebenbürgen, die Militärgrenze, zusammen 6150 QM. mit ungefähr 16,200,000 Ew.; od. b) dieselben Länder mit Ausschluß Siebenbürgens u. Dalmatiens, dann mit 4908 QM., 13,100,000 Ew.; od. c) ohne Zurechnung der Militärgrenze, dann 4193 QM., 12,000,000 Ew., aber einschließlich der Königreiche Kroatien u. Slawonien; 2) als eigenes Königreich; es grenzt an Siebenbürgen, die Militärgrenze, Kroatien, Steyermark, Österreich unter der Enns, Währen, Schlesien u. Galizien u. umfaßt in seiner gegenwärtigen Ausdehnung, nachdem demselben zufolge kaiserlicher Entschließung vom 27, December 1860 die Serbische Wojwodschaft mit dein Temeser Banate (ausschließlich der zum slawonischen Sprinter Comitate geschlagenen Bezirke Ruma u. Illok) u. die früher mit Siebenbürgen vereinigten Comitate Kraszna, Mittelszolnok u. Zarand nebst dem District Kövar einverleibt wurden, einen Flächengehalt von 3909,53 (3896,32 geogr. QM. Gebirgig ist U. nördlich durch die [172] Karpaten, welche sich in einem Bogen von 150 Min. Länge im Norden hinziehen. Die Karpaten beginnen an der Donau bei Presburg u. erstrecken sich als Kleine Karpaten mit der 3331 Fuß hohen Javoria an der Grenze gegen Mähren bis zum Jablunkagebirge im Norden mit der 4260 F. hohen Lissa Hora; an sie schließen sich östlich die rauhen, im Mittel 6000 F. hohen Centralkarpaten od. das Tetragebirge, dessen höchste Spitzen der Eisthaler Thurm (8378 F.), die Lomnitzer Spitze (8222 F.) u. der Krivan (7800 F,) sind; dasselbe entsendet verschiedene Zweige nach Süden, so das metallreiche Fatra- od. Ungarische Erzgebirge mit der Großen Fatra (5831 F,), die Niedre Tatra mit Dumbiaz (6455 F.) u. Kralowa Hora (6119 F.), das vulkanische Ostrowskygebirge mit Sitna (3498 F.), das Matragebirge u. die weinreiche Hegyallya Die nördlich u. östlich von den Centralkarpaten hinstreichenden Beskiden bilden den Übergang zum Karpatischen Waldgebirge, welches sich in einer Länge von 45 Min, nach Südosten zieht u. in der Pietrosza 7086 F. Höhe erreicht; ein Theil desselben, das Radnaergebirge, steht auf der Grenze gegen Siebenbürgen (vgl. Karpaten). Im Südosten erfüllen das Land Theile des Siebenbürgischen Erzgebirges (s. Erzgebirge 4), der Westrand des Siebenbürgischen Hochlandes, sowie Ausläufer der Transsilvanischen Alpen. Westlich treten die Steyerischen Alpen in mehren Zweigen herein, dessen größter der Bakonyer Wald (s.d.) mit dem Vertesgebirge ist. Die wichtigsten Straßen, welche aus U. über diese Gebirge führen, sind: die Straße von Presburg über den Jablunkapaß nach Teschen, die von Waitzen über Neusohl nach Krakau, von Pesth über den Duklapaß nach Tarnow, von Unghvar nach Przemysl, von Munkacs nach Lemberg, von Nagy-Szigeth nach Kolomna, von Nagy-Banya nach Dees in Siebenbürgen, von Großwardeiu nach Klausenburg. Die südlicheren Gegenden U-s sind flach, größtentheils sehr fruchtbar, doch gibt es auch in Südost dürre unfruchtbare Steppen. Die größte Ebene, die große od. untere Ungarische Ebene genannt, ist an der Theiß, zieht sich durch ganz Südungarn u. wird im Westen u. Süden von der Donau, im Osten von den Siebenbürger Gebirgen, im Norden von der Theiß u. dem Matragebirge begrenzt; sie nimmt bei einer Länge von 60 u. einer Breite von 40 Min. einen Flächenraum von mehr als 1700 QM. ein u. liegt 150–500 Fuß H. M.; sie ist zum Theil sehr fruchtbar, anderntheils mit Sümpfen, Flugsand od. Rasen bedeckt, welcher zahlreichen Viehheerden zur Weide dient; sie ist in große Gütercomplexe getheilt u. leidlich bevölkert, so daß die weiten Strecken Grasland immer mehr u. Mehr abnehmen u. in Fruchtfelder umgewandelt werden; diese weiten, flachen Landstriche nennt man Szallasen od. Puszten; doch wird diese Benennung jetzt auch für früher unangebaute Länderstriche gebraucht. Einzelne Theile führen besondere Namen, wie die Haiden von Kecskemet u. Debreczin. Die kleine od. obere Ungarische Ebene ist durch den von Gran aus gegen den Plattensee hinstreichenden Gebirgsrücken von der vorigen getrennt, hat 25 Min. Länge, 16–20 Min. Breite, 400 F. Höhe u. nimmt 160 QM. Flächenraum ein, welcher im Norden fruchtbar, im Süden u. Westen sumpfig u. sandig ist. Flüsse: Die Donau, sie nimmt (den Poprad u. Dunajez ausgenommen, welche nördlich der Weichsel zustießen), alle Flüsse U-s auf, nämlich links die March, Waag, Neutra, Gran, Eypel, Theiß (mit Bodrog, Sajo, Hernas, Szamos, Schwarze, Weiße u. Schnelle Körös mit Berettyo, Maros u. Bega), Temes u. Karasch; rechts die Leitha, Raab u. Sarvitz; die Drave ist der Grenzfluß gegen Kroatien u. Slawonien. Die Donau bildet mehre Inseln, als die Große u. die Kleine Schutt, St. Andreas, Tschepel, Margitta od. Margaretheninsel u.a.). Von den Kanälen dienen zur Entsumpfung durch Ableitung in die Donau, Theiß u. den Neusiedlersee, der Verseczer, Berzavaer, Jarcsinaer, Vobottaer, zur Schifffahrt der Franzens-(Bacser-)kanal zwischen der Donau u. Theiß; der Bega-Schifffahrts- u. Flößkanal von Temesvar bis Großbecskerek, der Sarviz- od. Palatinalkanal von Stuhlweißenburg bis zur Margaretheninsel, der Kaposer od. Zichykanal u. der Siokanal Seen sind der Plattensee (ungar. Balaton), wegen seines unruhigen Wassers wenig zur Schifffahrt benutzt, wird seit 1846 mit einem Dampfschiffe befahren), der Neusiedlers (ungar. Fertö, woran der Sumpf Hansag stößt, nur mit Kähnen u. kleinen Flößen befahren), der Palicser u. Vertsee; die sogenannten Weißen Seen (ungar. Fehér tó) in der Gegend von Debreczin; ferner Gebirgsseen (Plav, Plesse od. Meeraugen) auf den Karpaten, darunter der Grüne See, Die mit Rohr u. Schilf bewachsenen Moräste machen die betreffenden Gegenden bei der hier herrschenden großen Hitze ungesund; doch werden jetzt von Jahr zu Jahr große Striche entwässert u. angebaut; die bedeutendsten Moräste sind: der Hansag (s.d.), der Ecseder im Comitat Szathmar bei 4 QM., der Szernyer od. Gather, der Palacser Sumpf; ferner der Sarret in den Comitaten Bihar, Veles u. Szabolcs, 7 QM. groß, u. einige kleinere am linken Ufer der Theiß. Mineralquellen rechnet man gegen 400, worunter viele heiße, eisenhaltige u. Sauerbrunnen, im Biharer Comitat viele kupferhaltige, auch viele Cementwasser Die berühmtesten sind die echten Säuerlinge von Bartfeld, die Bitterwässer zu Gran u. Füred, die Schwefelquellen zu Pistjan u. Ofen. Viele Salzquellen gibt es, bes. in der Marmaroser Gespanschaft. Das Klima ist rauh u. kalt in den höheren Gegenden der Karpaten, in den südlichen Gegenden mild, selbst bis zum Gedeihen der Baumwolle u. mehrer Südfrüchte, doch in den morastigen Gegenden oft drückend heiß (bis 32–34° R.) u. ungesund, zumal für Fremde (Kaltes Fieber). Am gesundesten sind die Gegenden der karpatischen Vorberge, dagegen ist in Mittelungarn das Klima sehr veränderlich, bes. bei Tage heiß, bei Nacht ziemlich kühl. Im Süden regnet es wenig, thaut aber desto mehr; den Grund davon sieht man in der Ausrottung der Wälder u. der Regulirung der Flüsse. In den großen Ebenen Südungarns beobachtet man oft Luftspiegelungen (Fata Morgana), welche sich regelmäßig um 9 Uhr früh einstellen. Erdbeben kommen zuweilen im Stuhlweißenburger Comitate vor. Würde U-s Verfassung, die Uneinigkeit der einzelnen Nationen unter einander u. die Trägheit der meisten Einwohner nicht im Wege stehen, so würde dieses überaus gesegnete Land zu den blühendsten gehören; es ist reich an edlen Producten; durch seinen meist sehr fruchtbaren Boden hat es Überfluß an Pflanzen jeder Art, bes. Getreide, womit das nördliche U. u. ein Theil des übrigen Österreichs versorgt wird; auch treibt man Getreidehandel im [173] Großen nach dem Auslande; ferner Kukurutz (Mais), Hirse, Buchweizen, Reis, Kartoffeln, Spargel, Zwiebeln, Türkischen Pfeffer (Paprika), Salat, Rettiche, Gurken, Kraut, Burgunder Rüben, gelbe u. weiße Rüben, Wasser- u. Zuckermelonen, Kürbisse, allerhand Hülsenfrüchte, Paradiesäpfel, Mohn, Futterkräuter, Hanf, Lein, Färberwaid, Krapp, Saflor, Färbeginster, Wau, Scharte, Safran, Rübsen, Reps, Holz, bes. im Bakonyer Wald, Tabak. Wem (von vorzüglicher Güte, s. Ungarische Weine), Oliven etc. Von Thieren findet sich von den gewöhnlichen Haus- u. Zuchtthieren bes. treffliches Rindvieh (5 Mill.), sehr groß, meist weiß u. grau, mit 3 Fuß langen Hörnern; kleine, aber ausdauernde Pferde; gemeine u. veredelte Schafe 5 Mill.), Esel, Schweine, Ziegen, Hunde, bes. Schäfer- u. Fleischerhunde); dann viel Wild: Hirsche, Rehe, Wildschweine, Gemsen, Steinböcke, Hasen, Füchse, Biber, Fischottern, Wölfe, Bären, Luchse, wilde Katzen, Kaninchen, Marder, Iltisse, Hamster, Billiche, Zieselmäuse, Eichhörnchen etc.; ferner Adler, Geier, Falken u. a, Raubvögel, Trappen, Hasel- u. Rebhühner, verschiedene Gattungen Schnepfen, Krammetsvögel u. eine große Menge Staare, Wachteln u. Singvögel (vorzüglich viele Nachtigallen u. Lerchen), Sumpf- u. Wasservögel (wilde Gänse u. Enten, Pelikane, Rohrhühner, Kropfgänse, seltene Reiherarten, vorzüglich viele Edelreiher im Bekeser Comitat), zahlreiche Sprosser werden bis ins fernste Ausland verkauft; wilde Truthühner, Kraniche etc.; viel Fische, als Lachsstöre in der Szamos, Theiß u. Körös; Lachse im Poprad u. Dunajetz; Zahnfische im Plattensee; Forellen in den kleinen Flüssen u. Seen des Zipser Comitats; Haufen in der Donau; die vorzüglichsten u. meisten Fische liefert die Theiß, der fischreichste Fluß Europas nach der Wolga; ferner Waldbienen, Seidenwürmer, Heuschrecken u. Kolumbacser Mücken; außerdem sind die, Krebse vortrefflich u. die Blutegel ein starker Ausfuhrartikel. Von Metallen u. Mineralien finden sich sehr reichlich: Gold (Kremnitzer, Schemnitzer, Boiczaer, Körösbanyaer etc.); Silber kommt in Verbindung mit Gold in den erwähnten Goldbergwerken, ferner in Szomolnok, Neustadt u. Kapniker Bergbauen vor; gediegenes Quecksilber in dunkelrothem Zinnober u. Fahlerz, Blei, Spießglanz; Kupfer liefert U, nach England u. Amerika das meiste; die reichsten Bergwerke nach den Zipser sind die von Oravicza, die Krassoer u. Biharer; bemerkenswerth sind die Szomolnoker natürlichen Kupfervitriolquellen (Cementwasser), welche das Eisen in Kupfer umwandeln; Eisen wird hauptsächlich gewonnen in den Comitaten Gömör, Zips, Abauj, Torna, Borsod, Saros etc.; Kobalt, Tellur, Salpeter (in krystallisirtem Zustande bes. in den Comitaten Szabolcs, Bihar, Szathmar etc.), Steinkohlen finden sich fast durch ganz U. verbreitet, nur liegen sie größtentheils unbenutzt; braune Steinkohlen findet man in den Comitaten Presburg, Neutra, Bars, Turocz, Arva, Liptau, Sohl, Hont, Neograd, Pesth, Heves, Borsod, Bihar etc.; schwarze in den Comitaten Zips, Saros, Zemplin, Marmaros, Krasso etc.; die ergiebigsten sind die Oraviczaer Werke im Krassoer Comitat; ferner Edelsteine (Opale, vorzüglich die Saroser, Hyacinthe, Granaten, Chalcedone, Carneole, Sapphire, Bergkrystalle), Zink, Asphalt (Vihar), Nickel, Porzellan u. Walkerde (erstere in vorzüglicher Qualität im Comitat Ung), Thon (Bihar), Schiefer (zum Dächereindecken bes. gut im Comitat Borsod), Marmot (vorzüglich schöner weißer, ähnlich dem von Carrara, im Comitat Krasso; ferner in Komorn, Baranya, Veszprim etc.), Alabaster, Spach, Schwefel, Natrum (Soda) sehr reichlich in Bihar, zwischen Debreczin u. Pocsag; Alaun (im Comitat Bereg u. Ödenburg großartige Fabriken), Bergöl, Erdpech, Graphit, Torf in den großen Sümpfen; von Steinsalz gibt es vorzüglich ergiebige Brüche in den Comitaten Marmaros (Ronaszeter, Sugatager, Sandorfalver, Szlatinaer etc.) u. Saros (Salzburger); Glaubersalz, Gyps (in Jabloncza, Comitat Torna).

