Gnadenlehn
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Herrenhaus Wellingsbüttel — Das Herrenhaus in Wellingsbüttel (2006) Front … Deutsch Wikipedia
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Anfall, der — Der Anfall, des es, plur. die fälle, von dem Verbo anfallen, so wohl die Handlung des Anfallens, als auch die anfallende Sache, und der Ort, an welchen der Anfall geschiehet. 1. Die Handlung des Anfallens. 1) In der eigentlichen Bedeutung des… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Angefälle, das — * Das Angefälle, des s, plur. ut nom. sing. in den Rechten der mittlern Zeiten, so wie Anfall, theils die zufällige Erlangung einer Erbschaft, theils die Anwartschaft auf ein Gnadenlehn, und dieses Lehn, wie auch eine jede Erbschaft selbst. S.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gutshaus Üselitz — Historische Ansicht von Gut Üselitz (ca. 1900 entstanden) … Deutsch Wikipedia