Foliiren

Foliiren

Foliiren (v. lat.), 1) die Blätter eines Bandes Schriften mit fortlaufenden Zahlen beschreiben; hierbei werden jedoch nicht die Seiten gezählt (wo dies geschieht heißt es Paginiren), sondern blos die Blätter u. zuweilen die beiden Seiten eines Blattes durch Hinzusetzung der Buchstaben von a u. b zur Nummer des Blattes unterschieden, s.u. Acten. Beim F. von Rechnungsbüchern bezeichnet man jedoch nicht die beiden Seiten eines Blattes, sondern die sich gegenüberstehenden Seiten von 2 verschiedenen Blättern mit Einer Zahl. 2) Das Belegen der Rückwand des Spiegelglases mit Folie, s.u. Spiegel.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Belegen — Belegen, 1) eiserne Werkzeuge b., Stahl an dieselbe schmieden; 2) (Schiffsw.), Taue u. Seile anbinden; daher Beleghölzer, die Klampen, Docken u. Nägel, womit dies geschieht; 3) (Spiegels.), so v.w. Foliiren; 4) (Fechik.), so v.w. Stringiren; 5)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Belegstein — Belegstein, Marmortafel, zum Foliiren der Spiegel, s.d …   Pierer's Universal-Lexikon

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