- Tafel [1]
Tafel, 1) ein Körper, welcher ungleich länger u. breiter als dick ist; 2) ein solcher Körper, insofern er bestimmt ist, etwas darauf zu schreiben od. graviren, so die T-n des Gesetzes, T. der Isis etc., s.u. Tabula; 3) die Scheiben in den Bienenstöcken; 4) eine aus zwei od. drei verleimten Stücken zusammengesetztes breites Dielenbret; man verlegt dergleichen verleimte T-n in besseren Zimmern, um die vielen Fugen der ordinären Dielenfußböden zu vermeiden u. dadurch dem Fußboden ein schöneres Ansehen zu geben; 5) zum Belegen der Fußböden dienende, regelmäßig bearbeitete Platten von Sandstein, Marmor, Porphyr, Kalkstein etc.; 6) s. Parquet u. Täfelwerk; 7) (Wachsbleiche), so v.w. Plane 3); 8) so v.w. Tafelstein, s.u. Diamant S. 106; 9) Bret von Nußbaumholz, worauf die erst eingeschwärzte u. mit dem Waschlappen abgewischte Kupfertafel aufgedrückt wird, damit nur in den Vertiefungen Schwärze verbleibe u. der Abdruck nicht schmierig werde; 10) (Buchdr.), so v.w. Laufbret; 11) so v.w. Gestör, s.u. Flöße S. 378; 12) ein großer Tisch, welcher viel länger als breit ist; 13) ein Tisch, insofern er bestimmt ist, daran zu speisen; 14) die Mahlzeit vornehmer Personen, bes. eines Fürsten, od. größerer Gesellschaften; 15) der Tisch, an welchem die Glieder eines Gerichtes zusammenkommen; daher 16) ein Gerichtshof, bes. in Zusammensetzungen, wie Septemviraltafel; 17) in Ungarn die beiden Kammern der Gesetzgebenden Versammlung, die Magnatentafel u. die Ständetafel; 18) die Ebene zwischen dem Objecte, dessen perspectivische Projection entworfen werden soll, u. dem Auge; 19) T. der Knochen, bei flachen Knochen die beiden nach außen gekehrten, inwendig durch ein lockeres, schwammiges, blutreicheres Gewebe (s. Diploë 1) von einander getrennten, festeren, weißeren Platten od. Schichten derselben, u. bes. der Schädelknochen, von denen sich die innere durch fast glasartige Härte auszeichnet, u. deshalb Tabula vitrea, genannt wird; 20) mathematische T.: a) Verzeichnisse von Zahlen, welche einer Function einer veränderlichen Größe für bestimmte successive Werthe dieser Veränderlichen zukommen, z.B. T. der gemeinen, der natürlichen Logarithmen, der Logarithmen der Sinus, Cosinus, Tangenten u. Cotangenten; sie dienen dazu, Rechnungen zu ersparen, welche sonst für jeden besondern Fall, meist mit großem Zeitaufwande u. mit der Gefahr Rechnungssehler zu begehen, geführt werden müßten; b) Verzeichnisse von Ausdrücken, welchen andere, ihnen gleiche, substituirt werden können, z.B. Sammlung goniometrischer od. trigonometrischer Formeln. Sie stellen in einer allgemeinen Übersicht die Gesetze der Abhängigkeit gewisser allgemeiner Größen von einander dar u. haben den Zweck das in den einzelnen Werken Zerstreute in ein leicht übersehbares Ganze zu vereinigen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.