- Enthauptung
Enthauptung, die Tödtung eines Menschen durch Abschlagung des Hauptes vom Rumpfe. Die E. bildet eine der ältesten Vollziehungsarten der Todesstrafe, namentlich wurde dieselbe schon im älteren Rom zur Execution der Todesstrafe angewendet. Heutzutage ist sie hierfür das gebräuchlichste Executionsmittel, welches fast alle andere Executionsarten, wie Ersäufen, Viertheilen etc. verdrängt hat. Nur Österreich macht davon eine Ausnahme, indem es den Strang als gewöhnliches Executionsmittel anwendet; außerdem pflegt bei militärischen Executionen u. in Kriegs- u. Aufruhrfällen das Erschießen an Stelle der E. zu treten. Die E. wird entweder mittelst eines Beils od. eines Schwertes vollzogen; die neuere Zeit hat dazu noch das von dem französischen Arzt Guillotin erfundene Fallbeil (die Guillotine, s.u. Fallbeil) u. das im Königreich Sachsen gebräuchlich gewordene Fallschwert (s.d.) hinzugefügt. Die E. mittelst Schwertes wurde sonst nach einem allgemeinen Volksglauben für ehrenvoller als die E. mittelst Beils betrachtet. Doch hat die letztere Executionsart den Vorzug größerer Sicherheit, weshalb auch nach manchen Gesetzgebungen die Hinrichtung mittelst Beils ausdrücklich zur Regel erhoben worden ist. Eine eigenthümliche Art der E. war im alten Deutschland die Abährung des Halses, wobei der Verbrecher bis an den Hals in die Erde gegraben u. der Kopf mit einem bespannten Pflug abgeschnitten wurde. Diese Strafe traf meist. solche, welche Grenz- u. Marksteine verrückt hatten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.