Einwohner wurden im Jahr 1857 gezählt 9,900,000; von diesen sind der Nationalität nach etwa 4,334,000 Magyaren (eigentliche Ungarn), 2,631,000 Slawen, 1,221,700 Deutsche, 1,171,600 Romanen, die übrigen Griechen, Arnauten, Armenier, Juden u. Zigeuner u. ewige Italiener, Türken u.a.; den Confessionen nach 5,138,009 römische Katholiken, 827,200 griechische Katholiken, 1,105,900 nicht unirte Griechen, 796,600 Lutheraner, 1,553,300 Reformirte, 393,100 Juden etc. Die eigentlichen Ungarn (Magyaren) sind finnisch-uralischen Ursprungs, gehören also der Mongolischen Race an; sie sind von sehr edler, kräftiger Gestalt, bleichem Teint, feurigen Augen, die Niederungarn haben schwarze Haare, die Oberungarn meist blonde; die Männer tragen einen Schnurrbart, auf welchen sie viel Werth legen u. den sie oft wichsen, die Haare glätten sie mit Fett; die Mädchen reisen sehr früh, meist im 13. Jahre, altern aber auch sehr schnell (daher die Abnahme der Einwohnerzahl in ungarischen Comitaten). Von Charakter ist der Ungar lebendig, munter, kräftig, edelsinnig, leicht zu erwärmen, vaterlandsliebend, tapfer, sehr gastfrei, aber auch zum Theil ziemlich roh. Eigenthümlich ist der magyarische Nationalstolz, welcher sich in Verachtung anderer Nationalitäten, bes. der Slawen, u. in dem bitteren Haß gegen die Deutschen (er versteht darunter die Österreicher u. vorzüglich Böhmen, welche er verächtlich Sváb nennt) ausspricht. Nur das österreichische Herrscherhaus, welches sie für indigenirt betrachten, achten sie hoch u. haben sich gegen mannigfache Verführungen (so 1741 gegen die vom Kaiser Karl VII., 1809 gegen die von Napoleon ausgehende) stets unzugänglich, im Gegentheil treu u. zuverlässig, selbst aufopfernd gezeigt, allen von der Regierung zu Wien in Vorschlag gebrachten Maßregeln widerstreben, sie aber, sie mögen so trefflich u. zweckmäßig sein, als sie wollen u. suchen sich abgeschlossen von jenseitigen Maßregeln zu erhalten. Dieser Haß des deutschen u. überhaupt fremden Elements hat indessen das Gute gehabt, daß die Magyarische Sprache sich seit 50 Jahren außerordentlich ausgebildet u. eine eigene Literatur erworben hat u. binnen Kurzem die Lateinische, welche lange in U. offizielle Sprache war, gänzlich verdrängen wird, wie sie seit 1830 schon in Gerichten u. seit 1840 in der Verwaltung allein u. in der Gesetzgebung seit 1832 neben der Lateinischen (so daß die Gesetze ungarisch abgefaßt u. mit lateinischer Übersetzung begleitet werden) die geltende ist; s.u. Ungarische Literatur. Doch wird viel deutsch, bes. in dem Adel- u. Bürgerstande gesprochen, während sich der hohe Adel bis auf die neuere Zeit der Französischen Sprache bediente. Die Magyaren bewohnen fast nur die Ebenen, nur im Heveser Comitat an der Matra sind sie auch im Gebirge angesiedelt.[174] Sie zerfallen in vier Stämme, welche auch verschiedene Dialekte reden: die Paloczen an der Matra, die eigentlichen Magyaren jenseits der Donau, die Theißer an der Theiß u. die Szekler außerhalb U-s in Siebenbürgen. Nur in den Districten der Rumänen, Jazygen u. Haiducken wohnen sie unvermischt, dagegen sind sie anderswo unter die slawische u. deutsche Bevölkerung dörferweise eingesprengt. Ihre Tracht ist eigenthümlich u. der Husarenkleidung sehr ähnlich. Die Männer tragen einen mit breiten, aufgeschlagenen Krampen versehenen, oben eingedrückten Hut, die Burschen einen desgleichen mit schmalen in die Höhe geschlagenen Krampen; im Winter eine Pelzkappe ohne Schirm; das Hemd ist kurz, aber sehr weitärmlig; die Beinkleider sind eng, reich mit Schnüren besetzt u. reichen bis an die Knöchel, darüber trägt man bis an die halbe Wade reichende Stiefeln (sogen. Zischmen) mit einer Rose von Schnüren an dem Schaft; im Sommer pflegt der Ungar nur in weiten, weißen Leinwandhosen (Gatya) zu gehen; die Weste ist gewöhnlich von blauem Tuch mit vielen kleinen weißen od. gelben Knöpfen besetzt; die Ürmelweste (Dolman) ist von hellblauem, od. auch (seit 1861) von schwarzem Tuch, liegt eng an, hat viele Knöpfe u. Schnuren; bei rauher u. kalter Witterung wird darüber ein ähnliches, mit Pelz verbrämtes, eben so od. noch reicher verschnürtes Kleidungsstück (Bekes) getragen; bei gutem Wetter hängt dieser Pelz aber an Schnüren über die linke Schulter. Ein mantelartiges Kleid (Szüe) von grobem, weißem Schafwollstoffe mit bunten Blumen an den Nähten ausgestickt, Pflegt der Ungar Sommer u. Winter mit sich zu tragen; im strengen Winter u. auf Reisen hat er einen dicken Schafpelz (Bunda). Die Frauen tragen weite, faltige, kurze Röcke u. Jacken von hellblauem od. grünem Halbtuch, welche unter dem Mieder von einem Gürtel, an beiden Enden mit Knöpfen od. Franzen besetzt, festgehalten werden; ein meist rothes od. schwarzes Mieder mit Schnüren od. Bändern besetzt, schließt fest auf den Leib u. wird durch einen Schließhaken um den Hals u. über dem seinen Hemd gehalten, dazu Kopftücher od. Häubchen. Fußbekleidung: Stiefelchen, oft von rothem Leder. Die Mädchen tragen die Haare in einen Zopf geflochten, welcher mit Bändern verziert am Rücken hinunter hängt, während die Frauen die Haare aufstecken. Viele Weiber tragen noch alte Pelze, welche über hundert Jahre alt sind, auf Kindeskinder übergehen u. hoch geschätzt werden. Die Nahrung des Magyaren ist in Oberungarn gering, während in Unterungarn sehr gut gelebt wird. In manchen Gegenden lebt das gemeine Volk von geringem Brod, Hülsenfrüchten, Speck, Knoblauch, Kukurutz; Wein u. Branntwein liebt der Ungar sehr, Vier verachtet er, Fische werden viel verspeist, alle Speisen werden sehr fett bereitet u. jede womöglich mit Paprika (Spanischem Pfeffer) gewürzt. Nationalspeise ist mit Zwiebeln, Ingwer u. Pfeffer gewürztes, gedämpftes Fleisch (Gulyáshús), wozu die Hirten an der Theiß zuweilen gekochtes Fohlenfleisch nehmen. Tabak lieben die Magyaren sehr, er wird geraucht u. auch viel gekaut. Auf den Bau der Wohnungen hat die Civilisation schon sehr eingewirkt u. jetzt bewohnt der geringste Bauer solche Häuser, wie im vorigen Jahrhunderte kaum der angesehenste. Die Wohnung besteht meistens aus zwei Zimmern, einer Küche u. einer Kammer. Das Mauerwerk wird von Lehmziegeln, welche an der Sonne getrocknet sind, od. auch wohl nur aus Erde, welche zwischen zwei Bretern, die immer höher gerückt werden, festgestampft ist, aufgeführt, worauf dann der Dachstuhl zu liegen kommt. Der Zimmerfußböden wird aus festgestampftem Lehm hergestellt, hier u. da findet man auch Breterböden Die Häuser stehen meistens mit der Giebelseite nach der Straße; an, der Frontseite des Hauses gegen den Hof hat das Dach einen Vorsprung, welcher von Holzpfeilern getragen wird. Die Bedachung besteht je nach Gebrauch u. Gegend aus Stroh, Rohr, neuerer Zeit pflegt man auch viel mit Ziegeln u. Schindeln zu decken; Ställe, Scheunen u. Nebengebäude sind stets abgerückt. Das Innere wird ziemlich reinlich gehalten, von innen u. außen das Haus oft geweißt u. bis zur Zimmerdecke aufgehäufte Federbetten, zahlreiches über dem Speisetisch aufgehängtes Geschirr, Krüge u. Flaschen, Heiligenbilder unter Glas u. Rahmen bilden den Schmuck des Zimmers. Die Sitten der Magyaren haben noch viel Rohes, werden aber durch die vorschreitende Cultur mehr u. mehr abgeschliffen Jagd u. Fischfang sind Lieblingsbeschäftigungen; sie tummeln ihre Rosse auf den weiten Ebenen, weiden ihr Vieh auf grasreichen Fluren, scheuen aber anstrengende Arbeit. Musik, bes. auf der Geige (Huszt od. Hegedü) der Zigeuner u. Tanz in dem Nationalcostüm mit Stiefeln u. Sporen sind Hauptleidenschaften der Ungarn. Ihr Nationaltanz (Csárdás) hat keine bestimmten Touren, sondern wechselt willkürlich u. nach der Idee, welche er darstellen soll, s. Tschardas Man hat einen Hahnentanz, wo die Hähne durch Musik u. Tanz nachgeahmt werden, einen Ententanz, einen Mohntanz, wo man das Säen, Jäten, Einsammeln, Stoßen u. Essen des Mohns nachahmt, einen Ruthen- u. Peitschentanz, wo sich die Tanzenden mit Ruthen u. Peitschen streichen etc. Die letztern Tänze, welche jedoch nur in einigen Comitaten gebräuchlich sind, finden bes. bei den Hochzeiten statt. Die Braut wird unter gewissen Feierlichkeiten u. unter Scherzen aus ihrem Hause abgeholt u. dem Bräutigam übergeben, worauf die Kopulation u. dann der Hochzeitsschmaus erfolgt; 4–6 Musiker nehmen auf dem Ofen od. einer Ecke Platz ü. meist umgeben diese so viele Knaben, als nur Platz finden können, u. begleitet! jede Schüssel, unter denen in Honig gekochter Branntwein, wozu Kolatschen, ein Weißgebäck, herumgegeben wird, das erste ist, mit einem Tusch- u. Puhrufen, als Nachahmung, der Kanonen; scherzhafte Hochzeitsgedichte, vermummte Personen u. dgl. bilden die Intermezzos dieses bis tief in die Nacht dauernden Schmauses wobei eine süße Zunge (damit sich die Neuvermählten stets mit süßen Worten liebkosen mögen) nicht fehlen darf, u. Tanz beschließt das oft mehrtägige Fest. Die Braut wird während dessen feierlich in das Haus des neuen Gatten u. von den Brautjungfern, deren jede eine Kerze trägt, in das Brautgemach eingeführt; im neuen Stand muß sie am andern Morgen die Hauswirthin machen. Ein Provinzialismus ist es, daß man die Sterbenden zwischen zwei liegende Balken legt u. ihnen so den Todeskampf zu erleichtern glaubt. Die Begräbnisse erfolgen bei den Magyaren theils auf offenen, theils auf umfriedigten Begräbnißplätzen mit sehr einfachen Ceremonien; sonst gab man dem Todten eine Säge mit ins Grab u. glaubte so das[175] Wiedererstehen der Todten u. das Herumwandeln derselben als Vampyr (s.d.) zu vermeiden. Letzteren Aberglauben, sowie mehre andere, hegt der Magyare sowie der Slawe, jedoch meistens nur Katholiken, noch immer, doch macht auch hier die Aufklärung allmählig Fortschritte.

