Österreich [2]

Österreich [2]

Österreich, Kaiserstaat in Europa; grenzt im Norden an Baiern, Sachsen, Preußisch-Schlesien u. Rußland (Polen), im Osten an Rußland u. die Türkei (Moldau), im Süden an die Türkei (Walachei, Serbien u. Ejalet Bosna), Montenegro, das Adriatische Meer, den Kirchenstaat, Modena u. Parma, im Westen an Sardinien, die Schweiz, Liechtenstein, den Bodensee u. Baiern; die Grenze ist meist eine natürliche u. wird durch Gebirge u. Flüsse gebildet, ist auch in strategischer[412] Hinsicht meist gut gedeckt. O. bildet ein wohl arrondirtes, zusammenhängendes Ganzes, nur zwei Kreise (Ragusa u. Cattaro) von Dalmatien sind durch türkisches Gebiet abgeschnitten. Größe: 11,751,41 geogr. QM. (nach Abzug des lombardisch-sardinischen Gebietes). Ö. umfaßt folgende 20 Kronländer: a) Erzherzogthum Ö. unter der Enns, 360,01 geogr. QM. mit (1857) 1,697,130 Ew.; b) Erzherzogthum O. ob der Enns, 217,95 QM. mit 716,904 Ew.; c) Herzogthum Salzburg, 130,18 QM. mit 148,025 Ew.; d) Herzogthum Steyermark, 407,94 QM. mit 1,070,747 Ew.; e) Herzogthum Kärnten, 188,46 QM. mit 332,593 Ew.; f) Herzogthum Krain, 181,47 QM. mit 457,328 Ew.; g) das Küstenland, d.h. die Gefürstete Grafschaft Görz u. Gradiska, die Markgrafschaft Istrien u. die Stadt Triest sammt Gebiet, 145,14 QM. mit 539,423 Ew.; h) Gefürstete Grafschaft Tyrol u. Vorarlberg, 522,87 QM. mit 876,263 Ew.; i) Königreich Böhmen, 943,93 QM. mit 4,720,313 Ew.; k) Markgrafschaft Mähren, 403,87 QM. mit 1,878,806 Ew.; l) Herzogthum Schlesien, 93,52 QM. mit 447,497 Ew.; m) Königreich Galizien, 1422,56 QM. mit 4,612,116 Ew.; n) Herzogthum Bukowina, 189,:57 QM. mit 462,242 Ew.; o) Königreich Dalmatien, 232,41 QM. mit 415,632 Ew.; p) Lombardisch-venetianisches Königreich, 456,62 QM. mit 2,444,952 Ew.; q) Königreich Ungarn, 3265,455 QM. mit 8,146,992 Ew.; r) Serbische Wojwodschaft u. Temeser Banat, 544,8:; QM. mit 1,532,251 Ew.; s) Königreich Kroatien u. Slawonien, 332,74 QM. mit 865,403 Ew.; t) Großfürstenthum Siebenbürgen, 1102,24 QM. mit 2,180,121 Ew.; u) Militärgrenze, 609,52 QM. mit 1,066,272 Ew. (s.d.a.). Von diesen Ländern gehören zum Deutschen Bunde: O. unter u. ob der Enns, Salzburg, Steyermark, Kärnten, Krain, die Stadt Triest u. Gebiet, der Kreis Görz, ein Theil von Istrien, Tyrol u. Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien u. die jetzt tum Krakauer Verwaltungsgebiete gehörigen Herzogthümer Auschwitz u. Zator. Die übrigen Kronländer theilen sich in die ungarischen. (Ungarn, Kroatien, Slawonien, die Serbische Wojwodschaft u. das Temeser Banat), die polnischen (Galizien u. die Bukowina) u. die italienischen (Lombardischvenetianisches Königreich).

Die Gebirge nehmen in den Ländern der Österreichischen Monarchie 2/3 des Ganzen ein; die Rhätischen Alpenfallen aus dem Schweizercanton Graubündten in Ö. ein u. erfüllen das Land mit den drei Gebirgsketten der Orteler u. Tridentinischen, der Tyroler u. der Algauer Alpen; an sie reihen sich die nördlich der Drau u. östlich der Tyroler u. Algauer Alpen liegenden u. nördlich bis zur Donau sich erstreckenden Norischen Alpen, die sich durch Salzburg, Steyermark, Nordkärnten u. O. bis nach Ungarn erstrecken. Als nördliche Nebenketten der Norischen Alpen sind noch die Salzburger u. die Steyerisch-österreichischen Alpen zu betrachten. Östlich an die Rhätischen Alpen schließen sich die Karnischen an, welche, sich vom Quellgebiet der Drau u. Piave bis zu dem der Save u. des Isonzo erstreckend, den nordöstlichen Theil Tyrols u. mit ihren Nebenketten die venetianischen Provinzen Belluno u. Udine erfüllen, dann Kärnten u. das nördliche Krain bis zum Terglou durchziehen; südlich von diesem Berge beginnen die höhlenreichen Julischen od. Krainer Alpen, trennen in ihrem südöstlichen Zuge Krain vom Küstenlande u. ziehen sich nach Kroatien u. der Militärgrenze bis zulg Felsen Klek bei Zengg. Hier nimmt das zerrissene Kalkgebirge der Dinarischen Alpen semen Anfang u. durchzieht die Kroatische Militärgrenze u. Dalmatien. Das Hercynische Gebirgssystem erstreckt sich über Böhmen, Schlesien u. Mähren, das mittlere u. nördliche Ober- u. Niederösterreich u. umfaßt den Böhmerwald, das Fichtel- u. das Erzgebirge, die Sudeten u. die Terrassen von Böhmen, Mähren u. Nordösterreich. Im Osten der March stehen die Karpaten, das größte Gebirgssystem Ö-s, welches mit seinen drei Haupttheilen, dem Ungarisch-Karpatischen Hochlande, dem Karpatischen Waldgebirge u. dem Siebenbürgischen Hochlande, in bogenförmiger Richtung über Schlesien, Mähren, Galizien, Ungarn, die Bukowina, Siebenbürgen, das Temeser Bgnat u. die Banater Militärgrenze sich ausdehnt. Über alle diese Gebirge führen viele Straßen u. Pässe. Von den Ebenen Ö-s haben die in Ungarn, Galizien, Kroatien, Slawonien u. dem Lombardisch-venetianischen Königreiche die größte Ausdehnung; kleinere sind die Österreichische Tiefebene u. das Marchfeld, das Neustädter Steinfeld, das Tulner Feld, die Welser Haide, das Gratzer, Pettauer u. Leibnitzer Feld, die Klagenfurter Ebene u.a. Gewässer: O. wird nur von dem Adriatischen Meere bespült, welches hier die großen Golfe von Venedig, Triest, Fiume (Quarnero) u. Cattaro u. mehre Kanäle bildet, an der Ostküste meist hoch u. felsig ist, an der westlichen dagegen flach, mit schmalen Dünen (Lidi) u. Lagunen versehen. Von den Flüssen Ö-s ergießen sich in dieses Meer: der Po (mit Mincio) u. die Etsch (mit Eisack, Noßbach u. Avisio), ferner die Küstenflüsse Bacchiglione, Brenta, Sile, Piave, Livenza, Tagliamento, Isonzo, Timavo, Quieto, Arsa, Zermagna, Kerka, Cettina, Narenta; in das Schwarze Meer fließen: die Donau, die Hauptwasserstraße der Monarchie, welche O. auf eine Länge von 183 geogr. Meilen durchfließt, mit den Nebenflüssen (rechts) Inn, Traun, Enns, Ips, Erlaf, Bielach, Traisen, Wien, Schwechat, Fischa, Leitha, Raab, Sarviz, Drau, Save u. (links) Mühl, Krems, Kamp, March, Waag, Gran, Eipel, Theiß, Bega, Temes u. Nera, sowie der Dniester. Flüsse Ö-s mit ihren Mündungen außer Landes sind; die Weichsel mit den Nebenflüssen (rechts) Biala, Sola, Skawa, Raba, Dunajec, Wisloka, San, Bug u. (links) Przemza; sernevdie Oder, die Elbe (mit rechts; Iser u. Pulsnitz; links: Aupe, Metau, Adler u. Örlitz, Moldau, Eger, Biela) u. der Rhein, welcher letzte jedoch nur auf eine kurze Strecke die Grenze gegen die Schweiz bildet. Kanäle gibt es bes. im Lombardisch-venetianischen Königreiche viele, außerdem in Niederösterreich, in der Serbischen Wojwodschaft u. in Ungarn. Zu den bedeutendsten Landseen gehören: der Platten-, Neusiedler-, St. Annen-, Piriczker-, Hodos-, Kammer- od. Atter-, Wolfgang-, Mond-, Traun-, Hallstädter-, Zirknitzer-, Wörther-, Ossiacher-, Millstätter-, Wocheiner-, Tschepitzer- u. Bodensee, die 8 Plitvitzer Seen, der Vranasee, das Novigrader Meer, der Gardasee u.a.; außerdem noch viele Alpenseen. Die Sümpfe nehmen ein Territorium von beinahe 200 QM. ein; die grbstten derselben befinden sich in Ungarn (Sar-Ret, der Echeder Sumpf, der Hansag), Galizien (die der Weichsel, des San. etc.), Venetien (Lagunen) etc. Das Klima von Ö., welches vom 42° 21' bis 50°421 nördl. Br., also fast durch 9 Breitengrade[413] durchgeht, ist im Ganzen zwar mild, jedoch durch die nördlichere u. südlichere, sowie durch die höhere od. tiefere Lage sehr verschieden; in den höheren Alpen- u. Karpatengegenden u. in nördlichen Ländern herrschen rauhe Winter, während die südlichen Provinzen unter italienischem Himmel u. das Donauthal unter einem sehr angenehmen Klima liegt.

Producte: das Mineralreich liefert Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Blei, Quecksilber u. Zinnober, Eisen, Kobalt, Galmei, Zink, Arsenik, Spießglanz, Wismuth, Braunstein, Graphit; Granaten u. Pyropen, Opale u. Halbopale, Karneole, Jaspis, Chalcedone, Sprudel- u. Erbsensteine, Lavezsteine, Marmor, Turmaline, unechte Diamanten, Porzellanerde, Walker- u. Farbenerden, Meerschaum, Bergöl, Vitriol, Bittersalz, Soda, Salpeter, Alaun, Schwefel, Steinkohlen, Torf u.v.a.; Salz findet sich in ungemein großen Lagern in Tyrol, Salzburg u. bes. in Galizien (Salzkammergut Bochnia, Wiliczka) etc. Mineralquellen u. Gefundbrunnen besitzt Ö. über 1600, in reichster Mannigfaltigkeit über alle Kronländer (mit Ausnahme von Istrien) verbreitet, am reichlichsten in Ungarn, Böhmen u. Siebenbürgen, mit den besuchtesten der. Welt; darunter die bedeutendsten: Thermalquellen zu Dobbelbad, Teplitz u. Tusser in Steyermark, Gastein u. St. Wolfgang an der Fusch in Salzburg; Säuerlinge in Buchsäuerling bei Gießhübel, Karlsbad u. Bilin in Böhmen, Bartfeld, Füred u. Syllaes in Ungarn, Rohitsch u. Gleichenberg in Steyermark, Pröbel in Kärnten, Hohenems, Ladis, Lotter, Mitter in Tyrol, Luhatschowitz in Mähren; Schwefelbäder zu Mehadia in der Militärgrenze, Teplitz, Pistjan (Erlau) u. Ofen in Ungarn, Baden u. Pirawart in Niederösterreich, Monfalcone in Görz, Spalato in Dalmatien; Eisensäuerlinge zu Franzensbrunn u. Liebwerda in Böhmen, Freudenthal in Schlesien; Alkalische Säuerlinge zu Gastein in Salzburg, Fellathal in Kärnten, Marienbad u. Teplitz in Böhmen, Teplitz in Krain; Bittersalzwasser zu Pillna, Seidschütz u. Seidlitz in Böhmen, Gran u. Füred in Ungarn, Iwonicz in Galizien; Soolen zu Ischl u. Hall in Oberösterreich, Hall in Tyrol, Wieliczka, Truskawiee u. Iwonicz in Galizien; die Soolbäder in Triest u. Venedig. Das Pflanzenreich bringt Getreide, Buchweizen, Mais, Reis, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Garten- u. Küchengewächse, Futterkräuter, Rübsen, Mohn, Fenchel, Obst (auch Südfrüchte u. Datteln), Melonen, Oliven, Runkelrüben, Wein, Tabak, Hopfen, Safran, Flachs, Hanf, Türkischen Pfeffer, Senf, Waid, Indigo, Scharte, Wau, Färberröthe, Saflor, Anis, Süßholz, Ingwer, Kalmus, Mannäschen, Mastix, Kreuzdorn, Cichorien, Arzneipflanzen, Nadel- u. Laubholz. Das Thierreich liefert Pferde, Hornvieh, auch Büffel, Schafe, Ziegen, Schweine, Esel, allerhand Wild (darunter Gemsen, Steinböcke, Wildschweine, Hirsche, Murmelthiere, Bäre, Wölfe, Luchse, Füchse, Schakale, wilde Katzen, Marder, Iltisse, Biber, Hafen u.a.), Geflügel (Kropfgänse, Aigrettenreiher, Perlhühner, Fasane, Adler, Geier, Trappen etc.), auch allerhand Hausgeflügel, Fische (Störe, Haufen, Lachse, Thun. fische, Schollen, Makrelen, Karpfen, Hechte etc.), Austern bei Venedig, Perlen, Bienen, die Kermesschildlaus, Seidenwürmer, Spanische Fliegen, Blutegel u.v.a.

Einwohner (nach der Zählung vom 31. October 1857): 35,040,810 (ohne Militär) in 887 Städten, 2318 Marktflecken u. 67,308 Dörfern. In Rücksicht der Religionsbekenntnisse ergab die Zählung von 1857: 23,966,005 Römische Katholiken, 3,526,951 Griechische Katholiken, 9737 Armenische Katholiken, 2,928,126 Nichtunirte Griechen, 3513 Nichtunirte Armenier, 1,218,831 Lutheraner. 1,963,785 Reformirte, 50,870 Unitarier, 1,050,036 Israeliten u. 3955 sonstige Glaubensgenossen. In Betreff der Nationalitäten stellten sich bei der einheimischen Bevölkerung folgende Ergebnisse heraus: 7,880,925 Deutsche, 10,886,272 Nordslawen (darunter 6,132,742 Czechen, Mähren u. Slowaken, 2,159,648 Polen u. 2,752,482 Ruthenen), 3,936,274 Südslawen (darunt. 1,183,533 Slowenen, 1,337,010 Kroaten, 1,438,201 Serben u. 24,030 Bulgaren), 2,985,854 Westromanen (darunter 2,554,631 Italiener, 416,752 Friauler u. 14,498 Ladiner), 2,642,953 Ostromanen, 4,947,134 Magyaren u. 1,217,617 von andern Stämmen (unter ihnen 2925 Albanesen, 2505 Griechen u. Zinzaren, 16,131 Armenier, 146,100 Zigeuner u. 1,050,036 Juden). Die Deutschen bewohnen bes. die Nordabhänge der Alpen, die Gebirgsstrecken des Böhmerwaldes, des Erz-, Riesen- u. Sudetengebirges, zahlreiche Inseln der Donau u. die beiden Seiten der Karpaten bis nach Siebenbürgen, wo sie Sachsen heißen; die Westromanen haben die Südabhänge der Alpen int Südwesten, die Südslawen die im Südosten inne; die Nordslawen sind über die Gebiete der Sudeten u. Karpaten, die Ostromanen über die östlichen Karpaten ausgebreitet; die Magyaren bewohnen die Pannonische Ebene, Juden u. Zigeuner sind überallhin verbreitet. Gesetzlich anerkannte Religionen in der Monarchie sind: die Katholische (Römisch-griechische u. Armenisch-katholische), die Orientalisch-griechische, die Armenisch-gregorianische, die Lutherische, die Reformirte, die Unitarische u. die Israelitische, welche alle nach kaiserlichem Patent vom 31. Decbr. 1851 in ihrer Ausübung, ihren Anstalten etc. erhalten u. beschützt werden. Die kirchlichen Verhältnisse betreffend, wurden im Jahre 1855 in der ganzen Monarchie gezählt: 16,955 Pfarreien u. andere Seelsorgerstationen mit 36,197 Welt- u. 6868 Ordenspriestern der Römisch-katholischen Kirche; 4118 Pfarreien mit 4565 Welt- u. 136 Ordenspriestern der Griechisch-katholischen Kirche; 13 Pfarreien mit 39 Welt- u. 44 Ordenspriestern der Armenisch-katholischen Kirche; 3564 Pfarreien mit 3816 Welt- u. 214 Ordenspriestern der Orientalisch-griechischen Kirche; ferner 914 Pfarreien od. Pastorate mit 1210 Geistlichen in der Seelsorge der Lutherischen u. 2058 Pfarreien mit 2278 Geistlichen der Reformirten Confession; außerdem sind mit geringen Zahlen die Unitarische, die Gregorianisch-armenische Kirche u. die Lippowaner Glaubensgenossenschaft vertreten. Die Römisch-katholische Geistlichkeit zählt in der Monarchie 13 Erzbisthümer, 52 Bisthümer, 700 Stifter u. Klöster mit 9860 Mönchen, 312 Nonnenklöster mit 6900 Nonnen. In diesen Klöstern sind bes. die Orden der Franciscaner, Kapuziner, Piaristen, Minoriten, Barmherzige Brüder u. Schwestern, Dominicanermönche u. Dominicanernonnen, Ursulinerinnen, Benedictiner u. Benedictinerinnen, Serviten, Jesuiten, Cistercienser, Tertiarier, Carmeliter, Augustiner, Clarissinnen etc. vertreten. Werden zur Weltgeistlichkeit noch die beschäftigten Zöglinge der Seminare hinzugerechnet, so ergibtsich der Gesammtbestand des Säcularclerus mit 28,000 Köpfen.[414] Die Griechisch-katholische Kirche hat in Ö. 2 Erzbisthümer, 7 Bisthümer, 27 Mönchs- u. 3 Nonnenklöster; die Armenisch-katholische 1 Erzbischof in Lemberg, 3 Mönchs- u. 1 Nonnenkloster; die Griechischorientalische den Patriarch-Erzbischof u. Metropolitan zu Karlowitz, 10 Bisthümer u. 40 Mönchsklöster. Die Lutherische Kirche wird durch ein Consistorium in Wien repräsentirt, welchem in den verschiedenen Kronländern 9 Superintendenturen u. diesen wieder Seniorate u. Pastorate unterstehen; für Siebenbürgen besteht ein Oberconsistorium in Hermannstadt u. eine Superintendentur; bei der Reformirten Kirche finden ganz dieselben Verhältnisse statt, nur daß dem reformirten Consistorium in Wien 8 Superintendenturen unterstehen u. für Siebenbürgen das Oberconsistorium u. die Superintendentur in Klausenburg ist. Rücksichtlich der sittlichen Cultur gestaltete sich das Verhältniß der unehelichen Kinder zu den ehelichen folgendermaßen: Es kommen auf ein uneheliches im Kaiserstaate 10,7, in der Militärgrenze 75, Küstenland (ohne Triest) 38,7, Venedig 34,6, Dalmatien 26,8, Venetien 23, Tyrol u. Vorarlberg 20,1, Bukowina 13,5, Galizien 11,4, Krain 11,3, Mähren 7,1, Schlesien 6,5, Böhmen 5,9, Oberösterreich 4,7, Salzburg 3,6, Steyermark 3,3, Triest sammt Gebiet 3,2, Niederösterreich 3,2, Kärnten 1,9 eheliche Kinder. In großen Städten ist dies Verhältniß schlimmer, so in Venedig 1_: 5,756 Innsbruck 1_: 3,95, Zara 1_:3, Troppau 1_:2,845, Laibach 1_:1,873, Linz 1_:1,577, Brünn 1_: 1,388, Prag 1_: 1,267, Lemberg 1_: 2,252, Wien 1_: 1,146, Klagenfurt 1_: 0,897, Gratz 1_: 0,6. Im Jahre 1854 kamen auf die 1,392,738 Geburten in der ganzen Monarchie 119,410 uneheliche. Nach dem Durchschnitte aus den Jahren 1846/48 kamen in einem Jahre auf einen Criminalverbrecher im Küstenlande 2500, Kärnten u. Krain 2110, Steyermark 1508, Tyrol 1466, Mähren u. Schlesien 1287, Böhmen 1286, Galizien 1138, Oberösterreich 1025, Dalmatien 733, Niederösterreich 520 Einwohner.

Das Unterrichtswesen in Ö. hat seit 1848 u. 1849 eine große Umgestaltung zum Besseren erfahren. Die Volksschulen theilen sich in Trivial- u. Hauptschulen; die Normal- od. Musterhauptschulen sollen den übrigen zum Muster dienen u. bestehen in den einzelnen Hauptstädten der Kronländer. Im Jahre 1854 gab es in Ö. (mit Ausschluß einzelner Kronländer) 32,057 Volksschulen, 482 Haupt-, 18,019 Trivial- u. 3311 Mädchenschulen; nach Sprachen unterschieden zählte man (ohne Siebenbürgen) 7317 deutsche, 6373 slawische, 4091 magyarische, 7776 italienische, 686 ostromanische, 4 griechische u. 3332 gemischte Volksschulen. Der Besuch der Volksschulen ist auf 6 Jahre bestimmt; die Kinder dürfen dieselben nicht vor dem 12. Jahre verlassen. Zu den Mittelschulen gehören die Gymnasien, Realschulen, die niederen Landwirthschaftlichen, Nautischen, Bergschulen u. Hebammenanstalten; Gymnasien gab es 1858 in Ö. 266 mit einem Personal von 3385 Lehrern u. 53,619 Schülern; zu ihnen sind die 23 Gymnasialschulen (Gymnasien unter Leitung von Privaten) in Dalmatien beizufügen; Realschulen wurden in demselben Jahre 46 gezählt mit 567 Lehrern u. 10,697 Schülern; Landwirthschaftliche Mittelschulen 25 mit 51 Lehrern u. 530 Schülern, Nautische Schulen 7 (1854 mit 19 Lehrern u. 124 Schülern), Bergschulen 3 (mit 7 Lehrern u. 126 Schülern), Hebammenanstalten 21 (1857 mit 62 Lehrenden u. 1251 Schülerinnen). Die Gymnasien, sowie die Real- u. Volksschulen werden seit 1849 von Schulräthen inspicirt, unter welchen die kirchlichen Aufsichtsorgane, die Schulenoberaufseher u. Districtsaufseher stehen. Die Höheren Lehranstalten begreifen die Universitäten, die Theologischen Lehranstalten, die Rechtsakademien, die Chirurgischen Lehranstalten, die höheren Land- u. Forstwirthschaftlichen, sowie die Bergwissenschaftlichen Anstalten, die Technischen u. Commercielen Akademien u. die höheren Kunst- u. Musikinstitute. Universitäten hat Ö. gegenwärtig 8: in Wien, Prag, Gratz, Innsbruck, Krakau, Lemberg, Padua u. Pesth, deren Behörden 1849 u. 1850 organisirt wurden. Der Stand der österreichischen Universitäten (mit Einschluß der bis 1855 bestandenen Olmützer u. der bis 1859 zu Ö. gehörigen Universität Pavia) war vergleichsweise in den Jahren 1851 u. 1857 folgender: in ersterem Jahre 557 Docenten u. 9310 Studenten, in letzterem 582 Docenten u. 8809 Studenten; rücksichtlich der Facultäten zählte die theologische in diesen Jahren 61 Docenten u. 1072 Studenten, beziehentlich 67 Docenten u. 948 Studenten, die rechts- u. staatswissenschaftliche beziehentl. 114 Docenten u. 4512 Studenten, u. 111 Docenten u. 4047 Studenten, die medicinisch-chirurgische beziehentl. 181 Docenten u. 2011 Studenten, u. 178 Docenten u. 1854 Studenten, die philosophische beziehentl. 187 Docenten u. 1178 Studenten, u. 206 Docenten u. 1593 Studenten, die mathematische (auf den italienischen Universitäten) beziehentl. 14 Docenten u. 537 Studenten, u. 20 Docenten u. 367 Studenten. Die Zahl der katholisch-theologischen Lehranstalten, welche seit 1790 bestehen u. 1858 in Bezug auf das Studium in denselben geregelt wurden, belief sich 1856 auf 121, von denen 115 für den lateinischen, 4 für den griechischen u. 2 für den armenischen Ritus; die ersteren zählten 1856: 504 Lehrer u. 3907 Studirende, die griechischen 15 Lehrer u. 167 Studirende, die armenischen 18 Lehrer u. 25 Studirende. Die griechisch nichtunirten Lehranstalten (9 an Zahl) zählten 1856 zusammen 32 Lehrende u. 396 Studirende; für die Evangelische Confession bestehen die Evangelisch-theologische Facultät in Wien, sowie 2 Lutherische u. 5 Reformirte theologische Lehranstalten in Ungarn; 1856 hatten diese Anstalten 28 Lehrer u. 456 Studirende. Die 5 nur in Ungarn u. Siebenbürgen bestehenden u. 1855 reorganisirten Rechtsakademien zählten 185738 Lehrer u. 286 Studirende, die 7 Chirurgischen Lehranstalten 79 Lehrer u. 596 Studirende, die 7 technischen Akademien 165 Lehrer mit 4141 Studirenden; zu letzteren können außerdem gezählt werden: die k.k. Akademie für Handel u. Schifffahrt in Triest (seit 1844), das Nautisch-commercielle Collegium zu Fiume (seit 1853), die Kaufmännische Lehr- u. Erziehungsanstalt in Laibach (seit 1833), die höheren Handelslehranstalten in Prag (seit 1856) u. Pesth (seit 1857) u. die Handelsakademie in Wien (seit 1858). Höhere Montan- u. Forstlehranstalten bestehen in Leoben, Przibram, Schemnitz u. Mariabrunn, höhere landwirthschaftliche Lehranstalten in Ungarisch-Altenburg, Krumau u. Koltschawka bei Prag. Kunst- u. Musikinstitute gibt es in Wien, Linz, Salzburg, Gratz, Marburg, Laibach, Triest, Innsbruck, Prag, Brünn, Olmütz, Venedig, Verona; im Ganzen wurden im Jahre 1854 (mit Ausnahme Ungarns, Siebenbürgens u. der Militärgrenze)[415] 28 Kunst- u. Musikinstitute mit 241 Lehrenden u. 3781 Schülern gezählt. Taubstummenanstalten bestehen in Wien, Linz, Gratz, Görz, Hall, Prag, Brünn, Lemberg, Verona, Presburg u. Waitzen als öffentliche Anstalten u. an 8 Orten als Privatinstitute; Blindeninstitute in Wien, Linz, Prag, Brünn, Padua, Presburg u. Ofen als öffentliche u. außerdem noch mehre Privatanstalten. Waisenhäuser gab es in O. (mit Ausnahme der ungarischen Länder, Siebenbürgens u. der Militärgrenze) im Jahre 185467. Sanitäts- u. Wohlthätigkeitsanstalten wurden 1854 gezählt: 398 Civilkrankenhäuser, 27 Irrenhäuser, 35 Gebärhäuser, 35 Findelhäuser, 1371 Versorgungshäuser, 7413 Armeninstitute, 159 Militärspitäler. Förderungsmittel der Wissenschaften sind: die bedeutenden Bibliotheken an allen Universitäten, höheren Lehranstalten etc., die kaiserliche Hofbibliothek in Wien, die Markusbibliothek in Venedig, die k.k. Bibliothek in Olmütz etc.; Museen u. Kunstcabinete in Wien, Prag, Pesth etc. Sternwarten an den Universitäten, sowie in Kremsmünster, Triest, Senftenberg, Erlau u. Karlsburg; außerdem: die k.k. Centralanstalt für Meteorologie u. Erdmagnetismus, die k.k. Geologische Reichsanstalt, das k.k. Militärgeographische Institut, die k.k. Direction für administrative Statistik, die k.k. Centralcommission für Erforschung u. Erhaltung der Baudenkmale, sämmtlich in Wien; dann die vielen Gelehrten Gesellschaften, unter welchen sind: die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien, die Böhmische Gesellschaft der Wissenschaften in Prag, die Ungarische Akademie der Wissenschaften in Pesth, das k.k. Institut der Wissenschaften in Venedig, das Cabinet der Minerva in Triest, die Akademien der Wissenschaften in Padua, Rovigo, Bovolenta u. Vicenza, die Athenäen in Venedig, Treviso, die Gelehrte Gesellschaft der Jagellonischen Universität in Krakau, Ärztliche, Alterthums-, Naturwissenschaftliche, Geographische etc. Vereine in Wien, Museen in Linz, Salzburg u. Prag, Historische Vereine in Gratz u. Laibach, 17 Ackerbau- u. Landwirthschaftliche Vereine, der Verein für Südslawische Geschichte u. Alterthümer in Agram, Vereine für Siebenbürgische Landeskunde in Kronstadt u.v.a.; im Ganzen wurden 1854 an Akademien, Gelehrten Gesellschaften u. ähnlichen Vereinen 170 gezählt. Die Literatur erhob sich seit Joseph II. u. gelangte durch die abermalige Aufhebung der Censur 1848 zu einem hohen Aufschwung; in ihr zeichneten sich bes. die Deutschen u. Italiener aus, nach diesen die Czechen, Magyaren u. Polen; Sitze der deutschen Gelehrsamkeit sind Wien u. Prag, der italienischen Padua u. Venedig, der magyarischen Pesth, der czechischen Prag u. der polnischen Lemberg u. Krakau; bes. werden Medicin, Rechtsgelehrsamkeit, Mathematik, Naturwissenschaften, Geschichte, Kriegswissenschaft, Orientalische Sprachenkunde etc. betrieben; auch die dramatische u. lyrische Poesie hat in der neuesten Zeit reiche Blüthen entfaltet. Im Jahre 1955 erschienen in ganz Ö. 4673 Druckschriften (unter ihnen 791 Andachts- u. Predigtbücher, 507 statistische, 316 rechts- u. staatswissenschaftliche, 291 historische, 266 medicinische, 151 theologische u. kirchenhistorische Werke, 151 Romane etc.); nach den Sprachen geordnet waren es 1806 in Deutscher, 1497 in Italienischer, 640 in Ungarischer, 25 in Ostromanischer, 208 in Czechischer, 116 in Polnischer, 31 in Serbisch-Illyrischer, 29 in Kroatisch-Illyrischer, 41 in Slowenischer, 13 in Ruthenischer, 187 in Lateinischer, 1 in Griechischer, 30 in Hebräischer, 9 in Armenischer, 30 in Französischer, 1 in Spanischer, 4 in Englischer u. 5 in Altslawischer Sprache. An Zeitungen erscheinen in Ö. Anfang 1861342, u. zwar politische: deutsch 58, czechisch 4, polnisch 4, serbisch 1, kroatisch 2, illyrisch 1, ruthenisch 1, italienisch 10, ungarisch 11, romanisch 2, griechisch 1, zusammen 95; nichtpolitische: deutsch 147, czechisch 13, polnisch 10, serbisch 4, slawonisch 4, kroatisch 3, slowakisch 1, italienisch 25, ungarisch 40, romanisch 1, zusammen 247. Buch-, Kunst- u. Musikalienhandlungen gab es 1859 zusammen 491 in der ganzen Monarchie; Buchdruckereien (1854) 353, Lithographische Anstalten 152. Unter den Künsten blühen bes. Architektur, Bildhauer- u. Kupferstechkunst, Malerei, Musik, welche letztere von Wien aus die meiste Ausbildung erhielt, Kunst- u. Musikinstitute (s. oben). Außerdem bestehen viele Kunstvereine, Gemäldegallerien u. Kunstcabinete, Theater (bes. das Hofburgtheater in Wien für das Schauspiel, Hofoperntheater ebendaselbst, das Operntheater Fenice in Venedig).

