Dispositionsfähig

Dispositionsfähig

Dispositionsfähig, ist Derjenige, welcher über sein Vermögen selbständig u. ungehindert verfügen, rechtsgültige Verträge eingehen kann u. an der freien Verfügung über das Seinige (Dispositionsrecht) nicht durch Mangel des gehörigen Alters, der nöthigen Geisteskräfte, od. durch ausdrückliche obrigkeitliche Verfügung, z.B. im Concurs, gehindert ist. Die Dispositionsfähigkeit wegen mangelnden Verstandes ist oft Gegenstand der gerichtlichen Medicin u. wird nach den Momenten, welche die Zurechnungsfähigkeit bestimmen, entschieden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • dispositionsfähig — dis|po|si|ti|ons|fä|hig 〈Adj.〉 geschäftsfähig, einsatzfähig * * * dis|po|si|ti|ons|fä|hig <Adj.>: geschäftsfähig. * * * dis|po|si|ti|ons|fä|hig <Adj.>: geschäftsfähig …   Universal-Lexikon

  • dispositionsfähig — dis|po|si|ti|ons|fä|hig 〈Adj.〉 geschäftsfähig, einsatzfähig …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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  • dispositionsfähig — dis|po|si|ti|ons|fä|hig (geschäftsfähig) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • geschäftsfähig — ge|schạ̈fts|fä|hig 〈Adj.〉 fähig, Rechtsgeschäfte vorzunehmen; Ggs geschäftsunfähig * * * ge|schạ̈fts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): fähig, Rechtsgeschäfte selbstständig u. verbindlich zu erledigen; dispositionsfähig: Minderjährige im… …   Universal-Lexikon

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  • Zahlung — (Solutio), 1) die in der Absicht, die Verbindlichkeit zu erfüllen, geschehende Leistung des Gegenstandes der Obligation an den zum Empfang fähigen Gläubiger, od. dessen befugten Stellvertreter, od. an denjenigen, welchem zahlen zu dürfen bei der… …   Pierer's Universal-Lexikon

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