Exrotulation

Exrotulation

Exrotulation (v. lat.), die richterliche Handlung, durch welche zurückgekommene, zum Rechtsspruch verschickt gewesene Acten eröffnet werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Exrotulation — (lat.), im frühern Rechte die Eröffnung zurückgekommener, behufs des Rechtsspruchs verschickt gewesener Akten durch den Richter. Sie geschah in einem besondern Termin, dem sogen. Exrotulationstermin …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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