Die Slawen, zum Theil einzeln, zum Theil mitten unter den Magyaren wohnend, bestehen aus den verschiedensten slawischen Stämmen, aus Slowaken, Horvaten, Rußniaken, Raazen (Raizen), Böhmen, Polen, Kopaniczaren (Bewohner der Karpaten), Ruthenen, Wenden, Kroaten, Slawoniern, Serben, Bulgaren u. Montenegrinern, welche verschiedene, mehr od. weniger von einander abweichende Dialekte reden u. sich von den ernsthafteren Magyaren durch ihr munteres, aber auch leichtsinnigeres Wesen unterscheiden. In Physiognomie u. Ausdruck des Körpers sind sie den Slawen in anderen Ländern ähnlich, haben also Stumpfnasen, kleine Augen, starke Backenknochen u. den finstern Zug auf der Stirn, starken Körperbau. Außer den Gespanschaften Arva, Liptau, Trentschin, Sohl, wo die Slawen, außer wenigen Magyaren u. Juden, unvermischt wohnen, machen sie in den Comitaten Neutra, Bars, Turocz u. Zips die Mehrzahl aus, sowie sie auch in den Comitaten Presburg, Hont, Neograd, Gömör, Saros u. Zemplin sich ansässig gemacht haben. Im Innern des Landes wohnen ebenfalls Slawen zwischen den Magyaren, aber diese werden sich nach u. nach ganz magyarisiren Horvaten finden sich in den Comitaten Zala, Somogy, Eisenburg, Ödenburg, Wieselburg, Krasso; Montenegriner endlich im Comitat Temes. Die Slawen beschäftigen sich mit Ackerbau, Viehzucht, allerhand Gewerben u. Handel. Die Tracht des gemeinen Mannes ist meist ein weißes Tuchcamisol, blautuchene Beinkleider, große bis an die Knie reichende Stiefeln u. ein großer, breitkrämpiger Hut, welcher bei den slowakischen Safraubauern bis zu den Schultern herabhängt. Sie tragen ein kurzes, nur bis unter die Rippen reichendes u. die Brust kaum bedeckendes Hemd u. leinene weite Beinkleider im Sommer, dabei zuweilen als Fußbekleidung ein mit Riemen um die Füße gebundenes Stück Schweins- od. Kalbshaut (Bocskor), die Gebirgsbewohner oft auch hohe schwarze u. weiße Filzstrümpfe mit hohen Sohlen. Bei Nässe od. Kälte wirst der Slawe einen groben weißen Tuchmantel (Szurowicza) od. auch einen großen Schafpelz (Bunda) um. Die weibliche Tracht ist der ungarischen ähnlich, nur der Kopfputz ist nach den verschiedenen Districten verschieden; die Mädchen gehen meist in bloßem Kopfe od. haben ein sogenanntes slowakisches Vogelnest (Párta) auf dem Kopfe, einen zollbreiten, mit Gold- od. Silberfäden durchwirkten schwarzsammtenen Streifen, welcher bei großen Festen am Hinterkopfe befestigt wird. Sonst tragen sie wie die magyarischen Mädchen kostbare, mit Luchs ausgeschlagene Pelze mit Schnüren u. es gereicht einer Jeden zur Schande sich keinen solchen verdient zu haben. Das Schuhwerk ist plumper als das der Magyarinnen u. mit Hufeisen, welche oft mit Blumen od. andern Figuren verziert sind, beschlagen. Die Nahrung des Slawen ähnelt der ungarischen Nationalspeise, bes. bei den karpatischen Slawen ist Hirsebrei Lieblingsgericht, Branntwein ist Lieblingsgetränk, Tabak auch sehr gewöhnlich. Die Wohnungen der Slawen sind freundlicher u. von regelmäßigerer Bauart, als die der Magyaren; an das Wehnhaus, in dessen Mitte die Scheune ist, stößt meist ein umfriedigter Baumgarten. Ihr Tanz ist eigenthümlich u. besteht meist in fortwährendem Drehen erst der Mädchen allein, dann mit dem Manne gemeinschaftlich; die andern Weiber singen währenddem mit voller Kehle in langen ausgezogenen Tönen. Die Hochzeiten u. Leichenbegängnisse ähneln den magyarischen, doch folgen den letztern bei den Slawen Leichenschmäuse. Ihre Begräbnißplätze sind umfriedigt. Die Walachen (s.d.) werden für unreinlich, faul, unwissend u. abergläubisch gehalten, u. sind es auch der Mehrzahl nach. Deutsche sind zu den verschiedenen Zeiten, bes. unter König Geysa 1142 von Schwaben, von dem Rhein, Niedersachsen u. Westfalen her nach U. u. Siebenbürgen eingewandert. Auch im Zipser Comitat sind viele Deutsche, die meisten aber in die Städte Westungarns seit dein 15. Jahrh. dadurch gekommen, daß die Erzherzöge von Österreich zugleich Könige von U. wurden. Jetzt wohnen sie meistens in den Städten u. beschäftigen sich mit Handel u. Industrie; auch als Grundbesitzer findet man sie in ganzen Ortschaften u. in größeren Massen hauptsächlich in den Comitaten Eisenburg, Ödenburg, Baranya, Tolnau, Bács, Torontal, Temes, Szathmar, Pesth, Zips, Veszprim, Bekes etc., im Wieselburger Comitat, machen sie sogar die Mehrzahl aus. Sie haben ihre nationale Tracht, Sprache u. Sitten beibehalten, sind fleißig, mäßig, ruhig, vermöglich u. ihre Sitten u. Sprache greifen, trotz der Anfeindungen, welche ihnen die magyarische Nationalität bereitet, doch fortwährend um sich. Fast alle Gebildeteren in U. selbst, dann Gastwirthe, Beamte, viele Handwerker etc. verstehen deutsch, obschon das Magyarenthum es sie oft verläugnen läßt. Auch die Juden haben, wie überall, ihre Nationalität beibehalten u. treiben bes. Handel. Die Zigeuner geigen u. spielen zu den Tänzen der Ungarn auf, sie machen die Goldwäscher, Topf- u. Kesselflicker, die Viehärzte, Wahrsager, leben aber der Mehrzahl nach von Betrug u. Diebstahl. Die im Lande lebenden. Armenier magyarisiren sich, da sie unter den Ungarn zerstreut leben, nach u. nach ganz, ihre Sprache ist bereits im Aussterben begriffen. Sie betreiben meist Viehhandel.

Die Verfassung U-s hat sich sehr eigenthümlich ausgebildet u. in neuerer Zeit mehrfach gewechselt, so daß sie sich gegenwärtig noch in einem provisorischen Zustande befindet. Von Alters her war die königliche Gewalt eine beschränkte. Seid 1526 ist dieselbe bei dem Hause Habsburg u. in demselben seit 1687 im Mannsstamme nach Erstgeburtsrecht, seit der Pragmatischen Sanction von 1740 auch im Weiberstamme vererblich. Die Grundgesetze der bis 1848 bestandenen Verfassung U-s bildeten a) die Goldene Bulle des Königs Andreas II. vom Jahre 1222; b) der die Cardinalrechte des Adels bestimmende 9. Artikel des 1. Theils des Verböczy'schen Tripartitums von 1741; c) die Friedensschlüsse von Linz u. Wien aus den Jahren 1606 u. 1645; d) die Bestimmungen von 1791 über die Grundrechte der verschiedenen Religionsgenossenschaften; e) die Pragmatische Sanction; f) die jeweilig von dem Landesfürsten bei der gesetzlich nothwendigen Krönung erlassenen Inauguraldiplome, worin sämmtliche Freiheiten u. Immunitäten des Reiches gewährleistet worden sind. Jeder neue König, welcher sich zur Katholischen Religion[176] bekennen muß, hatte hiernach sonst bei Antritt der Regierung die Aufrechterhaltung der Grundgesetze des Reiches zu Presburg zu Pferde unter freiem Himmel vor den versammelten Ständen zu beschwören, worauf er die Reichskrone aus den Hängen des Primas des Reiches empfing. Die vollziehende Gewalt, die Ernennung der Bischöfen. Prälaten, der Genuß der Einkünfte während der vorkommenden Vacanzen, alle Gnadenlachen, die Oberaufsicht über Kirchen- u. Schulwesen, Zusammenberufung der Stände, Beschließung von Krieg u. Frieden bildeten Vorrechte des Regenten, welcher sich auch durch einen Stellvertreter, den Palatin von U., vertreten lassen konnte. Das Recht der Gesetzgebung, Besteuerung, Votirung freiwilliger Abgaben des Adels, der Recrutirung, der Inarticulirung der naturalisirten Ausländer u. der Erhebung von Städten u. Märkten zu königlichen Freistädten, theilte derselbe aber mit den Ständen. Diese zweigten sich nach der früheren Verfassung in zwei Kammern, die Magnaten- u. die Ständetafel, ab, welche aus sehr verschiedenen Elementen zusammengesetzt waren. Die Tafel der Magnaten umfaßte die von dem Könige stets persönlich berufenen 1 i Reichsbarone als höchste Würdenträger, nämlich den Erz-, Hof- u. Landrichter od. Judex curiae regiae, Bau von Kroatien, Dalmatien u. Slawonien, Oberst- od. Erbhofmundschenk, Obersttruchseß, Obersthofmarschall, Oberstkämmerer, Oberstschatzmeister od. Tavernicus (Tabernicus), Tavernicorum regalium magister, Oberstthürhüter, Capitän der adeligen ungarischen Leibgarde, u. die zwei Kronhüter; ferner die römisch- u. griechisch-katholischen, so wie die griechisch nicht unirten Erzbischöfe u. Bischöfe nebst zwei Pröpsten, einem Erzabt u. drei Äbten, die sämmtlichen Obergespane der Comitate, endlich die naturalisirten Fürsten, Grafen u. Barone, von denen aber die meisten nicht selbst erschienen, sondern sich durch andere Magnaten vertreten ließen. Den Vorsitz führte hier der Reichspalatin od. In dessen Verhinderung der Judex curiae. Die Tafel der Stände bestand aus dem Präsidenten, den Räthen u. Assessoren der königlichen Tafel (des höchsten Reichsgerichts), zwei Abgeordneten von Kroatien, 104 adeligen Deputirten der 52 Comitate, 75 Abgeordneten der Freistädte, 30 Abgeordneten der Domcapitel, u. als ihr Vorsitzender fungirte das vom König ernannte Personal (Personalis praesentiae regiae locumtenens). Nur der Adel u. einige Stadtmagistrate, nicht aber die Masse des Bürger-, noch weniger die des Bauerstandes (Misera plebs contribuens) war danach in den Tafeln vertreten. Die Einberufung der Stände zum Reichstag (Diaeta) hatte durch besondere. Einberufungsschreiben des Königs (Regales) alle drei Jahre nach Pesth od. Ofen zu erfolgen, weil nach Ablauf dieser Frist die votirte Militärsteuer aufhörte. Bei der Berathung wurden sowohl abgesonderte, als gemeinschaftliche Sitzungen beider Tafeln gehalten, letztere, wenn bes. wichtige Pro Positionen od. Resolutionen zu eröffnen od. sich über bereits entworfene Resolutionen (Repräsentationen, s. unten) zwischen den Tafeln cloch zu verständigen war. Beide Tafeln führten Protokolle (Diarium); dieselben wurden früher lateinisch, in letzter Zeit, wie die Verhandlungen selbst, in Ungarischer Sprache von den Protonotaren der Königlichen Tafel geführt u. nebst den vorkommenden Actenstücken (Acta comitiorum) in Druck gegeben. Neben den Plenarsitzungen beider Tafeln gab es aber auch seit 1790 Circular- od. Districtualsitzungen, vertrauliche Berathungen, welche nach den Comitaten wechselten u. in denen die proponirten Gegenstände vorläufig deliberirt, die Vorstellungen u. Communicationen an die Magnatentafel entworfen u. Petitionen, so wie Anträge der einzelnen Abgeordneten angenommen wurden, um sie dann durch den Circularpräsidenten dem Reichstag selbst zu übergeben. Die Berathungsgegenstände der Reichstagssitzungen konnten hiernach sowohl durch königliche Propositionen, als auch durch die Initiative der Stände bestimmt werden; doch mußten die Regierungsvorlagen immer zuerst debattirt werden. Die Hauptberathungen geschahen meist in der Ständetafel, welche ihre Beschlüsse dann der Magnatentafel durch Noten (Nuntia) mittheilte, worauf diese wieder auf ähnlichem Wege entweder zustimmend od. ablehnend antwortete. Ost fand dabei auch ein mehrmaliger Notenwechsel Statt. Die aus den gegenseitigen Mittheilungen endlich zu Stande gekommenen Vorträge od. Botschaften (Repraesentationes) wurden durch den Palatin od. Primas gesiegelt u. dem König überreicht, welcher sie dann durch seine Genehmigung zum Reichsgesetz erhob. Sämmtliche Beschlüsse eines Reichstages, in Einer Urkunde zusammengestellt, bildeten ein Reichsdecret. Eigentümlich war bei der Abstimmung die noch bis in die Dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts bestandene Einrichtung, nach welcher sowohl auf dem Landtag als in den Comitaten die Stimmen nicht gezählt, sondern nach dem Grundsatz Vota non debent numerari sed ponderari gewogen wurden. Es wurde nämlich meist nicht förmlich abgestimmt, sondern, nachdem der Präsident während der Berathung die verschiedenen Ansichten möglichst zu vereinigen gesucht, wurde von ihm ungefähr nach der Zahl der für od. wider den Gegenstand vorgebrachten Stimmen entschieden, welche von den verschiedenen Ansichten als die vernünftigere den Vorzug verdiene (Pars sanior decidit). Es lag daher die eigentliche Entscheidung immer in den Händen des Präsidenten. Anfang u. Ende der Reichstagssitzungen wurden gewöhnlich durch eine Thronrede des Königs verkündigt, indem bei ersterem die königlichen Propositionen, bei letzterem die durch die königliche Unterschrift vollzogenen Reichstagsbeschlüsse (Articuli comitiales) übergeben wurden.

