- Interimsrechnungen
Interimsrechnungen (Auxiliarrechnungen), Rechnungen, welche ohne Benennung einer Person ad interim gemacht werden, um Gewinn od. Verlust. bei den Geschäften gleich übersehen zu können.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Interimsrechnungen (Auxiliarrechnungen), Rechnungen, welche ohne Benennung einer Person ad interim gemacht werden, um Gewinn od. Verlust. bei den Geschäften gleich übersehen zu können.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Auxiliar... — Auxiliar... (v. lat.), zur Unterstützung dienend, aushelfend; so Auxiliarbücher (Auxiliarconto), s. Buchhaltung. Auxiliarverbum, Hülfszeitwort. Auxiliarrechnungen, so v.w. Interimsrechnungen. Auxiliartruppen so v.w. Hülfstruppen … Pierer's Universal-Lexikon