Generalhypothek
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Generalhypothek — (generelles Pfandrecht) ist ein an dem gesamten Vermögen einer Person (omnia quae habet et quae habiturus est) bestehendes Pfandrecht des gemeinen Rechts. Da das Bürgerliche Gesetzbuch bei der Hypothek das Spezialitätenprinzip (s. Spezialität)… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vater [1] — Vater (Pater), 1) derjenige, welcher ein Kind erzeugt hat, od. von welchem doch die Gesetze annehmen, daß er der Erzeuger eines Kindes sei. Der V. ist entweder ein ehelicher, wenn das von ihm erzeugte Kind in rechtmäßiger Ehe geboren wurde; od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… … Pierer's Universal-Lexikon
Pfandrecht, generelles — Pfandrecht, generelles, s. Generalhypothek … Meyers Großes Konversations-Lexikon