Oberwähr
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Oberwehr — (Münzw.), so v.w. Oberwähr … Pierer's Universal-Lexikon
Beiwähr — Beiwähr, sonst Gesammtbezeichnung der Münzen, die nicht im Lande geprägt waren, aber darin cursirten u. gesetzliche Gültigkeit hatten; das Gegentheil Oberwähr, die gesetzlich für das Land geprägten u. gültigen Münzen … Pierer's Universal-Lexikon