Erbgeld

Erbgeld

Erbgeld, 1) Geld, welches als Erbzins od. Erbpacht gegeben wird; 2) ein auszuzahlendes Vermächtniß; 3) (Pecunia hereditaria), die Summe, welche ein Erbe dem Andern als Abfindung für seine Erbansprüche an den Nachlaß bei dessen Vertheilung herauszuzahlen hat. Bleibt sie auf dem Nachlaßimmobiliar stehen, so genießt sie meist ein stillschweigendes Pfandrecht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Erbgeld, das — Das Êrbgêld, des es, plur. die er, ein jedes geerbte oder aus einer Erbschaft überkommne Geld. An einigen Orten in engerer Bedeutung, dasjenige Geld, welches der Erbe an seine Miterben bezahlen muß. S. Ausspruch …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Abschoss — Als Abschoss (oder: Abschoß; auch: Abfahrtsgeld, Abschied, Abzugsgeld, Nachsteuer, Freigeld, Weglassung, Detractus) bezeichnet man eine Abgabe, welche auf einen Vermögenstransfer in das Ausland, dies konnte auch der Nachbarort sein, erhoben wurde …   Deutsch Wikipedia

  • Ausspruch, der — Der Aussprúch, des es, plur. die sprüche, was ausgesprochen wird, doch nur in engerer Bedeutung, ein mit Worten ausgedruckter Satz. Der Ausspruch des Orakels. Ein göttlicher Ausspruch. In noch engerer Bedeutung, ein Urtheil, besonders eines… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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