Landwirthschaftliche Gewerbe. Die productive Oberfläche beträgt ungefähr 9660 österreichische QM., die unproductive einschließlich der Bau-Area u. der Flächen, welche die Straßen, Kanäle, stehende u. fließende Gewässer etc. einnehmen, etwa 1600 österreichische QM. Der Ackerbau bildet die Hauptbeschäftigung der Bevölkerung; der Ertrag an Brodfrüchten belief sich im Jahre 1856 auf 51 Millionen Wiener Metzen (1 Wiener Metzen =| 1,12 preußische Scheffel) Weizen, 15 Mill. Metzen Halbfrucht, 65 Mill. Metzen Roggen, 50 Mill. Metzen Gerste, 100 Mill. Metzen Hafer, 10 Mill. Metzen Hirse, Heidekorn etc., 1 Mill. Centner Reis, 5 Mill. Metzen Hülfenfrüchte, 120 Mill. Metzen Kartoffeln, 46 Mill. Metzen Mais; der Ertrag an Klee, Heu u. Stroh auf 962,500,000 Ctr. Das meiste Getreide, welches im Überfluß vorhanden ist u. zum Theil ausgefahren wird, erzeugen Ungarn, Böhmen, Galizien, Mähren u. Niederösterreich; bes. häufig wird Hafer, Roggen, Gerste, Weizen u. Mais gebaut; der Hafer ist das Haupterzeugniß der Gebirgsländer, bes. von Schlesien, Mähren, Steyermark, Salzburg, Nieder- u. Oberösterreich, Böhmen, Galizien, Krain, der Bukowina u. Ungarn; Roggen kommt in allen Gegenden vor, Mais des in Ungarn u. seinen Nebenländern, dem Lombardisch-venetianischen Königreiche u. Steyermark, Reis im Lombardisch-venetianischen Königreiche, dem Küstenlande u. im Temeser Banat, Hülsenfrüchte werden im Uberfluß in Ungarn, Böhmen, Galizien u. Mähren gebaut; Kartoffeln nur in den nördlichen Theilen der Monarchie; Kraut sehr viel, im Mittel jährlich 54 Mill. Ctr., bes. in Ungarn, Böhmen, Mähren, Galizien u. Steyermark; der Rübenbau wird bes. stark in Mähren, Böhmen, Galizien u. Ungarn zur Zuckerfabrikation betrieben; sehr ausgedehnt ist der Kleebau, namentlich in Steyermark, Kärnten, Oberkrain; außerdem werden in den ungarischen Ländern, Galizien, Böhmen, Mähren u. Siebenbürgen Zwiebeln u. Knoblauch, in Böhmen u. Mähren Meerrettig, im Lombardisch-venetianischen Königreich, Mähren u. Ungarn Spargel, in Ungarn, Venedig, Dalmatien u. dem Küstenlande Gurken, im Lombardisch-venetianischen Königreich, Ungarn u. Dalmatien Melonen[416] gebaut. Viele dieser Küchengewächse bilden auch den Gegenstand des Gartenbaues. Unter den Manufactur- u. Handelsgewächsen stehen Flachs u. Hauf oben an, u. O. nimmt in ihrer Cultur einen der ersten Plätze unter allen Staaten der Erde ein; der Flachs wird bes. im nordwestlichen Theile, Hanf bes. in den östlichen u. südlichen Theilen der Monarchie gebaut. An Hopfen, welcher bes. in Böhmen gewonnen wird, erbaute man 1851, mit Ausschluß der ungarischen Länder, 65,850 Wiener Ctr. (in Böhmen allein 36,900 Ctr.); von Tabak, welcher ein Monopolgegenstand des Staates ist, wurden 1851766,900 Ctr. (darunter 560,000 Ctr. in den ungarischen Ländern, 117,200 Ctr. in Galizien, 42,000 Ctr. in Siebenbürgen etc.) gewonnen; Raps wird namentlich in Ungarn in ausgedehnter Weise angebaut ldurchschnittlich 600,000 Metzen), außerdem in Böhmen (120,000 Ctr.), Mähren, Galizien, Ober- u. Niederösterreich; Krapp in der Serbischen Wojwodschaft, Slawonien, Dalmatien; Saflor im Banat u. in Slawonien; Kümmel, Fenchel u. Anis bes. in Böhmen, Mähren, Ungarn u. Galizien; Cichorie in Böhmen, Mähren, Niederösterreich u. Steyermark; Weberkarden in Galizien, Mähren u. Steyermark. Der Gesammtertrag an Obst wird auf wenigstens 10 Mill. Wiener Metzen jährlich angeschlagen; es wird überall angebaut u. in bedeutender Menge ausgeführt, bes. aus O. unter u. ob der Enns, Böhmen, Mähren, Tyrol, Steyermark, Kärnten u. dem Lombardisch-venetianischen Königreich. Am häufigsten werden die gewöhnlichen Obstsorten (Äpfel, Ksirnen, Pflaumen, Kirschen, Nüsse) angebaut, Mandeln u. Feigen gedeihen in Dalmatien, dem Lombardisch-venetianischen Königreich, Südtyrol, dem Küstenlande, Citronen u. Pomeranzen in den italienischen Provinzen u. Südtyrol, Ölbäume in Dalmatien, dem Küstenlande u. dem Lombardisch-venetianischen Königreich; 1851 zählte man in der Monarchie 41,376 Wiener Joch (93,098 Preußische Morgen) Olivenwälder (davon 26,935 in Dalmatien), Maulbeerbäume im Lombardisch-venetianischen Königreich, Südtyrol, Küstenlande, Dalmatien, südlichen Ungarn u. Militärgrenze. Hinsichtlich des Weinbaues nimmt O. nächst Frankreich den ersten Rang in Europa ein u. lieferte im Jahre 1851 auf 122,4_: 1 österreichischen QM. 41,408,800 Wiener Eimer. Die edelsten Sorten sind in Ungarn der Tokaier, Menescher, Ruster, Ofener, Ödenburger, Erlauer, Schomlauer, St. Georger, in Kroatien der Moszlavinawein, in der Wojwodschaft u. dem Banate der Verschetzer u. Karlowitzer, in Siebenbürgen der Krakkoer, in der Militärgrenze der Weißkirchner, in Ö. unter der Enns der Gumpoldskirchner, Mailberger, Bisamberger, Grinzinger, Weidlinger, in Böhmen der Melniker, in Mähren der Bisenzer u. Zuckerhändler, in Steyermark der Luttenberger, Radkersburger u. Pettauer, in Görz der Piccolitwein, in Tyrol der Meraner u. Trienter, in Venetien der Friaulsche, in Dalmatien der Malvasir, Muskat etc. In Dalmatien u. dem Küstenlande werden auch Rosinen gewonnen. An Wiesen u. Gärten zählte man im Jahre 1851 in der ganzen Monarchie 1408, 57 österreichische QM., an Weiden 1555, 72 QM. Die Waldungen bedeckten 1851 einen Flächengehalt von 3131 österreichischen QM. u. lieferten einen Holzertrag von 35,363,000 Wiener Klaftern, sie bieten mehr als der innere Bedarf heischt, weshalb viel Holz ausgeführt wird, außerdem das Material zu vielen Nebenproducten, wie Pottasche, Holzkohlen, Baumrinde, Eicheln, Knoppern, Galläpfel, Feuerschwamm, Harz, Theer, Terpentin, Waldwolle etc.

Die Viehzucht befindet sich in Ö. noch nicht auf einem den Verhältnissen angemessenen Standpunkte; im Jahre 1857 zählte man 3,530,647 Stück Pferde (mit Ausschluß der Armeepferde), 44,727,623 Stück Rindvieh, 17,084,702 Schafe, 1,605,771 Ziegen u. 8,279,764 Schweine. Die Pferdezucht wird bes. in Böhmen, Mähren, O., Steyermark, Ungarn (auf den großen Pußten), Siebenbürgen, der Bukowina u. Galizien betrieben, sie wird befördert durch zwei Hofgestüte (zu Kladrub in Böhmen u. zu Lipitza im Küstenlande), sechs Militärgestüte (in Piber, Ossiach, Radautz, Babolna, Mezöhegyes u. Kis-Vér), gegen 300 Privatgestüte, 605 ärarische Beschälstationen mit 2388 Hengsten. Maulthiere u. Esel gibt es namentlich nur in den südlichen Theilen. Die Rindviehzucht ergab im Jahre 1857111,902 Stiere, 3,263,497 Ochsen, 6,621,742 Kühe u. 4,730,476 Kälber, ausgezeichnet schöne Racen liefern nur die Alpenlouder. Die Milchproduction der Kühe beläuft sich jährlich auf beinahe 5800 Mill. Wiener (7180 Mill. Preußische) Maß (davon über 858 Mill. in Ungarn, 818 Mill. in Galizien, 765 Mill. in Böhmen, 335 Mill. in Tyrol), Butter über 3 Mill. Wiener Ctr., Käse gegen 2 Mill. Wiener Ctr. Auf die Schafzucht wird große Sorgfalt verwendet, bes. in Mähren u. Schlesien, in Böhmen, Nieder- u. Oberösterreich u. in Ungarn, wo die einheimischen Thiere durch spanische Merinos veredelt worden sind; sie liefert jährlich gegen 600,000 Ctr. Wolle, die feinste Wolle wird in Mähren, Schlesien, Böhmen, Niederösterreich, Ungarn u. Galizien gewonnen. Die Ziegenzucht gibt einen jährlichen Ertrag von 518 Mill. Wiener Maß Milch. Die Schweinezucht wird am ausgedehntesten in den ungarischen Ländern, in Siebenbürgen, der Militärgrenze, in Böhmen, Mähren u. Schlesien betrieben. Federvieh wird in allen Theilen des Reichs gezogen, bes. Hühner in Niederösterreich, Böhmen u. Mähren, Gänse in Mähren, Böhmen, Schlesien u. den ungarischen Ländern, Enten u. Truthühner im Süden. Die Bienenzucht ist nicht überall bedeutend, man zählt mindestens 3 Mill. Bienenstöcke, von denen die meisten auf Ungarn, Galizien, das Banat u. Siebenbürgen kommen. Seidenraupen werden namentlich im Lombardisch-venetianischen Königreich, Südtyrol, dem Küstenlande u. den ungarischen Ländern gezogen, mit einer jährlichen Erzengungsmenge an Seidencocons von mindestens 1/2 Mill. Wiener Ctr. Die Jagd ist in Böhmen, Mähren, Schlesien, Nieder- u. Oberösterreich, den ungarischen Ländern, Galizien u. der Bukowina von besonderer Bedeutung u. erstreckt sich auf Hafen, Rothwild, Schwarzwild, wildes Geflügel (Fasanen in Böhmen); zur Erlegung der Raubthiere, auf welche Prämien gesetzt sind, ist Jedermann berechtigt; Bären gibt es in den Karpaten, den Alpen, im Küstenlande u. Dalmatien, Wölfe in Ungarn, dem Banate, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen, Galizien, der Bukowina, in Dalmatien u. dem Küstenlande, Luchse in Slawonien, Füchse überall, Schakale auf einigen Inseln Dalmatiens, Biber an der Donau, Leitha, Traun u. am Bug; größere Raubvögel in den Hochgebirgen. Die Fischerei in den Flüssen u. Teichen wird weist nur[417] als Nebenbeschäftigung betrieben, die Teichwirthschaft am besten in Böhmen, Mähren, Nieder- u. Oberösterreich besorgt, aber die Seefischerei ist für die Küstenstriche u. Inseln des Adriatischen Meeres von der größten Wichtigkeit. Außer den gewöhnlichen Fischgattungen, Schalenthieren u. Krebsen werden Thunfische (an den istrischen u. dalmatinischen Küsten), Sardellen (Dalmatien), Schildkröten u. Blutegel (in Ungarn) gefangen; Perlenmuscheln findet man in den böhmischen Flüssen Wottawa u. Moldau, Spanische Fliegen in Ungarn, Cochenille am Weggrase in Galizien.

Der Werth der Ausbeute des Bergbaues belief sich im Jahre 1855 auf 37,256,445 Fl. C. M., der der Salinen production auf 32,165,136 Fl. C. M. Gold liefern Siebenbürgen, Ungarn, Banat, Salzburg, Steyermark, Tyrol, Böhmen, 1855 zusammen 5280 Wiener Mark; Silber am reichlichsten Ungarn, Siebenbürgen, Böhmen, Galizien, Tyrol, Salzburg, Steyermark etc., 1855: 125,036 Wiener Mark; Quecksilber, vorzüglich in Krain, auch in Ungarn u. Siebenbürgen, 3844 Ctr.; Kupfer: 48,534 Ctr., bes. in Ungarn, Galizien, Venedig, Siebenbürgen, Militärgrenze etc.; Zinn: 753 Ctr. in Böhmen; Eisen, an Roheisen: 4,447,177 Ctr., Gußeisen: 658,487 Ctr., das ausgezeichnetste in Steyermark u. Kärnten, in allen Kronländern, mit Ausnahme des Küstenlandes, wie Venedig u. Dalmatien; Zink: 18,035 Ctr., am meisten in Krakau, dann in Kärnten, Krain, Tyrol etc. Blei: 139,813 Ctr., Glätte: 7266 Ctr., Bleierze: 16,638 Ctr. Andere Erzeugnisse des Bergbaues in Ö. bilden: Schwefel (im Jahr 1855: 29,057 Ctr.), Schwefelkies (16,019 Ctr.), Graphit (64,398 Ctr.), Schwarz- u. Braunkohlen (38,231,769 Ctr.), Alaun (im Jahr 1853: 37,421 Ctr.), Alaunschiefer (647,520 Ctr.), Kupfervitriol (im Jahr 1853: 3971 Ctr.), Eisenvitriol (im Jahr 1855: 91,800 Ctr.), Braunstein (970 Ctr.), Asphaltstein (140,200 Ctr.) etc. An Salz ist Ö. der reichste Staat in Europa, im J. 1855 wurden 3,657,468 Wiener Ctr. Steinsalz, 2,473,357 Ctr. Sudsalz u. 831,886 Ctr. Seesalz gewonnen. Die Salzproduction ist Staatsmonopol; Salinen gibt es in Ö. ob der Enns, Salzburg (Hallein), Steyermark, im Küstenlande, in Tyrol, Galizien (die berühmten Salzbergwerke in Wieliczka, 1855: 1,074,971 Ctr., u. Bochnia), in der Bukowina, Dalmatien, Venedig, Ungarn u. Siebenbürgen. In Ungarn wird auch Soda u. Glaubersalz, sowie Salpeter gefunden, Bittersalz u. Magnesia kommt in Böhmen vor. Von wichtigen Erd- u. Steinarten hat die Monarchie aufzuweisen: Lehm, Töpferthon, Fayence- u. Steinguterde (bes. in Böhmen, Mähren u. Ungarn), Porzellanerde (Mähren, Böhmen, Ungarn, Venedig), Walkererde (Böhmen, Galizien, Steyermark, Ungarn), viele Farbenerden (z.B. der seine Bolus in Krain), ferner Mühl-, Schleif-, Wetzsteine, Kalk-, Thon-, Sandsteine, Marmor (der beste auf den Inseln Neu Paros u. Arbe in Istrien u. Dalmatien), Alabaster, Serpentin, Quarz, Feldspath, Fluß- u. Schwerspath, Gyps, Bergkrystall, Kreide, Talgschiefer, Dachschiefer, Asbest (Oberösterreich, Tyrol, Siebenbürgen u. Ungarn), Lepidolit (in Mähren der schönste auf der Erde). Unter den in Ö. vorkommenden Edel- u. Halbedelsteinen finden sich in Ungarn (im Saroser Comitat) die edelsten Opale in Europa, welche als orientalische in den Handel kommen, in Böhmen die schönsten Granaten Europas (außerdem in Salzburg, Ungarn, Siebenbürgen, Kärnten u. im Banate); Achate in Tyrol, Siebenbürgen, Böhmen, Galizien, Ungarn; Amethyst u. Chalcedon in Salzburg, Tyrol, Siebenbürgen, Böhmen, Ungarn u. Niederösterreich; Beryll u. Smaragd in Salzburg, Chrysolith in Böhmen u. Mähren. Hyacinth in Ungarn; Jaspis in Siebenbürgen, Kärnten, Krain, Böhmen, Galizien, Tyrol; Karneol in Tyrol, Siebenbürgen, Ungarn, Böhmen; Rubin u. Saphir in Böhmen, Spinell in Mähren, Tyrol u. Böhmen; Topas in Salzburg, Kärnten, Böhmen u. Mähren. Förderungsmittel des Berg- u. Hüttenwesens sind: die Geologische Reichsanstalt in Wien (seit 1850); die Montanistischen Vereine in Gratz, Schwatz, Brünn, Joachimsthal, Pesth, Hermannstadt, Czernowitz, Wien, Prag etc.; die Montanistischen Lehranstalten in Schemnitz, Leoben, Przibram etc. Das neue Berggesetz datirt vom 23. Mai 1854.

Die Industrie hat wenigstens in den westlichen, den deutschen u. den italienischen Ländern einen bedeutenden Anfschwung genommen. Wiewohl die Fabrikation von Glas-, Leinen-, Seiden- u. einigen Gattungen von Metallwaaren in mehreren Theilen der Monarchie von Bedeutung waren, wurde doch eine Vielseitigkeit der Gewerbthätigkeit erst durch Maria Theresia angebahnt, seitdem die Aufhebung vieler drückender u. lästiger Monopole erfolgte. Bei dem unermeßlichen Reichthum des österreichischen Ländercomplexes an Roherzeugnissen verschiedenster Art u. bei der großen Billigkeit der Arbeitskräfte einerseits, unterdem Schutze des Prohibitivsystems andererseits, erfolgte die Entwickelung der Industrie allmälig trotz der Störungen, welche zeitweilig durch Kriege wie durch erschütternde Geldkrisen herbeigeführt wurden, so daß in neuerer Zeit das Prohibitivsystem gemäßigt, zum Theil selbst aufgehoben ward. Bes. sind es die westlichen Länder, wo sich die Industrie bereits zu einer Macht u. in einzelnen Erzeugnissen zu hoher Vollkommenheit erhoben hat. Dennoch ist das Land, wie sich aus der Bilanz der Aus- u. Einfuhr ergibt, sehr abhängig von der fremdländischen Industrie. Die stärkste Industrie hat Böhmen; dann folgen (seit Lostrennung der Lombardei) Ö. mit Wien, Mähren u. Schlesien, Venetien, Ungarn, Galizien, Oberösterreich, Siebenbürgen, Tyrol, Steyermark, Kärnten u. Krain, Küstenland, Militärgrenze u., zuletzt Dalmatien. Die Manufacturindustrie concentrirt sich auf folgende vier Hauptdistricte: Wien für Luxusartikel aller Art; Venedig für verschiedene Arten von Seidenstoffen; Mähren, Schlesien u. Böhmen für Linnen-, Wollen- u. Glaswaaren; Steyermark u. Kärnten für Metall-, namentlich Eisen- u. Stahlwaaren. In den Ausfuhrhandel gelangen jedoch außer den wollenen u. seidenen Waaren nur noch Leinwand, Zwirn u. andere Waaren aus Flachs, Glaswaaren u. Bau nwollenwaaren in größeren Mengen. Unter den Industriezweigen, welche Producte des Bergbaues verarbeiten, steht die Eisenindustrie oben an; sie ist in den Alpenländern, Böhmen, Mähren u. Ungarn am bedeutendsten. Im J. 1854 wurden in der ganzen Monarchie 893 Eisen- u. Stahlhämmer gezählt, welche an raffinirter Waare 3,407,834 Wiener Ctr. producirten, deren Werth 33,600,000 Fl. betrug. Verarbeitet wurde das Eisen zu Maschinen (1857) in 40 Etablissements (wovon 14 in Wien, 5 in Prag u. Umgegend, 3 in Brünn, 2 in Pesth-Ofen, 1 in Triest), welche 271,824 Ctr. (wovon fast 2/3 schottisches) Roheisen u. 166,290 Ctr. [418] Stabeisen (1/2 englisches) verwendeten u. Maschinen im Werthe von 3,887,600 Fl. lieferten. Hierzu kommen noch 112 mechanische Werkstätten (von denen 46 eigene Gießereien besitzen) mit einem Verbrauche von 687,229 Ctr. Gußeisen u. 209,890 Ctr. Schmiedeeisen u. einer Production im Werthe von 21,113,000 Fl. Die Gesammtzahl der bei der Maschinenindustrie beschäftigten Arbeiter betrug 25,532, der gesammte Productionswerth 34,456,000 Fl. Obgleich diese Zahlen für einen Staat wie Ö. gering u. unzureichend sind, so ist dieser Industriezweig doch in den letzten Jahren fast gänzlich in das Stocken gerathen. Sonst wird das Eisen verarbeitet von über 38,000 Schmieden u. Schlossern, deren Handwerk bes. in Böhmen, Mähren, Venedig u. O. unter der Enns am zahlreichsten vertreten ist; ferner in mehr als 2700 Eisen- u. Stahlwaarenfabriken, welche in Ö. unter der Enns u. in Böhmen am zahlreichsten sind. Messerschmiedewaaren liefern Steyer, Nixdorf in Böhmen, St.-Ägid u. Waidhofen in Ö.; Nadeln werden in Wien, Karlsbad, Nixdorf, Nadelburg in Niederösterreich fabricirt; eine hohe Vollkommenheit hat die Production von Sensen, Sicheln u. Strohschneidemessern in Steyermark u. den beiden Ö. erreicht, wo in 179 Sensenfabriken für 500 Mill. Fl. Waare producirt wird. An 100 Drahtwerke liefern 80,000 Ctr. Draht im Werthe von 1,364,000 Fl., die Nagelschmieden 50,000 Ctr. Nägel (incl. der Lombardei). Nächst der Eisenindustrie producirt die Metallindustrie Kupferblech, Kupferdraht u. vertiefte Kupferwaaren; man verarbeitet jährlich an 40,000 Ctr., woraus Waaren im Werth von 24 Mill. Fl. fabricirt werden. Aus 65,000 Ctr. Blei werden für 1 Mill. Fl. Bleiwaaren, aus Zinn (in Böhmen) beinahe für 1/2 Mill. Fl. Waaren erzeugt. Von großer Bedeutung ist die Industrie in legirten Metallen, welche außer einer Menge Handwerkern gegen 400 Fabriken beschäftigt u. für 5 Mill. Waagen liefert; plattirte Waaren werden vorzugsweise in Wien geliefert, Geschütze für das Landheer in Wien, für die Flotte in Venedig gegossen; die vorzüglichsten Gewehrfabriken, die zum Theil auch für die Ausfuhr arbeiten, besitzt Steyer, das Kärntnerische Drauthal, Wien, Karlsbad. Die Gold-, Silber- u. Juwelierarbeiten sind in Wien, Venedig u. Prag von Bedeutung, weniger in Pesth, Brünn u. Triest; sie beschäftigen an 2800 Meister mit 7000 Hülfsarbeitern u. unterhalten einen sehr lebhaften Handel. Münzstätten bestehen (seit dem Verlust Mailands) noch vier: Wien, Kremnitz, Karlsburg u. Venedig, in denen an Gold 79,801 Mark, an Silber 184,448 Mark, 1856 aber je 34,305 u. 212,963 Mark zur Ausmünzung etc. gelangten. Die Production geometrischer u. optischer Instrumente hat erst in neuerer Zeit einigen Aufschwung erhalten; wichtiger ist die Fabrikation musikalischer Instrumente; geschätzt sind die Pianoforte's von Wien, Prag u. Salzburg, die Streichinstrumente von Wien u. Prag, die Blasinstrumente von Wien u. aus Böhmen. Die Uhrmacherei beschäftigt 2500 Meister u. ist in Wien, Prag u. Gratz von Belang. Die Thonwaarenproduction ist in Ö. sehr bedeutend; 1856 lieferten 3409 Ziegeleien (davon 1464 in Böhmen; die Miesbachsche am Wienerberge mit 48 Brennöfen die größte auf dem Continente) mit 30,000 Arbeitern 684 Mill. Ziegel; es wird Porzellan in 16 Fabriken (darunter die tn Wien schon 1715 gegründet, 9 mit 2000 Arbeitern im nordwestlichen Böhmen bei Schlagenwald), Steingut u. Fayence, Topfwaaren, Steinwaaren, ferner bedeutende Quantitäten von Terracotta, Terralith u. Siderolith (im nördlichen Böhmen bei Tetschen, Außig u. Hohenstein etc.) Passauer Schmelztiegel geliefert; die gesammte Thonwaarenproduction hatte bei etwa 60,000 Arbeitern einen Werth von 301/2) Mill. Fl. Einen Glanzpunkt der österreichischen Industrie bilden die Glas- u. Spiegelwaaren schon seit langer Zeit; bereits 1766 zählte Böhmen 57 (jetzt 83) Glashütten, zu Ende des 18. Jahrh. die Insel Murano bei Venedig 46 Glasfabriken; in der gesammten Monarchie waren 1856 mit der Erzeugung von Rohglas 210 Hütten mit 305 Öfen u. 150,000 Arbeitern beschäftigt; die 16 Spiegelfabriken befinden sich (mit Ausnahme einer Fabrik) in Böhmen; Glasbijouterien, falsche Edelsteine, Schmelz etc. liefert Venedig u. die Umgegend von Gablonz in Böhmen jährlich etwa 5000 Ctr. Die gesammte Glasindustrie beschäftigt 226,000 Arbeiter u. producirt 560,220 Ctr. im Werthe von 7,132,900 Fl.; dieselbe hat ihre Hauptsitze in Nordosten von Böhmen in der Gegend von Hayda u. Gablonz, sowie im Südwesten dieses Kronlandes (Spiegel u. feinere Hohlgläser), im östlichen Böhmen (ordinäres Hohlglas), Steyermark (Hohlglas), endlich im nördlichen Ungarn (Alt- u. Neu-Antonsthal, im Osten Neusohl). Die Papierfabrikation ist ein längst bestehender Industriezweig, doch werden die feineren Sorten meist noch eingeführt; die größten Etablissements haben Böhmen, Ö. ob der Enns, Steyermark, Fiume; 1860 zählte man 260 Papiermühlen u. 42 Fabriken, zusammen mit 766 Bütten, 72 Maschinen u. 160,000 Arbeitern. Die Tabaksfabrikation, ein Monopol u. in Ärarialsabriken (1854 in 27, worunter die größten in Haimburg u. Pesth) betrieben, ist im Zunehmen begriffen, welche (1854) 813,068 Ctr. Rohstoff zu 74,634 Ctr. Schnupftabak, 545,216 Ctr. Rauchtabak u. 10501 Mill. Cigarren verarbeiteten. Zucker wurden gleichzeitig gegen 600,000 Ctr. in 50 Raffinerien aus Colonialzucker dargestellt; größtentheils liefern denselben aber die seit 1809 in beständiger Zunahme begriffenen Runkelrübenzuckerfabriken, deren 1859 bereits 128 (66 in Böhmen, 23 in Mähren, 23 in Ungarn) mit einer Production von 1,254,000 Ctr. (d.i. 75% des Gesammtbedarfs) bestanden. Bierbrauereien sind sehr zahlreich (3696 im J. 1858) vorhanden, selbst in den Weinländern, bes. aber in Böhmen (1/3), Ö. ob der Enns u. Salzburg; sie produciren ungefähr 101 Mill. Eimer. Die Branntweinbrennerei blüht in Ungarn, Galizien, der Bukowina, in Böhmen, Mähren u. Niederösterreich u. ist in stetem Wachsthum begriffen; 1858 wurden in 159,000 Brennereien jährlich an 5 Mill. Eimer erzeugt. Öl wird zum Theil fabrikmäßig, in Ungarn u. dem Banate, Pottasche in etwa 100 Siedereien in Ungarn gewonnen. Die in der ganzen Monarchie betriebene Lederfabrikation steht nicht auf einer bes. hohen Stufe, doch wird in der Sämischgerberei u. an lackirtem Lederzeug Ausgezeichnetes geleistet. Man zählt 5200 Lederverfertiger u. 85,500 Lederwaarenverfertiger. Handschuhe werden aus Wien, Tyrol u. Böhmen auch in das Ausland geliefert. Nicht unbedeutend ist die Industrie in Holzwaaren. Dahin gehören die Wagen, bes. in Böhmen u. Mähren, in welchen Kronländern die Hälfte von den 8330 Wagnern der Monarchie ihre Werkstätten hat; Tyrol, Salzburg,[419] Ö. ob der Enns u. Böhmen arbeiten viel Holzschnitzwaaren u. Spielzeug, so daß man 12,000 solcher Fabrikanten zählt; die Luxusmöbel von Wien sind ein namhafter Ausfuhrartikel. Hierzu kommt der Schiffsbau, welcher von 534 Schiffsbauern u. Werftinhabern (davon allein 110 in Österreich ob der Enns) betrieben wird.

