Darlehn

Darlehn

Darlehn (lat. Mutuum, Rechtsw.), 1) das Dargeliehene, die geliehene Sache selbst; 2) einseitiger Realvertrag, wodurch eine Summe Geld od. andere verbrauchbare Sachen einer anderen Person mit der Bedingung eigenthümlich überlassen werden, das Empfangene in gleichem Maße u. gleicher Art zu einer bestimmten Zeit zurückzugeben (daher Res creditae). Je nachdem der Schuldner für die Benutzung des Dargeliehenen eine Vergütung (Zinsen) geben muß, od. nicht, heißt das D. verzinslich (Foenus, Pecunia foenebris), od. unverzinslich. Dieser Vertrag (Darlehnscontract, Darlehnsvertrag, Contractus mutui) beruht auf gegenseitiger Einwilligung u. Übergabe der Sache. Die zu diesem Geschäfte erforderlichen Personen sind: der Darleiher (Gläubiger, lat. Mutuo dans) u. der Empfänger (Schuldner, lat. Mutuans, Mutuo sumens. auch Debitor schlechthin). Verschleiertes D. (Mutuum palliatum) ist dasjenige, durch welches wahrhafte Zinsen, ohne daß ihr Name gebraucht wird, gezogen werden, z.B. der Rentenkauf u.a.m. Das D. ist ein einseitiger Contract, welcher nur für den Darleiher eine Klage, die Darlehnsklage (Actio mutui, Condictio certi ex mutuo) erzeugt. Dieselbe geht auf Rückzahlung des Capitals nebst Zinsen, wenn dergleichen bedungen waren od. der Schuldner sonst etwa durch Verzug zur Zahlung derselben verpflichtet wurde. Dagegen kann der Schuldner verlangen, daß der Gläubiger, wenn er zu rechter Zeit die Rückzahlung anbietet, dieselbe auch annehme, widrigenfalls sich der Schuldner durch gerichtliche Hinterlegung von der Rückzahlung u. ferneren Verzinsung an den Gläubiger befreien kann. Vom D. ist zu unterscheiden das Pactum de mutuo, d.h. das Versprechen od. der Vertrag, Jemand etwas leihen zu wollen. Der Darleiher muß dispositionsfähig, der Erborger hingegen fähig sein, sich zu verpflichten. In dieser Hinsicht bestimmt das Senatus consultum Macedonianum, daß demjenigen, welcher einem unter väterlicher Gewalt noch befindlichen Kinde baares Geld darleiht, gerichtlich nicht zur Bezahlung verholfen werden soll außer wenn der Vater eingewilligt hat, das Geld in des Vaters Nutzen, od. zur Bestreitung nothwendiger Bedürfnisse, Bezahlung giltiger Schulden des Kindes verwendet worden ist etc. Das Erborgen von D. Seiten der Studenten ist ebenfalls durch die Universitätsgesetze vielfach beschränkt. Über die Einrede des vom Darleiher nicht gezahlt erhaltenen Geldes s. Exceptio non numeratae pecuniae.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Darlehn — von Geld od. anderen vertretbaren Sachen zu Eigenthum, mit der Verpflichtung, daß der Empfänger dieselben auf den vertragsmäßigen Zeitpunkt in gleicher Quantität, Gattung und Güte zurückgebe. Das D. (mutuum) ist entweder unverzinslich oder… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Darlehn — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher …   Deutsch Wikipedia

  • Darlehn — Dar|lehn 〈n. 14〉 = Darlehen * * * Dar|lehn usw.: ↑ Darlehen usw. * * * Dar|lehn: usw. ↑Darlehen usw. Dar|le|hen, (seltener:) Darlehn, das; s, [zu älter: darleihen = leihweise überlassen]: bestimmtes Kapital (meist in Form von Geld), das jmdm. für …   Universal-Lexikon

  • Darlehn — Dar|lehn usw. vgl. Darlehen usw …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Max Winkler (NSDAP) — Max Winkler (* 7. September 1875 in Karrasch im Landkreis Rosenberg in Westpreußen; † 12. Oktober 1961 in Düsseldorf) war Bürgermeister von Graudenz, Reichstreuhänder und Wirtschaftsberater der abzutretenden Ostprovinzen sowie für die… …   Deutsch Wikipedia

  • Jungperser — Demonstranten der konstitutionellen Bewegung (1906) Die Konstitutionelle Revolution bzw. Jungpersische Revolution im Iran (persisch: maschrutiat) war eine von Kaufleuten, Handwerkern, Adligen und Geistlichen getragene Revolution, die die Ablösung …   Deutsch Wikipedia

  • Jungpersische Revolution — Demonstranten der konstitutionellen Bewegung (1906) Die Konstitutionelle Revolution bzw. Jungpersische Revolution im Iran (persisch: maschrutiat) war eine von Kaufleuten, Handwerkern, Adligen und Geistlichen getragene Revolution, die die Ablösung …   Deutsch Wikipedia

  • Konstitutionelle Revolution — Demonstranten der konstitutionellen Bewegung (1906) Die Konstitutionelle Revolution bzw. Jungpersische Revolution im Iran (persisch: maschrutiat) war eine von Kaufleuten, Handwerkern, Adligen und Geistlichen getragene Revolution, die die Ablösung …   Deutsch Wikipedia

  • Bankkredit — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Geldverleih — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”