- Geschirr
Geschirr, 1) das zu einem Fuhrwerk gehörige Riemen- u. Lederzeug. Das G. der Zugpferde ist entweder zwei- od. vier- u. mehrspännig u. unterscheidet sich allgemein in Kummt- u. Sielengeschirr, je nachdem die Pferde vermittelst des um den Hals gut anliegenden Kummtes, od. im Siele blos mit der Brust ziehen. Das Kummt besteht aus dem Kummtholze, dessen Stelle auch wohl durch zwei eiserne Federn vertreten werden, u. unter dem die Kummtkissen vorn auf dem Halse liegen, so wie aus den Seiten- od. Zugblättern, die an dasselbe genäht sind. Das Kummtkissen wird durch zwei Riemen mit dem Genickkissen zusammengeschnallt, auf dem das Oberblatt liegt u. durch den Genickriem mit dem Kummtkissen zusammenhängt. Auf dem Rücken liegt der Kreuzriem, mit einem Umlaufe, zwei Trageriemen u. zwei Luftriemen, welche mit dem Schwanzriemen zusammen das Hintergeschirr od. den Korb bilden. An das Kummt sind entweder die Brustketten od. lederne Aufhalter befestigt, um bei dem Bergunterfahren den Wagen zurückhalten zu können, od. die ledernen Aufhalter werden den Pferden als Halskoppeln umgehängt. Das Ziehen geschieht vermittelst der zu Zugriemen verlängerten Blätter, od. der an diesen befestigten Zugstränge, od. endlich bei der Artillerie durch Zugtaue, welche ebenfalls in die Seitenblätter geschleift sind. Bei dem Sielengeschirr zieht das Pferd mit dem Brustblatte, das zur Verringerung der Reibung mit einem weichen Schweißleder od. auch mit raucher Rehhaut gefüttert wird, u. in welches die Zugstränge geschleift werden, od. dessen verlängerte Enden als Zugriemen dienen. Oben wird das Brustblatt vom Kreuzriemen, unten aber an dem Bauchgurt gehalten. Das Aufhalten geschieht hier durch Halskoppeln. Bei vierspännigem Geschirr gehört auch noch der Sattel (s.d.) dazu, an dem bei den Stangenpferden das Hinterzeug angeschnallt wird. 2) (Schiffsw.), ein Flußkahn, bes. auf der Donau zwischen Baiern u. Ungarn; 3) (Weber), am Webestuhle die Schäfte, nebst den Schnuren u. Stäben, welche zu Bewegung derselben nöthig sind; daher Geschirrordnung, die Einrichtung der Schäfte zu einem bestimmten Muster; 4) diejenigen Nebentheile einer Maschine, welche die Bewegung fortpflanzen, z.B. bei Mühlen Kammräder u. Getriebe; 5) G. des Seilers od. Reepschlägers, zu dem Spinnen u. Zusammendrehen der Faden, besteht aus einem eisernen Kammrade mit vier kleinen Trillingen od. Getrieben, an deren Haken die Enden des Garnes befestigt werden, woraus man Seile zusammendrehen will.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.