Zu den ältesten Industriezweigen Österreichs gehört die Wollenindustrie, welche in einzelnen Branchen Vollendetes leistet. Dieselbe blüht bes. in Böhmen, Mähren, Schlesien u. Niederösterreich, wo sie fabrikmäßig betrieben wird; in Ungarn, Siebenbürgen, der Militärgrenze u. Dalmatien geschieht das Verspinnen der Wolle nur für den Hausbedarf. Die Centralpunkte für die Wollindustrie sind Brünn u. Reichenberg. Von den 17 Kammgarnspinnereien mit 40,000 Spindeln, welche 1854 im Gange waren, kamen 11 auf Böhmen. Auch in der Tuchfabrikation stehen Mähren, Böhmen u. Schlesien oben an; von den 25 großen u. 115 kleinern Fabriken des Kaiserstaats haben diese Kronländer allein 22 u. 85 aufzuweisen, namentlich hat Mähren in Brünn, Ramiest, Iglau, Telsch ausgezeichnete Fabriken; Reichenberg deschästigte 1855 bereits 900 Stühle, während die Stadt. u. die 38 Dörfer der Umgegend 1170 Tuchmachermeisterzählte. Hauswollenweberei findet in Tyrol, Krain, Steyermark, Ostgalizien, der Bukowina, in Ungarn, Siebenbürgen u. bes. stark in der Militärgrenze statt. Teppiche werden in Wien, Linz u. Tyrol gefertigt, auch werden gewirkte Waaren in Menge geliefert (bes. in Böhmen u. Mähren); türkische Kappen (Fes) werden bes. in Venedig, dann in Böhmen, Wien u. Brünn, Kotzen u. Decken in den ungarischen Ländern, Galizien u. Dalmatien in großen Quantitäten verfertigt. Die Shawlweberei ist ein belangreicher Zweig der Wiener Industrie. In den deutschen u. italienischen Kronländern werden jährlich 400,000 Ctnr. Wolle verarbeitet, davon in Böhmen u. Mähren allein 300,000 Ctnr.; 1856 wurden 187,946 Ctnr. Wolle aus- u. 160,270 Ctnr. eingeführt. Der Werth der gesammten Wollenindustrie wird auf 1061 Mill. Gulden, die Zahl der dabei beschäftigten Arbeiter auf 400,000 geschätzt. Wenige Zweige der österreichischen Industrie haben in kurzer Zeit einen so bedeutenden Aufschwung genommen als die Baumwollenindustrie. Man führte 1838 an Baumwolle ein: 239,576 Ctnr., 1848 bereits 283,730 Ctnr., 1858 aber schon 794,745 Ctnr. Obwohl jährlich außerdem noch 144,000 Ctnr. rohes Baumwollengarn eingeführt werden, so arbeiteten doch 1854 bereits 159 Spinnereien (darunter 71 in Böhmen, 47 in Österreich ob der Enns mit 2/5 der gesammten Spindelzahl, 22 in Tyrol), deren Zahl übrigens in stetem Zunehmen begriffen ist. Auch die Weberei hat ihren Hauptsitz in Böhmen, nächstdem in Mähren u. Schlesien (auch die Druckerei in Böhmen) u. beschäftigt dort gegen 300,000 Menschen, die gesammte Baumwollenindustrie (deren Fabrikate auf 39.–60 Mill. Gulden Werth sein mögen) gegen 400,000. Die Baumwollenfabrikation hat somit einen Theil des früher von der Flachsindustrie beherrschten Terrains eingenommen, welche letztere früher wohl der wichtigste Zweig der österreichischen Industrie überhaupt war, u. selbst noch jetzt wohl an 41/2 Mill. Menschen ganz od. wenigstens einen Theil des Jahres hindurch beschäftigt. Die Spinnerei geschieht zum größten Theil noch mit der Hand, meist in den Gebirgsgegenden; indeß besaßen 1860 Ö., Tyrol, Böhmen, Schlesien u. Mähren schon 35 Flachsspinnereien; die größte befindet sich in Trautenau. Im Mittel wurden in neuerer Zeit jährlich 1,181,600 Ctnr. Flachs u. 1,859,600 Ctnr. Hanf erzeugt; 1858 wurden 195,102 Cntr. ein- u. 52,951 Entr. ausgeführt. Die Leinenweberei geschieht fast noch durchgängig auf Handstühlen; für den Handel am bedeutendsten sowie am vielseitigsten wird sie in Böhmen, Mähren u. Schlesien, dann auch in Oberösterreich betrieben; die Hausweberei, größtentheils landwirthschaftliche Nebenbeschäftigung, setzt außer dem Hausbedarfe nur ordinäre Sorten in den Handel u. ist in Ungarn, Galizien u. der Bukowina großartig. Zwirn u. Zwirnwaaren werden meist in Böhmen, Mähren u. Schlesien, Strick- u. Wirkwaaren überall verfertigt; die Spitzenklöppelei blüht ausschließlich in Böhmen. Die Bandweberei hat ihre Hauptsitze in Böhmen u. Österreich unter der Enns; Böhmen, Mähren u. Schlesien sind auch durch ihre Bleichereien ausgezeichnet. Die Appreturen, Färbereien u. Druckereien sind bis jetzt nur von geringem Belang. Tauwerk wird bes. in Venedig u. den Küstenländern, Strick- u. Seilwerk bes. in Ungarn u. Serbien fabricirt. Der Werth aller aus Flachs u. Hanf erzeugten Waaren wird auf 1304 Mill. Gulden veranschlagt. Die Seidenindustrie hat. seit Abtretung der Lombardei ihre Bedeutung für Ö. verloren. Sie stellte früher sammt der Production der inländischen Seidenzucht einen Werth von 60 Mill. Gulden dar, gegenwärtig gewinnen im Venetianischen 48,000 Arbeiter von 150,700 Wiener Centner Cocons 1,256,000 Pfund Rohseide; in Tyrol lieferten 1858 an 13,000 Arbeiter in 550 Filanden (Seidenabwindungsanstalten) von 31,900 Ctnr. Cocons 265,700 Pfd. Rohseide; Serbien u. Banat, Militärgrenze, das Küstenland u. Dalmatien erzeugten etwa 75,000 Pfd. Rohseide. Mit dem Drehen des Rohstoffs beschäftigen sich in den Filatorien des Venetianischen ungefähr 20,000 Menschen u. erzeugten etwa 960,000 Pfd. im Werthe von 111/2 Mill. Gulden, in Tyrol 2400 Arbeiter etwa 220,400 Pfd. im Werthe von 2,645,000 Gulden, in den übrigen Ländern etwa 15,000 Pfd. Mit der weitern Verarbeitung zu Seidenstoffen, welche jetzt bes. in Wien geschieht, beschäftigen sich daselbst etwa 20,000 Menschen, welche Stoffe im Werthe von 134 Mill. liefern. Die Fabrikation gemischter Gewebe ist im beständigen Steigen begriffen u. wird großartig in Böhmen, Mähren, Schlesien u. Niederösterreich auch für die Ausfuhr betrieben. Die Stickerei ist im Böhmischen Erzgebirge, in Vorarlberg u. in Wien ein nennenswerthes Gewerbe. Die österreichische Industrie ist in neuerer Zeit weit mehr als früher von Seiten der Regierung gefördert worden, außer den zahlreichen Technischen Lehranstalten, Gewerb- u. Realschulen, durch die Bildung einer großen Anzahl von Gewerbvereinen (kaiserl. Entschließung vom 6. Febr. 1832), die durch kaiserliche Entschließung vom 18. März 1850 ins Leben gerufenen Handels- u. Gewerbekammern, deren früher 56, seit Verlust der Lombardei noch 48 bestehen; durch die Verleihung der sogenannten Industrieprivilegien (Patent vom 15. Aug. 1852), die Gewerbeproductenausstellungen, Prämien, das Gesetz zum Schutze der Muster u. Modelle für österreichische Industrieerzeugnisse (7. Decbr. 1858) etc. Während[420] bisher in Bezug auf die Organisirung des gesammten Gewerbewesens in dem Lombardisch-Venetianischen Königreiche das System der Industriefreiheit, in den übrigen Kronländern aber Concessionssystem bestand, ist durch Verordnung vom 20. Decbr. 1859 allgemeine Gewerbefreiheit bewilligt worden.

Ö-s große Productionsfähigkeit, bes. in den östlichen Ländern, wie die industrielle Thätigkeit im Westen, bedingen auf dem gewaltigen Grenzgebiete des Staats u. auf der ihm zugehörigen Küstenstrecke des Mittelmeeres einen ansehnlichen Ausfuhr- u. Einfuhrhandel, während der innere Verkehr bei der großen Ungleichmäßigkeit der Production, bes. seit Aufhebung der Binnenzolllinien seit 1850, welche Ungarn u. Siebenbürgen von den westlichen Ländern abschlossen, ein sehr bedeutender u. der Transitohandel, vor Allem nach Rußland u. dem Orient, in stetem Steigen begriffen ist. Der innere Handel unterliegt keiner weiteren Beschränkung od. eigenen Abgabenpflicht; mit Ausnahme von Triest u. Venetien war seine Ausübung (bis 1860) auf das Concessionssystem gegründet; die Handelsgeschäfte wurden in den freigegebenen Handel u. die beschränkten Zweige getheilt, von denen die letzteren in den Großhandel, den eigentlichen kaufmännischen Kleinhandel, die Krämerei u. den Hausirhandel zerfielen. Der lebhafteste Binnenverkehr findet in Böhmen, Mähren, Venetien u. Niederösterreich statt; der Mittelpunkt desselben ist Wien, nächst welchem Pesth, Prag, Brünn, Lemberg, Botzen, Linz, Salzburg, Reichenberg, Pilsen, Olmütz, Troppau, Brody, Presburg, Debreczin, Kaschau, Ödenburg, Semlin, Agram, Hermannstadt, Kronstadt, Gratz, Mantua, Verona u. Padua die wichtigsten Handelsmärkte des Reichs sind. An Handelsfirmen wurden Ende 1853 ungefähr 49,800 gezählt, wozu noch 112,000 Brodverschleißer, Kreisler, Wein-, Hopfen-, Mehl-, Victualienhändler etc. kommen. In Bezug auf den äußeren Handel hat der bes. durch den 19. Febr. (4. April) 1653 mit dem Deutschen Zollverein abgeschlossene Handelsvertrag eine bes. lebhaft. Bewegung erfahren. Dem Auslande gegenüber zerfällt Ö. in zwei Zollgebiete, von denen eins Dalmatien bildet, chas andere od. allgemeine österreichische Zollgebiet die übrigen Kronländer mit Liechtenstein (in Folge Vertrags vom 5. Juni 1852), jedoch mit Ausnahme der Freihäfen Triest, Venedig, Fiume, Buccari, Zengg, Portoré u. Karlopago, eines Theils von Brody u. der Gemeinde Jungholz in Tyrol (Zollausschlüsse, deren Waarenverkehr zum Zweck der Hebung des Zwischenhandels keiner Zollpflicht unterworfen ist) umfaßt. Das gegenwärtig in Kraft stehende Zollsystem beruht in Dalmatien auf dem Zolltarife vom 18. Febr. 1857, im allgemeinen Zollgebiete auf dem Tarife vom 5. Decbr. 1853; mit demselben ist das Schutzzollsystem an die Stelle des früheren Prohibitivsystems getreten. Nach den Waarengattungen nehmen die erste Rolle ein in der Einfuhr die Thiere u. die Seidenwaaren, in der Ausfuhr die kurzen Waaren, die Baumwollen-, Wollen-, Leinen- u. Seidenwaaren. Die vorzüglichsten Absatzorte der österreichischen Producte sind die Türkei mit ihren Vasallenländern, die Deutschen Bundesstaaten, Rußland, Italien, die Ionischen Inseln, Griechenland, die Schweiz, Frankreich, die Niederlande, Großbritannien, Nordafrika u. Nordamerika. Die Ausfuhr nach den Ländern des Orients besteht vorzüglich in Eisen- u. Messingwaaren, Wollen- u. Baumwollenfabrikaten, Leinwand, Glas, Seesqjz, Holz etc., wogegen O. von dorther Baumwolle, Öl, Vieh, Häute, Reis, Kaffee, Tabak u. Südfrüchte bezieht. Nach den Zollvereinsstaaten gehen Metallwaaren, Seide u. Seidenwaaren, Glas, Leinwand, Wollenwaaren, Tischler- u. Wagnerarbeiten, Wein, Tabak, während aus denselben literarische Producte, verschiedene Industrieerzeugnisse, Holz, Getreide zur Einfuhr gelangen; die Ausfuhr nach Rußland erstreckt sich auf Wein, Seide, Salz, Leinen- u. Hanfwaaren, Eisenwaaren, Glas, Holz, Schiffe, während O. von dorther Getreide, Vieh, Häute, Talg, Wolle, Leder, Borsten, Honig, Wachs, Leinsamen, Theer erhält; Frankreich empfängt Getreide, Hülsenfrüchte, Holz, Glas, Metalle u. liefert dafür Parfümerien, Seidenstone, Weine, Modeartikel, Spezereien; Großbritannien u. die Niederlande bringen den österreichischen Staaten vorzüglich Colonial- u. Spezereiwaaren, ersteres überdies noch Maschinen, seine Garne, Eisen-, Metall- u. Modewaaren u. Pferde u. erhalten dafür dieselben Producte wie Frankreich; die Schweiz gibt Hornvieh u. Milchproducte, sowie Eisen-, Metall- u. Modewaaren, Maschinen u. Häute u. tauscht dagegen Eisen u. Eisenwaaren, Wollenfabrikate u. Salz. Nach Italien werden Wollen-, Baumwollen-, Eisen- u. Glaswaaren ausgeführt u. von dort Südfrüchte, Olivenöl, Seidenwaaren u. Hanf eingeführt. Von den Colonialwaaren gelangt die Hälfte über Triest in die Monarchie, von den Südfrüchten 2/5, von Tabak mehr als die Hälfte über Sachsen u. Süddeutschland; das Getreide kommt aus Italien u. Süddeutschland, aus Rußland u. der Türkei; das Vieh überwiegend aus der Türkei, Fette u. Öle zu 2/3 über Triest u. Venedig, Farb- u. Gerbstoffe aus Deutschland u. aus Triest, edle Metalle u. Edelsteine aus Sachsen u. Süddeutschland, die Garne zu A, aus Sachsen, zu, 3/10 aus Preußen, die gewirkten u. gewebten Stoffe zu 1/3 über Triest, ferner aus Italien, Sachsen, der Türkei, über Venedig, aus Süddeutschland, das Leder zu 3/8 aus der Türkei, die Maschinen u. Instrumente aus Deutschland u. der Schweiz, die literarischen Producte zur Hälfte aus Sachsen. Ausgeführt werden: von den Webe- u. Wirkstoffen 3/5 nach der Schweiz, von den gewebten u. gewirkten Stoffen die Hälfte in die Türkei u. über Triest, Getreide fast zur Hälfte nach Sachsen, die Glas-, Stein- u. Thonwaaren zu 5/7 nach Süddeutschland u. über Triest, die Tabaksfabrikate über Triest u. Fiume, Leder u. Lederwaaren fast zur Hälfte nach der Türkei etc. Der sehr lebhafte Transitohandel bezieht aus dem Süden vorzüglich macedonische Baumwolle, türkische Garne, italienische Früchte, Seide, Öl, Wachs, Spezereien, Seefische u. dergl. u. verführt diese nach dem mittleren, nördlichen u. nordöstlichen Europa u. führt von da wieder mancherlei Pelzwerk, Hanf, Talg u. Industrieerzeugnisse als Speditionsgüter nach Italien u. der Türkei zurück. Den stärksten Antheil an dieser Beschäftigung haben Triest, Venedig u. Wien, dann Pesth, Semlin, Karlstadt, Fiume etc.; eine gute Erwerbsquelle gibt der Transit namentlich für das hafenreiche Dalmatien ab. Der Werth des Gesammtverkehrs des ganzen Staates betrug 1831 1481/2Millionen Gulden (Einfuhr: 69 Mill., Ausfuhr: 791/2 Mill.), war 1841 bereits auf 2181/2 Mill. (106,239,000 u. 112,320,000), 1851 auf 298,915,000 (161,646,000 u. 137,269,000), 1856[421] auf 570,183,000 (308,194,000 u. 261,994,000) Fl. gestiegen u. wurde für 1859 die Einfuhr auf 268,062,528, die Ausfuhr auf 287,458,451 Fl. (worunter 24,531,030 Fl. in Münzen u. edeln Metallen) berechnet. Die Ausfuhr lieferte in letzterem Jahre einen Zollertrag von 648,493, die Einfuhr von 21,276,212 Fl. Außerdem führte Dalmatien als besonderes Zollgebiet für 6,348,000 Fl. fast ganz zur See ein; die Ausfuhr betrug 5,568,000 Fl., die Durchfuhr 3,348,000 Fl., der Zollertrag 328,000 Fl.

Wenngleich O. nur eine verhältnißmäßig kurze Küstenstrecke (2521 österr. Meilen) u. ein beengtes Binnenmeer zu Gebote stehen, so ist seine Seeschifffahrt dennoch für das Land von höchstem Werthe, denn über seine beiden Haupthäfen, Triest u. Venedig, findet die größte Ein- u. Ausfuhr statt, welche bedeutender ist, als die an den Landgrenzen. Die österreichische Handelsflotte bestand zu Schluß des Jahres 1860 aus 9606 Fahrzeugen mit 349,491 Tonnen u. 34,672 Mann, darunter 59 Dampfer mit 21,338 Tonnen u. 11,554 Pferdekraft, u. 606 Segelschiffe langer Fahrt mit 228,800 Tonnen. Es gibt 121 Staatshäfen (18 im Venetianischen, 36 im Österreichischen, 7 in Kroatien, 5 in der Militärgrenze u. 55 in Dalmatien). Seit Einsetzung der Centralseebehörde wurden fünf Centralhäfen- u. Seesanitätsämter gegründet in den Haupthäfen der fünf genannten Küstenbezirke: in Triest, Venedig, Fiume, Zengg, Ragusa; ferner acht Häfen u. Seesanitätsämter zu Chioggia, Rovigno, Lussin-piccolo, Buccari, Portoré, Zara, Spalato u. Megline (in den Bocche di Cattaro) u. ihnen untergeordnete Deputationen u. Agentien für die kleineren Seeorte. Die Gesammtbewegung der österreichischen Seeschifffahrt betrug 1851 an einlaufenden Schiffen 36,945 mit 1,537,872 Tonnen, an auslaufenden 36,947 mit 1,552,868 Tonnen, welche eine Einfuhr von 134,867,600 Fl. u. eine Ausfuhr von 78,904,100 Fl. vermittelten. 1859 liefen in sämmtlichen österreichischen Häfen ein: 78,014 österreichische u. 5134 fremde Schiffe mit 2,740,537 u. 467,826 Tonnen. Im Freihafen Triest liefen 1859 ein: 9925 Segelschiffe mit 465,296 Tonnen, 1044 Dampfer mit 313,877 Tonnen, zusammen 10,969 Schiffe mit 779,173 Tonnen; dagegen gingen aus: 9672 Segelschiffe mit 465,012 Tonnen, 1038 Dampfer mit 312,543 Tonnen, zusammen 10,710 Schiffe mit 777,555 Tonnen. Die Ausfuhr hatte einen Werth von 85,957,977 Fl. (nach österreich. Häfen 47,533,782, nach fremden 38,424,195). Der Gesammthandel Triest betrug 1859: Einfuhr aus österreichischen Häfen: 20,549,937, aus fremden Häfen: 66,770,385, zu Lande: 48,073,215 Fl.; Ausfuhr nach österreichischen Häfen: 45,270,269, nach fremden Häfen: 36,594,471, zu Lande: 33,424,951 Fl. In Venedig liefen 1859 ein: 3926 österreichische Schiffe mit 396,128 Tonnen, 592 fremde mit 113,461 Tonnen, zusammen 4518 mit 509,589 Tonnen; ausliefen: 3926 österreichische u. 590 fremde mit 388,383 u. 92,694 Tonnen, zusammen 4516 Schiffe mit 481,077 Tonnen; der Gesammtwerth der ausgeführten Ladungen betrug 58,289,151 Fl., der eingeführten 20,520,270 Fl.

Obgleich der Handel Ö-s seit 1816 einen bedeutenden Aufschwung genommen hat, so steht er doch noch nicht in Übereinstimmung mit der Lage, der Größe u. dem Reichthume des Staats. Die Hindernisse seiner Entwickelung sind erst zum Theil u. zwar erst in den letzten beiden Decennien beseitigt worden. Zur Beseitigung der physischen Hemmnisse wurden bereits seit 1809 eine große Anzahl von Kunststraßen angelegt, die meisten u. besten in den deutschen Provinzen u. Venetien, die ungenügendsten in den ungarischen Ländern, Siebenbürgen u. Galizien. Bedeutendes ist auf diesem Gebiete seit 1850 gesch. hen. Ende 1854 zählte man (einschließlich der Lombardei mit 376,61 Ml.) 3353,63 österreichische Meilen Staatsstraßen. Die Alpenstraßen über das Stilfser Joch, den Splügen, den Semmering gehören zu den merkwürdigsten Straßenbauten der neueren Zeit. Der Eisenbahnbau war in Ö. bis 1847 den Privaten überlassen. Da die Privaten aber bis dahin wenig für Eisenbahnen thaten, erwarb die Regierung mehre Privatbahnen u. übernahm deren Bau, sowie den anderer Bahnen aus Staatsmitteln. Bei der Bedrängniß der Staatsfinanzen durch die folgenden Jahre war indessen die Durchführung des Staatseisenbahnbaues um so schwieriger, als die theuer erworbenen u. wegen der ungünstigen Terrainsverhältnisse eben so kostspielig gebauten Bahnen eine äußerst geringe Rente abwarfen. Man verließ deshalb 1854 das System des Staatsbaues wieder u. ertheilte nicht nur Concessionen neuer Bahnen, sondern veräußerte auch allmälig die ins Eigenthum des Staates übergegangenen Linien an verschiedene Gesellschaften. Da es jedoch schwer war, Unternehmer für Bauten zu finden, welche kein sicheres Erträgniß in Aussicht stellten, so bot der Staat gewisse Vortheile, um die Speculation zu animiren. Die vom Staate übernommenen Garantien für Eisenbahnen bestehen in der Gewährleistung von 5 Procent Interessen aus dem Baucapital u. 1/5 Proc. Amortisation. Nach denselben Bestimmungen vom 14. Sept. 1854 steht die Bewilligung zu den Vorarbeiten dem Handelsministerium zu; die Concession zur Bahnanlage selbst wird vom Kaiser ertheilt u. zwar auf eine bestimmte Zeit, welche die Dauer von 90 Jahren nicht überschreiten kann. Nach Ablauf der Dauer der Concession geht das Eigenthum an der Eisenbahn ohne Entgeld an den Staat über. Ö-s Eisenbahnen bilden ein eigentliches System, in dessen Mittelpunkt Wien liegt von wo aus die vier Arme, den vier großen Handelsgebieten entsprechend, sich erstrecken. Der erste Arm ist der nördliche, die Nordbahn, in welche alle Linien vom Main bis zum Nimen münden; der zweite, der westliche, welcher sich Süddeutschland u. Frankreich zuwendet, u. in welche alle Linien, die von Brüssel bis Strasburg über Wien nach dem Osten laufen, bei Passau u. Salzburg zusammentreffen; der dritte Arm, der südliche, hat ein zweifaches Gebiet: der eine Ausläufer der Südbahn lehnt sich bei Triest ans Meer, der zweite liegt um die Küste des Adriatischen Meeres u. nimmt das ganze System der Italienischen Bahnen in sich auf; der vierte Arm endlich ist der östliche; er greift hinein nach Ungarn u. bewegt sich schon von Wien aus in drei Linien: der Wien-Pesther Linie, der Linie der Donauschifffahrt u. der Wien-Komorner. a) Kaiser Ferdinands Nordbahn, gegen Ende 1837 eröffnet. Die Hauptstrecke ist von Wien bis Krakau 551/2 deutsche Meilen; Zweigbahnen sind: von Floridsdorf bis Stockerau 21/2 d. Mln. (die Fortsetzung bis Krems ist projectirt); die Zweigbahn von Gänserndorf bis Marchegg 21/2 d. Mln.; die Zweigbahn von [422] Lundenburg bis Brünn 9 d. Mln., die Zweigbahn von Prerau bis Olmütz 3 d. Mln., von Schönbrunn bis Troppau 4 d. Mln., von Oderberg bis an die preußische Grenze 1/2 d. Mle., von Dzieditz bis Bielitz 11/2 d. Mln., von Tczebinia bis Miskowitz 34 d. Mln., die Zweigbahn von Szcazacowa bis Granica 1/2 d. Mle. Zusammen 821 d. Mln., von denen 20 Meilen doppelgleisig sind. Zum Betriebe der Gesellschaft ist die von der österreichischen Staatseisenbahngesellschaft 24 d. Mln. lange Strecke von Marchegg bis Presburg gepachtet; dagegen die Strecke von Oderberg bis zur preußischen Grenze an die Wilhelmsbahn verpachtet. Die Brünn-Rossitzer Bahn 34 d. Mln.; Zweigbahn Segen Gottes 3/4 Mle. Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. b) Die Nördliche Bahn nach Prag u. an die sächsische Grenze nach Bodenbach, mit Flügelbahnen von Aussig nach Teplitz u. von Kralup nach Kladno, u. weiter nach Buschtierad u. Nutschitz, ursprünglich durch die Staatsbahn gebaut u. verwaltet; seit 1855 an eine zum Theil französische Actiengesellschaft (K. K. österreichische Staatseisenbahngesellschaft) abgetreten. Diese Gesellschaft besitzt zugleich die Linien der Südöstlichen Staatsbahn Marchegg-Pesth, Szegedin, Temesvar u. Bazias, 911/2 Mln., u. die Wien-Raab-Neu-Szönyer Bahn, 21 Mln. Die gesammte Bahnlänge ist 1807/10, Mln.; Sitz Wien. Die Buschtierad-Kladnoer Bahn 104 d. Mln. steht in Verbindung mitden Kladnoer Eisenwerken u. den Eisenerzgruben von Nutschitz u. Horschelitz. Die Aussig-Teplitzer Bahn 21/2 Mln.; projectirt ist der Weiterbau über Karlsbad bis an die Prag-Pilsener Bahn. c) Die k.k. Südnorddeutsche Verbindungsbahn Reichenberg-Pardubitz sammt der Flügelbahn nach Schwadowitz 27 d. Mln., 1856 angelegt. An sie schließt sich die Zittau-Reichenberger Bahn, deren größter Theil 2,85 d. Mln. auf österreichischem Gebiete liegt. Die Böhmische Westbahn 27 d. Mln. lang, ist seit 8. Sept. 1859 von Neuem concessionirt u. soll Ende Juli 1862 dem Verkehr übergeben werden. Diese Bahn wird von Prag über Pilsen bis an die baierische Grenzstation Furth gehen u. ist autorisirt die Linien Pilsen-Eger u. Pilsen-Budweis auszubauen. d) Die k.k. privilegirte Galizische Karl-Ludwigsbahn, ursprünglich als Staatsbahn erbaut; 1857 wurde das Unternehmen begründet, um die bereits in der Strecke von 17 Mln. vollendete Bahn von Przemysl nach Lemberg auszubauen; seitdem ist noch die Strecke Dembica-Rzeszow 6 Mln., sowie 1859 jene von Rzeszow-Przeworsk 5 Mln., eröffnet worden; c) Die Südöstliche Staatsbahn. f) Die Wien-Neu-Szönyer-Bahn, s. oben b) das Nähere. g) Die Kaiser-Franz-Joseph-Orient-Bahn 157 d. Mln., 1856 für die Linien Wien-Großkanischa-Essegg 54 d. Mln., Neu-Szöny-Stuhlweissenburg-Essegg 39 d. Mln., Ofen-Großkanischa-Prager-Hof 43 d. Mln. mit Flügelbahn von Petau nach Marburg u. Esseg-Semlin 23 d. Mln. projectirt; 1858 an die Südliche Staatsbahn abgetreten; h) die Theißbahn, eine der wichtigsten Bahnen des österreichischen Kaiserstaates. Im Betriebe sind die Linien Szolnok-Arad 18,81 d. Mln., Püspök-Ladany-Großwardein 10,86 d. Mln., Orawitza-Jassenova 5,75 d. Mln., Czegléd-Debreczin-Miscotez 19,75 d. Mln., u. Miscotez-Kaschau 8 d. Mln. i) Die Fünfkirchen-Mohaczbehn 81/2 d. Mln.; Eigenthum der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft. k) Die Presburg-Tyrnau-Szered-Bahn 81/2 Mln. lang. l) Die Südliche Staatsbahn mit den Flügelbahnen nach Laxenburg-Bruck u. Wiener-Neustadt-Ödenburg, 4 d. Mln., von Wien über den Semmering u. Karst nach Triest 80,9 Mln., 1853 vollendet u. 1858 vom Staate an eine Actiengesellschaft abgetreten. Sie ist zugleich im Besitze der k.k. privilegirten Lombardisch-Venezianisch-Central-Italienischen u. der k.k. privilegirten Kärntner Bahn, welche von Marburg über Klagenfurt, Villach, Linz bis Brunnecken bestimmt ist, bei Brixen in die Tyroler Bahn münden u. mittels einer von Villach ausgehenden Flügelbahn bei Görz od. Udine die Bahn von Triest nach Verona berühren soll; ferner der Tyroler Bahn von Kufstein bis Innsbruck 9,6 d. Mln., von Verona bis Botzen 192/3 d. Mln. u. die noch im Bau begriffene Strecke Botzen-Innsbruck 181/2 d. Mln., sowie der Kroatischen Staatsbahn, Steinbrück-Agram-Sissek 221/2 d. Mln., noch im Bau; u. der Franz-Joseph-Orient-Bahn. m) Die Wiener Verbindungsbahn 3/4 Mln., zwischen den Bahnhöfen der Nord- u. Südbahn. n) Die Gratz-Höflacher Eisenbahn 57 Mln. lang, von einer Actiengesellschaft begründet 1859. o) Die k.k. privilegirte Kaiserin-Elisabeth-Westbahn, hat als Flügelbahnen: die Linz-Budweiser (die erste 1824, wenn auch nur mit Pferdekraft auf dem Continente betriebene Bahn 17 d. Mln.), die Linz-Gmundener-Bahn, 1832 erbaut, 9. d. Mln., die projectirte von Wels nach Passau 10 d. Mln., u. die Wolfsegg-Traunthaler Kohlenbahn.

