- Gerichtsverweisung
Gerichtsverweisung, sonst die Strafe, welche darin bestand, daß einem. Verbrecher verboten ward, sich innerhalb des Gerichtsbezirkes wieder blicken zu lassen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gerichtsverweisung, sonst die Strafe, welche darin bestand, daß einem. Verbrecher verboten ward, sich innerhalb des Gerichtsbezirkes wieder blicken zu lassen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.