- Gymnasium
Gymnasium (v. gr.), 1) in den griechischen Städten öffentliches Gebäude, worin die männliche Jugend sich durch allerhand Übungen die Kräfte u. Gewandheit des Körpers ausbildete. Weise singen später an, in den Gymnasien auch die Jünglinge zu unterrichten, u. für diese wurden nachher in den Gymnasien besondere Hallen angelegt; die seither daneben befindlichen Bäder wurden mit den Gymnasien verbunden, u. zeitig füllten die Zimmer, Säulengänge, Stadien, Alleen, freie Spatziergänge einen sehr beträchtlichen Raum. Das G. war ein 2 Stadien fassender Peristyl, umschlossen von 4 Säulengängen, 3 einfachen u. gegen Mittag von einem doppelten, hinter diesen Gängen waren die Exedrä mit steinernen Bänken an den Wänden, die Bäder, das Ephebeion u. viele andere einzelne Plätze; der von jenen Räumen umschlossene große freie Platz diente zu den Übungen. Außerdem befanden sich noch drei Säulengänge, einer mit einer Doppelreihe u., links u. rechts davon, zwei einfache Reihen; in beiden letzteren, in etwas vertieftem Fußboden, die Stadien zu Privatübungen; längs der Umfassungsmauer des ganzen G-s u. der äußersten Säulenreihe eine Gallerie (Xystos) für die Zuschauer od. bes. für die Übungen der Athleten. Zunächst den Säulengängen waren Spatziergänge (Peridromides). Am Ende dieser Spatziergänge befand sich das große Stadium zu öffentlichen Spielen. Geziert waren die Gymnasien mit Statuen, Hermen, Gemälden etc. Die Paästra war der Theil des G-s, wo eigentlich die Übungen im Ringen angestellt wurden. In den Gymnasien übte sich der Knabe unter Anweisung der Pädotriben in stark u. gelenk machenden Kämpfen vom 7. Lebensjahre an; wer dagegen ein Kämpfer von Profession (Palaistes, Athletes) werden wollte, fand in der Palästra bei dem Gymnastes Anleitung; über die Arten der Übungen s.u. Gymnastik A). Die Aufsicht über die Gymnasien u. die Verpflichtung, junge Leute zu den Festen für seine Kosten in den nöthigen Leibesübungen unterrichten zu lassen (Gymnasiarchie), mit besonderer Wachsamkeit über die Gesetze des Anstandes u. die Reinheit der Sitten, hatte in Athen der Gymnasiarches, ein reicher Bürger, welcher, vermöge der Liturgie, gewöhnlich auf zwei Jahre von seiner Phyle gewählt, dazu verpflichtet war. Zum Zeichen seines Amtes trug er ein Purpurgewand u. einen Stab. Da, nach dem Beispiele der Griechen, in Rom unter den Kaisern auch Philosophen, Rhetoren etc. gelegentlich in den Gymnasien Unterricht ertheilten, welcher endlich förmlich wurde, bedeutet G. 2) überhaupt einen öffentlichen Ort, wo die Jugend unterrichtet wurde, u. in neuerer Zeit 3) insbesondere eine gelehrte Schule, s. Gelehrte Schulen; daher Gymnasiast, Schüler auf einem G.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.