Interimsschein

Interimsschein

Interimsschein, 1) der Schein, welchen ein Schuldner über eine eigentlich fällige, aber vom Gläubiger noch gestundete Leistung einer Schuld einstweilen ausstellt; ist derselbe in Wechselform, so heißt er Interimswechsel; 2) (Interimsactie), der auf einzelne Actieneinzahlungen vorläufig ausgestellte Schein, gegen welchen nach voller Einzahlung des ganzen Betrages die wirkliche Actie (s.d.) eingetauscht wird.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Interimsschein — Interimsschein …   Deutsch Wörterbuch

  • Interimsschein — (Interimsquittung), im allgemeinen eine vorläufige Bescheinigung über eine Leistung, die bis zur Ausstellung einer endgültigen Urkunde Geltung haben und gegen diese zurückgegeben werden soll. Im Aktienverkehr sind Interimsscheine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Interimsschein — Intĕrimsschein, bei Aktienunternehmungen eine dem Aktionär gegebe Urkunde über geleistete Rateneinzahlungen, heißt, wenn darin nach Volleinzahlung die Aktie versprochen wird, auch Promesse. Auch Urkunden über zu liefernde oder gelieferte, aber… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Interimsschein — Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel …   Herders Conversations-Lexikon

  • Interimsschein — Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den die gleichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Interimsschein — Ịn|te|rims|schein 〈m. 1; Bankw.〉 Anteilschein für eine Aktie vor deren Ausgabe * * * Ịn|te|rims|schein, der (Wirtsch.): Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft vor Ausgabe der Aktien; Zwischenschein. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Interimsschein — ⇡ Zwischenschein …   Lexikon der Economics

  • Interimsschein — Ịn|te|rims|schein (vorläufiger Anteilschein statt der eigentlichen Aktie) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zwischenschein — Zwị|schen|schein, der (Wirtsch.): Interimsschein. * * * Zwischenschein,   Ịnterims|schein, Anrechtsschein, vorläufige Urkunde über gezeichnete Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer AG vor Ausgabe der eigentlichen Aktien. Der… …   Universal-Lexikon

  • Anrechtsschein — Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den die gleichen… …   Deutsch Wikipedia

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