An der Spitze der Politischen Verwaltung stand die ungarische Hofkanzlei in Wien, mit dem Hofkanzler an der Spitze, 1 Unterkanzler, 12 Hofräthen, 12 Hofsecretären, Hofconcipisten etc.; außer der Stellung eines Provinzialministeriums übte dieselbe gleichzeitig durch die ihr gebührende oberste Entscheidung in den Urbarialprocessen u. durch ihre Mandate eigenthümlichen Einfluß auf den Justizgang aus. Im Lande selbst übte die hohe königliche Statthalterei (Consilium locumtenentiale regium) die oberste Verwaltung der politischen Angelegenheiten, der directen Steuern u. selbst der Justiz aus. Den Vorsitz in derselben hatte der Palatin, in seiner Verhinderung der Tavernicus. Die Statthaltereiräthe (im Jahre 1840 24) wurden vom König ursprünglich nur aus dem Prälaten-, Magnaten- u. Ritterstande, seit dem Landtag vom Jahre 1843–1844, bei welchem die Ämterfähigkeit der Nichtadeligen ausgesprochen wurde, auch aus diesen ernannt. Ihr waren untergeben die Comitate, die Vorstände der[177] königlichen Freistädte u. derjenigen privilegirten Districte, welche zu keinem Comitat gehörten. Die Zahl dieser Comitate betrug früher 46, mit Kroatien u. Slawonien 52. Ihre innere Einrichtung wird schon Stephan dem Heiligen zugeschrieben u. ihre Befugnisse wurden sonst neben dem Reichstag als die mächtigste Grundfeste der Reichsinstitutionen betrachtet. Die Vorsteher der Comitate bildeten die Obergespane, von denen die meisten vom König gewählt wurden, manche aber dies Amt auch erblich inne hatten. Ihnen zur Seite standen in der Regel die Vicegespane, ferner für jeden Bezirk Stuhl- u. Vicestuhlrichter u. die aus den Magnaten, Prälaten u. Adeligen des Comitats, so wie aus Abgeordneten der königlichen Freistädte gebildeten Comitatsversammlungen od. Congregationen mit sehr ausgedehnten Befugnissen. Sie wählten die Abgeordneten zum Reichstag u. entwarfen die denselben zu ertheilenden Instructionen, bei deren Überschreitung die Abgeordneten sofort zurückgerufen werden konnten; sie wählten u. controlirten auch die meisten Gespanschaftsbeamten, u. zwar so, daß nach drei Jahren in der Regel eine völlige Erneuerung derselben (Restauration) Statt fand. Zu diesen Comitatsbeamten gehörten die Comitatsassessoren (Tabulae judiciariae assessores), die Beisitzer der unter dem Vorsitze der Ober- u. Vicestuhlrichter stehenden Richtercollegien, die Comitatsgeschworenen (Jurati assessores, Jurassores), Ober- u. Unternotare als Canzleipersonen, ein Fiskal u. Unterfiskal, Generalperceptor u. Particularperceptoren für die Vereinnahmung der Abgaben. Jedes Comitat hatte seine eigene Kasse, woraus die Besoldungen der Gespanschaftsbeamten, die Diäten der Reichstagsabgeordneten, Ausgaben für Wegebauten u. Comitatsinstitute bestritten wurden. Die Ereignisse der Jahre 1848 u. 1849 (s. unt. Gesch.) brachten in diesen Institutionen große Umwälzungen hervor. Durch kaiserliche Entschließung vom 15. Oct. 1849 wurde mit Beziehung auf die österreichische Gesammtverfassung vom 4. März 1849 die Verwaltung U-s als eines besonderen Kronlandes mit völliger Aufhebung der früheren Verfassungsgesetze provisorisch neugeordnet. Das Land wurde in 5 Militärdistricte, jeder mit einem Militärdistrictscommandanten u. einem Ministerialcommissar eingetheilt, an die Spitze der gesammten Verwaltung der Befehlshaber der Armee in U. Haynau) mit einem kaiserlichen Commissar (Baron Geringer) gestellt. Die definitive Organisation erfolgte unter dem 10. Jan. 1853 u. trat mit dem 1. Mai desselben Jahres ins Leben. Danach wurde als oberste Verwaltungsbehörde mit den Befugnissen eines Militär- u. Civilgouverneurs ein Statthalter in Ofen eingesetzt. Demselben stand zu die Besorgung der ihm vom Kaiser u. Gesammtministerium in Wien etwa aufgetragenen Gegenstände, die Leitung der obersten Polizei, die Kundmachung der Gesetze, die Verleihung von Adelsgraden u. sonstigen Auszeichnung, die Erlaubnißertheilung zur Errichtung von Fideicommissen, so wie die Leitung der Cultusangelegenheiten, bei denen es sich um das Verhältniß der Kirche zum Staat, um die Stellung der Confessionen unter einander od. um das Gutachten wegen Besetzung von Bisthümern u. andern höhern geistlichen Stellen handelt. An die Stelle der 5 Militärdistricte wurden 5 Statthaltereiabtheilungen, je mit einem Vicepräsidenten u. einem Hofrath an der Spitze, gesetzt. Dieselben sind das Pesth-Ofener, das Ödenburger, das Presburger, das Kaschauer u. Großwardeiner Verwaltungsgebiet. Die Besetzung der Vicepräsidenten erfolgt von Wien aus auf Vorschlag des Statthalters. Die Einteilung der Comitate wurde zwar beibehalten, ihre Zahl aber dadurch, daß die 3 Comitate Kraszna, Mittel-Szolnok u. Zarand, sowie der District Kövar, welche erst nach langen Reclamationen an U. gekommen waren, an Siebenbürgen zurückgegeben, ebenso die 3 Comitate Slawoniens Verözce, Syrmien u. Posega, das Kroatische Küstenland u. die Murinsel an Kroatien abgetreten u. die Comitate Bacs-Bodrogh, Torontal, Temes u. Krascho nebst dem Tschaikischen District als besonderes Kronland Wojwodina (s.d.) constituirt wurden, sowie durch Vereinigung mehrer kleinerer Comitate bis auf 40 heruntergebracht. Die Comitatsbehörde, mit einem vom Kaiser ernannten Comitatsvorstand an der Spitze, bildete für das Comitat die politisch-administrative Oberbehörde, u. für die Behörde der kleineren Bezirke, in welche die Comitate wiederum getheilt wurden, eine zwischen der Statthalterei u. den Behörden dieser Bezirke (Stuhlrichterämter) in Mitten stehende, leitende, überwachende u. vollziehende Mittelbehörde. Die Comitatsbehörde selbst wurde dabei durch einen Comitatsvorstand mit dem Rang eines Statthaltereirathes, ein od. zwei Comitatscommissäre, mehre Comitatssecretäre, Comitatsphysikus etc. ganz bureaukratisch gebildet. Die Verwaltung der königlichen Freistädte wurde den Magistraten übergeben, dieselbe, aber, mit Ausnahme der 6 Städte Ofen, Pesth, Ödenburg, Kaschau, Presburg u. Peterwardein, welche unmittelbar den bezüglichen Statthaltereiabtheilungen unterstellt wurden, der Aufsicht der Comitatsbehörden unterworfen. Für die Leitung w Verwaltung sämmtlicher Finanzzweige endlich wurde eine Finanzlandesdirection gegründet, diese aber, entsprechend den 5 Verwaltungsgebieten, ebenfalls in 5 Abtheilungen zerlegt, deren jede ihren Standort in dem Sitze der betreffenden Statthaltereiabtheilungen hatte. Diesen Abtheilungen wurden dann in dem betreffenden Gebiete sämmtliche Behörden, Kassen- u. Wachanstalten unterstellt, welche zur Verwaltung der directen u. indirecten Steuern, Domanialgüter etc. bestehen. Nur gewisse Angelegenheiten, wie z.B. die Stiftungs- u. Landesfondscapitalien wurden für das ganze Kronland der Ofener Finanzdirectionsabtheilung vorbehalten. Eine neue Umwandlung dieses ganzen Organismus trat aber in Folge des Octoberdiploms vom Jahre 1861 ein. Dasselbe stellte nämlich im Ganzen die früheren Verfassungseinrichtungen wieder her, ausgenommen indessen die Vorrechte des Adels, welche aufgehoben blieben. In Folge dessen traten daher namentlich die Ungarische Hofcanzlei in Wien, so wie die eine Statthalterei in Pesth unter Aushebung der 5 Statthaltereien u. Finanzdirectionsabtheilungen wieder in das Leben. Ebenso wurden die früheren Comitatsbehörden im Wesentlichen wieder hergestellt. Dagegen hat die Einberufung eines Reichstages zur Zeit noch nicht Statt gefunden, indem österreichischer Seits die vorherige Unterwerfung unter die neue Verfassung vom 26. Febr. 1861 beansprucht wird, wonach namentlich die Regelung der Finanzen, das gesammte Geld-, Credit-, Münz- u. Zettelbankwesen u. die Leistung der Militärpflicht als eine gesammtstaatliche Angelegenheit unter die Competenz des österreichischen [178] Reichsrathes gestellt werden soll, während von Seiten der ungarischen Volksführer diese Unterwerfung u. die Beschickung des Reichsraths mit ungarischen Abgeordneten von einer vollständigen Widerherstellung des Status quo, wie er vor dem März 1848 bestanden, abhängig gemacht werden will. Von den 343 Abgeordneten für den Reichsrath würden nach der Verfassung vom 26. Febr. 1861 auf das Königreich U. 85, auf das als gesondertes Kronland forterhaltene Königreich Kroatien u. Slawonien 9 Abgeordnete entfallen.

