- Garnitur
Garnitur, 1) was zur völligen Auszierung einer Sache, namentlich eines Kleides, gehört; daher Garniturhand, alle Bandsorten, welche zum Besatz auf Frauenkleider passen. Garniturarbeit, ordinäre Treffen, welche auf beiden Seiten ausgeschweift sind; 2) einzelne Stücke, welche so zusammen passen, daß sie ein Ganzes ausmachen; 3) (Beschlag), das eiserne od. messingne Beschläge des Schaftes an einem Feuergewehr, um denselben gegen zufällige Beschädigungen zu schützen u. um die anderen Haupttheile des Gewehrs, den Lauf, das Schloß u. den Ladestock, damit zu vereinigen. Für ersteren Zweck dient das Mundblech, welches den oberen Theil des Schaftes umgibt u. auf demselben angeschraubt ist; wenn das Gewehr Ringe hat, so ersetzt der Querring die Stelle des Mundblechs; das Seiten-(Schlangen-, Schloß-)blech, von Gestalt eines S unten am Schafte, dem Schlosse gegenüber, damit die Köpfe der beiden Schloßschrauben nicht in das Holz eindrücken; die Kappe umgibt das untere Ende der Kolbe u. ist mit zwei Holzschranben an dieselbe befestigt. Zum Zusammenhalten des Laufes mit dem Schaft dienen drei Ringe (Bundringe, Ober-, Mittel- u. Unterring), welche durch Federn in ihrer Lage festgehalten werden u. zugleich den Ladestock in seiner Nuthe festhalten. Wo anstatt dieser Ringe Schieber od. Stifte angewendet sind, hat die Ladestocknuthe sogenannte Röhrchen zum Festhalten des Stockes, u. zwar meistens deren drei, Mund- (das oberste), Mittel- u. Spitzröhrchen. Der Bügel sichert den Abzug gegen zufällige Berührung, welche das Losgehen des Gewehres zur Folge haben könnte.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.