Fanggeld
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Schießgeld — Schießgeld, 1) das Geld, welches der Förster od. Begeher des Jagdreviers für ein erlegtes Wild bekommt; für gefangenes Wild, bes. Raubwild, heißt es Fanggeld; 2) das Geld, welches der Steiger für jeden gemachten Schuß bekommt … Pierer's Universal-Lexikon
Wildfangsrecht — Wildfangsrecht, Recht des herkommenden Mannes, Jus wilfangiatus, Jus kolbekerili), das zuerst dem Pfalzgrafen am Rhein, dann allen Provinziallandgrafen, namentlich dem Pfalzgrafen in Baiern, zustehende Recht Wildfänge (Kolbekerle, von dem Tragen… … Pierer's Universal-Lexikon
Auslösen — Auslösen, 1) eine Person a., sie durch Lösegeld von der Hast, aus der Gefangenschaft befreien, bes. Kriegsgefangene, vgl. Ranzion; 2) (Rechtsw.), ein Pfand a., durch Erstattung der Verpfändungssumme es zur freien Disposition wieder erwerben; 3)… … Pierer's Universal-Lexikon