Das Gerichtswesen U-s befand sich vor 1848 in einem sehr mangelhaften Zustande, welchem erst die letzten Landtage einigermaßen abzuhelfen getrachtet hatten. Die allgemeine Civiljurisdiction war in der untersten Instanz nicht vollständig von der Administration getrennt; nur in den größeren Städten waren besondere Beamte für die Verwaltung u. besondere für die gerichtlichen Geschäfte eingesetzt; sonst übten in den Comitaten nach Bezirken (Processus) die Stuhlrichter u. Vicestuhlrichter (Judices nobilium) mit Beihülfe eines Comitatsgeschworenen Recht u. Gerechtigkeit aus, wobei in Verbrechensfällen die Fiskale u. Vicefiskale als Kläger auftraten, übrigens aber auch noch die Verpflichtung hatten die Armen zu unterstützen u. den Grundholden gegen die Grundherrschaft beizustehen. Außer diesen Gerichten bestand theils als erste Instanz für die Magnaten, theils als zweite Instanz die Königliche Tafel in Pesth unter Vorsitz des königlichen Personals (Personalis praesentiae regiae in judiciis locumtenens) u. die Septemviraltafel ebendaselbst unter dem Vorsitz des Palatins u. mit ursprünglich 7, später bis 20 Beisitzern, Die letztere bildete zugleich eine Art permanenter Gesetzescommission. Für die königlichen Freistädte ging die Appellation bald an den Personal u. die Königliche Tafel, bald aber auch an den Tavernicus, als ehemaligen obersten Schatzmeister, daher die Städte hiernach in Personal- u. Tavernicalstädte getheilt wurden. Für die berggerichtlichen Angelegenheiten waren die besonderen Districtualberggerichte zu Schemnitz, Schmölnitz, Nagybanya u. Branizca bestellt. Mit dem kaiserlichen Patent vom 16. Febr. 1853 (bereits provisorisch Vorbereitet durch Patent vom 10. Nov. 1849) wurde indessen auch diese Gerichtsorganisation gänzlich umgeändert, wobei man im Wesentlichen die Einrichtungen der deutsch-österreichischen Länder zum Muster nahm. Die Verwaltung der Justiz wurde demnach vertheilt: in erster u. unterster Instanz unter Bezirks-, Comitats- u. Landesgerichte. Die ersteren wurden besetzt mit einem Bezirksrichter als Einzelrichter, mit der erforderlichen Anzahl von Richter-Stellvertretern u. den nöthigen Hülfsbeamten; die letzteren umfaßten den Sprengel mehrer Bezirksgerichte u. wurden aus einem Präses u. einer angemessenen Anzahl von Richtern gebildet, welche ihre Beschlüsse in bürgerlichen Rechtssachen in Versammlungen von einem Vorsitzenden u. zwei Richtern, in Strafsachen in Versammlungen von einem Vorsitzenden u. vier Richtern zu fassen hatten. Gewisse Bezirksgerichte wurden auch als Bezirksgerichte erster Klasse so bestellt, daß ihnen in Betreff der Strafgerichtsbarkeit unter Beigabe von zwei Richtern eine erweiterte Competenz, welche sich auch über den Sprengel mehrer Bezirksgerichte ausdehnen konnte, eingeräumt wurde; in zweiter Instanz den Mnf Oberlandesgerichten in Pesth, Ödenburg, Presburg, Eperies u. Großwardein; in dritter u. letzter Instanz dem obersten Gerichtshof in Wien. Mit dem Jahre 1361 traten indessen im Wesentlichen auch in der Gerichtsverfassung wiederum die früheren Verhältnisse ein. Für Handelssachen besteht für den Pesth-Ofener Sprengel ein eigenes Handelsgericht in Pesth. Die Rechtsnormen, nach denen sich die Gerichte zu richten haben, sind sehr mannigfaltig. Das ältere Recht (gesammelt in dem Corpus juris hungarici) besteht aus den Reichstagsartikeln (s. oben), welche bis auf Stephan I. zurückgehen, aus dem alten Gewohnheitsrecht, wovon eine freie Bearbeitung von Verhöcz sich allgemein gültiges Ansehen zu erwerben gewußt hat, den Urteilssprüchen der Königlichen Tafel u. der Septemviraltafel (Plenum tabulare od. Decisiones circulares), wovon eine ältere authentische Sammlung in 2. Ausg. Presb. 1817, eine neuere von Molmar 1823 u. 1824 erschienen ist, während die nachfolgenden Urtheilssprüche nach jedem der dreijährlichen Gerichtstermine der Septemviraltafel in Druck gegeben worden sind, u. vielen Statuten. Unter den letzteren sind namentlich die Statuten der königlichen Freistädte u. Marktflecken, die vielfach aus deutschen Rechtsquellen geschöpft haben, u. die älteren Berggesetze (Faber, Princ. jur. metallici hungar., Posen 1816; Surjenich, Inst. jur. metall. Hungar., 1822; das alte Schemnitzer Bergrecht in den Wiener Jahrbüchern 1843) bemerkbar. Eine neue Wechselordnung (Pußtay, Das ungarische Wechselrecht, Lpz. 1842) u. ein Gesetz, über das Concursverfahren wurde 1840 publicirt. Mit dem Beginne der Wirksamkeit der neuen Gerichtsbehörden im Jahre 1853 wurde auch die österreichische Strafproceßordnung u. das allgemeine Strafgesetzbuch, sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch u. das allgemeine Berggesetz für U, eingeführt.

Kleinode des Reichs: Eine Krone, bestehend aus der griechischen Krone, einem breiten Reisen von Goldblech, mit 53 Saphiren, 50 Rubinen, 1 großen Smaragde, 338 Perlen, 9 goldnen Kettchen u. mehren Bildnissen geziert, u. aus der lateinischen Krone, einem in jene gehobenen halbkugelförmigen Hute, über welchen zwei sich kreuzende Halbbogen gehen, darauf Darstellungen des Apostels u. auf dem Scheitel das Bild des Heilandes. Diese Krone wurde vom Papste Sylvester dem Könige Stephan um 3 Jahr 1000 geschenkt (s. Heilige Krone); ferner ein goldener Reichsapfel; das Schwert des St. Stephan, einhändig, zweischneidig, damascirt, mit einfachem Griff; das Scepter, ein runder goldener Stab, auf der Spitze eine krystallne, in Goldstreifen gefaßte Kugel, von welcher 26 goldne Kettchen hängen, deren jedes an seinem Ende eine Goldkugel hat. Orden ist der des St. Stephan (s. Stephansorden 2). Wappen: Ein mit der Stephanskrone bedeckter, der Länge nach getheilter Schild, zur Rechten achtmal quer mit Roth u. Silber getheilt, links in rothem Felde ein dreifacher grüner Hügel mit goldener Krone, woraus ein silbernes Patriarchenkreuz hervorgeht. Mit diesem Wappen sind die der Königreiche Slawonien u. Dalmatien verbunden.

Hinsichtlich der Stände bestanden bis zum Jahre 1848 Adel, Geistliche, Bürger u. Bauern. Dem Adel waren besondere Vorrechte (Sitz u. Stimme in den Versammlungen der Gespanschaft, Ernennung der Abgeordneten zum Reichstage, Freiheit von Verhaftung vor der Überführung[179] eines Verbrechens, sowie von Steuern, Zöllen u. Einquartierung, Erlaubniß liegende Gründe zu erwerben, Unveräußerlichkeit der Güter u.a.) verliehen, dagegen war er verpflichtet im Kriegsfall persönlich ins Feld zu ziehen od. wie es noch früher Gebrauch war, das sogenannte Banderium (s.d.) zu stellen. Der sehr zahlreiche Adel war größtentheils unbemittelt, ganze Dörfer bestanden aus Adligen, unter denen sich viele ehrwürdige, schon unter den Arpads befindliche Namen fanden; zu ihm rechnete sich die hohe Geistlichkeit. Magnaten hießen die Adeligen dann, wenn sie für ihre Personen, ohne gewählt zu werden, auf dem Reichstage erscheinen konnten. Der andere Adel wird blos repräsentirt. Die Bürger in den königlichen Freistädten u. in den Zipserstädten, sowie in dem Districte der Haiducken u. einige andere hatten einige Vorrechte mit dem Adel gemein; der Bauer war nicht viel mehr als Knecht, er u. der Bürger trugen allein alle Lasten u. der Bauer zahlte dazu noch den Zehnten u. leistete 104 Tage im Jahr die Robothen (Frohnen) Die deutschen Ansiedler, die Kumanier, Jazygen u. Haiducken standen nicht unter dem Zwange der andern Bauern. Seit 1848 haben alle Vorrechte des Adels aufgehört u. es gibt nur noch einen Unterschied der Stände im Titel; der Adel u. die Geistlichkeit sind so besteuert, wie der Bürger- u. Bauernstand.

