Dispositionsfähig

Dispositionsfähig

Dispositionsfähig, ist Derjenige, welcher über sein Vermögen selbständig u. ungehindert verfügen, rechtsgültige Verträge eingehen kann u. an der freien Verfügung über das Seinige (Dispositionsrecht) nicht durch Mangel des gehörigen Alters, der nöthigen Geisteskräfte, od. durch ausdrückliche obrigkeitliche Verfügung, z.B. im Concurs, gehindert ist. Die Dispositionsfähigkeit wegen mangelnden Verstandes ist oft Gegenstand der gerichtlichen Medicin u. wird nach den Momenten, welche die Zurechnungsfähigkeit bestimmen, entschieden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • dispositionsfähig — dispositionsfähig:⇨geschäftsfähig …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • dispositionsfähig — dis|po|si|ti|ons|fä|hig 〈Adj.〉 geschäftsfähig, einsatzfähig * * * dis|po|si|ti|ons|fä|hig <Adj.>: geschäftsfähig. * * * dis|po|si|ti|ons|fä|hig <Adj.>: geschäftsfähig …   Universal-Lexikon

  • dispositionsfähig — dis|po|si|ti|ons|fä|hig 〈Adj.〉 geschäftsfähig, einsatzfähig …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • dispositionsfähig — dis|po|si|ti|ons|fä|hig: eschäftsfähig …   Das große Fremdwörterbuch

  • dispositionsfähig — dis|po|si|ti|ons|fä|hig (geschäftsfähig) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • geschäftsfähig — ge|schạ̈fts|fä|hig 〈Adj.〉 fähig, Rechtsgeschäfte vorzunehmen; Ggs geschäftsunfähig * * * ge|schạ̈fts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): fähig, Rechtsgeschäfte selbstständig u. verbindlich zu erledigen; dispositionsfähig: Minderjährige im… …   Universal-Lexikon

  • Presse [2] — Presse, bildlich die Gesammtheit der durch den Druck mittelst der Buchdruckerpresse verbreiteten Schriften, auch das gesammte geistige Leben, welches sich mittelst der Verbreitung von Schriften durch den Druck kund gibt; im engeren Sinne der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zahlung — (Solutio), 1) die in der Absicht, die Verbindlichkeit zu erfüllen, geschehende Leistung des Gegenstandes der Obligation an den zum Empfang fähigen Gläubiger, od. dessen befugten Stellvertreter, od. an denjenigen, welchem zahlen zu dürfen bei der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Darlehn — (lat. Mutuum, Rechtsw.), 1) das Dargeliehene, die geliehene Sache selbst; 2) einseitiger Realvertrag, wodurch eine Summe Geld od. andere verbrauchbare Sachen einer anderen Person mit der Bedingung eigenthümlich überlassen werden, das Empfangene… …   Pierer's Universal-Lexikon

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