Erbexe

Erbexe

Erbexe (Erbechte), das gemeinsame echte Eigenthum an Waldungen. Das Gericht, zur Untersuchung u. Entscheidung der Streitigkeiten u. Forstfrevel angeordnet, heißt Erbexengericht; die Richter Holzgrafen, oberste Erbexen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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