Conventionsfuß

Conventionsfuß

Conventionsfuß (Zwanzigguldenfuß), der 1748 vom Kaiser Franz I. als Wiener Münzfuß eingeführte, 1753 durch eine Convention zwischen Baiern u. Österreich festgesetzte Münzfuß, welchem 1760 die Stände des Fränkischen, Baierischen u. Schwäbischen Kreises, 1763 die des Nieder- u. Oberrheinischen, der Kurfürst von Sachsen, die Herzoglich Sächsischen Häuser, Hannover u. Braunschweig beitraten; nach demselben werden 20 Gulden à 60 Kreuzer od. 131/3 Thaler aus der Kölner Mark seinen Silbers u. 283 Gulden aus der Mark seinen Goldes (das Verhältniß des Silbers zum Golde wie 1_: 14 gerechnet) geprägt. Indeß hielt Baiern nicht lange an der Convention fest u. nahm,[420] mit alleiniger Ausnahme der Stadt Augsburg, welche dem 20Guldenfuß treu blieb, den 24Guldenfuß an, wodurch die Münzen um 1/5 im Werthe erhöht wurden, so daß 5 Conventionsgulden = 6 baierischen Gulden waren. Die süddeutschen Staaten einigten sich 1837 über einen gemeinsamen, den sogenannten Rheinischen Münzfuß, wonach 241/2 Gulden aus der seinen Mark gemünzt wurden, während die meisten norddeutschen Staaten sich nach u. nach dem Münzsysteme Preußens anschlossen u. den reinen 14 Thaler- od. 21 Guldenfuß einführten. 1839 kam zwischen den nach rheinischen Gulden u. den nach Thalern rechnenden Staaten eine Convention zu Stande, der zu Folge die 2 Thaler- od. 31/2 Guldenstücke als Vereinsgeld ausgemünzt u. in Circulation gesetzt wurden. Die nach dem C. geprägten Münzen heißen Conventionsgeld (Conventionscourant, Conventionsmünze); die bekanntesten sind Species, Gulden, Dreißigkreuzer, Zwanzigkreuzer, Zehnkreuzer, Acht-, Vier-, Drei-, Zwei-, Eingroschenstücke; Thaler, so wie halbe u. Viertelsthaler existirten nur von wenigen Ländern od. Fürsten. Durch die Wiener Münzconvention von 1856 ist für den Zollverein u. Österreich an die Stelle des früheren Münzfußes der 30 Thalerfuß getreten. Das Zollpfund (zu 500 Grammes) bildet dabei an Stelle der seinen Mark die Norm für die Ausmünzung. Von dem nach dem neuen Conventionsfuß gemünzten Gelde gehen nämlich 30 Thaler od. 45 Gulden österreichisch od. 521/2 Gulden rheinisch auf 1 Zollpfund. Außer den einfachen Thaler- u. Guldenstücken haben noch die Zweithalerstücke (3 Gulden österreichisch od. 31/2 Gulden rheinisch) u. die Theile des Thalers u. Guldens bis zu 1/6 Thaler u. 1/4 Gulden gleichen Werth im gesammten Vereinslande. Als Vereinsmünze in Gold gilt die Krone, 1/50 Zollpfund seinen Goldes, u. die halbe Krone 1/100 Zollpfund seinen Goldes haltend. Der Curs der Goldmünzen richtet sich nach dem Börsencurse, da die reine Silberwährung als Grundlage angenommen ist. Der Silberwerth der Krone betrug 1858 etwa 9 Thaler 5 Sgr.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Conventionsfuß — Conventionsfuß, Uebereinkunft vom 21. Dec. 1753 zwischen Bayern und Oesterreich, die seine Mark Silber zu 20 Gulden und die seine Mark Gold zu 283 Gulden (Gold zu Silber = 1: 14) auszuprägen; dieser Convention traten später die Stände des schwäb …   Herders Conversations-Lexikon

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