Gläubiger

Gläubiger

Gläubiger (lat. Creditor), der, welcher von einem Andern etwas zu fordern hat, bes. welcher von einem Darlehn etwas zu fordern hat. Man unterscheidet Chirographischer G. (Creditor chirographarius), der gegen Handschrift etwas borgt; hypothekarischer G. (Creditor hypothecarius), dem zur Sicherheit seiner Forderungen eine unbewegliche Sache verpfändet ist; Faustpfand-G. (Creditor pignoratitius), dem eine bewegliche Sache zum Unterpfand gegeben ist; Nießbrauch-G. (Creditor antichreticus), dem der Nießbrauch der ihm verpfändeten Sache statt Zinsenzahlung verstattet ist. Machen mehrere G. zu gleicher Zeit an das zu ihrer Befriedigung nicht ausreichende Vermögen Einer Person Anspruch, so entsteht ein Concurs der G. (s.d.); vgl. Schuldner.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gläubiger — Gläubiger …   Deutsch Wörterbuch

  • Gläubiger — haben ein besseres Gedächtnis als Schuldner. «Benjamin Franklin, Reichtum» Es gibt bestimmt Menschen, die froh darüber sind, nicht ihre eigenen Gläubiger zu sein. «Andrй Kostolany» …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Gläubiger — (Forderungsberechtigter, Creditor), derjenige, der an einen andern (Schuldner, Debitor) aus einem persönlichen Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat; s. Schuldverhältnis. Im Sprachgebrauch der Zivilprozeßordnung ist G. aber auch soviel… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gläubiger — Gläubiger, derjenige, welcher ein Forderungsrecht hat; ist es durch Pfand oder Hypothek gesichert, so spricht man von Pfand oder Hypothek G.; Konkurs G. ist der G. eines in Konkurs geratenen Schuldners. Gläubigerausschuß, die von den Konkurs G.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gläubiger — Gläubiger, Creditor, der Forderungsinhaber gegenüber dem Schuldner …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gläubiger — ↑Kreditor …   Das große Fremdwörterbuch

  • Gläubiger — Sm Geldgeber erw. fach. (14. Jh.) Stammwort. Lehnübersetzung von l. crēditor oder it. creditore zu l. crēdere glauben (im Sinne von für vertrauenswürdig halten ). deutsch s. glauben …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Gläubiger — Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Im… …   Deutsch Wikipedia

  • Gläubiger — 1. Dem Gläubiger ist der Schuldner immer willkommen, wenn er Geld bringt. Die Russen: Der Schuldner darf die Rubel einer nackten Gläubigerin in den Schos zählen. (Altmann VI, 470.) 2. Dem Gläubiger wird der Schuldner an die Halfter gegeben. –… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Gläubiger — Kreditgeber; Geldgeber; Kreditor (fachsprachlich); Darlehensgeber; gläubiger Mensch * * * 1Gläu|bi|ger [ glɔy̮bɪgɐ], der; s, : Person, die Forderungen an einen Schuldner, eine Schuldnerin hat: der Unternehmer wird heftig von seinen Gläubigern… …   Universal-Lexikon

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