Hausrecht

Hausrecht

Hausrecht, 1) so v.w. Baulebung; 2) s.u. Hausfriede.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Hausrecht — Er weiss, was Hausrecht mit sich bringt …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Hausrecht, das — Das Hausrêcht, des es, plur. inus. das Recht, d.i. die Befugniß, welche so wohl dem Hausherren oder Hausbesitzer in seinem Hause oder in seiner Wohnung und in Ansehung derselben, als auch dem Hausherren über die häusliche Gesellschaft zukommt.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hausrecht — Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum… …   Lexikon der Economics

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