In culpa sein

In culpa sein

In culpa sein (lat.), in der Schuld, schuldig, strafbar sein. Daher Inculpiren, beschuldigen, vgl. Culpa; Inculpation, Beschuldigung; Inculpant der Einen eines Verbrechens beschuldigt; Inculpat der Angeschuldigte. Inculpāta tutēla, wider Willen abgenöthigte Wehr, Nothwehr (s.d.).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Culpa [2] — Culpa (Rechtsw.), 1) im allgemeinsten Sinne die Verschuldung eines rechtswidrigen Erfolges; 2) im engeren Sinne so v.w. Fahrlässigkeit, der gesetzwidrige Mangel an der von einem vernünftigen Wesen zu erfordernden Vorsicht, Sorgfalt u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • mea culpa — mea cụl|pa (es ist) meine Schuld, ich bin schuldig [lat., „durch meine Schuld“] * * * mea cụl|pa [lat.]: [durch] meine Schuld; ich bin schuldig (Ausruf im Confiteor). * * * Mea culpa   Das am Beginn der katholischen Messe stehende so genannte… …   Universal-Lexikon

  • nulla poena sine culpa — Die lateinische Formel „nulla poena sine culpa“ drückt eine der wesentlichen Rechtsregeln aus: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft (Schuldprinzip, wörtliche Übersetzung der Formel: „keine Strafe ohne Schuld“).… …   Deutsch Wikipedia

  • Nulla poena sine culpa — Die lateinische Formel „nulla poena sine culpa“ drückt eine der wesentlichen Rechtsregeln aus: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft (Schuldprinzip, wörtliche Übersetzung der Formel: „keine Strafe ohne Schuld“).… …   Deutsch Wikipedia

  • In culpa — In culpa, lat., in der Schuld, strafbar sein; Inculpat, der eines Verbrechens Angeschuldigte, Inculpant, der Anschuldiger; inculpiren, anschuldigen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Abbruch von Vertragsverhandlungen — Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Entwicklung 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Verschulden bei Vertragsabschluss — Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Entwicklung 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Verschulden bei Vertragsverhandlungen — Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Entwicklung 2… …   Deutsch Wikipedia

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