Gerichtszwang

Gerichtszwang

Gerichtszwang, s.u. Gerichtsstand.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gerichtszwang, der — Der Gerichtszwang, des es, plur. die zwänge. 1) Das Befugniß, vermöge dessen jemand andere zwingen kann, Recht von ihm zu nehmen, die Gewalt andern Recht zu sprechen, die Gerichtbarkeit, die Gerichtsherrschaft, Jurisdiction, Nieders. Richtewald;… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Herrschaft Muskau — Die Standesherrschaft Muskau war die größte der vier Oberlausitzer Freien Standesherrschaften. Geografisch gesehen deckte sie einstmals den gesamten nordöstlichen Teil der Oberlausitz ab. Die Herrschaft Muskau, Ausschnitt aus einer Karte von 1745 …   Deutsch Wikipedia

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  • Acht [2] — Acht (Achtserklärung, Bann, Bannum, Proscriptio), 1) im Mittelalter ein Rechtsspruch, wodurch der eines todeswürdigen Verbrechens angeklagte Abwesende, nach vorgängiger, in dreier Herren Ländern angeschlagener, 3 sächsische Fristen haltender… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Feldgerechtigkeit — Feldgerechtigkeit, 1) der Gerichtszwang in einer Feldmark; 2) das einem Felde zustehende Servitutrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsstand — (Forum), nennt man das Verhältniß einer Rechtssache od. von Personen in ihren Rechtssachen, vermöge dessen die rechtliche Untersuchung, Erörterung od. Entscheidung derselben vor ein bestimmtes Gericht gewiesen, dieses letztere selbst für diese… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Exekutieren — (lat.), ausführen, vollziehen, vollstrecken; durch Gerichtszwang betreiben; eine Hinrichtung vollziehen; exekutiv, vollziehend, ausübend …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schweiz — (Schweizerische Eidgenossenschaft, hierzu Karte »Schweiz«), ein aus 22 (resp. 25) Bundesgliedern, den Kantonen (resp. Halbkantonen; vgl. die Übersicht auf S. 185), bestehender Bundesstaat, zwischen 5°57 26 und 10°29 40 östl. L. und 45°49 2 und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Befrohnen — Befrohnen, verb. reg. act. 1) Mit Frohnen, oder Zwangdiensten belegen. Die Unterthanen befrohnen. 2) Noch in einigen Niedersächsischen und Rheinischen Gegenden, mit Arrest belegen, so wohl von Personen, als Sachen. Eines Güter befrohnen, oder… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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