- Hauptgesuch (Hauptpetitum) der Klage
Hauptgesuch (Hauptpetitum) der Klage, das Gesuch, welches sich auf den Hauptgegenstand (z.B. Capital, Herausgabe eines Grundstücks), weshalb geklagt ist, bezieht; Zinsen, Früchte, Kosten u. dgl. machen nur das Nebengesuch aus.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.