Haussuchung

Haussuchung

Haussuchung (Perscrutatio domestica, Perquisitio d.), jede zum Zwecke einer strafrechtlichen Untersuchung von der Behörde angeordnete Durchsuchung eines Hauses, um entweder einen verborgenen Verbrecher od. Gegenstände, welche zu dem Verbrechen in Beziehung stehen, auszusuchen. Sie ist eine generelle H., wenn alle Behältnisse eines Districts, od. sämmtliche an einem Orte, z.B. in einem Wirthshaus Anwesende durchsucht werden; od. eine specielle, wenn sie nur die Besitzungen bestimmter einzelner Individuen zum Gegenstande hat. Je nachdem sie von einem Richter od. einem Polizeibeamten ausgeht, ist sie eine gerichtliche od. polizeiliche H. Bei der H. ist in der Regel der Bewohner des Hauses, od. in seiner Abwesenheit ein Glied seiner Familie, der Ortsvorsteher od. sonst ein Nachbar zuzuziehen. Über den ganzen Hergang muß ein ausführliches Protokoll aufgenommen werden, was sowohl die Localitäten, als die Art u. Weise der Nachsuchung u. die Resultate derselben genau anzugeben hat. Beschwerden über die Art der Vornahme der H. können dieselben in der Regel nicht hindern; die H. wird doch vorgenommen u. erst später wegen der erhobenen Beschwerde an die betreffende Behörde berichtet. Nur in seltenen Fällen, z.B. wenn der Besitzer des Hauses angibt, daß sein Haus nicht in dem Gerichtsbezirk der Untersuchenden liege, werden die Ausgänge des Hauses bewacht u. Entscheidung des höheren Richters eingeholt, od. das andere Gericht, in dessen Bezirk das Haus liegt, requirirt. Hindernde Gewalt wird bei der H. auch vom Gericht mit Gewalt vertrieben; so werden Schlösser erbrochen, die sich widersetzenden Personen verhaftet etc. Eine eigenthümtliche Art feierlicher H. kannte das Römische Recht gegen solche Personen, welche des [104] Diebstahls verdächtig waren. Der Verdächtige mußte sich gefallen lassen, daß seine Behausung durch einen Mann untersucht wurde, der aber nur mit einem Schurz um die Lenden (Licium) bekleidet u. einer Schale (Lanx) versehen, in das Haus gehen durfte. Wurde die Sache gefunden (Furtum conceptum) u. der Inhaber als der Dieb erkannt, so wurde dieser dann gleich einem auf frischer That ertappten Dieb mit dem vierfachen Betrage bestraft; sonst ging die Strafe auf das Dreifache. Ähnliche Bestimmungen bestanden auch bei den Atheniensern.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Haussuchung — (Perscrutatio domestica) ist die Durchsuchung einer Wohnung und andrer Räume eines Hauses durch die zuständige Behörde, um eines flüchtigen Verbrechers habhaft zu werden, oder um Beweismittel zur Überführung eines Beschuldigten zu erlangen. In… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haussuchung — Haussuchung, Durchsuchung eines Hauses nach den Spuren eines begangenen Verbrechens oder nach dem Verbrecher selbst, darf in der Regel nur vom Richter, bei Gefahr im Verzug auch von der Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamten angeordnet werden …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Haussuchung — Haussuchung, gerichtliche Nachforschung in Privatwohnungen nach verdächtigen Personen oder Sachen. Ist nur bei dringlichem Verdachte vorzunehmen, dann aber mit Vorsicht und Energie …   Herders Conversations-Lexikon

  • Haussuchung — Sf std. (11. Jh., selisohan 8. Jh., Form 15. Jh.), mhd. hūssuoche, und das spätere mhd. hūssuochunge, ahd. hūssuocha Stammwort. Einerseits Bezeichnung für den Hausfriedensbruch (wie Heimsuchung), andererseits für die rechtlich erlaubte… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Haussuchung — Haus|su|chung [ hau̮szu:xʊŋ], die; , en: polizeiliche Durchsuchung eines Hauses oder einer Wohnung: eine Haussuchung durchführen. Syn.: ↑ Durchsuchung. * * * Haus|su|chung 〈f. 20〉 polizeil. Durchsuchung des Hauses od. der Wohnung ● Haussuchung… …   Universal-Lexikon

  • Haussuchung — Haus: Das gemeingerm. Wort mhd., ahd. hūs, got. in gudhūs (»Gotteshaus«), engl. house, schwed. hus gehört zu der weit verästelten Wortgruppe der idg. Wurzel *‹s›keu »bedecken, umhüllen« (vgl. ↑ Scheune). Eng verwandt sind im germ. Sprachbereich …   Das Herkunftswörterbuch

  • Haussuchung, die — Die Hāussūchung, plur. die en, die feyerliche Durchsuchung eines Hauses, besonders in der Absicht, einen Diebstahl oder eine andere verborgene Sache zu entdecken. Haussuchung thun. Eine Haussuchung veranstalten …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Haussuchung — Haus·su·chung die; , en; Admin geschr; eine Aktion, bei der Polizisten jemandes Haus oder Wohnung durchsuchen, z.B. um gestohlene Gegenstände oder Beweise für ein Verbrechen zu finden …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Haussuchung — ⇡ Durchsuchung …   Lexikon der Economics

  • Haussuchung — Haus|su|chung …   Die deutsche Rechtschreibung

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