- Kammergulden
Kammergulden, die Gebühren des Boten bei dem vormaligen Reichskammergericht für die Behändigung von Zufertigungen; sie betrugen 20 Batzen oder 80 Kreuzer.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Kammergulden, die Gebühren des Boten bei dem vormaligen Reichskammergericht für die Behändigung von Zufertigungen; sie betrugen 20 Batzen oder 80 Kreuzer.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichskammergericht — Reichskammergericht, neben dem Reichshofrath (s.d.) das höchste Gericht des ehemaligen Deutschen Reiches. Das R. wurde vom Kaiser Maximilian I. zur Erhaltung des allgemeinen Landfriedens 1495 angeordnet, u. war Anfangs in Frankfurt eingesetzt,… … Pierer's Universal-Lexikon
Annaten — Annaten, die Taxen, welche an den päpstlichen Stuhl für die Verleihung oder Bestätigung eines Kirchenamtes entrichtet werden. Der Name kommt daher, weil diese Abgabe nach dem Jahresertrage der Pfründen bemessen wurde; sie betrug angeblich den… … Herders Conversations-Lexikon