- Exrotulation
Exrotulation (v. lat.), die richterliche Handlung, durch welche zurückgekommene, zum Rechtsspruch verschickt gewesene Acten eröffnet werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Exrotulation (v. lat.), die richterliche Handlung, durch welche zurückgekommene, zum Rechtsspruch verschickt gewesene Acten eröffnet werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Exrotulation — (lat.), im frühern Rechte die Eröffnung zurückgekommener, behufs des Rechtsspruchs verschickt gewesener Akten durch den Richter. Sie geschah in einem besondern Termin, dem sogen. Exrotulationstermin … Meyers Großes Konversations-Lexikon