- Eheconsens
Eheconsens (Eheeinwilligung), 1) so v.w. Verlobung; 2) Einwilligung der Eltern zur Verheirathung ihrer Kinder.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Eheconsens (Eheeinwilligung), 1) so v.w. Verlobung; 2) Einwilligung der Eltern zur Verheirathung ihrer Kinder.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Licenz — (v. lat. Licentia), 1) Freiheit, Erlaubniß, so Licentia maritalis, in der fränkischen Gesetzgebung der Eheconsens, welchen die Herren ihren Leibeignen gaben; davon noch jetzt Licenzschein, an einigen Orten ein Erlaubnißschein, welchen… … Pierer's Universal-Lexikon
Licenz — Licenz, lat. deutsch, Erlaubniß, Vergünstigung; L.en, während der Continentalsperre Erlaubnißscheine, um trotz der Blockadeerklärung mit engl. oder franz. Häfen zu verkehren, wurden von Napoleon u. in Folge davon auch von England ertheilt.… … Herders Conversations-Lexikon