Ö. ist im Besitze bedeutender Wasserstraßen, die Gesammtlänge derselben beträgt 1136 österreich. (1109 geographische) Meilen. Die erste Stelle unter denselben nimmt die Donau ein, welche auf 181 österreichische Mln. Ö. angehört, doch der Schifffahrt an etwa 30 Stellen durch Felsen u. Strudel Hindernisse bietet u. auf den übrigen 150 Mln. der Regulirungen bedarf. Zu diesem Behufe sind großartige Bauten nahe bei Wien, in Ö. unter der Enns u. auch in Ö. ob der Enns ausgeführt, u. in Ungarn ist der Lauf vermittelst Durchstiche um 4 Mln. verkürzt; durch den Strudel u. Wirbel bei Grein ist ein Kanal gesprengt. Auch an der Theiß, Etsch, Moldau etc. sind bereits wichtige Bauten ausgeführt. Am regsten ist der Verkehr auf den Wasserstraßen Venetiens, in den ungarischen u. den beiden Ennsländern, sowie in Böhmen. Von Dampfschiffen werden die Donau (181 österreichische Mln.), die Theiß (148 Mln.), die Save (87 Mln.), die Drau (4 Mln.), die Weichsel (36), die Elbe (14), der San (26 Mln.), der Po (55 Ml.), der Platten-, Traun-, Wörther-, Garda-, Iseo- u. Bodensee befahren. Wichtig für die Donauschifffahrt wurde die zwischen Ö., Baiern, Württemberg u. der Türkei vereinbarte Donauschifffahrtsacte vom 7. Novbr. 1857. Zur Beschiffung der Donau u. ihrer Nebenflüsse bildeten sich 1833 die k.k. privilegirte Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, welche jetzt die ganze Donaustrecke von Linz bis Galacz, die Theiß bis nach Tokay, die Save bis Sissek, die Drau bis Essek u. den Begakanal beschifft. Für Erweiterung des Kanal systems ist wenig geschehen; zu erwähnen sind der Franz-Kanal, welcher 141/2 Mln. von Monostorszeg an der Donau bis Földvar an der Theiß führt, u. der Begakanal, welcher oberhalb Temesvar beginnt u. sich mit der Theiß in der Nähe von deren Mündung vereinigt. Das Telegraphennetz umfaßte 1857 bereits 1137 Meilen; es breitet sich vom Centralpunkte [423] Wien aus nach allen Kronländern; die Drähte reichen im Osten bis Jassy u. Galacz, im Süden bis Cattaro, im Westen bis zum Bodensee; das ausländische Netz schließt sich an 21 Punkten an; 94 Stationen sind errichtet. Das Postwesen ist seit 1837, für die östlichen Länder seit 1852 in Übereinstimmung mit den in andern Ländern gemachten Erfahrungen neu eingerichtet worden. Die Vereinfachung der Briefportosätze, Einführung der Briefmarken u. Vereinfachung des Fahrposttarifs haben hinsichtlich des Briefverkehrs u. der Einnahmen glänzende Resultate gehabt. Anfang 1857 betrug die Anzahl der Postämter 109, die der Postämter mit Poststationen 1069, bloße Poststationen 219 u. die der Postexpeditionen (Briefbeförderungsanstalten) 1211; dazu 9 Ambulance-Ämter u. 1 Wasserpostamt; periodische Postcurse sind auf einer Straßenlänge von 7767 österr. Meilen eingerichtet. Viele staatsrechtliche u. staatswirthschaftliche Hindernisse des Verkehrs sind in neuerer Zeit beseitigt od. wenigstens gemindert worden; dahin gehören die Aufhebung der Schifffahrtszölle auf der Elbe, Herstellung der Schifffahrtsfreiheit auf dem Po vermittelst Vertrags mit den Uferstaaten (1850), sowie auf der Donau (s. oben) etc. Dazu kam die Errichtung der erwähnten Gewerbe- u. Handelskammern u. mehrer anderer Förderungsmittel des Handels u. Verkehrs. Zu letzteren gehören außerdem die durch Patent vom 1. Juni 1816 begründete k.k. privilegirte Österreichische Nationalbank, die Creditanstalt für Handel u. Gewerbe (1855), die Niederösterreichische Escomptegesellschaft (1854), die Ungarische Commercialbank (1841), die Commercialbank zu Triest (1858), die Stabilimento mercantile in Venedig (1853) u. viele andere. Ein großartiges Institut eigenthümlicher Art ist der Lloyd Austriaco (s.d.) zu Triest. Ein weiteres Belebungsmittel des Verkehrs sind die Märkte, welche in Wochenmärkte u. Jahrmärkte zerfallen, von denen letztere wiederum in gemeine u. in Hauptjahrmärkte sich theilen. Hauptjahrmärkte werden abgehalten in Wien, Krems, Linz, Gratz, Prag, Pilsen, Brünn, Olmütz, Troppau, Eger, Klagenfurt, Laibach, Salzburg, Botzen u. Pesth. Bedeutende Viehmärkte werden gehalten in Olmütz, Ödenburg, Pesth, Kecskemet, Debreczin, Lemberg, Brody, Jaroslau; Wollmärkte in Brünn, Prag, Olmütz, Pilsen u. Pesth; Getreidemärkte in Ödenburg, Wieselburg, Alt-Arad, Karlstadt; Reismärkte in Legnago: die Seidenmärkte von Brescia u. Bergamo sind mit der Lombardei verloren. Börsen bestehen in Wien, Triest u. Venedig.

Die Staatsverfassung Ö-s hat in der neuesten Zeit unter dem Einfluß der Ereignisse seit dem Jahre 1848 vielfach gewechselt. Für die Gegenwart (Februar 1861) beruht dieselbe hauptsächlich auf den kaiserlichen Erlassen vom 20. Oct. 1860. Staatsoberhaupt der gesammten Monarchie ist der Kaiser mit dem Titel Kaiser von Österreich, König von Hungarn u. Böhmen, König der Lombardei u. Venedigs, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien u. Illyrien, König von Jerusalem etc., Großherzog von Toscana u. Krakau, Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnten, Krain u. der Bukowina, Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- u. Niederschlesien, von Modena, Parma, Piacenza u. Guastalla, von Auschwitz u. Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa u. Zara, gefürsteter Graf von Habsburg u. Tyrol, von Kyburg, Görz u. Gradiska; Fürst von Trient u. Brixen, Markgraf von Ober- u. Niederlausitz u. in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz u. Sonnenberg etc., Herr von Triest, von Cattaro u. auf der Windischen Mark, Großwojwod der Wojwodschaft Serbien etc. etc. Prädicat des Kaisers ist: Kaiserlich-Königliche Apostolische Majestät. Die Person des Kaisers ist geheiligt, unverletzlich u. unverantwortlich; er ist Oberbefehlshaber des Heeres u. der Flotte u. entscheidet über Krieg u. Frieden. Das Recht wird im ganzen Reiche im Namen des Kaisers gesprochen; ihm steht die Begnadigung, Strafmilderung u. Amnestirung zu. Der Kaiser besteigt den Thron kraft des Geburtsrechtes. Der Thron ist der Pragmatischen Sanction u. den österreichischen Hausgesetzen gemäß erblich nach dem Rechte der Erstgeburt u. der gemischten Linealerbfolge in dem Hause Habsburg-Lothringen. Die männliche Linie geht bei der Erbfolge der weiblichen vor u. erst nach dem gänzlichen Aussterben jener folgt diese. Im Falle des Erlöschens der Dynastie in allen ihren Zweigen haben die ungarischen u. böhmischen Stände das Recht, sich für diese Lande einen neuen Regenten zu wählen; über die übrigen Länder verfügt der letzte Stammerbe nach freiem Willen. Der Kaiser muß der Abkömmling einer ebenbürtigen Ehe sein; die Volljährigkeit desselben tritt mit dem 18. Lebensjahre ein; über Vormundschaft u. Reichsverwesung für die Minderjährigkeit des Kaisers bestimmt der letzte Herrscher; hat dieser nichts hinterlassen, so übernimmt der nächste u. älteste Agnat u.; wenn kein solcher vorhanden ist, der nächste u. älteste Cognat die Reichsverwesung u. Vormundschaft. Der Regierungsantritt des Kaisers wird von ihm durch ein Patent kundgegeben; eine Krönung ist zur Ausübung der Regierungsrechte nicht erforderlich; die Religion des Kaisers, der kaiserlichen Familie u. des Hofes ist die Römisch-Katholische. Bis zum Jahre 1848 bildete das Kaiserreich mit Ausnahme Ungarns (s.d.), welches schon vor diesem Jahre eine abgesonderte Stellung einnahm, eine fast unumschränkte Monarchie. Zwar bestanden in den deutschen Kronländern auch zum Theil Provinziallandstände, allein ohne einen wesentlichen Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten zu besitzen. Die Änderung des früheren Regierungssystems im März 1848 hatte zunächst die Publication einer vom Kaiser Ferdinand I. gegebenen Verfassungsurkunde für die zu Deutschland gehörigen Provinzen, so wie für Galizien, Lodomerien u. Dalmatien zu Folge. Diese Verfassung vom 25. April 1848, welche ein sehr ideales constitutionelles Gepräge trug (vgl. dieselbe in Rauch, Parlament. Taschenbuch, H. I. S. 99 f.), wurde nach der Abdication des Kaisers Ferdinand I. u. der Thronbesteigung des Kaisers Franz Joseph durch eine neue, octroyirte Verfassungsurkunde vom 4. März 1849 verdrängt, in welcher sämmtliche Kronländer, einschließlich des Königreichs Ungarn, für eine freie, selbständige, untheilbare u. unauflösbare constitutionelle Monarchie erklärt wurden. Diese Verfassung kam indessen nur insofern zur Ausführung, als die Regierung ein möglichst einheitlich gebildetes Staatswesen durchzuführen bestrebt war, wogegen die darin verheißenen constitutionellen Formen, wie die Bildung eines Reichstages etc., nicht zur Ausführung gebracht, vielmehr die ganze Verfassung durch Patent vom 31. Dec. 1851 nebst den sogen. Grundrechten[424] (s.d.) wieder aufgehoben wnrde. Ein Cabinetsschreiben von demselben Tage ordnete dafür als ferner festzuhaltende Grundsätze an, daß die Verwaltung in den einzelnen Kronländern in wesentlich büreaukratischer Weise mit regelmäßig drei Instanzen für die Verwaltung, wie für die Justiz eingerichtet, den zwei oberen Instanzen aber (Kreisbehörden u. Statthaltereien) allerdings auch noch berathende Ausschüsse aus dem besitzenden Erbadel, dem großen u. kleinen Grundbesitze u. der Industrie mit gehöriger Bezeichnung der Objecte u. des Umfanges ihrer Wirksamkeit un die Seite gestellt werden sollten. Allein die Statute traten zum größten Theil nicht in das Leben, vielmehr trat die Verfassungsfrage in eine Phase ihrer Entwickelung, als nach dem Ende des Italjenischen Krieges vom Jahre 1859 allenthalben die Überzeugung Platz griff, daß auf dem bisher betretenen Wege der Bildung eines Gesammtstaates mit einer concentrirten rein büreaukratischen Verwaltung eine innere Befriedigung der aus einander gehenden Wünsche der verschiedenen Nationalitäten u. Kronländer nicht zu erreichen u. die Stärkung der Monarchie nur unter der Mitwirkung von geeigneten Landesvertretungen zu erhoffen sei. Die Frucht dieser Überzeugung war das, nach längeren Verhandlungen mit dem zwar bereits seit 1851 als berathender Behörde eingeführten, durch Patent vom 5. März 1860 aber mit dem durch Notabeln aller Landestheile verstörkten Reichsrath erlassene Diplom vom 20. Oct. 1860, welches gegenwärtig als das Staatsgrundgesetz Ö-s zu betrachten ist. Hiernach ist bestimmt, daß das Recht, Gesetze zu geben, abzuändern u. aufzuheben, vom Kaiser hinkünftig nur unter Mitwirkung der gesetzlich versammelten Landtage der einzelnen Kronländer, beziehungsweise des damit zu einer organischen Landesvertretung erhobenen Reichsrathes ausgeübt werden wird, zu welchem die einzelnen Landtage die vom Kaiser festgesetzte Zahl Mitglieder zu entsenden haben. Zur Verhandlung mit dem Reichsrath sind alle diejenigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche sich auf die allen Ländern gemeinschaftlichen Interessen, Rechte u. Pflichten beziehen, namentlich die Gesetzgebung über das Münz-, Geld- u. Creditwesen, über die Zölle u. Handelssachen, das Post-, Telegraphen- u. Eisenbahnwesen, die Militärpflichtigkeit u. die Erhöhung der Steuern u. Aufnahme neuer Staatsanleihen. Ebenso bedarf die Convertirung bestehender Staatsschulden u. die Veräußerung, Umwandlung od. Belastung des unbeweglichen Staatsvermögens der jedesmaligen Zustimmung des Reichsrathes, so wie demselben auch die Prüfung u. Feststellung der Voranschläge der Staatsauslagen für das zukünftige Jahr, die Prüfung der Staatsrechnungsabschlüsse etc. gebührt. Alle andere Gegenstände der Gesetzgebung sollen in den betreffenden Landtagen, u. zwar in den zur Ungarischen Krone gehörigen Landestheilen im Sinne ihrer früheren Verfassungen, in den übrigen aber nach den ihnen zu verleihenden Landesordnungen, erledigt werden. Der Reichsrath soll aus 100 Mitgliedern gebildet werden, deren Vertheilung auf die einzelnen Länder sich nach dem Verhältniß der Ausdehnung, Bevölkerung u. Besteuerung derselben richtet. In Verbindung mit dieser neuen Gestaltung des allgemeinen Staatsrechtes der Monarchie ist auch die Ordnung der obersten Landesbehörden eine verminderte geworden. Dieselben wurden bis zum Jahre 1860 durch die Ministerconferenz u. die einzelnen Departementaministerien (des kaiserlichen Hauses u. des Äußeren, des Innern, der Justiz, der Finanzen, des Cultus u. Unterrichts, der Polizei) als allgemeine Centralstellen gebildet. Durch das kaiserl. Handschreiben vom 20. Oct. 1860 aber wurden die Ministerien der Justiz u. des Cultus als allgemeine Centralstellen wieder aufgehoben u. für Ungarn u. Siebenbürgen besondere Hofkanzeleien als oberste Behörden für alle administrativ-politischen Angelegenheiten dieser Länder, wie dieselben bis zum Jahre 1848 bestanden, eingesetzt, als oberste Landesbehörde für alle übrigen Länder aber ein Staatsministerium gebildet, welchem die administrativen Angelegenheiten der früheren Ministerien des Innern, des Cultus u. Unterrichts untergeordnet sind. Für die Behandlung der ge. meinsamen Angelegenheiten besteht der Ministerrath, welcher außer dem Minister des Hauses u. des Äußeren aus dem Staatsminister, dem Uugarischen Hofkanzler, dem Kriegsminister, Minister der Polizei, der Finanzen u. einem schon früher bestandenen u. jetzt wieder in Aussicht genommenen Handelsminister zusammengesetzt ist. Die einzelnen Ministerien sind neben dem Minister mit einem od. mehren Sectionschefs, Ministerräthen, Sectionsräthen u. dem nöthigen Registratur- u. Concipistenpersonal besetzt. Unmittelbar unter den betreffenden Ministerien stehen von einzelnen Anstalten namentlich die k.k. Geologische Reichsanstalt, die k.k. Akademie der Wissenschaften in Wien, die Orientalische Akademie, die Generaldirection des Grundsteuerkatasters, die Redaction des Reichsgesetzblattes, die Direction der Staatsschule, die Direction der Hof- u. Staatsbuchdruckerei u. mehrer anderer vom Staat unterhaltener Etablissements. In den einzelnen Kronländern wird die Verfassung muthmaßlich mit der ferneren Veröffentlichung der Landesstatute in nächster Zeit noch große Veränderungen erleiden Mit Ausnahme von Ungarn (über dessen im Wesentlichen auf den Standpunkt von 1848 zurückgeführte Verfassung der betreffende Artikel zu vergleichen ist), ist die disherige Verfassung meist der Art, daß an der Spitze zunächst die politische Landesstelle, ein Statthalter mit ein od. zwei Statthaltereiräthen steht. In Kroatien u. Slawonien steht der Banus mit der Banalregierung, in Dalmatien ein Statthaltereirath erster Klasse an der Spitze, der Stellvertreter des Banus, welchem früher dies Kronland untergeben war; in der Wojwodina heißt der Statthalter Gouverneur. Unter der Landesstelle stehen, wenn eine Kreiseintheilung vorhanden, was in den kleinern Kronländern nicht der Fall ist, die Kreisbehörde, an deren Spitze ein Kreispräsident (in Italien Delegat, in Ungarn, Kroatien u. Slawonien an der Spitze eines Comitates Obergespann, in der Wojwodina an der Spitze eines Districtes Districtsobercommissär, in Siebenbürgen führt der Kreispräsident des Hermannstädter Kreises, des Sachsenlandes, den Beinamen eines Grafen der sächsischen Nation), welchem Kreisräthe zur Seite stehen. Die Kreisbehörden haben theils einen überwachenden, theils einen ausübenden u. administrativen Wirkungskreis. Unter ihnen stehen die landesfürstlichen Bezirksämter (unter der üblichen Landesbenennung); an ihrer Spitze steht der Bezirkshauptmann (in Dalmatien Präfect, in Kroatien u. Slawonien[425] Vicegespann, in der Wojwodina Bezirkscommissär, in Ungarn an der Spitze eines Comitats der Comitatsvorstand, an der des Stuhlbezirkes ein administrirender Stuhlrichter); ihm stehen Bezirkscommissäre zur Seite. Dieser Verwaltungsbehörde liegt die Sorge ob für Kundmachung u. Vollziehung der Gesetze, für Aufrechthaltung u. Herstellung der Sicherheit, öffentlicher Ordnung u. Ruhe innerhalb ihres Gebietes, ferner die Erhebung statistischer Angaben, die Überwachung der Bevölkerungslisten, Mitwirkung zur Ergänzung u. Verpflegung des Heeres, Paß-, Heimaths- u. Fremdenwesen, Verwendung der Gensdarmerie, Gewerbs- u. Handelssachen, Sanitätswesen, Gemeindeangelegenheiten, Kirchen-, Schul- u. Stiftungsfachen, Oberaufsicht über Wohlthätigkeitsanstalten u. alle öffentlichen Institute, Sorge für Integrität der Grenzen u. für Instandhaltung der Land- u. Wasserstraßen, Mitwirkung bei Bemessung, Erhebung etc. der Steuern, Landescultursachen, Überwachung der Presse u. Associationen, Voranschläge für Verwaltung, Bauten u. Staatsanstalten etc. Den Statthaltereien, Kreisbehörden u. Bezirksämtern sind zu Wahrung der Interessen der Bevölkerung Landes-, Kreis- u. Bezirksausschüsse aus der Bevölkerung des betreffenden Gebietes beigegeben; während dieselben bisher blos berathende Stimme hatten, ist den nach dem kaiserl. Diplom vom 20. Oct. 1860 neugebildeten Landesvertretungen auch in mehrern Punkten, namentlich bei finanziellen Fragen, eine beschließende Stimme zugesagt. Die Organisation der Gemeinden (nach Aufhebung der Gemeindeordnung vom 17. März 1849) hält den Unterschied zwischen Land- u. Stadtgemeinde fest, u. ist bes. in Ansehung der letzteren die frühere Eigenschaft u. besondere Stellung der königlichen u. landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen; bei den Landgemeinden kann der herrschaftliche große Grundbesitz (od. mehre unmittelbar anstoßende zu diesem Zwecke vereinigte Gebiete) von dem Verbande ausgeschieden u. unmittelbar den Bezirksämtern unterstellt werden. Die Gemeindebehörden sind Vorstand u. Ausschuß, dieser von der Bevölkerung, jener in der Regel von diesem aus sich gewählt; die Gemeindevorstände werden von der Regierung bestätigt, nach Umständen selbst ernannt; auch die höheren Gemeindebeamten, wo diese nothwendig sind, unterliegen der Bestätigung der Regierung; den überwiegenden Interessen wird ein überwiegender Einfluß zugestanden u. sowohl bei den Activ- u. Passivwahlen für die Gemeindeangelegenheiten den Grundbesitz nach Maßgabe seiner Ausdehnung u. seines Steuerwerthes, dem Gewerbsbetriebe aber im Verhältnisse zu dem Gesammtgrundbesitze, in den Städten insbesondere dem Hausbesitzer, dann so viel möglich den Corporationen für geistige u. materielle Zwecke das entscheidende Übergewicht gesichert. Der Wirkungskreis der Gemeinden beschränkt sich im Allgemeinen auf ihre Gemeindeangelegenheiten, jedoch mit der Verbindlichkeit, den vorgesetzten Behörden in allen öffentlichen Angelegenheiten die in Anspruch genommene Mitwirkung zu leisten; auch in den eigenen Gemeindeangelegenheiten sind wichtigere Beschlüsse der Prüfung u. Bestätigung der landesfürstlichen Behörden vorbehalten. In der Lombardei u. in Venedig ist die frühere Gemeindeordnung im Ganzen aufrecht erhalten worden. Die Gemeinden sind in der Regel den Bezirksämtern untergeordnet. Doch sind Wien u. Triest sammt Gebiet reichsunmittelbar u. stehen unter dem Statthalter; ebenso bilden Prag, Temeswar, Neusatz, Thereslop ol, Zombor u. Groß-Becskerek besondere Verwaltungsbezirke unter den Kreisbehörden. Die Militärgrenze ist als Militärkörper der vollziehenden Reichsgewalt unmittelbar untergeordnet. Jeder der beiden Theile steht unter einem Landesmilitärcommando, den einzelnen Regiments- (Bataillons-) Bezirken steht ein Regimentscommando vor. Die Gemeinden stehen unmittelbar unter dem betreffenden Landesmilitärcommando. Die Veröffentlichung der Gesetze geschieht für das ganze Kaiserreich durch das Reichsgesetzblatt, welches 1848 gegründet u. 1850 wesentlich umgestaltet wurde. Es erscheint in zehn Sprachen (deutsch, italienisch, magyarisch, czechisch, polnisch, serbisch, slawonisch, ruthenisch, walachisch u. illyrisch) u. zwar jede Ausgabe, mit Ausnahme der deutschen, in doppeltem Texte. Außerdem bestehen für die einzelnen Kronländer Landesgesetzblätter, welche nur die Gesetze aufnehmen, welche auf das einzelne Kronland Bezug haben. Der Tag, an welchem neue Gesetze in Kraft treten, ist, wenn er sonst nicht anders bestimmt ist, der 45. nach Veröffentlichung im Reichsgesetzblatte.

