Herausrufen

Herausrufen

Herausrufen, 1) H. der Schauspieler, das Hervorrufen eines Schauspielers vom Publicum auf die Bühne, als Zeichen des Beifalls. Es stammt aus Italien, ging nach Frankreich u. England über, wo es jedoch im Ganzen selten geschieht, u. auch nach Deutschland, wo es zur Ungebühr ausgeartet[254] ist, so daß man jetzt nicht nur nach dem Schluß des ganzen Stückes od. einzelner Acte, sondern auch bei offener Scene die Schauspieler herausruft u. dadurch höchst störend auf das Ensemble einwirkt. Auf manchen Bühnen, bes. Hoftheatern, ist das H. untersagt, od. wird für unschicklich gehalten. Der Herausgerufene erscheint bei manchen Theatern bei aufgezogenem Vorhang, bei anderen vor dem Vorhang; er verneigt sich stumm od. spricht einige dankende Worte. Zuweilen bringt, wenn Ein Schauspieler gerufen ist, er Einen od. die Anderen, die ihn bes. unterstützt haben, anerkennend mit auf die Bühne; werden Alle gerufen, so erscheint das ganze Personal u. verneigt sich stumm; vgl. Applaudiren; 2) H. der Wachen wird durch den Ruf: Heraus! der Schildwache vor dem Gewehr bewirkt u. geschieht zu den Stunden, an denen die Ablösung erfolgt, ferner, wenn der Landesherr, ein Mitglied der regierenden Familie, ein auswärtiger Fürst od. dessen Stellvertreter, eine Fahne, eine größere Truppenabtheilung od. ein General die Wache passirt, sich vor derselben ein Auflauf bildet, die Ronde od. der du jour habende Offizier zur Revision erscheint od. eine Patrouille anlangt. In allen diesen Fällen treten sämmtliche Wachtmannschaften unters Gewehr u. warten das Commando des Wachthabenden zum Wegtreten ab.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • herausrufen — ◆ her|aus||ru|fen 〈V. tr. 201; hat〉 1. etwas herausrufen von (dort) drinnen nach (hier) draußen rufen 2. jmdn. herausrufen durch Rufen zum Herauskommen bringen, herausbitten ● würden Sie mir bitte Herrn X herausrufen?; Schauspieler herausrufen… …   Universal-Lexikon

  • evozieren — heraufbeschwören; verursachen; hervorrufen * * * evo|zie|ren 〈[ vo ] V. tr.; hat〉 1. hervorrufen 2. 〈veraltet〉 vorladen ● einen Beklagten evozieren 〈veraltet〉; Vorstellungen evozieren [<lat. evocare „herausrufen, aufrufen, vorladen“] * * *… …   Universal-Lexikon

  • Evokation — Der Begriff Evokation (lat. evocatio „Aufruf“, von evocare „herausrufen“) hat mehrere Bedeutungen: Evokationsrecht ist im Bereich der Staatsanwaltschaft das Recht der übergeordneten Behörde, ein Verfahren an sich zu ziehen (zu übernehmen) und… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtlicher Zweikampf — Der Gerichtskampf oder gerichtliche Zweikampf (lat. duellum) war ein Rechtsinstitut im Mittelalter und diente zur Klärung von in anderer Form nicht lösbaren Streitigkeiten, vorrangig unter Rittern und freien Bürgern. Die Entscheidung wurde vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtskampf — Darstellung eines Gerichtskampf (um 1544) Der Gerichtskampf oder gerichtliche Zweikampf (lat. duellum) war ein Rechtsinstitut im Mittelalter und diente zur Klärung von in anderer Form nicht lösbaren Streitigkeiten, vorrangig unter Rittern und… …   Deutsch Wikipedia

  • Schlacht bei Salamis — Schlacht von Salamis Teil von: Perserkriege Datum 28. September 480 v. Chr. (vermutet) Ort vor der Insel Salamis …   Deutsch Wikipedia

  • Schlacht von Salamis — Teil von: Perserkriege …   Deutsch Wikipedia

  • Seeschlacht von Salamis — Schlacht von Salamis Teil von: Perserkriege Datum 28. September 480 v. Chr. (vermutet) Ort vor der Insel Salamis …   Deutsch Wikipedia

  • Nekromantie — (v. gr.), 1) das vermeintliche Vermögen gewisser Leute (Nekromantes od. Psychagogol), Geister verstorbener Personen in leiblicher Gestalt erscheinen zu lassen, um dieselben über irgend eine Angelegenheit zu befragen. Im Alterthum geschah dies… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Provociren — (v. lat.), 1) herausrufen; 2) reizen; 3) höhere Hülfe in Anspruch nehmen; 4) auf etwas gerichtlich an tragen; 5) sich auf etwas berufen; 6) so v.w. Appelliren. Daher Provocant, 1) Herausforderer, s. u. Duell I. A) a); 2) Aufforderer, s.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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