Alle christlichen Religionsverwandte leben überall mit großer Toleranz neben einander u. genießen derselben Rechte. Die römischen Katholiken haben 3 Erzbischöfe, denen 18 Bischöfe untergeordnet sind, zu Gran, Kalocsa u. Erlau u. zwar dem Erzbischof zu Gran, welcher Primas des Königreichs U. ist, die Bischöfe von Veszprim, Fünfkirchen, Neutra, Raab, Waitzen, Steinamanger, Neusohl u. Weißenburg; dem Erzbischof von Kalocsa die Bischöfe von Agram, Csanad, Diakovar, Großwardein, Siebenbürgen u. Zeng; dem Erzbischof von Erlau die von Kaschau, Zips, Rosnau u. Szathmar Alle Erzbischöfe u. Bischöfe haben ein Consistorium. Die Griechischunirten Katholiken bilden einen Körper mit den römisch Katholischen, unterscheiden sich indessen in ihren kirchlichen Ceremonien (Eintheilung des Kirchenjahres nach dem Julianischen Kalender, Austheilung des heiligen Abendmahls an die Weltlichen unter zweierlei Gestalt, alte Liturgie, Gottesdienst in landesüblicher Sprache, Gestattung der Ehe bei niederer Geistlichkeit), Sie haben 4 Bischöfe (den von Munkacs, Großwardein, Körös u. Eperies), welche von dem Erzbischof zu Gran abhängen. Die Nicht-unirten Griechen haben ihr kirchliches Oberhaupt in dem Erzbischof u. Metropoliten von Karlovicz, welchem 7 Bischöfe (von Temesvar, Versecz, Arad, Neusatz, Pakracz, Karlstadt u. Altofen) unterstehen. Die Protestanten Augsburgischer Confession (Lutheraner) haben 4 Superintendenten (Superintendenz diesseits u. jenseits der Donau, Bergdistrict u. Theißsuperintendenz), mehre Muttergemeinden bilden zusammen ein Seniorat, dessen Vorsteher ein weltliches Glied (Senioralinspector) u. ein Senior sind. Die Protestanten Helvetischer Confession (Reformirte) unterscheiden sich in der Führung ihres Kirchenregiments nur sehr wenig von den Lutherischen; sie haben auch 4 Superintenduren. Das Unterrichtswesen ist durch die nach 1849 eingeführten Reformen u. Umgestaltungen wesentlich verbessert worden. Für die Katholiken existiren die Universität zu Pesth (1635 gestiftet, mit 44 Lehrstühlen), 21 theologische Seminarien, 5 königliche Akademien (Presburg, Kaschau, Raab, Großwardein u. Agram), mehre philosophische Lehranstalten u. 9 Lyceen, 8 kleinere (Grammatikalschulen) u. 58 größere Gymnasien, mehre Ober- u. Unterrealschulen, u. fast in allen Dörfern, wo die Bauern einen Lehrer unterhalten können, Trivialschulen; für die Evangelisch-Lutherischen sind vorhanden die Theologischen Lehranstalten (Kollegien) in Presburg u. Eperies, 9 Senioral- u. Grammatikalschulen, 6 Gymnasien, 6 Lyceen, sehr viele Stadt- od. Bürgerschulen, über 900 Dorfschulen. Für die Reformirten gibt es die theologischen Lehranstalten od. Collegien in Pesth, Saros-Patak, Kecskemet, Ödenburg u. Debreczin, mehre Lateinische Schulen, 9 Gymnasien, 3 Obergymnasien, 2 Lyceen, außerdem bei jeder Gemeinde eine Haupt- od. Trivialschule. Die Unirten Griechen haben äußerst wenig Elementarschulen (im Comitat Saros in der Diöcese Eperies unter 194 Parochien nur 5 Volksschulen), 1 Lehrerseminar u. 1 Gymnasium; die Nicht-Unirten Griechen 2 Lehrerseminare, 1 Grammatikalschule, 1 Gymnasium, 1 Lyceum u. wenige Volksschulen. Die Juden endlich halten viel auf die Ausbildung ihrer Kinder u. Pflegen, da es öffentliche jüdische Lehranstalten nur in Pesth, Altofen, Arad, Großkanizsa u. Presburg gibt, ihre Kinder meist durch Privatlehrer unterrichten zu lassen; eine Rabbinatsschule ist in Presburg. Besondere Bildungsanstalten sind die Berg- u. Forstakademie zu Schemnitz; die vom Grafen Georg Festetics zu Keszthely gestiftete Landwirthschaftliche Lehranstalt (Georgikon); das von Herzog Albert von Sachsen-Teschen gestiftete u. 1818 eröffnete Ökonomische Institut zu Ungarisch-Altenburg; Bildungsanstalt für Wirthschafter in Czegled; die höhere Handelslehranstalt in Pesth (1857 gestiftet); das kaiserliche Josephspolytechnikum in Ofen (1844 gegründet); Rechtsakademien in Presburg, Kaschau u. Großwardein, die Chirurgische Lehranstalt in Pesth; eine Bildungsanstalt für Lehrer an Kleinkinderbewahranstalten; 65 Kleinkinderbewahranstalten; die Taubstummeninstitute zu Waitzen (1802 gestiftet) u. Presburg, Blindeninstitute zu Pesth (1825 gegründet) u. Presburg, 2 adlige Convicte, mehre Militär-, Knabenerziehungshäuser etc. Seit 1830 besteht in Pesth eine Ungarische Akademie der Wissenschaften. Unter den wissenschaftlichen u. landwirthschaftlichen Vereinen sind zu erwähnen die Kisfaludygesellschaft, die Ungarische Landwirthschaftsgesellschaft in Pesth, der Ungarische Forstverein, der Weinbauverein zu Ödenburg, der Handels- u. Gewerbeverein, die Ungarische Arzt- u. Naturforschergesellschaft, der gegenseitige Hagelversicherungsverein zu Pesth. Außerdem gibt es mehre Bibliotheken u. Sammlungen von Natur- u. Kunstgegenständen, so das von Graf Franz Szechenyi im 1.1802 gegründete Nationalmuseum, die Sammlungen der Universität zu Pesth; Sternwarten sind in Pesth u. Erlau. Der Fortschritt der Civilisation macht sich auch in Betreff der Künste bemerkbar; in dieser Richtung geschieht in U. bes. in der letzteren Zeit sehr viel; viel Sinn findet sich in U. für die Musik, in welcher Kunst das Land auch ausgezeichnete Meister u. Componisten aufzuweisen hat; die Ungarn sind auch leidenschaftliche Liebhaber des Schauspiels, es gibt viele magyarische u. deutsche stabile Theater, das erste ist das Nationaltheater in Pesth; zur Hebung der Künste tragen[180] nach verschiedene Kunstanstalten bei, als die Pesther, Günser u. Presburger Tonkünstlervereine, die Pesther Singschule, das Araber Conservatorium etc. Wohlthätigkeitsanstalten gibt es viele, so das Rochus-Bürgerhospital zu Pesth, die 4 Krankenanstalten der Universität, 12 Krankenspitäler der Barmherzigen Brüder, 1 der Elisabethinerinnen, die Pesther Waisenversorgungsanstalt u. gegen 30 Sparkassen.

Die Beschäftigung der Einw. bildet zunächst der Ackerbau; derselbe wird zwar zum Theil mit Gewinn betrieben, doch liegt noch viel tragbares Feld unbearbeitet. Einzelne Güter der Edelleute werden zwar rationell bewirthschaftet, sonst aber die Kräfte nicht genug benutzt; großen Einfluß auf bessere Bearbeitung des Bodens hat die Theilung der Hutweiden zwischen Herrschaften u. Gemeinden, die hohe Besteuerung des Bodens u. 1)ie wachsende Bevölkerung ausgeübt. Weizen wird sowohl zu eigenem Bedarf, als auch zur Ausfuhr ins Ausland vorzüglich in Niederungarn gebaut; früher schätzte man den Miskolczer (Comitat Borsod) am höchsten, gegenwärtig sucht man den Banater, Torontaler u. Temeser; häufig Pflegt man im südlichen U. auch Halbfrucht, ein Gemisch von Korn u. Weizen, anzubauen. Korn bauen vorzüglich die Slawen in sandigen (Comitate Somogy, Szabolcs, Pesth, Szathmar) u. in steinigen Gegenden (Comitate Zala, Veszprim, Zips etc.); Gerste baut man in ausgedehnterem Maßstabe, wo Brauhäuser in der Nähe sind, od. wo das Stroh dem Futtermangel abhelfen muß; Hafer findet man im Großen angebaut in den Comitaten Arva u. Trencsin zur Nahrung für Menschen, in Bihar u. Heves als Pferdefutter u. zur Ausfuhr; Mais (Kukuruz) wird vorzüglich im Süden u. Osten gebaut zur Mästung der Schweine, auch Pflegt man aus Maismehl Blöd zu backen; Hirse wird am meisten in den Comitaten Pesth u. Bacs, dann in den sandigen Gegenden um Debreczin gefunden; Buchweizen baut man in den Comitaten Somogy, Eisenburg, Wieselburg u. Odenburg Auch mit dem Anbau von Reis hat man befriedigende Versuche im Temes gemacht. Der Kartoffelbau, sonst verachtet, ist jetzt allgemein u. breitet sich durch die Anlegung vieler Branntweinbrennereien immer mehr u. mehr aus; auch Hülsenfrüchte werden viel cultivirt. In neuerer Zeit ist auch der künstliche Futterbau stark in Aufnahme gekommen. Der Gemüsebau steht dem Ackerbau gleich, da man viel Gemüse auf den Feldern baut, bes. Kohl, Spargel (welcher auch in großen Mengen wild wächst), Gurken, Rettige, Kraut, Spanischen Pfeffer, Kümmel, Dill, Zwiebeln, Knoblauch, Safran (bes. in den Comitaten Neutra, Pesth, Bacs u. Zips); Runkelrüben werden um Pesth, Erlau, Eperies etc., wie auch Melonen, als Wasser- u. Zuckermelonen gebaut; die besten Melonen sind im Comitat Heves, ferner wachsen seine Sorten in der Gegend von Debreczin, Samson, Szabolcs, Strazs, Hugyag, Kisujszallas, Karczag u. Peczel. Das Thuroczer Comitat hat den meisten Gemüsebau, bes. Rüben; auch baut man in großen Massen Speise i- u. Futterkürbisse Ergiebig ist auch der Bau von allerlei Handelskräutern Tabak, Mohn, Flachs, Hanf, Reps, Hopfen, Safran, Krapp, Wau etc. Der Obstbau wird bes.u. mit reichlichem Erfolg im Ödenburger Comitat betrieben, übrigens hat er sich überall da Eingang verschafft, wo Deutsche u. Slawen wohnen, welche sich sehr der Veredelung der Obstbäume befleißigen; in vielen Gemeinden findet man Obstbaumschulen. Der Weinbau liefert eines der wichtigsten Producte des Landes u. ist ergiebig durch viele u. edle Weinsorten (f. Ungarische Weine), welche auch im Auslande gesucht werden. Im Jahr 1851 producirte U. in seinen 42,91 öfter. QM. haltenden Weingärten 18,582,000 Wiener Eimer Wein. Die Holzcultur wird bes. im Westen u. Norden betrieben, dagegen hat Ostungarn an Waldungen großen Mangel u. muß mit Mist, Torf, Stroh, Rohr etc. als Feuermaterial nachhelfen. Jetzt ist die früher sehr mangelhafte Waldwirtschaft durch Forstschulen u- dgl. wesentlich verbessert worden; Nebengewinn liefert das Sammeln von Knoppern u. Galläpfeln, von Rinden, bes. der Eichen, Erlen u. Birken, das Bereiten von Theer u. Harz, Terpentin, Krummholzöl, Holzkohlen. Die Viehzucht ist bedeutend, hier u. da fängt man an die wilden Viehbestände allmälig zu verringern, da man die Hutweiden immer mehr u. mehr in Ackerfelder umwandelt. Rindviehzucht wird fast nomadisch auf den Pußten (s.d.), Ebenen od. Steppen, wo die wilden Heerden (Gulya) weiden, betrieben; ihre Hirten (Gulyás od. Csordás) wohnen in Meiereien u. sind beritten. Jährlich gehen von Nieder« Ungarn 100,000 Stück Rindvieh ins Ausland. Auf den Karpaten treiben die Slawaken auch Milchwirthschaft. Ausgezeichnet sind die Pferde, welche jedoch weniger vom Landmann selbst gezogen werden; das ungarische Zuchtpferd zeichnet sich durch seinen gefälligen Bau, seine Leichtigkeit, Schnelligkeit u. Ausdauer aus, während das Bauernpferd mager, schlecht gebaut u. träge ist. Große Militärgestüte sind in Mezöhegyes (Comitat Csanad) mit mehr als 3000 Pferden u. in Babolna (Comitat Komorn) mit 600 Pferden; ein Hofgestüt in Kopisan bei Holitzsch; außerdem bestehen mehre Privatgestüte von Edelleuten. Die Pferdehirten (Csikós) zeichnen sich durch ihre Tracht aus. Sehr bedeutend ist die Schafzucht, bes. auf den Gütern mancher Großen, doch ist auch hier noch nicht genug für Veredelung der