Anlangend die Justizverwaltung, so wurde auch in der Organisation der Justiz die Einheit des Staates seit dem Jahre 1849 angestrebt u. dieselbe ist auch, mit Ausnahme Ungarns (s.d.), in den neuesten kaiserl. Erlassen vom Jahr 1860 festgehalten worden. Die Grundzüge derselben wurden durch die Verordnung vom 14. Juli 1849 aufgestellt, durch das Patent vom 31. Dec. 1851 aber wesentlich umgestaltet u. zum Theil vereinfacht. Als Grundsätze gelten: Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, daher Aufhebung der privilegirten Gerichte, mit Ausnahme des Gerichtsstandes für die Glieder des kaiserlichen Hauses; Ausübung des Richteramtes im ganzen Reiche durch dazu bestellte Behörden u. Richter nach den bestehenden Gesetzen im Namen des Kaisers; Selbständigkeit der. Justizbeamten u. Richter bei der gesetzlichen Ausübung ihres Richteramtes, dagegen Behandlung derselben in Bezug auf ihre sonstigen persönlichen Dienstbeziehungen nach den für die Staatsbeamten bestehenden Vorschriften; Trennung der Justizpflege von den Verwaltungsbehörden bei den Justiz- u. Collegialgerichten, dann der zweiten u. dritten Instanzen allgemein, bei den ersten Gerichten aber im Lombardisch-Venetianischen Königreiche u. dort, wo es als unerläßlich anerkannt wird, während sonst bei den Einzelgerichten als ersten Instanzen die Vereinigung mit der Verwaltung im Bezirksamte anzunehmen ist; dreifacher Instanzenzug sowohl in streitigen, als nicht streitigen Civil-, wie in Strafsachen. Die Gerichtsverfassung ist folgende: a) Bezirkseinzelgerichte bestehen jedes aus einem Bezirksrichter, welcher meist Verwaltungsbeamter ist, u. 1–3 Adjuncten, entscheiden in erster Instanz über Civilangelegenheiten bis zu einer bestimmten Summe, die bes. in Italien gering ist, u. über Übertretungen u. bes. bezeichnete Vergehen u. sind für Erhebungen des Thatbestandes u. aller Hülfeleistungen zum Behufe u. zur Unterstützung der Strafgerichte berufen. b) Bezirkscollegialgerichte sind in angemessenen Districten, welche aus mehren Bezirken gebildet sind u. meist mit der politischen Eintheilung zusammenfallen, errichtet; sie bestehen aus einem Landgerichtsrath[426] u. 3–5 Assessoren u. entscheiden in erster Instanz über alle solche Rechtsangelegenheiten, welche die Grenzen der Wirksamkeit der Einzelgerichte übersteigen, über die nicht den Einzelgerichten zugewiesenen Vergehen, insonderheit über Preßvergehen, u. über bestimmte, nicht den Landgerichten obliegende Verbrechen u. haben die Voruntersuchung für die Landgerichte zu führen. c) Landgerichte umfassen in ihre Gebiete die Bezirkscollegialgerichte; sie entscheiden, zufolge der Verordnung vom 11. Jan. 1852, fast über dieselben Verbrechen, wie früher die durch das Patent aufgehobenen Schwurgerichte; diese sind: Beleidigungen gegen Mitglieder des kaiserlichen Hauses, Aufstand u. Aufruhr, öffentliche Gewaltthätigkeit gegen eine von der Regierung berufene Versammlung, ein Gericht od. eine Behörde u. Körperschaften, durch Verletzung des fremden Eigenthums, der Telegraphen etc., Menschenraub, Sklavenhandel, Mißbrauch der Amtsgewalt, Verfälschung der Münzen u. öffentlichen Creditpapiere, Religionsstörung, Nothzucht, Mord, Todschlag, Raub, Brandstiftung, Diebstahl, Veruntreuung, Betrug, Verläumdung u. Verbrechen geleisteter Vorschub etc., wenn die Strafe 5–10 Jahre Kerker beträgt. d) Die Oberlandsgerichte, deren je eins für jedes Kronland od. für zwei vereinigte Kronländer bestehen, entscheiden in Civil- u. Criminalangelegenheiten als zweite Instanz. e) Der oberste Gerichts- u. Cassasionshof zu Wien, die oberste Justizbehörde des ganzen Reichs, bildet mit Ausnahme von Ungarn (s.d.) die dritte Instanz für alle Rechtssachen. Außer diesen bestehen noch f) die Causalgerichte, d.h. Handels-, Wechsel-, See- u. Berggerichte, getrennt für sich. Diese Organisation gilt nur für die Civilbevölkerung. Das Militär hat besondere Militärgerichte; diesen ist auch die Militärgrenze unterworfen. Die Rechtsverfassung beruht im Civilrecht hauptsächlich auf dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch vom Jahr 1810, dessen Gültigkeit allmälig auf alle Kronländer, seit 1853 namentlich auch auf Ungarn, Kroatien u. Slawonien, Serbien u. auch auf Siebenbürgen ausgedehnt wurde. Vgl. Zeiller, Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, Wien 1811–13, 4 Bde.; Nippel, Erläuterungen des allgem. bürgerl. Gesetzbuches, Gratz 1830–39, 9 Bde.; Winiwarter, Handbuch der polit. Gesetze u. Verordnungen, die sich auf das bürgerl. Gesetzbuch beziehen, Wien 1829, 3 Bde.; Winiwarter, Das österreichische bürgerl. Recht, systematisch dargestellt, Wien 1831–37, 7 Bde., u. Aufl. Wien 1838–41, 3 Bde.; Unger, System des österreich. allgem. Privatrechts, Lpz. 1836 ff.; Michel, Grundriß des heutigen österreich. Privatrechts, Wien 1856; v. Stubenrauch, Das allgem. bürgerl. Gesetzbuch, Wien 1854 ff., 4 Bde. Für den Civilproceß entscheidet hauptsächlich die Allgemeine Gerichts- u. Concursordnung vom 1. Mai 1781. Der Strafproceß regelt sich nach Aufhebung der provisorischen Strafproceßordnung vom 17. Jan. 1850 (mit Schwurgerichten) gegenwärtig nach der Strafproceßordnung vom 29. Juli 1853. Dieselbe beruht auf dem Anklageverfahren u. dem Grundsatz der Mündlichkeit im Schlußverfahren; das Verfahren ist nicht öffentlich, es wird aber bei der mündlichen Verhandlung in erster Instanz dem Angeklagten, mit Bewilligung des Präsidenten, sowie dem Letzteren das Recht eingeräumt, Zuhörer bis auf eine bestimmte Zahl (in Wien nicht über 30, bei den anderen Landesgerichten bis auf 20 Personen) zuzulassen, u. zwar nur solche, die ein wissenschaftliches Interesse daran haben, so wie drei Vertrauensmännern der Parteien, den juridischen Magistraten, den höheren Polizeibeamten u. den Professoren der Rechtswissenschaft ist der Zutritt jeder Zeit freigestellt. Die Anklage wird durch die Staatsanwaltschaft vermittelt, deren Wirkungskreis auf den Strafproceß beschränkt ist. Die Urtheile werden nur von gelehrten Richtern gefällt; die Richterbank ist mit fünf Richtern u. einem Präsidenten besetzt; die Urtheilsformen in Strafsachen sind: schuldig, schuldlos, Freisprechung von der Anklage; zur Verurtheilung eines Angeklagten von den Landgerichten sind vier Stimmen erforderlich; nach Verkündigung des Urtheils über die Thatfrage stellen die Parteien die Strafanträge u. das Gericht fällt das Urtheil. Gegen dieses kann keine Appellation ergriffen werden; nur eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Cassationshose steht offen. Die Oberlandsgerichte u. der oberste Gerichtshof entscheiden in nicht öffentlichen Sitzungen ohne Zulassung eines Vertheidigers od. Staatsanwaltes (die Generalprocuratur am Cassationshose wurde am 17. Jan. 1852 aufgelöst); das Verfahren ist nur schriftlich. Das Strafgesetzbuch vom J. 1803, von welchem unterm 27. Mai 1852 eine neue durch die späteren Gesetze ergänzte Ausgabe erschien, ist das alleinige Strafgesetz über Verbrechen u. schwere Polizeiübertretungen für den ganzen Umfang der Monarchie mit einziger Ausnahme der Militärgrenze; dasselbe ist mit dem 1. Sept. in Kraft getreten, u. es erloschen zugleich die particularen Gesetze der einzelnen Länder. Es zerfällt in drei Abschnitte: von den Verbrechen, Vergehen u. Übertretungen u. enthält 532 Paragraphen. Auch das Vereins- u. das Preßgesetz sind in die neue Ausgabe des Strafgesetzbuches aufgenommen worden. Die Preßverordnung vom 22. Mai 1852 enthält 22 Paragraphen. Die Censur ist aufgehoben; vor der Ausgabe einer Druckschrift muß ein Abdruck der Polizeibehörde überliefert werden; die Aufsicht über die Presse wird von der Verwaltung geführt; die oberste Polizeibehörde ertheilt die Concession zur Herausgabe von Zeitungen u. kann jedes Blatt nach zweimaliger Verwarnung auf immer unterdrücken, sowie der Statthalter auf eine bestimmte Zeit. Über folgende Ubertretungen ist das Verfahren, die Entscheidung u. Vollstreckung des Urtheils der Polizeibehörde überlassen: Unterlassung der gesetzmäßigen Bezeichnung u. Verlegung, gesetzwidrige Herausgabe u. Verbreitung von Druckschriften u. Nichterfüllung der zu deren Herausgabe nöthigen Bedingungen, Verweigerung des Abdruckes der von der Behörde befohlenen Veröffentlichungen, Bemerkungen über die zur Veröffentlichung zugestellten behördlichen Erlasse, Weiterherausgabe eingestellter, Einfuhr, Handel u. Verbreitung verbotener Druckschriften. Über die durch die Presse begangenen Vergehen u. Verbrechen entscheiden die Bezirkscollegialgerichte nach dem Strafgesetzbuche. Die Beschlagnahme von Druckschriften steht nur der Polizei zu, u. dieselbe kann nur im Verwaltungswege aufgehoben werden; der Recurs deswegen geht an die oberste Polizeibehörde. Ein neues Militärstrafgesetzbuch erschien unter dem 15. Jan. 1855. Vgl. bes. Jenull, Das österreich. Criminalrecht, nach seinen Gründen u. seinem Geiste dargestellt, 3. Aufl. Gratz 1837; Darstellung[427] der Quellen u. Literatur der österreich. Strafgesetzgebung über Verbrechen, Wien 1849; Frühwald, Handbuch des österreich. Strafgesetzes, ebd. 1852.

Verhältniß der Katholischen Kirche zum Staate. Die Katholische Kirche ist die herrschende, die Staatskirche, u. ist von der landesherrlichen Beaufsichtigung befreit, wogegen die nichtkatholischen Kirchengemeinden der obrigkeitlichen Beaufsichtigung unterworfen sind; das Placetum regium u. das Kirchenpatronat ist aufgehoben, die kirchliche Disciplinarjurisdiction u. die unabhängige Güteradministration des Clerus gewährt. Der Verkehr der Bischöfe u. aller Katholiken mit Rom freigegeben. Die Geistlichen brauchen keine Staatsprüfung zu bestehen; die Bischöfe werden zwar von der Regierung ernannt, doch nur im Einvernehmen mit den Bischöfen; die Entfernung eines Geistlichen von dem Amte findet nur im Einvernehmen mit seinen kirchlichen Vorgesetzten statt. Gemischte Ehen sind nur gestattet, wenn der nichtkatholische Theil das Versprechen gibt, die Kinder katholisch erziehen zu lassen. Der Kirche ist der Religionsunterricht in den Volksschulen, die Leitung des Unterrichts in den Diöcesanseminarien u. das gesammte theologische Studium auf den Universitäten untergeben; niemand darf als Religionslehrer od. als Professor od. Privatdocent der Theologie (einschließlich Kirchengeschichte, Kirchenrecht, Pädagogik etc.) wirken, ohne die Ermächtigung vom betreffenden Bischofe erhalten zu haben, welcher sie ihm wieder entziehen kann. In allen öffentlichen Anstalten, wenn solche nicht ausdrücklich als akatholische bezeichnet u. genehmigt sind, dürfen nur katholische Lehrer unterrichten, sowie auch alle Schüler, wenn sie das Obergymnasium od. die Oberrealschule nicht zurückgelegt haben, dem Religionsunterrichte beiwohnen müssen. Privatanstalten unterstehen ebenso direct der öffentlichen Behörde, wie der kirchlichen, wodurch es nichtkatholischen Lehrern nicht gestattet ist, an solchen zu unterrichten, s.u. Concordat etc). Durch den Umschwung der allgemeinen inneren Verhältnisse steht eine Umgestaltung der kirchlichen Verhältnisse bevor, sie ist bereits im Interesse der freien Stellung der Nichtkatholiken angebahnt (Revision des Concordats mit der Päpstlichen Curie). Zu apostolischen Visitatoren der geistlichen Orden sind von Seiten des Papstes die Erzbischöfe von Prag u. Gran ernannt worden. Den Jesuiten, welche 1848 das Reich verlassen mußten, wurde die Rückkunft in die italienischen Provinzen 1850, in die übrigen Länder 1852 gestattet u. ihnen ihre Erziehungshäuser wieder eingeräumt.

Finanzen. Finanzbehörden. An der Spitze der gesammten Verwaltung des Staatshaushaltes steht das Finanzministerium init drei Sectionen u. 24 Departements. Die ihm untergeordneten Behörden sind theils für einzelne Zweige bestimmt, deren eigenthümliche Beschaffenheit ihre Unmittelbarkeit u. eine abgesonderte Verwaltung nöthig macht, nämlich die Direction der Staatsschuldentilgungsfonds in Wien, zur Tilgung der fundirten allgemeinen verzinslichen Staatsschuld, in der Regel im Wege des Ankaufes der Obligationen u. zur Verwaltung der ihr übertragenen Cautions-, Judicial- u. dgl. Depositengelder, die Präfectur des Monte des Lombardisch-Venetianischen Königreichs, zur Verwaltung der Staatsschuld des Lombardisch-Venetianischen Königreichs u. der ihr zur fruchtbringenden Verwendung zugewiesenen Depositengelder, die Tabakfabrikendirection, die Verwaltung des Bergwesens, Berg-, Salinen-, Forst- u. Güterdirectionen, die Lottogesällsdirection in Wien mit zwölf Lottogesällsämtern u. zwei Lottodirectionen, die Direction der Porzellanfabrik in Wien, die Generaldirection des Grundsteuerkatasters, die Direction der Dikasterialgebäudeangelegenheiten, fungirt als Hülfsbehörde des Finanzministeriums bezüglich der Dispositionen mit den in Wien befindlichen Ärarial- u. Fondsgebäuden, der Miethe von Amtslocalitäten u. der Vermiethung entbehrlicher Localitäten, das Hauptmünzamt, das Punzirungsamt in Wien; theils sind sie für mehre Verwaltungsgegenstände gemeinschaftlich. Die letzteren, die allgemeinen Finanzlandesbehörden (organisirt 1850), welche ihren Sitz in den Hauptstädten der Kronländer haben, sind wieder zweierlei Art: die einen, die Finanzlandesdirectionen, besorgen alle Finanzangelegenheiten, sie bestehen aus dem Statthalter als Präsidenten, welchem ein Director (Ministerialrath) als zweiter Vorsteher beigegeben ist, u. aus Oberfinanzräthen u. Räthen u. dem nöthigen Personale; die anderen, die Steuerdirectionen (Steuercommissionen), Steueradministrationen, Kreis- (Comitats-) behörden, Bezirksämter (Stuhlrichterämter, Präturen), verwalten die directen Steuern, bestehen aus dem Statthalter als Chef u. einem Oberfinanzrathe od. Finanzrathe u. dem nöthigen Hülfspersonale. Letztere sind bestellt in den Kronländern Ö-s ob der Enns, Salzburg, Dalmatien, Krain, Kärnten, Schlesien u. Bukowina; erstere bestehen in Ö. unter der Enns (zugleich für die Finanzangelegenheiten mit Ausschluß der directen Steuern in Oberösterreich u. Salzburg), Steyermark (mit für Kärnten u. Krain), Tyrol, Küstenland (für Dalmatien), Böhmen, Mähren (mit für Schlesien), Galizien (mit für Bukowina), Ungarn, Kroatien u. Slawonien, Wojwodschaft, Siebenbürgen. Diesen beiden Arten von Mittelbehörden sind untergeordnet die Bezirkshauptmannschaften für die Verwaltung der directen Steuern u. den Landesfinanzdirectionen, die Cameralbezirksverwaltungen für die auf die indirecten Steuern sich beziehenden Finanzgeschäfte; deren letztere Stelle vertreten in Kroatien u. Slawonien, der Wojwodschaft, Ungarn u. Siebenbürgen die Finanzbezirksdirectionen, im Lombardisch-Venetianischen Königreiche die Finanzpräsecturen. Die untersten Finanzbehörden sind nach der Mannigfaltigkeit der Einnahmezweige sehr verschieden u. zahlreich: die Bezirkssteuerämter u. die Gemeindevorstände für die Erhebung der directen Steuern, die Grenzzollämter, welche theils Commercial-, theils Hülfszollämter sind, an der Zolllinie od. in deren Nähe, Hauptzollämter u. Zolllegstätten im Inneren des Landes, Mautheinnehmer, Verzehrungssteuergefällsämter, Stempelämter, Taxämter, Directionen der Ärarialsabriken, Magazine u. Verschleißstationen für Tabak, Pulver u. Salz etc. Die Verwaltung der Post, des Staatstelegraphen, des Staatseisenbahnbetriebes, der Porzellanfabrik in Wien, der Hafen- u. Seesanitätsgebühren u. der Consulareinkünfte gehört in den Wirkungskreis des Handelsministeriums. Die Verwaltung der directen Steuern in der Militärgrenze u. der übrigen eigenen Einnahmen der Militärverwaltung, einschließlich des Schießpulvermonopols, steht dem Armeeobercommando, u. jene der eigenen Einnahmen der Marineverwaltung dem Marineobercommando zu.

[428] Für das Kassenwesen ist die Staatscentralkasse das oberste Organ des Finanzministeriums, sie übernimmt von den Landeshauptkassen (Fslialkassen) u. von übergeordneten Gefällskassen u. Perceptionsämtern in Wien die überschüssigen Beiträge u. leistet an solche, so weit erforderlich, Zuschüsse (Verläge) u. bestreitet die zur Verzinsung u. Tilgung der schwebenden Staatsschuld nöthigen Geldmittel (Dotationen). Ihr zur Seite stehen neun Landeshauptkassen: das Hofzahlamt, zur Bestreitung der Zahlungen für den Pliserlichen Hofstaat, dann einiger Ausgaben für die Cabinetscauziel des Kaisers u. die Ministerconferenz: das Universalcameralzahlamt, das Zahlamt des Ministeriums des Äußern, das Universalkriegszahlamt mit zwölf Kriegszahlämtern u. fünf Kriegskassen, die Polizeihauptkasse; die von dem Universalcameralzahlamte mitverwaltete Staatseisenbahnhauptkasse (Bausection), u. die in Triest befindliche Kriegs- u. Marinehauptkasse, mit der Marinesilialkasse in Venedig; die Universalstaats- u. Bancoschuldenkasse nebst den untergeordneten Creditabtheilungen in den einzelnen Kronländern, zur Zahlung der Zinsen der fundirten allgemeinen Staatsschuld u. der Treffer der Lotterieanlehnsloose u. der Coniorentenscheine, die Staatsschuldentilgungsfondshauptkasse, die Katastralhauptkasse nebst Filialabtheilungen in den einzelnen Kronländern zur Bestreitung der Ausgaben für die Durchführung des Grundsteuerkatasters. Regelmäßige Mittelkassen sind die Landesbauptkassen in den Kronländern, deren jede in eine Einnahme- u. eine Ausgabeabtheilung zerfällt; dann folgen die Sammlungskassen (Finanzintendanzkassen), welche größtentheils zugleich örtliche Erhebungskassen sind, ferner die Einnahmeelementarkassen (Perceptionsämter), d.h. die Steuerämter für die directen u. verschiedene Ämter u. Kassen für die indirecten Steuern u. Abgaben. Zur Verhütung von Übertretungen der Gefällsvorschriften u. zur Unterstützung der Behörden in ihren Amtshandlungen dient die Finanzwache, welche militärisch organisirt ist. Die Interessen des Staates vertreten in streitigen Fällen die Kammerprocuratoren od. Fiscalämter. Die Überwachung der Regierungswirthschaft wird in höchster Stufe vom Kaiser wahrgenommen, wobei ihm der Reichsrath zur Seite steht. Zunächst aber erfolgt die Controle von Seiten der Administrativbehörden, welche in dieser Richtung wirksam sind, wobei theils eigene Rechnungshülfsämter, wie Rechnungsdepartetnents, Kanzleien, Abtheilungen u. dgl. od. die Rechnungscontrolbehörden mitwirken. Die Überwachung geschieht auf Grund der gelegten Rechnungen von der obersten Rechnungscontrolbehörde u. den derselben untergeordneten Buchhaltungen (Central- u. Hofbuchhaltung), den Staatsbuchhaltungen u. Staatsbuchhaltungsabtheilungen, Rechnungsdépartements, der Buchhaltung der Porzellanfabrik in Wien, dem Centralrechnungsdepartement u. den Landesmilitärrechnungsdepartements u. dem Marinerechnungsdepartement in Triest. Das österreich. Verwaltungs- u. Rechnungsjahr beginnt am 1. Nov. u. erreicht am 31. Oct. sein Ende. Die hauptsächlichste Aufgabe des neuen Ö-s war, eine bessere Organisation des Staatshaushaltes herzustellen; Bildung eines neuen Steuersystems, Gleichverpflichtung aller Länder u. Stände, Durchführung von Ersparungen in den Ausgaben, Ordnung des Schuldenwesens. In Beziehung auf die ersteren wurden seit 1848 folgende Maßregeln getroffen u. zum Theil durchgeführt: die Besteuerung der Besoldungen u. Pensionen der Beamten u. der Einkünfte der Klöster, Festsetzung eines Maximums der Besoldungen u. Pensionen (8000 Gulden) u. Herabsetzung der Tagegelder, Leistung freiwilliger Beiträge etc., Maßregeln, welche jedoch verhältniße mäßig wenig einbrachten; größeren Erfolg hatten die seit 1849 erlassenen Gesetze über die neuen Stenerarten, bes. die Grund-, Häuser-, Erwerbs-, Einkommen-, Verzehrungssteuer etc., die Einführung der Besteuerung des inländischen Rübenzuckers (1849), die Herbeiziehung Ungarns u. seiner Nebenländer zu gleicher Steuerlast, die Verbesserung des Zollwesens, insonderheit die Aufhebung der Zwischenzolllinie etc. Auf diese Weise stieg die Einnahme bedeutend; sie betrug 1847 noch 164,236,758 Fl., 1851 aber 223,252,038 Fl. In Folge zweckmäßigerer Einrichtung der Verwaltung wurden die Ausgaben beschränkt; aber die Zeitverhältnisse, bes. das Jahr 1859 wegen des Italienischen Krieges, beanspruchten einen unverhältnißmäßigen Aufwand für den Kriegsbedarf. Die Ausgaben betrugen 1847: 209,141,501, 1849: 289,468,048, 1851: 278,420,470 u. 1858 schon 358,528,218 Fl. Das Deficit betrug 1847: 47,403,350, 1849: 122,539,488, 1851: 56,168,432 u. im Jahre 1858 die Summe von 40,534,924 Fl. Wie groß das Deficit der folgenden zwei Jahre gewesen, ist noch nicht ziffermäßig festgestellt, jedoch wird es sich aus den unten folgenden Mittheilungen entnehmen lassen.

Staatsgebährung. Im Jahre 1858 betrugen die directen Steuern 94,489,483, die indirecten Steuern 158,792,548, Staatsgüter u. industrielle Unternehmungen 4,460,807, Einnahmen des Tilgungsfonds 9,981,251, Verschiedenes 6,769,088, Summa 274,502,177 Fl.; Summa der ordentlichen Ausgaben 315,037,101 Fl.; Deficit im ordentlichen Etat 40,534,924 Fl. Außerordentliche Einnahmen: Erlös aus Staatseigenthum 19,402,744, Schuldvermehrung 72,652,139, Verschiedenes 4,110,743, Summa 96,165,626 Fl. C.-M. Ordentliche Ausgaben betrugen im Jahre 1858: Staatsschuldzinsen u. Dotation des Tilgungsfonds 95,963,279, Hof 6,689,047, Cabinet, Reichsrath, Ministerconferenz 307,169, Äußeres 2,150,581, Inneres, Polizei u. Landescultur 36,169,630, Krieg u. Marine 101,817,061, Justiz 15,630,024, Finanzen u. Bergwerke 28,589,452, Cultus u. Unterricht 5,684,484, Handel u. Bauten 18,439,743, Controlbehörden 3,596,651, Summa 315,037,101 Fl. Außerordentliche Ausgaben: Schuldentilgung 15,868,204, Krieg 3,985,483, productive Anlagen 20,243,184, Vorschüsse u. Verschiedenes 3,394,246, Summa 43,491,117 Fl. C.-M. Das Deficit ist permanent geworden, selbst für 1860 ist es zu 55,8 Mill. u. für 1861 zu 40 Mill. Fl. veranschlagt, welche Summen durch die noch einznzahleuden Anlehen u. die französischen Entschädigungsgelder für Abtretung der Lombardei gedeckt werden sollen. Der Voranschlag des Staatsbudgets, welchen die Regierung dem verstärkten Reichsrathe für 1861 vorgelegt hat, begreift die Staatseinnahmen mit 299,554,300 Fl. u. das Gesammtstaatsersorderniß zu 339,619,900 Fl. So sind die Staatsschulden von Jahr zu Jahr gestiegen; im Jahr 1847 betrugen sie 1187,253,500 Fl., 1848 trat eine Vermehrung von 52,891,718 Fl. ein, in den drei darauffolgenden Jahren betrug diese jährlich über 160 Mill., 1852 über 191 Mill., 1853 war sie[429] über 84 Mill., 1854 stieg sie aber wieder auf 212,187,034 u. 1855 sogar auf 340,536,954; 1856 betrug sie über 128 Mill., 1857 über 80 u. 1858 über 72 Mill., sodaß von 1845–1858 die Schulden um 1723,539,798 Fl. vermehrt worden sind. Zur Deckung des Deficits u. durch andere Finanzoperationen war Ö. seit 1848 genöthigt, verschiedene Anleihen zu machen: 1848 eine Anleihe bei der Bank von 30 Mill. Fl. gegen 3 Procent; eine dergleichen bei der Bank, vom Reichstage bis zu 80 Mill. Fl. genehmigt: 1849 eine vierprocentige Anleihe von 71,217,800 Fl (67,403,800 Fl. vom Inlande, 3,814,000 vom Anlande aufgebracht); 1850 die lombardisch-venetianische Zwangsanleihe von 100 Mill. Lire, nachdem die freiwillige nach zweimaligem Versuche gescheitert war, später in eine Landesschuld umgewandelt; 1851 die fünfprocentige Anleihe von 85,569,800 Fl., meist vom Inlande aufgebracht; im Mai 1852 eine fünfprocentige von 35 Mill. Fl. vom Auslande; am 4. Sept. eine neue fünfprocentige von 80 Mill. Fl. Als eine verdeckte Anleihe ist die Übernahme der Waisen- u. Depositengelder, im Betrage von wenigstens 250 Mill. Fl., durch den Staat im Jahre 1852 zu betrachten; 1854 wurde als freiwillige fünfprocentige Nationalanleihe, zur Wiederherstellung der Metallgewährung behufs Verminderung der Schuld des Staates an die Nationalbank, eine Anleihe von 500 Mill. erhoben, diese aber um 1111/2 Mill. überschritten, u. 1860 wurde ein Lotterieanlehen von 200 Mill. aufgenommen. Die k.k. privilegirte Nationalbank in Wien hat sich nach dem Mitgetheilten lange in engem Zusammenhange mit dem Finanzwesen des Staates befunden u. ist wiederholt Zeuge gewesen von arger Verlegenheit der Staatsregierung. Sie wurde 1816 gegründet, hat das Privilegium, unverzinsliche Banknoten zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 1000 Fl. auszugeben. In den gefährlichen Krisen seit jener Zeit war sie es, welche den Credit des Staates wieder dadurch hob, daß sie dem Staate Vorschüsse machte, freilich nur in Banknoten, welche dann in solch ungeheurer Menge ausgegeben wurden, daß sie bei Weitem nicht mehr durch den Baarfond gedeckt wurden. So circulirten Ende 1840: 1673/4 Mill., Juni 1848: 1811/3, August 1849: 260 Mill. Fl. Noten, während der Baarfond Ende 1840157, Juni 184820 Mill. betrug Diese Erhöhung des Notenumlaufs wurde fast ausschließlich durch den Bedarf des St. Staates nöthig gemacht; nach der Bilanz von Ende 184) wurden für Handel u. Gewerbe nur 27,851,948 Fl., für den Staat dagegen 205,089,290 Fl. verwendet. Hierdurch wurde der Credit der Bank wesentlich erschüttert, um so mehr, als selbst die Rückzahlungen von Seiten des Staates zum größten Theile nur mittels der Vermehrung des Staatspapiergeldes möglich war, was aber die Bank wieder beschwerte. Zur Herstellung der Ordnung im Papierumlauf wurde daher am 28. Juni 1849 der Grundsatz aufgestellt u. durch Patent vom 15. Mai 1851 erneuert, daß die Bank zur Deckung der Staatsbedürfnisse mit einer Vermehrung ihrer Noten nicht in Anspruch genommen werden sollte. Durch die Anleihen u. die sardinische Kriegsentschädigung (28,751,000 Fl.) war es dem Staate möglich, seine Schuld an die Bank von 219 Mill. Fl., welche Summe sie im Juni 1849 betrug, bis zum April 1852 auf 143 Mill., also um 76 Mill. (darunter 24 Mill. Silber) zu vermindern. Der Stand der Bank besserte sich hierdurch: es betrug 1852 Ende Januar der Baarfond 42,692,816 Fl., der Banknotenumlauf 212,098,242 Fl., Ende Juli der Baarfond 42,275,411 Fl., der Banknotenumlauf 199,942,140 Fl. Mit den Ereignissen von 1848 u. 1849 stiegen die Staatsbedürfnisse, sanken die Einnahmen u. zugleich verschwanden die größeren Münzen u. selbst die Silber- u. Kupferscheidemünzen aus dem Verkehre (trotzdem die Regierung, um das Verschwinden der Silberscheidemünzen, sowie die Agiotage gegen das Papiergeld zu hindern, dieselben geringer ausprägte: Anfangs 28 Fl. 48 Kr., später 33 Fl. 36 Kr. in Silberfechsern aus der Wiener Mark), indem diese Silberscheidemünzen, bestimmt für die Länder, wo Papiergeld circulirte, Meist in die italienischen Provinzen flossen (wo deren Entwerthung, um sie in die übrigen Kronländer zu ziehen, große Verwirrung verursachte). Deshalb sah sich die Regierung, sowohl zur Befriedigung der Bedürfnisse des Staates als des Verkehrs, genöthigt, Staatspapiergeld, bes. in kleinen Noten, auszugeben. So wurden Deutsche Münzscheine, zuerst im Betrage von 5 Mill. Fl., im Nennwerthe von 6 u. 10 Kr. C.-M: ausgegeben, welcher Betrag später erhöht wurde; ihnen folgten Ungarische Münzscheine, ebenfalls zu 6 u. 10 Kr. (seit 1. Aug. 1849). Diese Münzscheine wurden monatlich serienweise ausgeloost u. gegen Silbermünzen umgewechselt, daher sie bald ein Agio gegen das übrige Papier gewannen. Sie hatten keinen Zwangscurs. Auch für die Lombardisch-Venetianischen Schatzscheine wurde 1851 der Zwangscurs aufgehoben. Sämmtliches andere Papiergeld hatte Zwangscurs; dieses bestand aus dreiprocentigen Kassenanweisungen vom 1. Jan. 1849, 1. Juli 1849 u. 1. Jan. 1850; verzinslichen Reichsschatzscheinen zu 100, 500 u. 1000 Fl. vom 1. Jan. 1850 u. 1851; unverzinslichen Reichsschatzscheinen zu 1, 2, 5, 10 u. 50 Fl., zuerst 1850 ausgegeben, zur Beseitigung der unter verschiedenen Namen ausgegebenen Staatsgeldzeichen; Anweisungen auf die ungarischen Landeseinkünfte zu 1, 5, 10 u. 100 Fl., seit 1849 ausgegeben. Die älteren Einlösungs- u. Anticipationsscheine der Wiener Währung zu Zetteln von 1, 2, 5 etc. Fl. wurden eingezogen. Ferner wurde für ungültig erklärt: 1849 das ungarische Papiergeld im Betrage von 64 Mill. Fl., 1852 die Carta patriotica der provisorischen Regierung zu Venedig im Betrage von etwa 3 Mill. Lire. Da der Staatsbedürfnisse Wegen mehr Papiergeld in Umlauf kam, als der Verkehr bedurfte, so hatte dies ein bedeutendes Fallen der Papiere u. ein Steigen des Silbers u. Goldes zur Folge. So betrug z.B. das Silberagio am 26. Novbr. 185050 Procent, 1852 im Januar 29–31, im April 33–34 Proc. Die Regierung, welche darin nur ein Börsenspiel sah, schritt dagegen durch das Börsengesetz (1850) ein. Später wurde durch das Patent vom 15. Mai 1851 der Grundsatz ausgesprochen, daß das gesammte, mit Zwangscurs im Umlauf befindliche Staatspapiergeld, so lange der Zwangscurs mit demselben verbunden ist, nicht über 200 Mill. Fl. vermehrt werden soll; in der Folge wurde das Maximum auf 175 Mill. herabgesetzt, wobei die verzinslichen Reichsschatzscheine auch nach Aufhebung des Zwangscurses den Zwangscurs habenden Papiergelde zugerechnet werden. Diese Maßregeln wirkten günstig auf die Finanzen. An Staatspapiergeld mit Zwangscurs waren im Umlaufe u. in den Kassen 1852 Ende[430] Januar 160,264,142 Fl., Ende Juli 165,812,690 Fl., so daß, nach HINZurechnung der Banknoten, das Papiergeld mit Zwangscurs Ende Januar 372,362,384, Ende Juli 365,754,831 Fl. betrug. Dazu kamen im Januar noch 4,834,393 Lire an lombardisch-venetianischen Schatzscheinen (im Juli nur noch 1,913,105 Lire) u. 17,526,184 Fl. an deutschen u. ungarischen Münzscheinen. Es waren daher im Januar 1852 an Staatspapiergeld 179,401,790 Fl. im Umlauf, u. das sämmtliche Papiergeld betrug 391,500,032 Fl. 1854 übernahm die Nationalbank die Einwechselung des gesammten mit Zwangscurs im Umlaufe befindlichen Staatspapiergeldes (etwa 148 Millionen), wofür sich die Regierung verpflichtete, jährlich wenigstens 10 Millionen zur Ausgleichung dieser Schuld an die Bank zu entrichten. Als hierauf das Lotterieanlehen von 50 Millionen, das Silberanlehen von 35 Mill. u. das Nationalanlehen von 500 Mill. (611 Mill.) hauptsächlich zur Aufnahme der Silberzahlung erhoben wurden, erhielt die Bank einen Domainencomplex im Werthe von 1561/2 Mill. Fl., woraus sie sich bezahlt machen sollte. Hierdurch, sowie durch den Verkauf der Eisenbahnen u. einen mit gutem Erfolge begonnenen Sparsystem war der Weg, die Landeswährung wieder auf Metallwährung zurückzuführen, angebahnt, wozu die Regierung durch den Deutschen Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 verpflichtet war, u. worin es heißt, daß keiner der vertragenden Staaten Papiergeld mit Zwangscurs auszugeben habe, falls solches nicht jederzeit gegen vollwerthige Silbermünzen umgewechselt werden könne. Aber die Neujahrsansprache des Kaisers der Franzosen warf das ganze Gebäude der sorgfältigsten Vorausberechnung über den Haufen. Der Staat entnahm von der Bank 133 Mill. Fl. in Banknoten u. 30 Mill. Silber zur Kriegführung. Das Silberagio stand in Folge dessen am 28. April schon auf 34% u. bei den ersten Ereignissen des Krieges à 50%, welcher Curs seit 1851 nicht mehr erreicht worden war. Der Friede von Villafranca brachte das Silberagio wieder auf 16% zurück; es stieg aber im Laufe des Jahres bis auf 36 Proc., um am Schlusse des Jahres den Curs von 50 Proc. zu erreichen, welcher Anfangs 1861 sogar überschritten worden ist. Ist auch die Vermehrung der Staatsschuld eine Hauptursache dieser mißlichen Lage des Geldwesens, so liegt doch die Hauptschuld an der übermäßig großen Ausgabe der Banknoten, wodurch die Regierung ihre Abhängigkeit von der Bank von Neuembefestigt hat, u. das Silbergeld in's Ausland getrieben worden ist, so daß wegen Mangel an klingender Scheidemünze für 12 Millionen Zehnkreuzerscheine haben ausgegeben werden müssen. Nach dem Bankausweis vom 1. Juli 1860 waren 460 Mill. Banknoten im Umlauf u. am 31. Jan. 1861 war der Notenumlauf auf 483,196,139 Fl. gestiegen. Jedoch steht zu erwarten, daß von der Regierung energische Mittel ergriffen werden, um die. traurigen Geldverhältnisse, welche den Bürger zu keinem ruhigen Besitze u. den Staat zu keiner Kraftentfaltung gelangen lassen, gegen bessere zu vertauschen. Durch k.k. Botschaft vom 17. Juli 1860 ist nämlich bestimmt worden, daß künftig bei Einführung neuer Steuern u. Auflagen, bei aufnahme neuer Anlehen etc., nur mit Zustimmung des verstärkten Reichsrathes die nöthigen Anordnungen getroffen werden sollen. Ferner ist durch k.k. Patent vom 23. Dec. 1859 eine Staatsschuldencommission aus den hervorragendsten Finanzcapacitäten berufen worden, um das Staatsschuldenwesen zu prüfen u. über den Stand derselben an den Kaiser Vortrag zu erstatten. Der am 6. Febr. 1861 veröffentlichte Vortrag bezieht sich auf den Stand des Staatsschuldenwesens bis zum Schluß des mit 30 April 1860 abgelaufenen ersten Semesters u. enthält in der Hauptsache folgende Ergebnisse: auf ein fünfprocentiges Capital in österreichische Währung umgerechnet, betrug nach diesem Bericht die österreichische Staatsschuld am 30. April 1860 die Summe von 2,269,295,218 Fl. 94/10 Kr., wozu noch der österreichische Antheil an der lombardisch-venetianischen Staatsschuld mit 69,909,539 Fl. 3 Kr. u. die Grundentlastungsschuld mit 506,947,024 Fl. 50 Kr. tritt, so daß sich als Totalbetrag die Summe von 2,846,151,781 Fl. 624/10 Kr. ergibt. Um den heutigen Stand der Staatsschuld zu berechnen, wäre noch das vorjährige Lotterieanlehen von 200 Mill. Fl., wovon jedoch 90 Mill. Fl. als Staatsschuld an die Bank bereits erscheinen, ferner die etwaige Vermehrung der Hypothekaranweisungen, sowie die ausgegebenen Münzscheine u. das neueste Steueranlehen in Anschlag zu nehmen. Dann würde sich die gesammte österreichische Staatsschuld heute auf ein fünfprocentiges Nominalcapital von drei Milliarden (3,000,000,000) Fl. österr. Währ. berechnen.

