Gegenpfändung

Gegenpfändung

Gegenpfändung, die Ausübung unerlaubter Selbsthülfe, nach welcher ein Gepfändeter den Pfänder pfändet; nur dann ist sie erlaubt, wenn sie bei einer offenbar ungerechten Pfändung Statt hat.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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