Ehrlosigkeit

Ehrlosigkeit

Ehrlosigkeit, 1) Mangel an Ehrgefühl; 2) der Zustand, in welchem man durch sein Betragen od. dessen Folgen (bes. durch entehrende Strafen) der bürgerlichen Ehre u. Achtung beraubt worden ist (vergl. Infamie). Ehrlose Personen sind nach den allgemeinen Rechten z.B. Soldaten, welche den als solche geleisteten Eid brechen, muthwillige Bankerottirer, alle, welche unter Henkershänden gewesen sind, Kuppler u. öffentliche Dirnen. Distinguirie Personen können durch Strafen ehrlos gemacht werden (vergl. Ehrenstrafe). Die E. wird durch Ehrhaftmachung (Ehrlichmachung Restitutio famae) wieder hergestellt. Diese kann eintreten bei der wirklichen E. (Infamie), u. hei der Anrüchigkeit (s.u. Ehre). Das Recht, sie zu ertheilen, gehört zu den Hoheitsrechten, u. sie kann daher nur vom Landesherrn erfolgen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ehrlosigkeit — Ehrlosigkeit, bezeichnet sowohl (objektiv) den Mangel oder Verlust der Ehre als auch (subjektiv) denjenigen des Ehrgefühls (s. d. und Ehre). Im mittelalterlichen Recht kommt die E. als Rechtsfolge sowohl gemeiner Verbrechen als insbes. des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehrlosigkeit — Ehrlosigkeit, s. Ehrenstrafen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehrlosigkeit — Ehr|lo|sig|keit 〈f. 20; unz.〉 1. Mangel an Ehre, Verlust der Ehre 2. Verlust bestimmter Rechte, im MA als Strafe ● zur Ehrlosigkeit verurteilt werden * * * Ehr|lo|sig|keit, die; : ehrlose Art. * * * Ehrlosigkeit,   im Mittelalter die Minderung in …   Universal-Lexikon

  • Ehrlosigkeit, die — Die Ehrlosigkeit, plur. inus. die ehrlose Beschaffenheit, der ehrlose Zustand. Bey dem Kero ist Erlosida Gottlosigkeit, S. das vorige …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ehrlosigkeit — Ehr|lo|sig|keit, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ehre — Ehre, im subjektiven Sinn (honor, dignitas) die sittliche Würde einer Person; im objektiven Sinn (existimatio) die dieser Würde entsprechende äußere Achtung, die eine Person von andern beanspruchen kann. Dabei ist zwischen der allgemein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtlosigkeit — Rechtlosigkeit, bedeutete im Mittelalter im Allgemeinen die Eigenschaft einer Person, vermöge deren sie der bürgerlichen Ehre u. der mit derselben verbundenen Rechte entbehrte. Dieß erfolgte in vier Graden: erste Acht, Ehrlosigkeit, R. im engeren …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Infamie — (lateinisch: infamia = „Schande, Schimpf“, wörtl. „Unaussprechliches“) bezeichnet im gewöhnlichen Sprachgebrauch ein ehrloses (gemeines, heimtückisches) Handeln oder die Ehrlosigkeit. Infamie setzt eine Gesellschaft voraus, die ein bestimmtes… …   Deutsch Wikipedia

  • Jüdische Studentenverbindung — Als jüdische Studentenverbindungen bezeichnet man Studentenverbindungen, die in Deutschland und Österreich als Reaktion auf zunehmende antisemitische Übergriffe und Ausgrenzungsversuche seit den 1880er Jahren von jüdischen Studenten gegründet… …   Deutsch Wikipedia

  • Rom [3] — Rom (Antiq.). Die Römer waren ein aus Latinern, Sabinern u. Etruskern gemischtes Volk (Populus roman us Quiritium); den politischen Charakter betreffend, so gab sich in den Latinern die Partei des Fortschritts zu erkennen, während die Sabiner die …   Pierer's Universal-Lexikon

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