Da eine vollständige Übersicht aller österreichischen Staatsschuldverschreibungen mit ihren Specialitäten bei dem Mangel verläßlicher Quellen bis jetzt noch nicht möglich ist, so folgen hier die Hauptgattungen derselben, welche im Auslande an der Börse verhandelt werden. Es sind insbesondere die in Silber verzinslichen Titel der österreichischen neueren Schuld mit Einschluß der lombardisch-venetianischen, sodann die sogenannten Metalliques, wenn sie auch nicht in klingender Münze verzinslich sind, endlich die Loose aller Gattungen, verbreitet. Der Hauptmarkt für diese Effecten ist außer Wien in Amsterdam u. Frankfurt; für die in England aufgenommenen Anlehen auch in London; außerdem sind österreichische Effecten fast auf allen europäischen Börsen im Handel. Metalliques heißen alle Obligationen der neueren, seit 1815 entstandenen allgemeinen Staatsschuld, weil sie im Gegensatze zu dem älteren österreichischen Papiergelde der Wiener Währung, auf Conventionsmünze lauten u. in diesem Münzfuße u. in Metallgeld verzinslich sind. Bei dem größeren Theil dieser Papiere ist die bis jetzt immer noch beibehaltene Bezeichnung Metalliques eine unrichtige, da seit 1848 nur noch diejenigen Anleihen in klingender Münze verzinst u. getilgt werden, bei deren Emission solches ausdrücklich stipulirt wurde; die übrigen aber in Bankvaluta, d.h. in entwertheten Noten der privilegirten Österreichischen Nationalbank, daher richtiger Papier-Metalliques genannt werden. Unter Obligationen in österreichischer Währung zu 5 Procent sind hauptsächlich die in Folge des Finanzministerialerlasses vom 26. Oct. 1858 umgewandelten älteren Schuldtitel verstanden. Sie lauten auf 1000 Fl., 500 Fl., 100 Fl. österreichische Währung, sind in Bankvaluta verzinslich u. zahlbar, u. soll 1/2 Proc. ihres Betrages jährlich zur Rückzahlung im Wege der börsenmäßigen Einlösung gelangen, Von den 1859 u. 1860 emittirten Anlehen kann ferner hierher gerechnet werden das englische Anlehen von 1859 in Obligationen von 199 Pfd.[431] Sterl. mit festem Curs à 10 Fl. österreichischer Währung für 1 Pfd. Sterl. Tilgung; jährlich 1 Proc. der Schuld durch Pariverloosung; Zinszahlung in Silber zu London in Pfd. Sterl. u. zu Frankfurt a.M. à 1162/3 Fl. = 10 Pfd. Sterl.; 1. Januar u. 1. Juli. Die jedes Jahr am 2. Jan. zu verloosenden Obligationen sind am darauf folgenden 1. Juli fällig. Die Obligationen des Nationalanlehens von 1854 bilden das Hauptspeculationspapier auf den meisten deutschen Börsen. Sie lauten auf Beträge von 10,000 Fl., 5000 Fl., 1000 Fl., 500 Fl., 50 Fl. u. 20 Fl., auf die Zinstermine 1. Jan. u. Juli, u. 1. April u. 1. Octbr., auf Namen u. auf Inhaber; Zinsenzahlungen in klingender Münze (Gold nicht über den 151/2 fachen Werth des Silbers) ist zugesagt. Ein Tilgungsfond ist nicht ausgeworfen, dennoch hat bisher eine Einlösung auf der Börse stattgefunden. Die Obligationen des Anlehens von 1851 zerfallen in zwei Serien, A u. B. Serie B ist zu 5 Proc. verzinslich in Amsterdam, Brüssel, Frankfurt a.M. u. Paris in klingender Münze; Einlösung mittelst Rückkaufs auf der Börse, wenn der Curs nicht über pari steht; Stücke von 1000 Fl., 500 Fl. u. 100 Fl.; Zinstermin von Serie B 1. Mai u. 1. November; Serie A verschieden. Obligationen von der Couponsconvertirung der Jahre 1840–51, hervorgegangen aus der Umwandlung der verfallenen Zinscoupons u. gezogenen Staatslotterieobligationen in 5procentige fundirte Staatseffecten, 1. Jan. u. 1. Juli, in Abschnitten nach Belieben des Gläubigers auf den Namen od. den Inhaber gestellt, von 1000, 500 u. 100 Fl.; die Zinsen zu Amsterdam u. Frankfurt a/M. in klingender Münze; Tilgungsquote jährlich 1 Prot. der Schuld nebst zuwachsenden Zinsen; Einlösung auf der Börse nicht über pari. Unter Metalliques zu 5, 41, 4, 3, 24 u. 1 Proc. sind alle, seit 1815 entstandenen, auf. Conventionsmünze lautenden u. nicht unter den vorstehend u. nachfolgend besonders aufgeführten Schuldkategorien begriffenen Staatsobligationen verstanden, welche sämmtlich in der Landeswährung, d.h. in Bankvaluta (Banknoten) verzinslich u. zahlbar sind. Hinsichtlich der Tilgung besteht unter dieser Schuldgattung Verschiedenheit, sofern einzelne Anlehen mittelst börsenmäßiger Einlösung eines Betrags von 1 Proc. der ursprünglichen Schuld amoriisirt werden, für andere dagegen keinerlei Rückzahlung vorgesehen ist; was von den einzelnen Schuldbeträgen noch ungetilgt ist, zeigt der oft genannte Bericht der Staatsschuldencommission. Nach der Zeitfolge sind sie folgende: a) 1procentige Metalliques, 34,892,700 Fl., entstanden in Folge des Einzugs der Anticipationsscheine auf Grund des Patents vom 1. Juni 1816; diesem Schuldtheil kam die ursprüngliche Dotation des Tilgungsfonds zu gut; er ist daher größtentheils mittelst Einkaufs auf der Börse eingelöst; der Rest kann in Obligationen auf österreichische Währung convertirt werden; b) 21/2procentige Metalliques, älteste Gattung derselben, herrührend aus den Anlehen von 1815, 1847, 1851 (Lit. A) u. 1852 (lautend auf den Inhaber); Zinsen auf verschiedene Termine in Bankvaluta; auch diese Papiere können auf Grund des Ministerialerlasses vom 26. Oct. 1858 auf österreichische Währung convertirt werden; die Mehrzahl ist heimgezahlt; c) 3proc. Metalliques, aus dem Anlehen von 1835 à 40 Mill. Fl.; Stücke zu 1000, 500 u. 100 Fl.; 1. Juni u. 1 Decbr. mit Coupons; in Obligationen auf österreichische Währung convertabel; Zinsen in Bankvaluta; Tilgung durch Rückkauf mit einem Tilgungsfonds 1 Proc.; d) 4proc. Metalliques, 43,256,000 Fl., herrührend von den Anlehen der Jahre 1829 u. 1830 u. von der im letzten Jahre erfolgten Umwandlung höher verzinslicher in 4proc. Obligationen; Stücke von 1000, 500 u. 100 Fl. mit Coupons 1. Jan. u. 1 Juli, 1. Febr. u. 1 August u. 1. Juni u. 1. Dec.; convertabel wie die vorigen; ebenso tilgbar; Zinsen in Bankvaluta; e) 41/2proc. Metalliques, 72,000,000 Fl.; es bestehen solche nur von dem Anlehen des Jahres 1849, in Abschnitten von 1000, 500 u. 100 Fl. mit verschiedenen Zinsterminen; Zinsen gegen Coupons halbjährig; 15. April u. 15. Oct., 15. Juni u. 15. Dec.; auch diese Metalliques können in Obligationen auf österreichische Währung umgewandelt werden; Tilgung u. Verzinsung wie bei den 3- u. 4proc. Metalliques; f) 5proc. Metalliques, die zahlreichste Sorte dieser Papiergattung, herrührend aus den Anlehen von 1816, 1818, 1823, 1826, 1831, 1832, 1833, 1841, 1843, 1847 u. 1852; auch gehört die Serie A des Anlehens von 1851 theilweise hierher. Für die Anlehen von 1816, 1818, 1823 u. 1852, deren Obligationen auf 10,000, 5000, 1000, 500 u. 100 Fl. auf den Inhaber lauten, ist ein Tilgungsfond von 1 Proc. ausgesetzt, welcher zum Rückkauf von Obligationen auf der Börse zu verwenden ist. Vom Anlehen de 1852 können die Zinsen auch in Frankfurt a.M., London u. Paris zum Tagescurs erhoben werden. Die verschiedenen Titel aller genannten Anlehen haben verschiedene Zinstermine, theils 1. Jan. u. 1. Juli, theils 1. Mai u. 1. Nov.; auch 1. Juni u. 1. Dec. Zinsenzahlung in der Regel bei der Hauptkasse zu Wien u. den Filialkassen in den Provinzen. Im Wiener Cursblatt nicht, dagegen im Londoner u. Frankfurter ist das englische Silberanlehen von 1852 notirt. Dessen Theilschuldscheine lauten auf 100 u. 50 Pfd. Sterl. au porteur; Zinsenzahlung in London in Pfd. Sterl., in Frankfurt zum festen Curs von 121 Fl. süddeutscher Währung für 10 Pfd. Sterl. u. in Paris zum Curs von 251/2 Frcs. = 1 Pfd. Sterl.; Rückzahlung durch Verloosung al pari auf Grundlage eines Tilgungsfonds von 1 Proc. an den gleichen Plätzen u. nach denselben Valuten. Der Tilgungsfond kann übrigens nach 1862 auf 5 Proc. erhöht werden. Zinstermine: 1. Jan. u. 1. Juli. – Die Lotterieanlehen von 1834, 1839, 1854 u. 1860. Das erste dieser Anlehen ist im Jahre 1860 vollständig getilgt worden. 200 Fl. Loose von 1839. 30 Mill. Fl. in 6000 Serien à 20 Stück; jedes Loos kann in 50 Abtheilungen zerlegt werden. Die Verloosung erfolgt bis zur Tilgung des Anlehens im Jahre 1878 in Zwischenräumen von 11/2 Jahren am 1. Juni u. 1. Dec. 3 Monate nach der Serienziehung erfolgt die Nummerverloosung u. 3 Monate nach dieser die Zahlung. Die geringste Prämie ist 500 Fl. 250 Fl. Loose von 1854. 50 Mill. Fl., eingetheilt in 4000 Serien à 50 Nummern à 50 Fl. bis Ende 1904 rückzahlbar. Die 4proc. festen Zinsen werden gegen Coupons am 1. April ausgezahlt. Die Serienziehungen erfolgen am 2. Jan. u. 1. Juli; die Gewinnziehungen am 1. April u. 1. Oct., die Zahlung der Gewinne 1/4 Jahr nach der Gewinnziehung. 500 Fl. Loose von 1860 im Betrage von 200 Mill. Fl. lauten auf den Überbringer u. Beträge von 500 Fl. Auch werden bis auf 500,000 Stück 1/5 Loose à 100 Fl. ausgegeben. Die 5proc. festen Zinsen werden[432] am 1. Mai u. 1. Nov. gegen Coupons ausgezahlt. Serienziehung am 1. Febr. u. 1. August. 3 Monate nachher Gewinnziehung u. 3 Monate darauf Zahlung der Gewinne. Die gänzliche Tilgung erfolgt bis zum Jahre 1917.

Oberster Befehlshaber der Armee ist der Kaiser. Dieselbe besteht aus der Landmacht u. der Marine. I. Die Landmacht: Die Centralkriegsverwaltung wird von dem Kriegsministerium geleitet. Unter diesem bestehen drei Hauptgruppen der Verwaltung, deren jede in mehre Unterabtheilungen zerfällt. Die erste Hauptgruppe bearbeitet alle militärischen, operativen u. politischen Fragen u. hat die Abtheilungen der Centralkanzlei, für Offizierpersonalien vom Hauptmann abwärts, für Heeresergänzung u. Mannschaftsangelegenheiten, für den Generalstab, Märsche, Dislocationen etc., für die Militär-Bildungsanstalten, für technische u. ökonomische Angelegenheiten der Artillerie u. für die Angelegenheiten der Geniewaffe. Die zweite Hauptgruppe besorgt alle ökonomisch-administrativen u. Grenzangelegenheiten u. hat die Abtheilungen für Remonte-, Gestüt- u. Fuhrwesen, für Justizangelegenheiten, für das Gnaden- u. Versorgungswesen, für die Militärgrenzangelegenheiten, für kriegscommissariatische Verhältnisse, für das Verpflegswesen, fürdie Bekleidung u. für das Sanitätswesen. Die dritte Hauptgruppe bildet der oberste Justizsenat mit vier Unterabtheilungen. Dem Kriegsministerium unmittelbar untergeordnet sind außerdem das Artillerie- u. Geniecomité, sowie sämmtliche Generalinspectoren (für Cavallerie, Artillerie, Genie, Remonte- u. Gestütswesen, Verpflegung, Bekleidung, Fuhr- u. Rechnungswesen). Administrativ ist die Armee eingetheilt in 10 Landesgeneralcommandos u. zwar: für Nieder- u. Oberösterreich, Salzburg u. Steyermark, Sitz in Wien; für Böhmen, Sitz in Prag; für Mähren u. Schlesien, Sitz in Brünn; für Galizien u. die Bukowina, Sitz in Lemberg; für Venetien, Kärnten, Krain, Tyrol u. das Küstenland, Sitz in Verona; für Ungarn, Sitz in Ofen; für Siebenbürgen, Sitz in Hermannstadt; für das Banat u. die Serbische Wojwodschaft, Sitz in Temesvar; für Kroatien u. Slawonien, Sitz in Agram; für Dalmatien, Sitz in Zara. Das fünfte u. sechste Commando führt den Titel Armee- u. Landes-Generalcommando. Die Formation der Armee erfolgt in Armeen, deren jede einige Armeecorps enthält; jedes Armeecorps besteht aus 2–3 Divisionen, die Division aus 2–3 Brigaden, die Brigade aus 2 Regimentern u. einem Jägerbataillon. Die Regimenter sind in Bataillone u. Compagnien (Schwadronen, Batterien) gegliedert; je 2 Compagnien od. Schwadronen bilden eine Division. Der Ersatz der Armee findet durch die Conscription statt; Stellvertretung ist gestattet, jedoch nicht durch Privatverträge; die 80 Rekrutirungsbezirke sind so angelegt, daß das Zusammenhalten der gleichen Nationalität möglichst angestrebt wird. Die Militärgrenze stellt nur Grenztruppen, Tyrol u. Dalmatien nur Jäger, Jazygien u. Kumanien nur Husaren. Die Dienstzeit beträgt 8 Jahre, davon 2 Jahre in der Reserve. Die verschiedenen Rangstufen sind: Feldmarschall, Feldzeugmeister (bei Infanterie, Artillerie u. Genie) od. General der Cavallerie, Feldmarschalllieutenant (Divisionsgeneral), Generalmajor, Oberst, Oberstlieutenant, Major, Hauptmann erster u. zweiter Klasse, Oberlieutenant, Unterlieutenant erster u. zweiter Klasse. Die active Generalität zählte im October 1860: 4 Feldmarschalle, 7 Feldzeugmeister od. Generale der Cavallerie, 69 Feldmarschalllieutenants u. 111 Generalmajore; davon waren bei den Truppen activ: 3 Feldzeugmeister, 35 Feldmarschalllieutenants u. 70 Generalmajore. Die übrigen befanden sich in anderweiter Verwendung. Die Uniform der Generale besteht in weißem Rock mit weißem Kragen, rothen Ärmel- u. Schoßaufschlägen, rothen Pantalons mit goldenen Borden, zur großen Gala rothe Beinkleider ohne Besatz, in hohen Stiefeln, Hüten mit Federbusch. Die Gradabzeichen bestehen jn mehr od. minder breiten Goldborden auf den Ärmelaufschlägen; der Feldmarschall hat Stickerei an Kragen u. Aufschlägen. Interimsuniform: hechtgrau, roth aufgeschlagen, mit denselben Gradauszeichnungen, schwarzgraue Beinkleider mit Goldborde, Säbel an goldenem Kuppel. Die Generale, welche als Obersten in der ungarischen Cavallerie gedient haben, tragen einen rothen Dolman mit Gold u. rothe Beinkleider, weißen Pelz mit Zobel, Kalpack von Bärenpelz, weißen Reiherbusch, Säbel u. Säbeltasche, schwarzen Czako mit grünem Busch; Interimsuniform entweder die der anderen Generale, od. hellgraue Dolmans, dunkelgraue Beinkleider. Mit Einführung eines Kriegsministeriums ist seit Ende 1860 zugleich mit dem Armeeobercommando auch das Adjutantencorps als selbständiges Corps aufgelöst worden. Generaladjutanten bestehen nur bei dem Kaiser u. bei den Generalcommandos in Verona u. Ofen, alle übrigen Adjutanten werden nach der Stelle, an der sie zugetheilt sind, benannt, z.B. Landesgeneralcommandoadjutant, Gouvernementsadjutant etc. Die Uniform ist grün mit roth, Hut mit Federbusch, die Feldbinde über die Schulter. Der Generalquartiermeisterstab besteht im Frieden aus einem General höheren Ranges als Chef, 18 Generalen od. Obersten, 14 Oberstlieutenants, 28 Majoren, 60 Hauptleuten erster u. 20 Hauptleuten zweiter Klasse u. außerdem 60 von anderen Truppenkörpern zugetheilten Offizieren; im Kriege wird der Stand des Corps nach Bedarf vermehrt. Im Kriege wie im Frieden zählen ferner 7 Offiziere der Kanzleibranche als Archivare u. ein Rechnungsbeamter dazu, u. über den normalmäßigen Stand werden bei dem Corps die den österreichischen Gesandtschaften zugetheilten Offiziere des Corps, der Protokollführer u. Archivar bei der Bundesmilitärcommission in Frankfurt a.M., der Director u. die Professoren der Kriegsschule, sowie der allfällige Mehrbedarf in dem Bureau des Generalquartiermeisterstabes des Kaisers geführt. Die oberste Geschäftsleitung des Corps gliedert sich in das Bureau des Kaisers u. in das Directionsbureau. Letzterem ist nebst der Besorgung der Personal- u. inneren Angelegenheiten des Corps die unmittelbare Leitung der dem Corps unterstehenden wissenschaftlichen Bureaus zugewiesen, nämlich des Landesbeschreibungsbureaus des Inlandes u. des des Auslandes, des kriegsgeschichtlichen- u. des Evidenzbureaus. Uniform: dunkelgrün u. schwarz, mit rothem Schoßbesatz, Hüte mit Federbüschen. Dem Generalquartiermeisterstabe unmittelbar untergeordnet sind das Kriegsarchiv u. das Militärgeographeninstitut; das letztere hat einen General zum Director u. eine topographische, lithographische, Kupferstich-, Pressen-, Galvanoplastik- u. Buchbinderei-, photographische, Kartenevidenthaltungs-, Militärzeichnungs-, Triangulirungs- u. Calcul-Abtheilung.