Wolle gethan, hier heißt der Hirt Juhász; ein Esel trägt auf einem Quersack seine Bedürfnisse, der Heerde vorschreitend. Auch die Schweine, deren Fleisch u. Speck dem gemeinen Manne unentbehrlich sind (viele Bauern leben wochenlang nur von Speck u. Brod), gewähren großen Gewinn; in Südungarn mästet man sie gewöhnlich mit Mais u. große Heerden davon gehen ins Ausland; die Schweinehirten (Rondás od. Ranász) haben auch ihre besondere Tracht. Endlich hält man große Heerden von Hausgeflügel. Fischerei ist in Seen u. Flüssen sehr ergiebig, auch hier gibt man aus Ausland ab. Seidenbau hebt sich, von Maria Theresia begonnen u. durch den Herzog von Koburg-Kohary bes. gepflegt; schon gibt es gegen 11/2 Mill. Maulbeerbäume (welche man auch für Naschobst Pflanzt) u. eigene Spinnstationen in Südungarn. Bienenzucht wird im Großen u. mit ausgezeichnetem Erfolg bes. in den südöstlichen Comitaten, ferner auch im Wieselburger Comitat betrieben. Der Bergbau liefert außer Zinn u. Platina alle übrigen Metalle. Das Land ist in vier Bergdistricte eingetheilt, den Niederungarischen (Schemnitzer), den Oberungarischen (Schmölnitzer), den Nagy-Banyaer u. den Banater. Zum Schemnitzer Bergdistrict gehören die sieben freien Bergstädte Kremnitz, Schemnitz, Neusohl, [181] Dillen, Puganz, Königsberg u. Weihen, das Bergwerk in Herrengrund etc.; zum Schmölnitzer alle Bergwerke der Comitate Zips, Gömör, Torna, Abaujvar, Saros, Zemplin u. Borsod; zum Nagy-Banyaer die nordöstlichen Comitate Szathmar, Marmaros, Beregh etc.; zum Banater (welches seinen Sitz in Oravicza hat), die südöstlichen Comitate, einschließlich des Banats Das meiste Gold gewinnt man in den Bergwerken von Kremnitz, Schemnitz, Nagy-Banya, Neusohl etc. Die Gesammtausbeute an Gold belief sich im Jahr 1855 in U. u. dem Banat auf 1707 Wiener Mark. In den Flüssen Körös, Drau u. Donau wird durch Bauern u. Zigeuner Gold gewaschen. Silberbergbau treibt Schemnitz, Kremnitz, Felsö-Banya, Schmölnitz, Neustadt u. Kapnik u. lieferte mit dem Banale 1855: 54,464 Wiener Mark. Sehr reich ist U. an Kupfer, bes. im Zipser, Krassoer, Biharer Comitat u. im Banat. In Oberungarn u. im Banat ist seit 1828 die Kupferamalgamation eingeführt, um das Silber aus dem Schwarzkupfer mittelst Quecksilber zu gewinnen; der Quecksilberbergbau wirst reichen Gewinn ab, sowie auch bes. der Bau auf Eisen in den Comitaten Gömör, Zips, Abauj, Torna, Borsod, Saros, im Banat etc., dessen Ertrag sich im Jahr 1855 auf 990,465 Ctnr. Roheisen u. 22,Ctnr Gußeisen belief. Bleigruben gibt es in den Comitaten Hont, Bars, Liptau, Sohl, Marmaros, Szathmar, Bihar, Krasso etc.; Zink gewinnt man in Dognacska, auch Kobalt u. Spießglanz. Merkwürdig sind die Opalgruben auf den Bergen Simonka, Sztrany, Dubnik u. Libanka, im Gebiete des Dorfes Vörös-Vagas od. Cservenicza. Das Saroser Comitat ist der Hauptfundort des edlen ungarischen Opals, welcher der edelste in Europa ist u. als orientalischer in den Handel kommt. Er bricht sowohl im helleren als dunkleren Thonporphyr meist oberflächlich auf 12 Klafter; dieser Bruch ist ein Regale u. an Privatleute verpachtet. Die ungarische Seite der Karpaten enthält viel Salz, auf welches in den Comitaten Marmaros u. Saros, in den Salzwerken zu Soovar, Rhonaszek, Szlatina, Sugatagh u. Königsthal gebaut wird; dieselben lieferten im Jahr 1855: 1,122,439 Wiener Ctnr. Steinsalz u. 128,228 Ctnr. Sudsalz. In den Ebenen des südlichen u. mittleren U-s sammelt man eine gute Soda, welche auch in mehren Sümpfen u. Seen vorkommt. Natürlicher Salpeter in Krystallen wird in mehren Comitaten gefunden, Alaunwerke sind in Parad im Heveser u. bei Beregszasz, Munkacs u. Muszai im Bereger Comitate, in Neufeld an der österreichischen Grenze u. in Lepenczbach bei Vissegrad Das größte Steinkohlenbergwerk (Pechkohle) ist auf dem Brennberge bei Ödenburg dessen Mächtigkeit auf 50 Mill. Ctn. geschätzt wirb; es bringt etwa 200,000 Ctnr. jährlich, wovon die Hälfte nach Wien geht. Sonst baut man noch auf Steinkohlen in Zsömle bei Komorn, Pecsvarad, Vasas bei Fünfkirchen etc., im Ganzen vielleicht jetzt 600,000 Ctnr. Bei Ritzing u. Neufeld baut man auf Schieferkohle u. bituminöses Holz. In der neuesten Zeit nimmt die ungarische Montanindustrie, unterstützt durch die ins Leben tretenden Communicationsmittel, einen großartigen Aufschwung, welcher sich bes. durch die außerordentliche Entwickelung der Eisenindustrie u. größere Ausbeutung der reichlich vorhandenen unterirdischen Schätze geltend macht. Man zählte in Ungarn u. dem Banale im Ganzen 32 Bergwerke auf Gold u. Silber, 85 auf Gold, Silber, Blei, Antimon etc., 314 auf Silber u. Kupfer, 230 auf Güldisch-Silber, Kupfer u. Blei, 3 auf Quecksilber, 834 auf Eisen, 45 auf Kobalt-Nickelerze, 23 auf Antimon, gegen 30 auf Steinkohlen etc. Die Industrie ist im Ganzen ziemlich gering; die Unlust der Nation daran, Mangel an Freiheit der Gewerbe u. die ungarische Verfassung tragen die Schuld; jedoch auch in dieser Richtung regt sich neuerdings der Fleiß u. verdankt U. bes. seiner deutschen Bevölkerung die bisher gemachten erfreulichen Fortschritte. Wien allein fabricirte früher mehr als ganz U. In großen Massen fertigt man Leinwand, sowohl zum Hausbedarf, als auch zur Ausfuhr; im Winter ist Spinnen u. Weben die Hauptbeschäftigung der Hausfrauen. In dem Zucht- u. Arbeitshause zu Gyula im Bekeser Comitat weben die Sträflinge Sackleinwand; auch unterhält man große Bleichen; ferner fertigt man Garn, Tuch, Flanell, Kotzen, Teppiche, Schnuren, Netze, Seile, Spitzen, Flechtwerk, Töpferwaaren, Pfeifenköpfe (Schemnitz), Leder (sehr gesucht), schöne Pelze, Hüte, etwas Seidenwaaren, Kattun, viel Branntwein (gegen 60,000 Branntweinbrennereien), Essig, allerhand Holzgeräthe, Schindeln, hölzerne Sattel, Siebe, Reutern, Möbeln (Varasdin), Rohr- u. Strohmöbeln (Raab u. Tolnau), Rohrdecken (bes. im Bekeser u. Wieselburger Comitate), Wachs- u. Talgkerzen, Böttcherwaaren, Eisengeräthe u. andere Metallwaaren; außerdem bestehen über 60 Papiermühlen, über 50 Glashütten, mehre Strohhutfabriken; ferner fabricirt man Krummholz- u. Terpentinöl, Pottasche, Soda, Salpeter, Alaun, Schießpulver, Öl; man verarbeitet Porzellan, Steingut, Tabak (5 Tabakfabriken); man raffinirt auch Zucker; außerdem bestehen mehre ansehnliche Wagenfabriken. Pferdemühlen, Wind-, Wasser-, Dampf-, Knochen- u. Sägemühlen sind zahlreich; bemerkenswerth sind noch die verschiedenen Eisenhammer vorzüglich in den Comitaten Gömör, Zips, Saros, Abauj, in letzterem Comitat 10, im Ganzen 102 Eisen- u. Stahlhämmer; mehre Schiffswerften u. Zündwaarenfabriken. Mehres wird auf dem Lande u. in den Haushaltungen gefertigt, so Bier, Seife (Szegediner), Leinwand, leinenes Garn, Tuch; auch fertigen die Frauen die Kleider selbst. In den Handel kommen als Ausfuhr Vieh (bes. Rindvieh, Pferde, Schweine), Wolle u. daraus gefertigte Waaren, Getreide, Wein u. Branntwein (Slivovitzer), Thierhäute, Tabak, Salz, Fleischwaaren, einige Materialwaaren, Bergwerkserzeugnisse, Bau- u. Werkholz (Comitat Marmaros), Hanf u. Flachs u. m. a., für etwa 40–50 Mill. Gulden; zur Einfuhr: wollene, leinene, seidene, baumwollenen. Colonialwaaren, Holz- u. Eisengeschirr, Eßwaaren, Kürschnerwaaren, Holzgeräthe u. dgl. für etwa 30 Mill. Gulden. Vor den fünfziger Jahren wurde der Handel durch die Mauthlinien, welche das Land umgaben, sehr gehemmt; doch hat er sich jetzt durch die Freiheit der Ein- u. Ausfuhr gehoben. Er geht nach Deutschland (bes. Österreich, Schlesien), Galizien, Polen, Siebenbürgen, Italien u. der Türkei. Haupthandelsplätze sind Pesth, Presburg, Debreczin, Kaschau u. Odenburg; Handels- u. Gewerbekammern befinden sich in Pesth, Presburg, Ödenburg, Kaschau, Debreczin u. Temeswar. Vom Buchhandel ist der Hauptsitz in Pesth, doch gibt es auch ansehnliche Buchhandlungen in Presburg, Debreczw, Kaschau etc., im Ganzen 51 Buchbruckereien,[182] 20 lithographische. Anstalten u. 45 Buch- u. Kunsthandlungen. Über die ungarischen Zeitungen s. Zeitungen. Ungemein hemmend für den Handel sind die schlechten Straßen, entweder unchaussirte Wege od. Knüppeldämme. Chausseen bestehen in Oberungarn, wo man Steine zum Bau u. zur Unterhaltung derselben hat, während Niederungarn wegen Mangels an Material nur hier u. da mit Chausseen Haupthandelsorte verbindet. Diesem Übelstande helfen jedoch neuerer Zeit die angelegten Eisenbahnen in etwas ab. Die Posten sind nicht vorzüglich; Fahrposten zur Beförderung von Passagieren findet man stellenweise in Oberungarn, während man in Niederungarn mit gedungenem Vorspann zu fahren pflegt. Früher hatte man gezwungene Vorspann (an alle Adelige, Staatsdiener u. Offiziere u. adelige Beamten u. an Alle, welche von dem Landcommissarius mit einem Paß versehen waren) u. freiwillige (an Kaufleute u. Private). Letztere war nur in Oberungarn üblich u. in Niederungarn sehr schlecht. Die Preise für beide waren sehr gering (2 Fl. Conventionsmünze für vier Pferde auf eine Station von 2 Meilen). Die Briefposten sind in U. theilweise durch geschickte Beamten besetzt, aber meist lassen die Postämter noch viel zu wünschen übrig. U. wird mit Österreich an drei Stellen durch Eisenbahnen verbunden u. zwar ein Zweig ist der von Wien über Wiener-Neustadt nach Ödenburg; ferner von Wien nach Bruck, über Wieselburg, Raab, Komorn nach Stuhlweißenburg, von hier geht eine Strecke nach Ofen, die andere längs des Plattensees über Varasdin in Kroatien u. mündet bei Marburg in die Wien-Triester Linie. Die dritte Strecke tritt bei Presburg in das Ungarland; von Presburg geht ein Zweig über Bö'sing, Tyrnau nach Szered; ein anderer über Gran, Waitzen nach Pesth; von Pesth nach Czegled, wo sich die Eisenbahn theilt, eine Linie geht über Kecskemet, Szegedin, Temesvar u. Werschitz nach Bazias am linken Ufer der Donau; eine andere nach Szolnok, von hier erstreckt sich ein Zweig über Mezö-Tur, Bekes-Csaba nach Arad; ein anderer über Török-Szent-Miklos, Kisujszallas, Karczag nach Püspök-Ladany; wiederum theilt sich die Bahn, indem man auf der einen Strecke nach Großwardein, auf der anderen über Debreczin nach Nyiregyhaza fährt; von Nyiregyhaza geht eine Linie über Nagy-Szöllös u. Sziget nach Sugatag an der Grenze von Siebenbürgen; eine andere über Tokaj u. Miskolcz nach Kaschau Projectirte Eisenbahnen sind von Pesth über Losoncz nach Neusohl; ferner von Großwardein über Gyula u. Oroshaza nach Szegedin. Auf der Donau besteht eine lebhafte Schifffahrt, tägliche Dampfschifffahrt von Wien nach Presburg u. Pesth, so wie Dampfschifffahrt die Donau abwärts bis zur Mündung. Auch die Theiß mit Maros, die Waag, Raab, Sarviz, Mur, Drau etc., sowie die zahlreichen Kanäle (s. oben) werden zur Schifffahrt benutzt.

