Rückkauf

Rückkauf

Rückkauf, s. Wiederkauf.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Rückkauf — bezeichnet den Erwerb eines Gegenstandes durch den früheren Verkäufer, insbesondere in folgenden Zusammenhängen: Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, siehe Rückkauf (Lebensversicherung) Ausübung eines vertraglich… …   Deutsch Wikipedia

  • Rückkauf — ist der Rückerwerb einer Sache seitens ihren frühern Verkäufers. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, § 497 ff., nennt ihn Wiederkauf. Gewöhnlich wird das Recht des Rückkaufs im Kaufvertrag vorbehalten. Ist das der Fall, so genügt die Erklärung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rückkauf — Rụ̈ck|kauf 〈m. 1u〉 Kauf bereits verkaufter Waren durch den Verkäufer; Sy Wiederkauf * * * Rụ̈ck|kauf, der: 1. (Kaufmannsspr.) Wiederkauf. 2. (Versicherungsw.) (bei der Lebensversicherung) Abfindung des Versicherungsnehmers bei der vorzeitigen… …   Universal-Lexikon

  • Rückkauf der Eisenbahnen — (rachat des chemins de fer; riscatto dei strade ferrate), richtiger Rückkauf der Eisenbahnkonzession; als solchen bezeichnet man den vor Ablauf der Konzessionsdauer erfolgenden Erwerb einer Privateisenbahn durch den konzessionierenden Staat; im… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Rückkauf (Lebensversicherung) — Als Rückkauf bezeichnet man die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, sofern im Kündigungsfall nach Vertrag oder Gesetz ein Rückkaufswert zu leisten ist. Im ursprünglichen Wortsinn kauft der Versicherer die Ansprüche… …   Deutsch Wikipedia

  • Rückkauf, der — Der Rückkauf, des es, plur. die käufe, in einigen Gegenden, für Wiederkauf, wo auch rückkäuflich für wiederkäuflich gangbar ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rückkauf — Rụ̈ck|kauf …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rückkauf von Versicherungen — vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung durch den Versicherungsnehmer. Diesem steht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ein Garantiewert zu (Rückkaufswert, Rückvergütung); vgl …   Lexikon der Economics

  • freihändiger Rückkauf — Tilgung von Schuldverschreibungen durch Käufe des Emittenten an der Börse, wenn die ⇡ Tageskurse niedriger als die ⇡ Rückzahlungskurse sind und die Anleihebedingungen den f. R. vorsehen …   Lexikon der Economics

  • Rückkaufswert — ⇡ Rückkauf von Versicherungen …   Lexikon der Economics

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