[433] Die Truppen der Armee bestehen in: A) den Garden, welche die Bestimmung haben, die nächste Bewachung des Kaisers zu bilden; sie stehen unter dem Oberhofmeister, welcher zugleich Oberster aller Leibgarden ist; rücksichtlich des inneren Dienstes u. der Jurisdiction ist jeder Hauptmann der Garde selbständiger Befehlshaber. Die Garden sind a) die erste Arcierenleibgarde, in welcher sich nur gediente Offiziere befinden; die Eintretenden dürfen das 55. Lebensjahr noch nicht übersehrjiten haben u. müssen nebst einem ansehnlichen Äußern eine Körpergröße von mindestens 66 Zoll besitzen; der etatsmäßige Bestand ist: 1 Hauptmann, 1 Capitänlieutenant, 3 Ober- u. 3 Unterlieutenants (sämmtlich Generale), 5 Premierwachtmeister (Oberst u. Oberstlieutenants), 6 Secondewachtmeister (Majore), 6 Vice-Secondewachtmeister (Hauptleute erster Klasse), 36 Garden u. Rittmeister, 16 Garden u. Oberlieutenants, 10 Garden u. Unterlieutenants, 1 Kaplan, Auditor, Arzt, Adjutant u. Rechnungsführer, Fouriere u. Profoß; das Hauspersonal desteht in dem Hausinspector, 2 Portiers, 54 Bedienten, 1 Kutscher u. 8 Hausknechten. Diese Garde ist 1763 errichtet worden u. trägt eine silberne Pickelhaube mit weißem Roßhaarbusch, ponceaurothe Röcke, Aufschläge u. Kragen schwarz, gelbe Knöpfe, weiße enge Lederhosen u. hohe Reiterstiefel; b) die Trabantenleibgarde, welche sich aus Feldwebeln, Wachtmeistern u. Führern (Unteroffizieren) der Armee ergänzt, welche beim Eintritt das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben dürfen. Sie besteht aus 1 Hauptmann (General), 1 Capitänlieutenant (Oberst), 1 Oberlieutenant (Oberstlieutenant), 1 Unterlieutenant (Major), 1 Premierwachtmeister (Hauptmann), 4 Secondewachtmeistern (2 Ober- u. 2 Unterlieutenants), 4 Vice-Secondewachtmeistern, 60 Gardisten u. 4 Tambouren, Arzt, Rechnungsführer, Fourier u. Profoß. Sie ist 1768 errichtet u. trögt eine Pickelhaube mit weißem Roßhaarbusch, die Röcke ponceauroth, Aufschläge u. Kragen schwarz, Knöpfe gelb, weiße enge Hosen, hohe Reiterstiefel, deutsche Schwerter; c) die Leibgardegendarmerie, welche sich aus Unteroffizieren der Cavallerie ergänzt. Sie zählt 1 Hauptmann (General), 1 Escadronscommandant (Major), 1 Rittmeister zweiter Klasse, 1 Ober- u. 2 Unterlieutenants, 2 Wachtmeister, 12 Führer, 2 Trompeter, 96 berittene u. 4 unberittene Gardegendarmes, Arzt, Rechnungsführer, 1 wirklichen u. 3 Viceprofoße, 1 Rechnungsaccessist, 1 Kurschmied. Sie ist 1849 errichtet u. trägt eine Pickelhaube mit schwarzem Roßhaarbusch, dunkelgrüne Röcke, Aufschläge u. Kragen scharlachroth, vergoldete Achselschnüre, Schuppenépaulettes, gelbe Knöpfe, weiße enge Lederhofen, hohe Reiterstiefel mit Anschnallsporen; d) die Hofburgwache, welche sich durch Gemeine, Gefreite u. Corporale aus der Armee ergänzt, welche noch nicht über 40 Jahre alt sind. Der Hauptmann ist der der Trabantenleibgarde, sonst zählt sie 1 Hauscommandanten (Oberst), 2 Obca- u. 2 Unterlieutenants, 2 Feldwebel, 21 Führer, 2 Viceführer, 270 Gemeine, 4 Tamboure u. 1 Profoß. Die Uniform ist: Pickelhaube mit schwarzem Roßhaarbusch, dunkelgrüne Röcke u. Pantalons, Kragen u. Aufschläge scharlachroth, gelbe Knöpfe. Zusammen zählen die Garden 781 Mann mit 119 Reitpferden. B) Die Infanterie: a) 80 Linienregimenter, jedes zu 3 Bataillone à 6 Compagnien, im Kriege außerdem noch eine Depotdivision bei jedem Regiment, zusammen 4092 Köpfe mit 97 Pferden; im Frieden zählt jedes Regiment 1570 Mann, jede Compagnie bei den beiden ersten Bataillonen 89 M., bei den dritten Bataillonen 69 M. Der Stab eines Regiments besteht aus 1 Oberst, 1 Oberstlieutenant, 2 Majors, 1 Adjutant, 1 Regimentsarzt, 3 Oberärzten, 1 Ober- u. 5 Unterwundärzten, 1 Rechnungsführer, 1 Stabsfeldwebel, 49 M. Musik, 3 Büchsenmachern, 1 Profoß u. 3 Fahnenführern; bei den Compagnien befinden sich 12 Hauptleute erster u. 6 Hauptleute zweiter Klasse, 18 Ober- u. 36 Unterlieutenants, 36 Feldwebel, 72 Führer, 108 Corporale, 108 Gefreite, 18 Tamboure, 18 Hornisten u. 18 Zimmerleute. Die früheren Grenadier-Compagnien sind aufgelöst u. bilden die ersten Compagnien der Bataillone. Künftig erhalten Capitulanten u. mit der Alterszulage betheilte Leute den Namen Grenadiere. Die Waffe der Linieninfanterie ist ein gezogenes Bajonnetgewehr, welches für die beiden ersten Glieder blos mit Standvisir, für das dritte Glied u. die Chargen mit Aufsatz versehen ist; außerdem tragen die Unteroffiziere den Infanteriesäbel, die Fahnenführer, die Führer beim Stabe u. die Spielleute nur den Infanteriesäbel, die Zimmerleute nur den Pionniersäbel. Die Waffenröcke sind weiß, Aufschläge u. Kragen schwarz, roth, gelb, blau, grün od. braun in verschiedenen Nuancen, die Beinkleider sind blau, bei 37 Regimentern die engen ungarischen Hosen, u. diese Regimenter tragen auch Litzen; die Kopfbedeckung ist ein Czako von mattem Filz, die Fußbekleidung besteht in Stiefeln, bei den Regimentern mit ungarischen Hosen in Schnürstiefeln. Die Abzeichnung der Chargirten besteht in weißtuchenen Distinctionssternchen am Kragen. Die Grenadiere, Capitulanten u. mit der Alterszulage Betheilten tragen eine Granate an dem Überschwung- u. Patrontaschenriemen u. am Rockkragen. Die Knöpfe sind bei der Hälfte der Regimenter gelb, bei der Hälfte weiß. b) 14 Grenzregimenter u. das Titler-Bataillon, welche sämmtlich auch zur Linieninfanterie gerechnet werden. Jedes Grenzregiment besteht aus 3 Bataillonen à 6 Compagnien, im Frieden sind jedoch nur die beiden ersten Bataillone aufgestellt, das dritte Bataillon beurlaubt. Nach den Districten, in denen sie stehen, führen diese Regimenter die Namen: Liccaner (1.), Ottochaner (2.), Oguliner (3.), Szluiner (4.), Warasdiner-Creuzer (5.), Warasdiner-St.-Georger (ö.), Brooder (7.), Gradiscaner (8.), Peterwardeiner (9.), Erstes Banal (10.), Zweites Banal (11.), Deutsch-Banater (12.), Romanen-Banater (13.) u. Illyrisch-Banater (14.) Regiment. Der Friedensstand der Grenzinfanterie wird nach Maßgabe des Bedarfes von Fall zu Fall geregelt. Bei 8 Regimentern beträgt der Kriegsstand 180 Gemeine für die Compagnie, die übrigen Regimenter sind schwächer u. haben sich erst auf diesen Kriegsstand zu setzen, wenn die Einwohnerzahl ihres Districtes 70,000 Seelen erreicht. Zum Stande eines jeden Grenzregiments zählen außerdem die zum Betriebe des Landesverwaltungsdienstes bestimmten Chargen, dann bei den Regimentern 1–4, 10, 11 u. 13 noch eine Seressanerabtheilung zum inneren Polizeicordon u. Botendienste, endlich bei den Regimentern 1–3 noch See-Seressanerabtheilungen zum Seeküsten- u. See-Cordondienste. Im Falle des Ausmarsches aller drei Bataillone eines Grenzregiments geht die Verpflichtung[434] zum Cordondienste auf die diensttaugliche Grenzbevölkerung über; zu diesem Behufe sind in jedem Regimentsdistricte 1500 Mann ausgewählt u. bewaffnet. Der Kriegsstand eines Regiments beträgt beim Stabe: 1 Oberst, 1 Oberstlieutenant, 2 Majore, 3 Auditeure, 1 Grenzbauhauptmann, 1 Adjutant, 1 Proviantoffizier, 1 Hauptmann u. 1 Lieutenant für die Verwaltung, 3 Bataillonsadjutanten, 18 Ärzte, 6 Rechnungsbeamte, 37 Spielleute, 3 Büchsenmacher, 1 Profoß, 3 Fahnenführer, 5 Führer, 9 Fahrsoldaten, 23 Offizierdiener, zusammen mit dem Stande der Compagnien 3880 M. Die Uniform der Grenzinfanterieregimenter besteht in dunkelblauem Waffenrock, verschiedenfarbigen Aufschlägen, gelben od. weißen Knöpfen, engen blauen Beinkleidern, alles Übrige wie bei der Infanterie. Das Titler-Grenzbataillon zu 6 Compagnien hat eine Kriegsstärke von 1934 Mann, lichtblaue Röcke, scharlachrothe Kragen u. Aufschläge, blaue Pantalons u. weiße Knöpfe; c) die Jägertruppen: das Kaiserjägerregiment u. 32 Feldjägerbataillone. Das Kaiserjägerregiment hat 8 Feld- u. 1 Depôtbataillon, jedes Bataillon zu 4 Compagnien u. zählt auf dem Kriegsfuß 7871 Köpfe u. 224 Pferde, jedes Bataillon 878 Köpfe u. 28 Pferde, jede Compagnie 207 M. Der Stab des Regiments besteht in 2 Obersten, 2 Oberstlieutenants, 6 Majoren, 1 Kaplan, 1 Auditeur, 1 Adjutant, 1 Ergänzungsbezirks- u. 7 Proviantoffizieren, 24 Ärzten, 8 Rechnungsführern, 176 Spielleuten, 8 Büchsenmachern etc., zusammen 345 M. Jedes der 32 Feldjägerbataillone zählt 6 Compagnien u. hat auf dem Kriegsfuß die Stärke von 1292 Köpfen mit 36 Pferden. Im Frieden zählt jede Compagnie der Jägertruppen 80 Gemeine. Die Waffe für die Jägertruppen ist für die Unteroffiziere u. das dritte Glied der Dornstutzen, für die beiden anderen Glieder der Stutzen ohne Dorn, beide Gewehre sind mit einem Haubajonnet versehen. Die Uniform ist hechtgrauer Rock u. eben solche Pantalons, Kragen u. Aufschläge sind grasgrün, die Knöpfe sind gelb, die Kopfbedeckung ist Filzhut mit aufgeschlagener Krämpe; d) die Sanitätstruppen haben die Bestimmung, die Verwundeten aufzusuchen u. der ärztlichen Hülfe zuzuführen, Nothspitäler zu errichten, Krankenwärterdienste zu leisten u. für die Beerdigung der Gebliebenen zu sorgen. Die Truppe steht unter einer dem Kriegsministerium unmittelbar untergeordneten Inspection (Major nebst Adjutant) mit dem Sitze in Wien u. bildet 10 Sanitätscompagnien, zu denen noch 2 Depotcompagnien behufs des Ersatzes hinzukommen. Jede Compagnie zählt im Frieden 4 Offiziere, 1 Regimentsarzt u. 186 M. vom Feldwebelabwärts, im Kriege insgesammt 255 Köpfe. Die Ergänzung geschieht theils durch Rekrutirung aus allen. Theilen der Monarchie, theils durch Versetzung von bereits dienenden sich freiwillig meldenden Soldaten. Jede Comp. muß Mannschaft von deutscher, italien., slaw. u. ungar. Nationalität enthalten. Als Waffe dient ein kurzer gezogener Karabiner mit Bajonnet, die Unteroffiziere führen außerdem den Infanteriesäbel, die Hornisten blos diesen letzteren u. die Zimmerleute blos Pionniersäbel; die Uniform besteht in dunkelgrünem Rock u. Beinkleid, die Knöpfe sind gelb. Die im Kriege jeder Compagnie zugetheilten Fuhrwerke sind 8 zweispännige Federwagen, 8 vierspännige Sanitätswagen, 4 vierspännige Requisitenwagen, 2 zweispännige Rüstwagen u. eine Feldschmiede.

C) Die Cavallerie besteht aus 41 Regimentern, von denen die Kürassiere die schwere, alle übrigen Regimenter die leichte Reiterei bilden. a) Die Kürassiere bilden 12 Regimenter, jedes Regiment zu 6 Schwadronen (od. 3 Divisionen). Der Regimentsstab besteht aus 1 Oberst, 1 Oberstlieutenant, 2 Majoren, 1 Kaplan, 1 Auditeur, 1 Adjutant, 7 Ärzten, 3 Thierärzten, 1 Rechnungsführer, 4 Spielleuten, 1 Profoß, 3 Estandartführern etc., jede Schwadron zählt 2 Rittmeister, 2 Ober- u. 2 Unterlieutenants, 2 Wachtmeister, 4 Führer, 8 Corporale, 1 Spielmann u. 153 Gemeine. Einschließlich der den Regimentern zugetheilten Unberittenen zählt ein jedes im Frieden 1251 M. u. 1051 Pferde, im Kriege 1357 M. mit 1157 Pferden, wobei 1098 Combattanten. Die Bewaffnung besteht bei den Chargen vom Wachtmeister abwärts, wie überhaupt bei der gesammten Cavallerie, aus dem Cavalleriesäbel u. einer gezogenen Pistole, die Mannschaft der Kürassierregimenter ebenso. Die Kürasse sind weggefallen, die Uniform besteht in weißem Rock mit verschiedenfarbigen Aufschlägen, gelben od. weißen Knöpfen, lichtblauen Pantalons; die Kopfbedeckung ist ein Helm. b) Die Dragoner bilden gegenwärtig nur noch 2 Regimenter à 6 Schwadronen. Die Stärke ist der der Kürassiere gleich. Das erste Regiment, Prinz Eugen von Savoyen (früher das fünfte) hat dunkelgrüne Röcke u. Pantalons, scharlachrothe Abzeichnung u. weiße Knöpfe; das zweite Regiment, Fürst Windisch-Grätz (früher das siebente), hat ebensolche Röcke u. Pantalons, Aufschläge u. Kragen dunkelroth u. gelbe Knöpfe. Die Bewaffnung der Mannschaften besteht in dem Cavalleriesäbel u. einem Karabiner, die Kopfbedeckung ist ein Helm. c) Die Husaren bilden 12 Regimenter zu 6 Schwadronen, u. außerdem 2 Freiwillige-Husarenregimenter zu 8 Schwadronen. Die Stärke des Regiments beträgt im Frieden etwa 1450 M. mit 1150 Pferden, im Kriege 1491 M. mit 1307 Pferden; die Freiwilligen-Regimenter sind entsprechend stärker. Die Bewaffnung der Mannschaften besteht in dem Cavalleriesäbel u. einem Karabiner, die Uniform ist ein Czako (weiß, grasgrün od. scharlachroth), dunkel- od. lichtblaue Attila mit gleichfarbigen Beinkleidern, gelbe od. weiße Knöpfe. d) Die Uhlanen bilden 12 Regimenter u. außerdem ein Freiwilligen-Regiment. Jedes Regiment hat 6 Schwadronen, nur das 5., 12. u. Freiwilligen-Regiment hat 8 Schwadronen. Die Stärke der Regimenter ist wie bei den Husaren. Die Bewaffnung der Mannschaften besteht in einer Pike u. einem gezogenen Pistol, bei 16 Mann jeder Schwadron in einem gezogenen Karabiner; die Uniform besteht in einer verschiedenfarbigen Czapka, dunkelgrüner Uhlanka u. Pantalons, scharlachrothen Aufschlägen, gelben od. weißen Knöpfen. Die Ergänzung der Freiwilligen-Regimenter erfolgt durch Einreihung von Freiwilligen, od. nach Bedarf durch Rekrutirung; ihre. Bestimmung ist, in kleinen Abtheilungen den Sicherheits- u. Kundschaftsdienst zu übernehmen, Bedeckungen zu stellen, den Ordonnanz- u. Stabsdragonerdienst zu versehen. Zu den Husaren wer den nur geborne Ungarn, zu den Uhlanenregimentern Galizier u. Bukowiner genommen. Die Freiwilligen erhalten ein Handgeld von 3(Gulden u. es gelten für sie im Übrigen alle Armeevorschriften.

D) Die Feldartillerie besteht aus 9 Regimentern zur Eintheilung bei Infanteriearmeecorps,[435] aus 1 Regiment zur Eintheilung bei dem Cavalleriearmeecorps, aus 2 Reserveregimentern, 1 Raketeur- u. 1 Küstenartillerieregiment, zusammen also 14 Regimentern. Die 12 zuerst genannten Regimenter bestehen jedes aus 10 Batterien. Jedes Regiment für ein Infanteriearmeecorps hat 3 Sechspfünderfußbatt, 3 Cavalleriebatt., 1 leichte u. 2 ordinäre 12pfünder Batt. u. 1 lange Haubitzbatt.; das Regiment für das Cavalleriearmeecorps hat 8 Cavallerie- u. 2 leichte 12pfünder Batt.; die Reserveartillerieregimenter haben 6 Cavallerie-, 2 leichte u. 1 ordinäre 12pfünder Batt. u. 1 lange Haubitzbatt. Jede Batt. hat 8 Geschütze, bei denen für die Sechspfünder das französische System der gezogenen Kanone mit einigen Modificationen angenommen worden ist. Das Raketeurregiment besteht aus 20 Batt. zu 8 Wurffahrzeugen u. 3 Compagnien; das Küstenartillerieregiment hat 3 Bataillone zu 4 Compagnien im Frieden, zu 5 Compagnien im Kriege; diese Bataillone bilden in administrativer u. ökonomischer Hinsicht selbständige Körper. Im Frieden war bisher die Stärke einer 6pfünder Fußbatt. 119 M. u. 53 Pferde, einer 12pfünder Batt 136 M. u. 70 Pferde, einer Cavalleriebatt. 129 M. u. 91 Pferde, die Stärke eines Regiments zusammen 2000 M. u. 365 Pferde; die Kriegsstärke betrug für eine Batt. od. Compagnie: 1 Hauptmann, 1 Ober- u. 2 Unterlieutenants, 3 Feuerwerker (die Comp. 8), 4 Führer (die Comp. 8), 8 Corporale (die Cavalleriebatt. 12, die Comp. 16), 2 Trompeter, 16 Vormeister (die Comp. 30), Kanoniere bei der 6pfünder Batt. 68, bei der 12pfünder u. Haubitzbatt. 90, bei der Cavalleriebatt. 60 u. bei der Comp. 150; dazu kommen noch die Fahrkanoniere, die Hufschmiede u. Sattler, so daß die 6pfünder Batt. zusammen 178 M. u. 118 Pferde, die 12pfünder Batt. 211 M. u. 139 Pferde, die Cavalleriebatt. 200 M. u. 164 Pferde, die Comp. 226 M. zählt. Einschließlich des Regimentsstabes von 1 Oberst, 1 Oberstlieutenant,3 Majoren, 5 Adjutanten, 1 Kaplan, 1 Auditeur, 1 Proviantoffizier, 1 Rechnungsführer, 6 Ärzten u. 8 Thierärzten etc., sowie einschließlich der Ergänzungsabtheilung (zusammen 160 M. mit 260 Pferden) war im Jahre 1860 die Kriegsstärke eines Feldartillerieregiments 3870 M. mit 2289 Pferden. Das Raketeurregiment zählte im Frieden 2099 M. mit 484 Pferden; im Kriege war die Stärke einer Raketenbatt. 155 M. mit 122 Pferden, einer Comp. 226 M. Die Fahrzeuge einer Raketenbatt sind: 8 Raketenwurssahrzeuge, welche die Geschütze sowie Munition enthalten u. der Bedienungsmannschaft als Transportmittel dienen, 8 Munitionswagen, welche noch je ein Reservegeschütz enthalten, so daß bei Bedarf die Zahl der Geschütze verdoppelt werden kann; ferner 1 Feldschmiede, 1 Deckel-, 3 Bagage- u. 3 Fouragewagen, zusammen 24 vierspännige Fahrzeuge. Einschließlich des Regimentsstabes istdie Kriegsstärke des Raketeurregiments 3850 M. mit 2476 Pferden u. 160 Geschützen. Das Küstenartillerieregiment zählte 1860 im Frieden 1854 M., im Kriege 3439 M. Außerdem bestehen noch 18pfündige Positions- u. 30pfündige Feldmörserbatt., deren jede von einer Compagnie der Feldartillerieregimenter besetzt werden. Ohne Fahrmannschaft zählt eine Positionsbatt. 120 M., 102 Pferde u. 16 Fahrzeuge, eine Mörserbatt. 68 M., 108 Pferde u. 25 Fahrzeuge. Die Bewaffnung der Chargen der Batterie ist der Cavalleriefäbel u. eine Pistole, die der Chargen der Compagnien der Feldartillerie des Raketeurregiments, sowie der Feuerwerker der Küstenartillerie, ein Cavalleriesäbel, die Corporale der Küstenartillerie u. sämmtliche Bedienungsmannschaft trägt den Infanteriesäbel. Die Uniform ist: Czako wie bei der Infanterie, vorn mit dem Adler u. der Nummer, beim Raketeurregiment mit einem R., bei der Küstenartillerie mit einem K.; geziert ist der Czako mit schwarzem Roßhaarbusch sammt Rose; schwarzbrauner Waffenrock, scharlachroth egalisirt, die Knöpfe sind gelb, die Pantalons lichtblau. E) Die Genietruppen sind in 2 Regimenter formirt, jedes zu 4 Bataillonen u. mit einer Stärke von 2580 M. im Frieden u. 3726 M. im Kriege; jedes Bataillon hat-4 Feld- u. 1 Depôtcompagnie; jede Compagnie besteht zu 3/4 aus Sappeuren u. 1/4 aus Mineuren. Die Mannschaft trägt ein kurzes gezogenes Bajonnetgewehr u. den Pionniersäbel, die Hornisten haben nur den letzteren, die Fahrgemeinen den Infanteriesäbel; die Uniform besteht in lichtblauen Röcken u. Pantalons, kirschrothen Kragen u. Aufschlägen u. gelben Knöpfen. F) Die Pioniere bilden 6 Bataillone unter dem Befehl des Pionniercorpscommandos. Jedes Bataillon hat 4 Compagnien, 1 Pionnierzeugsreserve- u. im Kriege 1 Depôtcompagnie. Bestimmung der Pionniere ist im Felde die nöthige Communication herzustellen, Feldbefestigungen, Lagerbauten u. Feldbacköfen auszuführen. Jedes Bataillon hat 4 Kriegsbrückenequipagen à 42 Klafter Länge. Die Friedensstärke aller 6 Bataillone beträgt 4294 M., die Kriegsstärke 8610 M. mit 5640 Feuergewehren u. 3636 Pferden. Die Bewaffnung besteht in einem kurzen gezogenen Bajonnetgewehr u. dem Pionniersäbel; die Mannschaft des Zeugdepôts trägt nur diesen letzteren, die Fahrmannschaft u. die Chargen der Brückenbespannungen den Cavalleriesäbel, letztere außerdem eine gezogene Pistole. Die Uniform ist: hechtgrauer Rock u. gleichfarbige Pantalons, Kragen u. Aufschläge sind grasgrün, die Knöpfe weiß. Das Flotillencorps, welches früher dem Pionniercorpscommando unterstellt war, ist jetzt mit der Marine vereinigt. G) Das Militärfuhrwesencorps bildet 48 Transportescadrons. Im Kriege treten noch die Armeesuhrwesenscommanden, die Fuhrwesensinspectionen, die über den Stand nach Bedürfniß zur Errichtung gelangenden Transportescadrons, dann die Park-, Felddepôts-, Kasse- u. Kanzlei-, Sanitäts, Ausnahmsspital- u. die Feldbacköfen-Bespannungsescadrons, sowie endlich die Fuhrwesenergänzungsdepôts der Armee u. der Armeecorps hinzu. Bei jeder auf dem Kriegsfuße befindlichen Armee wird ein Armeesuhrwesencommando aufgestellt. Im Frieden beträgt die Stärke 2778 M. mit 1968 Pferden u. 456 Fahrzeugen, im Kriege je nach dem Bedarf. Die Mannschaft führt den Cavalleriesäbel, die berittenen Chargen außerdem eine gezogene Pistole, die Professionisten den Infanteriesäbel; die Uniform ist ein schwarzbrauner Waffenrock, Kragen u. Aufschläge lichtblau, Pantalons lichtblau mit braunem Passepoil, weiße., Knöpfe. H) Im Kriege zur Errichtung gelangende Truppenkörper sind die Stabsinfanterie u. die Stabsdragoner, sowie die Freibataillone u. Freiwillige Cavallerie. Die Stabsinfanterie versieht den Dienst im Hauptquartier u. ist in Compagnien zu 218 M. formirt, deren man so viele errichtet, als Armeecorps mobilisirt sind. Officiere u. Mannschaft werden aus[436] den Linienregimentern entnommen, deren Bewaffnung sie auch führen. Die Uniform ist weißer Rock, Paroli, Aufschläge u. Passepoil kräpproth, Pantalons lichtblau, die Knöpfe weiß. Die Stabsdragoner, welche zum Dienst im Hauptquartier u. zum Ordonnanzdienste verwendet werden, sind in Escadrons zu 205 M. mit 196 Pferden formirt; für jedes Armeecorps wird eine halbe Escadron errichtet. Officiere, Mannschaft u. Pferde werden ans den Cavallerieregimentern entnommen; die Bewaffnung ist der Cavalleriesäbel u. eine gezogene Pistole; die Uniform wie bei der Stabsinfanterie, nur daß jene einen Czako, diese einen Helm führt. Die Freiwilligen Bataillone werden je nach Bedarf u. Möglichkeit als Linieninfanterie od. Jäger durch Anwerbung errichtet; Officiere u. Unteroffiziere werden in der Regel aus der Linie entnommen. Im Jahre 1859 waren errichtet: 3 Wiener Freiwilligen-Bataillone, 1 Oberösterreichisches Freiwilligen-Bataillon, 1 Böhmisches Jägercorps u. 1 Böhmisches, 2 Mährische u. 1 Westgalizisches Schützenbataillon, 4 Ostgalizische Infanteriebataillone, 1 Steyermärkisches Schützen-Freicorps, 1 Krain. Küstenländisches, 6 Ungarische, 1 Temeser, 1 Theißer Kron- u. Groß-Kikindaer-Districts, 1 Kroatisch-Slawonisches Freiwilligen-Bataillon u. 1 Fiumaner Freiwillige Schützencompagnie. Die Freiwillige Cavallerie bestand 1659 aus dem Jazygier u. Kumanier Freiwilligen Husarenregiment (jetziges 1. Freiwilliges. Husarenregiment), 2 Debrecziner u. Hajduken-, 2 Zala-Egerszeger-, 1 Arader, 1 Kecskeuteter, 1 Zombor-Neusatzer u. 1 Kroatisch-Slawonische Freiwilligen Husarendivision. l) Sicherheitstruppen: a) die Gendarmerie, seither aus 19 Regimentern bestehend, bildet gegenwärtig 10 Regimenter, welche eingetheilt sind in 57 Flügel, 122 Züge u. 1306 Posten. In militärischer u. disciplinarer Beziehung steht sie unter dem Kriegsministerium, in dienstlicher u. ökonomischer unter dem Ministerium des Innern. Der gesammte Stand beträgt: 10 Oberste, 14 Majore, 10 Adjutanten, 10 Auditeure, 10 Rechnungsführer, 20 Fouriere, 10 Wachtmeister, 20 Schreiber u. 20 Kanzleidiener beim Stabe, außerdem 57 Rittmeister, 46 Ober- u. 91 Unterlieutenants, 179 Wachtmeister u. 7550 Gendarmen, zusammen 104 Offiziere u. 7729 M.; 600 M. sind von den Gendarmen beritten. Die Bewaffnung besteht entweder aus einem kurzen gezogenen Bajonnetgewehr u. dem Infanteriesäbel, od. aus dem Cavalleriesäbel u. einer gezogenen Pistole. Die Uniform ist für die Mannschaft zu Fuß: der schwarze Filzhut der Jäger, auf der linken aufgekrämpten Seite mit dem Adler, Mantel gräumetlirt, Waffenrock dunkelgrün, Kragen u. Aufschläge kräpproth, gelbe Knöpfe mit der Regimentsnummer, lichtgrau mellirte Beinkleider, dunkelgrüne Mütze, schwarzlackirtes Kuppel für das Bajonnet, die Patron- u. Säbeltasche. Die Mannschaft zu Pferde ebenso, doch Säbel- u. Patrontasche abweichend. Die Offiziere tragen am Hut die Granate u. haben russischgraue Beinkleider. b) Das Militärpolizeiwachcorps versieht den Sicherheitsdienst in den größeren Städten u. zählt in 4 Abtheilungen (zu Wien, Verona, Prag u. Pesth), deren jede unter einem Commandanten steht, 5947 M. mit 164 Pferden. Die Uniform ist dunkelgrüner Waffenrock mit rosenrothen Paroli u. Passepoils, russischgrauen Pantalons, gelben Knöpfen.

Für die gesammte Landmacht ergibt sich nach der im Jahre 1860 erfolgten Reorganisation nun folgende Friedensstärke für das Jahr 1861: 80 Regimenter Infanterie = 125,550 M., 40 Bataillone Jäger = 27,211 M., 41 Regimenter Cavallerie = 40,341 M. mit 33,442 Pferden, 14 Regimenter Artillerie = 28,282 M. mit 6373 Pferden, 2 Regimenter Genie = 5168 M., 6 Bataillone Pionniere– 4294 M., das Militär-Fuhrwesencorps – 2778 M. mit 1968 Pferden, die Sicherheitstruppen = 13,870 M.; in Summa für die ganze Armee, einschließlich aller Offiziere der Grenztruppen u. aller bei den Armeeanstalten verwendeten Personen, 384,555 M. mit 48,796 Pferden u. 1686 anderen Thieren, wofür auf das Jahr 1861 ein Budget von rund 100 Millionen Gulden verlangt wurde. Die gesammte Kriegsstärke läßt sich, ohne das Fuhrwesencorps u. die im Kriege zur Errichtung gelangenden Truppenkörper, auf 650,000 M. annehmen. Zum Deutschen Bundesheer stellt O. das 1., 2. u. 3. Bundes-Armeecorps, u. zwar 122,072 M. Infanterie, 19,755 M. Cavallerie, 16,210 M. Artillerie, Pionniere u. Genie, insgesammt 158,037 M., wovon 70 Procent (110,626 M.) Hauptcontingent, 20 Proc. (31,608 M.) Reservecontingent u. 10 Proc. (15,803 M.) Ersatzcontingent. Zu den Deutschen Bundesfestungen Mainz, Rastatt u. Ulm stellt Ö. einen Theil der Besatzung, ebenso eventuell zur Besatzung von Frankfurt a.M., uls Sitz der Deutschen Bundesversammlung. Eine Bestimmung darüber, daß diese Truppen (die drei Armeecorps sowohl im Allgemeinen, als die genannten Besatzungen im Besondern) Deutsche (d.h. aus den zum Deutschen Bundesgebiet gehörigen österreichischen Kronländern [s. oben] stammend) sein sbllen, existirt nicht.