Münzen, Maße u. Gewichte. Im Königreich Ü. wird, wie in der österreichischen Monarchie überhaupt, gerechnet nach Gulden in österreichischer Währung (Egy új forint od. Egy osztrák értékü forint, zlaty) à 100 Kreuzer (Krajczár) doch gab es früher auch andere Rechnungsmünzen, deren Verhältniß folgendes war: 1 Conventionsgulden (Reichsgulden, Egy pengöforint) à 60 Kreuzer (Pengö Krajczár): 1 Species (Egész tallér) = 11/3 Reichsthaler (Egy magyartallér) = 2 Reichsgulden (Márjás) = 22/7 ungarische Gulden = 20 Szostak = 40 Kaisergroschen (Garas) = 80 Polturaken (Pulgrocz) = 120 Reichskreuzer = 200 ungarische Groschen in Nieder-, od. 240 Groschen in Oberungarn = 480 Reichspfennigen = 960 Heller (Babka); 1 Gröschel (Pataz) = 3/4 Kreuzer; als andere Rechnungsmünzen waren noch im Gebrauch die gerichtliche Goldmark = 72, die schwere Silbermark = 4, die leichte = 1 Gulden; der Bauerngulden in der Zips = 33 Polturaken od. 161/2 Groschen; der Kurta-forint, kurze od. ungarische Gulden mit dem Auf Pfennig = 33 Polturaken 1/2 Kreuzer od. 50 Kreuzer; also der Gulden im 24 Guldenfuß; der Vonás-Gulden zu 3 Márjás beim Viehhandel = 51 Kreuzer, der Ort = 1/4 Bauergulden od. 12 Kreuzer in der Zips beim Leinwandhandel; Klärjäs sind die alten 17 Kreuzer-, Peták die 7 Kreuzerstücke; geprägte Münzen für U. gibt es a) in Gold: Kremnitzer einfache u. Doppelducaten 233/4 Karat fein; b) in Silber: 1, H, Species, 20 u. 10 Kreuzerstücke im Conventionsfuß; c) in Kupfer gibt es keine neueren. Nach Beschluß der ungarischen Reichsstände im Juli 1843 sollten alle ungarischen Münzen mit ungarischen Emblemen u. Umschriften geprägt werden. Im gewöhnlichen Leben pflegt man oft noch nach Wiener Währung od. Scheingulden (Váltó-forint) à 40 Kreuzer zu rechnen; doch wird der Leichtigkeit halber meist die neuere Berechnung in österreichischer Währung beibehalten. Maße: Nach Reichsgesetz von 1807 sollte das Presburger Maß in ganz U. als Norm gelten, doch werden die Wiener Längen- u. Flächenmaße, so wie auch das Gewicht immer allgemeiner, s.d. u. Östereich S. 439. Längenmaße: der Fuß (Schuh, Suh) zu 12 Zoll k 8 Achtel ist der Wiener, beim Recrutenmaß ist der Zoll in 4 Strich getheilt; die Klafter (lat. Orgya, ungar. Öl) hat 6 Fuß, die Elle (ungar. Röf, Bécsi Röf, Nagy Röf, lat. Ulna) ist die Wiener, die kleine Elle beim Leinwandhandel hält Wiener Elle; in Oberungarn, Siebenbürgen u. der Küste des Adriatischen Meeres hält die Elle (Arsin) = 3/4 Wiener Elle, der Stab grobes Tuch = 5 Fuß = 2,0284 Wiener Ellen = 1,58055 Meter = 700,65 Par. Linien; die Faust (Marok) als Pferdemaß = 4 Zoll; die Postmeile ist die österreichische; die ungarische Meile ist sehr groß u. ganz unbestimmt, oft 1/2 Tagereise, bes. als Meile u. ein Stück (Darab); Landmaß das ungarische Joch, mit 1200 Quadratklaftern gerechnet, ist ein Stück Feld von 1 Presburger Metzen Aussaat; das Catastraljoch enthält 1600 Quadratklafter; in einzelnen Comitaten weicht dies aber ab, steigt für Acker bis zu 2000 in Veröcze u. Szerem, u. ist dort für Wiesen nur 1000 Quadratklafter; Maße für Weingärten: das Viertel zu 800, die Motika od. Kapa zu 200 Quadratklafter; der Hauer od. Weinhauer hat im Innern 230, an der Küste, wie die Motika 200 Quadratklaftern. Die Hohlmaße sind überall gleich; das Presburger Getreidemaß gilt im Allgemeinen für ganz U., während die Weinmaße sehr abweichen; Getreidemaße der durch Reichstagsbeschluß von 1713 angenommene Presburger Metzen (Kila, lat. Modiusod. Metreta Posoniensis) enthielt 75 Presburger Halbe (Itze), früher war der Ofener allgemein; der seit 1807 eingeführte gesetzliche Metzen enthielt jedoch nur 64 Presburger od. ungarische Halbe =[183] 54,4442 Liter = 0,88521 Wiener Metzen = 0,99059 preuß. Scheffel; allein nach officieller Mittheilung an das k. k. Aichamt in Wien vom 18. Juli 1837 ist der Presburger Metzen (Pozsonyi Mérö) wieder der frühere von 75 Presburger Halben = 63,8013 Liter = 1,03735 Wiener Metzen = 1,16085 Preuß. Scheffel, während indessen in allen kaufmännischen u. landwirtschaftlichen Berichten von österreichischen Metzen zu 72 Halben die Rede ist; 1 Pesther Metzen = 11/2 Presburger = 81,6663 Liter = 1,32781 Wiener Metzen od. 1,48588 preuß. Scheffel, die Hälfte des Presburger Metzen heißt daher in Pesth ein Drittel, in U. an der Theiß eine Véka, in Zips ein Koretz, der ganze heißt in Zips Kübel: in Unterungarn ist 1 Kübel = 2 Presburger Metzen od. 4 Véka In der Gegend von Debreczin, ferner in den Comitaten Presburg, Neutra, Bars, Hont, Neograd, Gran, Komorn etc. heißt der alte Presburger Metzen il, u. ist in 2 Véka getheilt; der Tyrnauer Metzen = 1/2 Presburger Metzen od. 32 Presburger Halbe; der Skalitzer Metzen ist wie der Pesther, die Walachen bei Temesvar rechnen den Presburger Metzen zu 40, den Pesther zu 60 Oka; jenseits der Donau nennt man 1 Kübel 1 Szapu. Flüssigkeitsmaß: die Verschiedenheit desselben ist sehr groß u. oft schwankend; der Presburger Eimer (lat. Urna) zu 64 Halben ist genau dem Metzen gleich, also 54,4442 Liter od. 0,93836 Wiener Weineimer od. 0,9247 preuß. Eimer; der Eimer ohne Hefen hat nur 60 Maß; die Halbe ist in ganz U. getheilt in 2 Seidel (Meszely) á 2 Rimpel od. Pfiff (Fél meszely); die Pinte od. Maß hat 2 Halbe; die Branntweinhalbe im Zipser Comitat = 11/2 Presburger Weinhalbe, in Debreczin hat die Kanta 10 Halbe. In Bihar u. bis jetzt auch im größten Theil von U. rechnet man nach folgendem Weinmaß: 1 alter od! großer Cseber = 100 Halbe; 1 kleiner Cseber = 50 Halbe; 1Kanta = 10 Halbe; 1 Eimer (Akó) österreichisches Maß = 80 Halbe; 1 Eimer ungarisches Maß = 64 Maß. Hiervon abweichende Maße sind noch folgende: in u. um Tokay verkauft man nach dem Faß zu 23/4 Presburger Eimer; der Antal (Antalak) od. das kleine Tokayer Faß ist gerade die Hälfte; der Eimer im Ödenburger Comitat hat zwar 80 Halbe, aber 1 Halbe nur = 3/4 Presburger Halbe; der Veder im Eisenburger Comitat hat 52 Halbe; das Faß in Erlau ist = 11/2 Presburger Eimer, das Gönyer Faß = 21/2 Presburger Eimer. Gewichte: Handels-, Münz- u. Apothekergewichte sind die Wiener; die Tonne od. Tonelata = 20 Ctr. od. 2000 Pfund, die Last hat 20 Tonnen od. 400 Ctr.

Eintheilung: Im Jahr 1849 wurde U. in sechs Verwaltungsgebiete eingetheilt: Pesth-Ofen, Presburg, Ödenburg, Kaschau, Großwardein u. Temesvar od. die Serbische Wojwodschaft u. das Temeser Banat, welches letztere ein besonderes Kronland bildete. Diese Verwaltungsgebiete zerfielen in Comitate u. Bezirke. Seit 1860 zerfällt U. wieder in die vor 1849 bestandenen 4 Kreise, 49 alten Comitate, welche wieder in 219 Bezirke eingetheilt sind, nämlich: Niederungarn od. die Kreise diesseits u. diesseits u. jenseits der Donau (das westliche U.) u. Oberungarn od. die Kreise diesseits u. jenseits der Theiß (das östliche U.). Der Kreis diesseits der Donau enthält 13 Gespanschaften, Presburg, Neutra, Trencsin, Turocz Arva, Liptau, Sohl, Bars, Hont, Gran, Neograd, Pesth-Pilis, Bacs-Bodrog; der Kreis jenseits der Donau U; Wieselburg, Ödenburg, Raab, Komorn, Stuhlweißenburg, Veszprim, Eisenburg, Zala, Tolnau, Somogy, Baranya; der Kreis diesseits der Theiß 10: Zips, Gömör, Heves, Borsod, Torna, Abauj, Saros, Ungvar, Zemplin, Beregh; der Kreis jenseits der Theiß 15 Comitate (Vármegye): Szabolcs, Szathmar, Marmaros, Bihar, Ugocs, Bekes, Csongrad, Csanad, Arad, Temes, Krasso, Torontal, Zarand, Kraszna, Mittel-Szolnok. Zu keinem Kreise gehören die Districte Jazygien u. Kumanien u. der District der Haiducken (bestehend aus den Haiduckenflecken Böszörmeny, Dorog, Hadhaz, Nanas, Szaboszlo u. Vamos-Percz mit vier Prädien). Übrigens bilden die genannte« Flüsse nicht genau die Kreisgrenzen, sondern deren Gebiete überschreiten zuweilen die Grenzen. Hauptstadt: Ofen. 3) Das Provinzial, U. mit Einschluß von Slawonien; 4192 QM. u. über 12 Mill. Ew. Vgl. I. von Csaplovics, Topographisch-statistisches Archiv des Königreichs U., Wien 1822, 2 Bde.; I, von Csaplovics, Gemälde von U« Pesth 1829, 2 Bde.; A. Ellrich, Die Ungarn, wie sie sind, 2. A. Verl 1833; I. S. Albach, Kurze Geographie von U., Pesth 1834; Statistisch-geographische Beschreibung des Königreichs U., Kroatien, Slawonien u. der ungarischen Militärgrenze, Lpz. 1834; L. von Vieleck, Ethnographisch-geographische Statistik des Königreichs U., Wien 1837; Alexius von Fényes, Statistik des Königreichs U., ebd. 1843–44, 3 Thle.; F. Bajaky, Handels- u. Gewerbsgeographie von U., Presb. 1845; I. Chownitz, Handbuch zur Kenntniß U-s für Auswanderer etc., Bamb, 1851; M. Hahn, Historisch-topographisch-statistische Beiträge zur Kenntniß des heutigen U-s, Pesth 1855 ff.; H. Palugyay, Geschichtliche, geographische u. statistische Beschreibung von U. (in Ungarischer Sprache), ebd. 1855, 4 Bde.; K. Galgóczy, Landwirthschaftliche Statistik U-s (in Ungarischer Sprache), ebd. 1855; Pronay, Esquisses de la vie populaire en Hongrie, ebd. 1857; Fényes, Wörterbuch der Geographie U-s, Pesth 1851, 4 Bde.; Hornyansky, Geographisches Lexikon des Königreichs U., ebd. 1857; D. Lengyel de Przemysl, Die Heilquellen u. Bäder U-s, ebd. 1854; F. S. Beudant, Mineralogische u. geognostische Reise durch U. im Jahr 1818, deutsch im Auszüge von C. Th. Kleinschrod, Lpz. 1825; Herzog von Ragusa, Reise durch U. u. Siebenbürgen, aus dem Französischen von L. von Alvensleben, Lpz. 1837; A. Freiherr von Mednyansky, Malerische Reise auf dem Waagflusse in U., 2. Aufl. Pesth 1844; Graf Stephan Széchényi, Einiges über U. aus dem Ungarischen übersetzt von H. Klein, ebd. 1839; W. Richter, Wanderungen in U. u. unter seinen Bewohnern, Verl 1844; U. u. Siebenbürgen in malerischen Originalansichten mit Text von I, Hunfalvy, Darmst. 1856 ff.; Karten: I. de Livszky, Mappa generalis Regni Hungariae, 9 Bl., neueste Ausg. Wien 1858; Neue General- u. Administrativkarte des Königreichs U., herausgeg. vom k. k. Militär-geographischen Institute, ebd. 1858; A. Skrzeszewski, Karte von U., Siebenbürgen etc., Ofen 1863.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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