- Genie
Genie (spr. Scheni), 1) (Ingenium), eminentes Geistesvermögen, welches von der Natur verliehen ist (vgl. Genius). Man bezieht das G. entweder auf Geistesfähigkeiten überhaupt od. auf eine besondere Fähigkeit zu freierer Entwickelung des Geistes, entweder etwas schnell u. klar einzusehen, um darnach mit Leichtigkeit Vorstellungen od. Ideen zu combiniren, od. für besondere Leistungen; hiernach unterscheidet man auch mehrere Arten des G-s, als philosophisches, mathematisches, poetisches, mechanisches G. etc. Sind einem Menschen mehrere Geisteskräfte in ungewöhnlicher Höhe, aber einander unterstützend verliehen, so sagt man von ihm: er ist ein G.; u. ist die Sphäre, in welcher ein Mensch dadurch Höheres leistet, unabgeschlossen, so nennt man ihn auch ein Universalgenie. Gewöhnlich ist ein G. nur auf die Jahre der Kraft hingewiesen. Was geniereiche Menschen in späteren Jahren Vorzügliches leisten, kommt mehr auf Rechnung ihrer Cultur u. Lebensreise, als auf die ihres G-s. Ein frühzeitiges G. (Ingenium praecox) aber hält gewöhnlich nicht aus, s. Frühreife. In grellem Widerspruch mit einem wahren G. ist die Geniesucht, od. die Begierde für ein G. zu gelten, u. Bizarrerien u. Affectationen einigen geringen Geistesfähigkeiten als Folie unterzulegen. Der Ausdruck Kraftgenie. hat daher in Anwendung auf solche beschränkte Köpfe gewöhnlich eine herabwürdigende Bedeutung. Vgl. Sharpe, On genius, Lond. 1755; Duff, On original genius, ebd. 1767; Gerard, On genius, ebd. 1774 (deutsch von Garve, Lpz. 1776); Castillon, Sur les causes phys. et mor. du génie, Par. 1769 (deutsch, Lpz. 1775); Bergsträßer, Vom G., Hanau 1770; E. K. Wie (and, Versuche über das G., Lpz. 1779; Bouterweck, Vom griechischen u. modernen Genius, Gött. 1791; Weise, Allgemeine Theorie des G., Heidelb. 1822. 2) (Geniecorps), so v.w. Ingenieurcorps; 3) auch wohl so v.w. Artilleriecorps.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.