Heroldsamt

Heroldsamt

Heroldsamt (Heroldie), Gericht, welches den Stammbaum, die Geschlechtsregister u. Wappen des Adels prüft, um Mißbrauch damit zu verhüten, u. vor dem die Ansprüche auf Lehen, Stiftsstellen u. Orden ausgeführt werden müssen. Das einzige H. in Deutschland errichtete 1706 Friedrich I., König von Preußen, das aber bald nach seinem Tode wieder einging. In England bilden noch jetzt die drei Wappenkönige (s.d. u. Herold) u. Gefolge, unter Vorsitz des Obermarschalls Herzogs von Norfolk, das schon 1340 gestiftete H. (Heralds College) od. The heralds'office).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Heroldsamt — Heroldsamt, in manchen Staaten Behörde für Standes und Adelssachen, bes. zur Prüfung der auf Standeserhöhungen gerichteten Gesuche …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heroldsamt — Die Bezeichnung Heroldsamt leitet sich ab vom Herold und bezeichnet staatliche Behörden, die für die Betreuung aller Adelsangelegenheiten (Adelstitel , Rang und Wappenfragen) zuständig waren oder sind. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Heroldsamt — He|rolds|amt, das (früher): aus den Funktionen des Herolds entstandene, für Rang , Titel u. Wappenfragen zuständige Behörde. * * * Herolds|amt,   für Rang , Titel und Wappenfragen zuständige Behörde, entstanden aus den Funktionen des Herolds. Das …   Universal-Lexikon

  • Heroldsamt — He|rolds|amt (Wappenamt) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Preußisches Heroldsamt — Die Bezeichnung Heroldsamt leitet sich ab vom Herold und bezeichnet staatliche Behörden, die für die Betreuung aller Adelsangelegenheiten (Adelstitel , Rang und Wappenfragen) zuständig waren oder sind. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2… …   Deutsch Wikipedia

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