Die Armeeanstalten sind: a) die Disciplinarcompagnien, deren jede 1 Hauptmann u. 4 Lieutenants hat; es gibt deren 4; die zu Komorn ist für die Corrigenden der in Ungarn, Österreich u. Steyermark stehenden Truppen, die zu Mantua für Venedig, Tyrol, Illyrien, Dalmatien u. Kroatien, die zu Karlsburg für Siebenbürgen, die Serbische Wojwodschaft, Temeser Banat, Slawonien, das östliche Ungarn u. das südöstliche Galizien, die zu Theresienstadt für Böhmen, Mähren, Schlesien u. das übrige Galizien. Diese Compagnien wurden 1851 errichtet; die beiden Compagnien zu Olmütz u. Temeswar sind 1860 aufgelöst worden. b) Die Zeugsartillerie commanden zu Wien, Innsbruck, Graz, Karlstadt, Prag, Olmütz, Lemberg, Ofen, Karlsburg, Teuteswar, Stein, Triest, Zara, Venedig, Verona u. Mantua; ferner das Feuergewehrzeugsartilleriecommando zu Wien, das für Geschütze zu Wien u. das für Raketen bei Wiener-Neustadt; die Uniform ist schwarzbrauner Rock, hochrother Kragen u. Aufschläge, lichtblaue Pantalons, gelbe Knöpfe. c) Die Geniedirectionen zu Wien, Linz, Salzburg, Graz, Verona, Venedig, Legnago, Palma, Mantua, Peschiera, Triest, Pola, Malborghetto, Innsbruck, Kufstein, Franzensfeste, Ofen, Kaschan, Komorn, Presburg, Lemberg, Czernowitz, Krakau, Prag, Budweis, Theresienstadt, Josephstadt, Königgrätz, Brünn, Olmütz, Hermannstadt, Karlsburg, Kronstadt, Temeswar, Peterwardein, Arad, Semlin, Agram, Karlstadt, Essegg, Brood, Gradiska, Zara, Sebenico, Spalato, Ragusa, Cattaro u. die Baudirection zu Rastatt; für sämmtliche Posten sind normirt: 40 Stabsoffiziere. 85 Hauptleute u. 20 Oberlieutenants des Geniecorps, 76 Gebäudeinspectionsoffiziere, 10 Baumaterialverwalter,[437] 139 Verwaltungsbeamte, 450 Stabsfeldwebel od. Unteroffiziere u. 18 Werkmeister. d) Das Remonte-, Beschäl- u. Gestütewesen steht unter der Generalmilitärgestütsinspection. Die Remontirung hat durch stabile Assentcommissionen bewirkt zu werden, doch ist auch den Commandanten der Cavallerieregimenter der Remonteneinkauf im Umfange ihrer Regimentsdislocation gestattet. Militärhengstedepots befinden sich für Nieder- u. Oberösterreich, Salzburg u. Tyrol zu Stadt bei Lambach, für Steyermark, Kärnten, Krain u. das Küstenland zu Gratz, für Böhmen zu Nimburg an der Elbe, für Mähren u. Schlesien zu Brünn, für Galizien u. Krakau zu Drohowyze, für Ungarn, das Banat u. die Militärgrenze zu Stuhlweißenburg u. zu Debreczin, für Siebenbürgen zu Szepsi-Szent-György, für Kroatien u. Slawonien zu Warasdin. Militärgestüte sind in Ungarn zu Mezöhegyes, zu Babolna u. zu Kis-Ber, in der Bukowina zu Radautz, in Steyermark zu Piber, in Kärnten zu Ossiach. Die Uniformirung ist: Rock braun, Pantalon lichtblau, Kragen u. Aufschläge krapproth, Knöpfe gelb. e) Invalidenhäuser sind in Wien mit dem Filial zu Neulerchenfeld, in Prag, in Tyrnau mit dem Filial zu Skalitz, in Pettau (Steyermark) u. in Padua. Die Uniform der in den Ruhestand getretenen Offiziere ist die des Truppentheils, bei welchem sie gedient haben, nur verlieren sie die Feldbinde, dann, wo sie besteht, die Patrontasche u. Achselschlinge, u. der Rockkragen ist von der Farbe des Rockes. f) Die Platz-, Stadt- u. Festungscommanden. Platz- u. Stadtcommanden befinden sich zu Agram, Belluno, Botzen, Bregenz, Brody, Brünn, Budua, Castelnuovo, Czernowitz, Fiume, Görtz, Gratz, Großwardein, Hermannstadt, Innsbruck, Kaschau, Klansenburg, Königgrätz, Laibach, Lemberg, Lesina, Linz, Lissa, Nabresina, Nauders, Ödenburg, Padua, Pordenone, Prerau, Presburg, Rovigo, Sebenico, Semlin, Tarnow, Treviso, Trient, Triest, Troppau, Udine, Vicenza, Warasdin, Wien, Zengg. Von den Festungen sind die wichtigsten: Komorn, Krakau, Mantua, Ofen, Olmütz, Peterwardein, Pola, Venedig u. Verona, u. außerdem noch zu nennen: Altgradiska, Arad, Brood, Cattaro, Czettln, Essegg, Fogaras, Franzensfeste, Josephstadt, Karlsburg, Karlstadt, Knin, Kronstadt, Kufstein, Legnago, Maros-Vasarhely, Osoppo, Palmanuovo, Peschiera, Prag, Przemysl, Ragusa, Rocca d'Anfo, Rothenthurm, Tarvis (Fort Malborghetto u. Predil), Temeswar, Theresienstadt u. Zara. Die Uniform des Commandantschaftpersonals: weißer Rock, scharlachrother Kragen u. Aufschläge, lichtblaue Pantalons. Sogenannte Transportsammelhäuser bestehen in Wien, Temeswar, Olmütz, Hermannstadt, Gratz, Pordenone, Brünn, Görz, Laibach, Udine, Pesth, Presburg, Verona, Prag, Lemberg u. Venedig. g) Militärbadeanstalten befinden sich zu Baden (bei Wien), zu Gräfenberg (in Schlesien), zu Teplitz u. Karlsbad, zu Marienbad, Ischl, Füred u. Pystian (in Ungarn), Franzensbad u. Mehadia. h) Die Bekleidungsverhältnisse der Armee werden von einer Generalmontursinspection geleitet (Sitz in Wien), u. unter dieser fungiren die Montursökonomiecommissionen zu Stockerau, Prag, Brünn, Ofen, Gratz, Venedig, Jaroslaw u. Karlsburg. Die Uniform des Personals: hechtgrauer Rock, Pantalons russischgrau, Aufschläge, Kragen u. Passepoils krapproth, weiße Knöpfe. i) Die Militärgeißtlichkeit hat an der Spitze einen Apostolischen Feldvicar, dann einen Feldconsistorialdirector, 9 Feldsuperioren u. außerdem Feldcapläne erster, zweiter u. dritter Klasse. In neuester Zeit sind auch evangelische Geistliche beider Bekenntnisse angestellt worden. k) Das Auditoriat ist gegliedert in General- u. Oberstauditore (beim obersten Militärjustizsenate u. dem Militärappellationsgericht), Oberstlieutenant-, Major-, Hauptmann- u. Oberlieutenantauditore u. Auditoriatspraktikanten. l) Das Kriegscommissariat wird verwaltet von einem unmittelbar dem Kriegsministerium unterstehenden Chef u. von Generalkriegscommissären, Oberkriegscommissären erster u. zweiter Klasse, Kriegscommissäre u. Kriegscommissariatsadjuncten erster, zweiter u. dritter Klasse. m) Das gesammte Medicinalwesen steht unter dem Generalstabsarzt u. wird verwaltet von Oberstabsärzten erster u. zweiter Klasse, Stabsärzten, Regimentsseldärzten erster u. zweiter Klasse, Oberfeldärzten, Oberwundärzten u. Unterärzten. Die Uniform ist lichtblauer Rock, Aufschläge u. Kragen von schwarzem Sammet, Pantalons russischgrau, Passepoils scharlachroth, Knöpfe gelb. n) Das Thierarzneiwesen steht unter Oberthierärzten erster u. zweiter Klasse, Thierärzten erster u. zweiter Klasse u. Unterthierärzten. Die Uniform ist schwarzer Rock, krapprothe Abzeichnung, Pantalons russischgrau, Knöpfe gelb. o) Das Militärbildungswesen. Für Heranbildung von Unteroffizieren bestehen 5 Untererziehungshäuser zu Fischau, Belluno, Prerau, Bruck an der Leitha u. Weißkirchen, 5 Obererziehungshäuser zu Kuttenberg, Straß, Güns, Kaschau u. Kamenitz, 2 Infanterieschulcompagnien zu Olmütz u. Hainburg, 3 Artillerieschulcompagnien zu Prag, Krakau u. Olmütz, 1 Genieschulcompagnie zu St. Pölten u. 1 Pionnierschulcompagnie zu Tuln. Für die Heranbildung von Offizieren bestehen die Cadetteninstitute zu Hainburg, Eisenstadt, Fiume u. Marburg, die Militärakademien zu Wiener-Neustadt (für Infanterie u. Cavallerie), die Artillerieakademie zu Weißkirchen u. die Genieakademie zu Znaim; ferner das Militärlehrerinstitut zu Wiener-Neustadt, die Technische Artillerieschule zu Wien, die Kriegsschule (für 40 Zöglinge) zu Wien u. ein höherer Artilleriecurs, so wie ein höherer Geniecurs. Für das Reiterwesen besteht ein Centralequitationsinstitut in Wien, auf welchem Reiter u. Reitlehrer ausgebildet werden, dann Equitationsinstitute zu Pesth u. Proßnitz für die reguläre, zu Salzburg für die irreguläre Cavallerie u. zu Wien für die Artillerie. Für die Militärverwaltung besteht eine Lehranstalt zu Wien, ebendaselbst auch die Medicinisch-chirurgische Josephsakademie u. das Thierarzneiinstitut. Außerdem noch die Bildungsanstalten in der Militärgrenze. – Die Gehaltsverhältnisse in der österreichischen Armee sind für einen Feldzeugmeister 8400 Gulden jährlich, Feldmarschalllieutenant 6300 Fl., Generalmajor 4200–5280 Fl., Oberst 2560 Fl., Oberstlieutenant 1720 Fl., Major 1320 Fl., Hauptmann erster Klasse 902 Fl., zweiter Klasse 708 Fl., Oberlieutenant 502 Fl., Unterlieutenant erster Klasse 457 Fl., zweiter Klasse 411 Fl.; etwas höher sind die Cavallerieoffiziere bezahlt. Zu diesem Gehalte kommt im Kriege eine Feldzulage u. für die Generalität die Tafelgelder.

II. Die Marine steht unter dem Marineobercommando mit dem Sitze zu Triest; die Marinekanzlei befindet sich in Wien. An Marinebehörden[438] bestehen ferner ein Marinetruppeninspectorat, die Hafenadmiralate zu Venedig u. Pola u. das Seebezirkscommando zu Triest. Die Rangklassen der Marine sind: Admirale (Feldmarschall), Vice- u. Contreadmirale (Feldmarschalllieutenants u. Generalmajors), Commodore (Brigadiere), Linienschiffs- u. Fregattencapitäns (Oberste u. Oberstlieutenants), Linienschiffslieutenants (Hauptmann), Linienschiffsfähnrich (Oberlieutenant), Fregattenfähnriche (Unterlieutenants), Marinecadetten, Marineeleven erster u. zweiter Klasse. Im Jahr 1860 zählte die Marine: 1 Viceadmiral, 4 Contreadmirale u. 9 Linienschiffcapitäns in Activität. Der Aufwand für die Marine im J. 1861 ist zu 6 Mill. Fl. angenommen. Der Stand der armirten Flotte war im Juli 1860: a) an Schraubenschiffen: 1 Linienschiff zu 800 Pferdekräften, 100 Kanonen u. 8 Raketengeschützen, 3 Fregatten, jede zu 380 Pferdekräften, 39 Kanonen u. 6 Raketengeschützen, 2 Corvetten zu 260 Pferdekräften, 27 Kanonen u. 4 Raketengeschützen, 3 Schooner zu 120 Pferdekräften, 6 Kanonen u. 2 Raketengeschützen, endlich 12 Kanonenboote mit je 2 Kanonen; b) 12 Raddampfer, Corvetten, Schooner u. Briggs, 18 Raddampfboote mit je 1 Geschütz; zusammen 51 Dampfer mit etwa 425 Geschützen; c) Segelschiffe: 4 Fregatten mit 186 Kanonen, 4 Corvetten mit 86 Kanonen, 4 Briggs mit 60 Kanonen u. 3 Schooner mit 26 Kanonen, u. 12 Kanonenboote. Ferner eine Anzahl Prahmen, jede zu 12 Kanonen, eine schwimmende Batterie, 8 Kanonenjollen, 10–12 Transportfahrzeuge u. eine Anzahl kleinerer Fahrzeuge. Im Bau begriffen waren: 1 Schraubenlinienschiff u. 1 Schraubenfregatte. Zur Marine gerechnet werden auch die Lagunen- u. Gardaseeflotille mit 5 Dampfern u. 1 Kanonenschaluppe, u. die Donauflotille mit 2 Dampfern u. 2 Kanonenbooten. Die gesammte Marine dürfte an 1000 Geschütze führen. Die Uniform der Marineoffiziere ist: Rock u. Pantalons dunkelblau, gelbe Knöpfe u. goldene Epaulettes. Das Matrosencorps zählt 1990 M., das Marinezeugcorps 1225 M., beide haben dunkelblaue Röcke u. Pantalons u. gelbe Knöpfe. Die Marineinfanterie bildet ein Regiment zu 3 Bataillonen, zusammen 1616 M. Die Uniform ist: Rock u. Pantalon dunkelblau, gelbe Knöpfe, goldene Epaulettes. Außerdem gehören zur Marine: die Marinegeistlichkeit, das Marineauditoriat, das Marinekriegscommissariat, die Marineärzte u. die Marinebeamten für Schiffsbau, Land- u. Wasserbau, Maschinenwesen, Verwaltungs- u. Rechnungswesen u. eine Sternwarte zu Triest. Die beiden Hauptkriegshäfen sind zu Pola u. Venedig, ebendaselbst auch die Werften u. Arsenale. Rekrutirt werden die Matrosen bes. aus dem Küstenlande des Adriatischen Meeres.

Orden u. Ehrenzeichen: a) Goldenes Vließ, b) Marien Theresienorden (nur für Militärs), c) Ungarischer Stephansorden, d) Leopoldsorden, e) Orden der Eisernen Krone, f) Elisabeth Theresien-Stiftskreuz, g) Franz-Joscphsorden (s.d.a.); h) Militärische Tapferkeitsmedaille von Gold od. Silber, am roth u. weißen Bande. Die für Verdienste unmittelbar vor dem Feinde verliehenen Orden sind seit 1860 durch die Bezeichnung: Kriegsdecoration des NN.-Ordens (od. Militärverdienstkreuz) zu benennen. Als Merkmal der Kriegsdecoration ist ein goldener Lorbeerkranz an dem Ordenszeichen, welcher bei dem Orden der Eisernen Krone mit grünem Email belegt, bei den anderen Decorationen blaßgrün legirt ist; l) Civilehrenkreuz für solche, welche sich 1812 u. 1814 im Civil auszeichneten, Band schwarz mit dunkelgelber Einfassung; k) Metallenes Armeekreuz für 1813 u. 1814, von Stückgut mit Eichenkranz, an schwarz u. dunkelgelbem Bande; l) Medaille für Militärdienst für. den Feldzug 1815, in Silber, mit Chiffre u. Krone zwischen zwei Lorbeerzweigen 1815, Band blau; m) Verdienstkreuz für Militärgeistliche an roth u. weißem Bande; n) Civilehrenmedaille von Gold od. Silber an rothem Bande; o) Distinctionszeichen für Veteranen, stern- u. eiförmige messingene Zierath, an der linken Brust, für Feldwebel für achtundzwanzigjährige u. für Unteroffiziere u. Soldaten für vierzehnjährige Dienstzeit; p) Medaille für den Feldzug in Tyrol 1809; q) Böhmisches Adelskreuz für 1813, Band roth, an den Seiten weiße Streifen; r) Goldene Medaille literis et artibus (für Wissenschaft u. Kunst); s) eine Ehrenflagge zur Belohnung für Seefahrer; t) Wiener goldene Aufgebotsmedaille. Für Damen besteht der Sternkreuzorden (s.d.). Geistliche Orden gibt es: a) der Deutsche Orden, b) der Johanniterorden, c) der Böhmische Orden der Kreuzritter u. vom Rothen Sterne. Das Wappen des Reichs ist ein dreifaches: ein kleines, ein mittleres u. ein großes; das kleine ist ein schwarzer, zweiköpfiger, auf jedem Kopfe gekrönter Adler mit ausgebreiteten Flügeln, goldenem Schnabel, rothen Zungen u. goldenen Klauen, in der Rechten das Staatsschwert u. das goldene Scepter, in der Linken den goldenen Reichsapfel haltend; über seinen Köpfen schwebt die Kaiserkrone. Auf seiner Brust befindet sich das k.k. Familien- u. Hauswappen in drei getheilten Schildern, u. zwar rechts der aufrechtstehende, rothe, gekrönte Löwe von Habsburg im goldenen Felde; links in Gold ein rother rechter Schrägbalken, in welchem drei silberne Adler über einander gesetzt sind, wegen Lothringen; in der Mitte von beiden ein silberner Querbalken in Roth wegen Österreich. Umhangen ist das Familienwappen von den Insignien des Goldenen Vließ-, Maria-Theresien-, Stephans-, Leopolds- u. Eisernen Kronordens. Das mittlere Wappen hat auf den ausgebreiteten Flügeln u. dem Schwanze dieses Adlers elf Wappenschilde der österreichischen Provinzen. Das große Wappen enthält im goldenen Hauptschilde den kaiserlichen Adler, der auf seiner Brust einen zweimal senkrecht u. eben so oft quer getheilten Schild mit neun Sectionen trägt, die wieder in mehrere Felder zerfallen, welche die Wappenzeichen des Hauses, der Provinzen u. deren Bestandtheile u. der Anspruchsländer zeigen; der Hauptschild ist mit der Kaiserkrone bedeckt, von den Insignien der beim kleinen Wappen angegebenen Ritterorden umhangen u. von zwei goldenen, schwarzgeflügelten Greifen mit ausgeschlagenen rothen Zungen u. schwarzen Hälsen gehalten. Das kleine u. mittlere Wappen dient für Münzen, Stempel (Francomarken u. dgl.) u. Urkunden von geringerer Bedeutung, das große nur für Urkunden von Wichtigkeit. Die Reichsfarben sind schwarz u. gelb; die Flagge ist der Länge nach roth, weiß u. roth gestreift, in der Mitte mit dem gekrönten österreichischen Hauswappen.

Münzen. In ganz Ö. wird seit dem Deutsch-Österreichischen Münzvertrage vom 24. Jan. 1857 gerechnet nach Gulden zu 400 Neukreuzern, im Werthe des 45 Guldenfußes, d.i. 45 Fl. aus einem Zollpfund seinen Silbers. Die Gulden des früheren[439] Conventionsmünzfußes waren im 20 Fl. Fuß geprägt (20 Fl. = 14 Thlr.). Der Thaler = 11/2 Fl. osterrreichische Währung bildet nun die Einheit der Silbermünze u. die Krone = 1/50 des Zollpfundes die der Goldmünze. Das Verhältniß des Gulden österreichischer Währung zum preußischen Thaler u. zum süddeutschen Gulden ist wie 6 zu 4 u. zu 7. Ausgeprägt werden jetzt 1 Fl., 2 Fl., 1/4 Fl. = 25 Nkr., 1/10 Fl. u., 1/20 Fl. = 5 Nkr. u. als Kupferscheidemünze 4 Nkr., 3 Nkr., 1 Nkr. u. 1/2 Nkr. Die Goldmünzen werden als Handelsmünzen geprägt u. sind: 1 Krone = 13 Fl. 751/2 Nkr. ö. W., 1/2 Krone = 6 fl. 873/4 Nkr., jedoch richtet sich ihr Werth nach dem jeweiligen Curse, wie der des österreichischen Ducaten (4 Fl. 90 Nkr. Silber). Die Souveraind'or, ganze u. halbe, = 214 Stück auf die rauhe u. 23,-, auf die seine Mark, waren für die ehemaligen Niederlande geprägt. Rechnungsmünzen waren früher: 1 Species = 11/2 Reichsthaler, 2 Reichsgulden, 16 Schillinge, 40 Kaisergroschen, 120 Kreuzer, 160 Gröschel, 480 Pfennige, 960 Heller. In Silber waren ausgeprägt: nach dem Conventionsfuße Species, 1/2 u. 1/4, 20 u. 10 Kreuzer (ganze u. halbe Kopfstücke), auch 17, 15, 7, 5, 3 u. 1 Kreuzer; an Silberscheidemünze: Polturaken zu 11/2 u. Gröschel zu 3/4 Kreuzer; u. für die früheren Niederlande die ganzen, 1/2 u. 1/4 Kronenthaler; in Kupfer: vom Jahr 1816 Kreuzer, 1/2 u. 1/4 früher auch Polturaken zu 11/2 u. Gröschel zu 3/4 Kreuzer. Das meiste umlaufende Silbergeld waren die 10 u. 20 Kreuzer. Außer dem Silbergeld waren als Papiergeld noch die im Jahr 1811 u. 1813 an die Stelle der 678,712,828 Stück Bancozettel ausgegebenen Einlösungs- u. Anticipationsscheine, 5 Gulden Bancozettel = 1 Gulden Einlösungsscheine, in Umlauf, welche gleich Anfangs unter der Hälfte verloren, bis ihr Curs 1821 fixirt wurde, so daß 5 Gulden Schein gleich 2 Gulden Conv. Münze u. jeder einzelne etwa 61/2 gGr. galt, bei welchem Curs sie sich auch erhielten. Diese Einlösungsscheine sind jetzt als Guldenscheine od. Wiener Währung bekannt u. sind nur noch Rechnungsmünze geblieben, bes. bei der bäuerlichen Bevölkerung. (Über das übrige Papiergeld vgl. oben S. 429 ff.). Die nach der Wiener Währung ausgeprägte Kupfermünze bestand aus 6 Kreuzern, die außer Curs gesetzt, aus 3 Kreuzern, reducirt auf 2 Kreuzer Scheine u. aus 1 Kreuzern, vom Jahr 1800, aus 30 u. 15 Kreuzern, reducirt auf 1/5 od. 6 u. 3 Kreuzer Schein vom Jahr 1807 u. aus 3, 1, 1/2 u. 1/4 Kreuzer vom Jahr 1812, welche noch im Nennwerth gelten. Maße: Längenmaße: der Wiener Fuß à 12 Zoll à 12 Linien à 12 Punkte, 140,17203 Pariser Linien, 100 Wiener Fuß = 140,13 Pariser Linien = 0,316 Meter = 1,007 preuß. Fuß; die Klaster ist 6 Fuß, der Strich Recrutenmaß hat 3 Linien (1/4 Zoll), die Faust Pferdemaß hat 4 Zoll à 4 Strich; die Ruthe = 12 Fuß, die Ingenieurruthe hat 10 Fuß à 10 Decimalzoll à 10 Linien, die Ruthe beim Feldmessen – 20 Fuß, die österreichische Postmeile ist = 4000 Wiener Klaftern, 14,65 auf den Meridiangrad; die Wiener Elle = 2,465 Fuß = 0,779 Meter = 11/6 preuß. Ellen. Flächenmaß: der QFuß hat 144 QZoll; das Joch Feld- od. Waldmaß hat 1600 QKlaster od. 2,25418 preuß. Morgen; bei Weinbergen hat der Rahel 400, der große Rahel 600, das Pfund 66:; QKlaster; 2 Rahel (od. Achtel) = 1/4 Weingarten = 1/2 Joch = 12 Pfund. Körper-, Frucht- etc. Maße; die Cubikklaster hat 216 CFuß, bei Brennholz 108 CFuß; der Wiener Metzen = 1,9471 Wiener CFuß hält 61,49945 Liter, 100 = 111,90 preuß. Scheffel; er ist getheilt in 1/2, 1/4 u. 1/8 od. in 16 Mühlmaßel od. 64 Futtermaßel à 2 Becher; der Muth (bloß Rechnungsmaß) hat 30 Metzen Getreide, 31 Strich Mehl, der Strich Mehl wiegt von 32–37 Pfund; der Getreideprobemetzen ist 1/8 Becher od. 1/1024 Metzen, 1 Kübel = 2 Metzen; der Stübich Kohlen, die gehäuft od. mit dem Gupf gemessen werden, ist 2 Metzen; der Sack Kohlen beim Bergbau ist 7 Fuß lang, 4 Fuß breit; das Kalkmüthel hat 24 Metzen. Flüssigkeitsmaße: die Einheit ist die Maß à 4 Seidel = 1,415015 Liter: 1 Pfiff Wein ist 1/2 Seidel; der Eimer als Rechnungsmaß hält 40 Maß od. 566,6006 Liter, der Weineimer 41 Maß od. 58,0150 Liter, 100 = 84,45 preuß. Eimer, der Dreiling hat 24, das Fuder 32 Eimer; der Biereimer hat 421/2 Maß od. 60,138 Liter, 1 Faß = 2 Eimer. Gewichte: Handelsgewicht: allgemeines Gewicht ist die Wiener Mark = 280, 644 Gramm. Der Wiener Centner = 5 Steine = 100 Pfund = 56 Kilogramme – 1191 preuß. Pfund- = 112 Zollpfund; das Pfund hat 32 Loth à 4 Quentchen u. wiegt 130774 Wiener Richtpfennigtheile 560,012 Gramm, 100 Pfund = 119,73 preuß. Pfund; 1 Saum hat 275 Pfund, 1 Saum Stahl aber 2 Lägel à 125 Pfund, 1 Stein 20,1 Karch 400 Pfund; bei Chocolade hält das Pfund nur 28 Loth. Gold-, Silber- u. Münzgewicht ist die Wiener Mark à 16 Loth à 4 Quentchen à 4 Pfennig à 2 Heller, hält 65536 Wiener Richtpfennigtheile od. 280,144 Gramm, 5 Wiener Mark genau 6 Köln. Mark zu 233,81 Gramm; die Feinheit des Goldes wird nach der Mark zu 24 Karat à 12 Grän, beim Silber zu 16 Loth à 18 Grän bestimmt; Juwelengewicht: das Karat, in 1/2, 1/4, 1/8 od. in 4 Gran getheilt, wiegt 481/8 Wiener Richtpfennigtheile od. 20,6085 Centigramm; Medicinalgewicht hat das Pfund 24 Loth, Handelsgewicht mit der üblichen Eintheilung in 12 Unzen etc., 100 Wiener Pfund = 119,73 preuß. Pfund Medicinalgewicht.

Vgl. C. Crusius, Topographisches Postlexikon der k.k. Erbländer, Wien 1798–1802, 9 Bde.; Rum, Geographisch-statistisches Wörterbuch des österreichischen Kaiserstaates, Wien, Lpz. 1809; Länder- u. Völkermerkwürdigkeiten des österreich. Kaiserth., Wien 1809, 4 Bde.; Hiersche, Geographisch-topographischer Wegweiser durch Ö., Kaschau 1824; R. v. Ferne, Handbuch für Reisende durch Ö., Wien 1823, 2 Bde.; H. K. André, Geographie von Ö., Prag 1814; J. M. v. Liechtenstern, Neueste Geographie von O., Wien 1817–.18, 3 Bde.; Zimmermann, Das Kaiserthum O., Lpz. 1837; Krickel, Fußreise durch den größten Theil der österr. Staaten, Wien 1833, 3 Bde; Weidman, Graf Mailáth u. Dorner, Panorama der österr. Monarchie, Pesth 1838 ff.; Blumenbach, Gemälde der österr. Monarchie, 2. Aufl. Wien 1837, 3 Thle.; Schmidl, Das Kaiserthum Ö., Stuttg. 1837 ff.; I. G. Sommer, Das Kaiserthum Ö. geographisch-statistisch dargestellt, Prag 1839; O. im Jahre 1840, Lpz. 1840, 2 Bde.; Springer, Statistik des Österr. Kaiserstaates, Wien 1840, 2 Bde.; Schimmer, Das Kaiserth. Ö. historisch-topographisch dargestellt, Darmst. 1840–56 S. Becher, Statistische Übersicht der Bevölkerung der Österreich. Monarchie nach den Ergebnissen der Jahre 1834–40, Stuttg. 1841; Turnbull, Reise.[440] durch die Österr. Staaten, ebd. 1841–42; I. G. Kohl, 100 Tage auf Reisen in den Österr. Staaten, Dresd. u. Lpz. 1842, 5 Bde.; F. W. Schubert, Das Kaiserth. Ö., Königsb. 1842; A. A, Schmidl, Handbuch für Reisende im Kaiserth. O., Wien 1844; Pätz, Lehrbuch der österr. Vaterlandskunde, Coblenz 1851; Meynert, Geographie u. Staatskunde des Kaiserth. Ö., Wien 1851, 2. Aufl, ebd. 1853; Prasch, Handbuch der Statistik des Österreich. Kaiserstaats, Brünn 1853; Hain, Handbuch der Statistik des Österreich. Kaiserstaates, Wien 1852 ff., 2 Bde.; Becker, Österr. Vaterlandskunde, Wien 1855; Körner, Illustrirte geographische Bilder aus Ö., Lpz. 1856 ff., 3 Bde.; Ungewitter, Die Österr. Monarchie, geographisch-statistisch-topographisch u. historisch dargestellt, Brünn 1856; Brachelli, Statistik der Österr. Monarchie, Wien 1857; Schmidl u. Warhänck, Das Kaiserthum O., geographisch-statistisch-topographisch dargestellt, Wien 1857; Jarosch, Topographisches Universallexikon des Österr. Kaiserstaates, Olmütz 1857 ff.; v. Czörnig, Ethnographie der Österreich. Monarchie, Wien 1855 ff, 3 Bde.; Derselbe, Österreichs Neugestaltung, Stuttg. 1858; Die Kronländer der Österreich. Monarchie, Olmütz 1861; Hof- u. Staatshandbuch des Kaiserthums Ö., Wien, 6 Thle. (der 1. Thl., die Centralverwaltung enthaltend, erscheint jährlich, die übrigen 5 Thle. in der Regel auch.).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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