Hausfriede

Hausfriede

Hausfriede, das Recht des Hausherrn, in seiner Behausung mit seinen Angehörigen ungestört zu bleiben u. Niemand darin zu dulden, der sich eigenmächtig in die Behausung eindrängt. Die Heiligkeit des H-ns beruht auf einer allgemeinen deutschen Rechtsansicht, die sich bes. in England stark ausgebildet hat, wo das Sprüchwort sagt: das Haus eines Mannes ist sein Castell. Die Verletzung des H-ns heißt Hausfriedensbruch; er wird begangen sowohl dadurch, daß sich Jemand eigenmächtig in eines Anderen Wohnung od. den dazu gehörigen Bezirk eindrängt, als auch, wenn Jemand wider den ausdrücklich erklärten Willen des Anderen darin verweilt. Als eigenmächtig kann das Eindringen aber natürlich nicht gelten, wenn dasselbe durch die dazu legal beorderten Gerichtsdiener zum Zwecke einer Haussuchung, Arretur etc. geschieht. Der Hausfriedensbruch wird, wenn auch in der Regel nur nach vorgängigem Antrag des Betheiligten, theils criminell mit Geld od. Gefängniß von einigen Wochen od. Monaten bestraft, theils berechtigt er den Betroffenen zum Gebrauche des Hausrechtes, d.h. der Befugniß, den lästigen Eindringling mit eigener Gewalt, die indessen dabei nicht über den beabsichtigten Zweck hinausgehen darf, aus der Behausung zu entfernen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Hausfriede — ist der besondere Rechtsschutz, den die Behausung eines jeden Bürgers genießt; Hausfriedensbruch, die vorsätzliche und widerrechtliche Störung dieses Hausfriedens durch Eindringen oder Verweilen in der Wohnung eines andern. Das deutsche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hausfriede — Hausfriede, der der Behausung des einzelnen zukommende Rechtsschutz, dessen Verletzung durch widerrechtliches Eindringen oder Verweilen in der Wohnung eines andern wider dessen ausdrücklich erklärten Willen als Hausfriedensbruch mit Geldstrafe… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hausfriede — Hausfriede, das Recht eines jeden, in seiner Wohnung ungestört zu bleiben u. sich gegen Unbild (H.nsbruch) durch Selbsthilfe zu schützen (Hausrecht); die Ausdehnung des Hausrechts und besonders das Maß der Selbsthilfe gegen den Brecher des H.ns… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Hausfriede — Hausfriede[n],der:⇨Eintracht …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Hausfriede — 1. Hausfriede kommt von der Hausfrau. – Simrock, 4445; Sailer, 262; Reinsberg I, 157. 2. Hausfriede muss man halten, dem Reichen wie dem Armen. – Graf, 381, 507. Mhd.: Husvrede scal men halden dem armen unde dem riken. (Göschen, II, 50, 1.) 3.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Hausfriede — Haus·frie·de(n) der; ein gutes, harmonisches Verhältnis zwischen den Bewohnern eines Hauses oder einer Wohnung (z.B. zwischen den Mitgliedern einer Familie) <den Hausfrieden stören, wiederherstellen> || ID der Hausfriede(n hängt schief es… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Hausfriede — Haus|frie|de, (häufiger:) Haus|frie|den, der <o. Pl.>: gutes Einvernehmen der Hausbewohner, Familienmitglieder untereinander: den Hausfrieden stören; Ü nach zähen Verhandlungen war der Hausfrieden in der Koalition wiederhergestellt. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Hausfrieden — Hausfriede[n],der:⇨Eintracht …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Haus — 1. Alte Häuser haben trübe Fenster. Dän.: Gammelt huus haver dumme vinduer. (Prov. dan., 315.) 2. Alte Häuser leiden mehr als neue. Wenn diese nicht schon zusammenfallen, ehe sie fertig gebaut sind. 3. Alte Häuser streicht man an, wenn man sie… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Landsiedel — Der Landsiedel ist sich selber Hausherr. – Graf, 381, 506. Will sagen, dass es in Betreff der Vortheile und Rechte, die der Hausfriede biete, wie hinsichtlich der Störung desselben gar nicht darauf ankomme, ob der Betreffende Eigenthümer des von… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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