- Gesammtherrschaft
Gesammtherrschaft (Condominat), die Mehreren in einem District pro indiviso, provisorisch od. für immer, zustehende Landeshoheit od. Gerichtsbarkeit; diese Mehrere pflegen dann gemeinschaftliche Collegien (Gesammtregierung) od. Gerichte niederzusetzen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.